Verfassung – die neusten Beiträge

Verfassungsschutz erklärt Verfassung für rechtsextrem?

Stellen Sie sich vor, ein Beamter liest Artikel 116 des Grundgesetzes, schlägt die Akte zu – und stuft das Gelesene als verfassungsfeindlich ein. Genau das geschieht derzeit in Deutschland. Der Verfassungsschutz wirft der AfD vor, einen „ethnischen Volksbegriff“ zu verwenden – und wertet das als Beleg für rechtsextremes Gedankengut.

Dumm nur: Der „ethnische Volksbegriff“ steht im Grundgesetz. Genauer gesagt in Artikel 116 Absatz 1. Dort ist von „deutscher Volkszugehörigkeit“ die Rede – als Voraussetzung für die deutsche Staatsangehörigkeit.

Wer das für extremistisch hält, erklärt nicht nur die AfD zum Verdachtsfall. Er erklärt das Grundgesetz zur Gefahr.

Zur Erinnerung: Artikel 116 GG definiert, wer „Deutscher“ im Sinne des Grundgesetzes ist. Dort heißt es: „Deutscher ist (…) wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Abkömmling (…) Aufnahme gefunden hat.“

Was damit gemeint ist, lässt sich kaum missverstehen: Es geht um Abstammung. Um ethnische Herkunft. Um Menschen, die formell keine Staatsbürger waren, aber als Deutsche galten – weil sie aus deutschen Familien stammen. Wer etwa 1950 als Kind eines Volksdeutschen aus Ungarn nach Bayern kam, wurde unter Berufung auf seine ethnische Zugehörigkeit eingebürgert.

Der Begriff ist nicht nur eindeutig ethnisch – er war sogar gewollt ethnisch. Und steht bis heute im Grundgesetz. Wer also den „ethnischen Volksbegriff“ pauschal als verfassungsfeindlich erklärt, müsste Artikel 116 für rechtsextrem halten. Genau das aber tut der Verfassungsschutz – implizit, aber folgenschwer.

Über tausend Seiten soll das Gutachten umfassen – doch veröffentlicht wird es nicht. Man beruft sich auf Geheimhaltung. Dabei stammen fast alle verwendeten Quellen aus öffentlich zugänglichem Material.

Er ist eine weisungsgebundene Behörde. Ihr Chef ist der Bundesinnenminister. Und genau das macht die Sache so brisant: Wo politische Interessen mit geheimdienstlichen Mitteln durchgesetzt werden, gerät das Gleichgewicht der Demokratie ins Wanken.

Das Grundgesetz kennt keine Pflicht zum postnationalen Weltbürgertum. Es schützt das Recht „des deutschen Volkes“ (sic!), sich über Einwanderung, Staatsbürgerschaft und nationale Identität eine eigene Meinung zu bilden. Auch dann, wenn sie dem politischen Mainstream widerspricht.

Die Bürger müssen über das Wer, Wie und Ob von Migration diskutieren dürfen – offen, kontrovers, angstfrei. Doch genau das wird nun kriminalisiert. Wer die Wortwahl des Grundgesetzes übernimmt und vom „deutschen Volk“ spricht, wird zum Verdachtsfall. Wer Artikel 116 ernst nimmt, wird unter Beobachtung gestellt. Wer das Grundgesetz beim Wort nimmt, steht plötzlich im Verdacht, es zu gefährden. Die Beweisführung des Verfassungsschutzes ist kein Beweis, sondern eine Konstruktion. Und die Konstruktion ist gefährlich – nicht nur für eine Partei, sondern für das ganze System.

Bild zum Beitrag
Regierung, Gesetz, Demokratie, Migration, Partei, Rechtsextremismus, Verfassung

Brandenburg - AfD gesichert extremistisch Verfassungschef gefeuert?

Der brandenburgische Verfassungsschutz hat die Landes-AfD als gesichert rechtsextremistisch hochgestuft. Dies sei bereits am 14. April geschehen, sie habe jedoch erst am 5. Mai davon erfahren, sagte Landesinnenministerin Lange. Bisher galt der AfD-Landesverband als Verdachtsfall.

Gestern hatte Lange den Leiter des Verfassungsschutzes, Müller, in den einstweiligen Ruhestand versetzt und dies mit mangelndem Vertrauen begründet. Auf Anfrage des RBB teilte nun das Innenministerium mit, der zuständige Verfassungsschutzchef habe mit der Einstufung nicht gegen Dienstanweisungen verstoßen. Allerdings hätte er die Hausspitze darüber informieren müssen. Da dies nicht geschehen sei, sei Müller von seinen Aufgaben entbunden worden.

Was für eine Begründung für eine Entlassung ?

Hat die Aktion Parallelen zu

  • Hans-Georg Maaßen: Chronik einer Entlassung - Nordbayern
  • Jurist über mögliche Entlassung von Maaßen - "Das ist ein verheerendes ...
  • Hans-Georg Maaßen-Entlassung: Horst Seehofers bittere Quittung
Brandenburgs Innenministerin entlässt Verfassungsschutz-Chef: Dieser ...
vor 1 TagBrandenburgs Innenministerin entlässt Verfassungsschutz-Chef: Dieser Fehler sorgte für seinen Rauswurf. Kürzlich wurde die AfD im Bund als gesichert rechtsextrem eingestuft.
AfD in Brandenburg als gesichert rechtsextremistisch eingestuft
vor 1 TagDer Verfassungsschutz in Brandenburg hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Eine fehlerhafte Kommunikation zur Hochstufung führte zuvor zur Entlassung von Präsident Jörg Müller.
Brandenburg: AfD-Brandenburg vom Verfassungsschutz als gesichert ... - MAZ
vor 1 TagDie AfD in Brandenburg gilt nun als gesichert rechtsextrem - doch Innenministerin Lange erfuhr erst Wochen später davon. Der brandenburgische Verfassungsschutzchef Jörg Müller musste deshalb gehen.
Verfassungsschutz: Jörg Müller als Chef entlassen - DER SPIEGEL
vor 2 Tagen»Gesichert rechtsextremistisch«: So begründet der Verfassungsschutz die AfD-Einstufung Von Wolf Wiedmann-Schmidt Müller war seit Februar 2020 Chef des Brandenburger Verfassungsschutzes, einer ...
Debatte über AfD: Verfassungsschutzchef in Brandenburg entlassen
vor 2 TagenBrandenburgs Innenministerin Katrin Lange (SPD) hat den Leiter des Landesverfassungsschutzes, Jörg Müller, mitten in der neu entbrannten Debatte über den Umgang mit der AfD entlassen.
Brandenburgs Innenministerin entlässt Verfassungsschutzchef
vor 2 TagenDie überraschende Entscheidung kommt in einer Zeit, in der über den Umgang mit der AfD und der Einstufung als gesichert
Geschichte, System, Regierung, Recht, Gesetz, Beamte, Brandenburg, Bundestag, Bundestagswahl, CDU, Demokratie, Die Grünen, Freiheit, Macht, Medien, Meinungsfreiheit, Partei, Rassismus, Rechtsextremismus, SPD, Verfassung, Wahlen, AfD, Machtmissbrauch, Opposition, Rechtspopulismus, Lügenpresse

Warum ist die AFD gesichert rechtsextrem?

Eines vornweg. Ich bin kein AFD Wähler. Ich bin aber jemand, der umfassend politisch informiert sein möchte und Meinungen nicht unreflektiert übernimmt, sondern alles hinterfragt.

Zu meiner Frage oben. Die Spontanantwort, die vielen von euch jetzt einfallen wird, ist: "weil der Verfassungsschutz das gesagt hat".

Mir reicht das aber nicht als Begründung. Das Gutachten des Verfassungsschutzes über die AFD ist "Geheimsache", also bekommt der Normalo Bürger die Antwort WARUM? nicht beantwortet. Der Verfassungsschutz selber ist auch nichts anderes als ein politisches Organ, d.h. je nachdem, welche Leute da platziert sind, linke, rechte, fällt so ein Urteil eventuell unterschiedlich aus. Daher würde ich das jetzt nicht als Maßstab aller Dinge nehmen.

Also meine Frage an euch:

Warum ist also die AFD gesichert rechtsextrem?

Bitte liefert mir nur überprüfbare Fakten mit Originalzitaten und Quellenangaben.

Mich würde das echt brennend interessieren. Alle Medien bleiben diese Antwort bisher schuldig.

UPDATE: Die Frage ist beantwortet. Das Gutachten ist geleakt (https://www.nius.de/politik/news/nius-veroeffentlicht-komplettes-verfassungsschutz-gutachten-afd/6e8ff90c-285f-49c4-9733-71e4604d3019) Anscheinend hat der Verfassungsschutz nicht mehr zusammengetragen, als öffentlich bereits bekannt ist. Es gab überhaupt keinen Grund das Gutachten geheim zu halten, da es keine geheindienstlich ermittelten Informationen enthält.

Zusammenfassend lässt sich sagen. Es gibt eindeutig verfassungswidrig Aussagen der AFD. Allerdings ist das so wirklich eindeutig nur im Fall Andreas Gehrmann. Jetzt lässt sich darüber streiten, ob man das durchgehen lässt, weil man den Linken auch Hämmer wie "Tretet der moralischen Erpressung durch den sogenannten Holocaust entgegen" (Quelle: Flugblatt des Kreisverbandes derDuisburg) durchgehen lässt. Meiner Meinung nach sollte keiner, weder links noch rechts verbal derart entgleisen. Aber in einem Rechtsstaat sollten alle gleich behandelt werden.

Ich möchte jetzt nicht Werbung für die AFD machen, sondern für die freiheitlich demokratische Grundordnung allgemein. Wer meint, man könne diese außer Kraft setzen, um die Feinde der Demokratie zu erledigen, ist selber der größte Feind der Verfassung. Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel.

Gesetz, Demokratie, Partei, Rechtsextremismus, Verfassung, AfD, Rechtspopulismus

Meinung des Tages: AfD vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft - wie bewertet Ihr diese Entscheidung?

(Bild mit KI erstellt)

AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die bisher als "Verdachtsfall" klassifizierte AfD auf Bundesebene nun als "erwisen rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Die Entscheidung basiert auf einem über 1.000 Seiten starken Gutachten, das zahlreiche Belege für demokratiefeindliche, rassistische und völkisch-nationalistische Tendenzen enthält.

Die Hochstufung ermöglicht weiterhin den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel – wie Abhörmaßnahmen oder die Anwerbung von Informanten –, verändert aber formal erst einmal nichts an den bisherigen Befugnissen.

Inhalt und Begründung des Gutachtens

Das Gutachten beinhaltet u.a. rassistische und pauschalisierende Äußerungen gegenüber Migranten, Muslimen und Menschen mit Migrationshintergrund. Besonders hervorgehoben wird der sogenannte „völkische Nationalismus“ und die Verwendung des Begriffs „Remigration“. Auch Aussagen von Alice Weidel sowie weiterer AfD-Funktionäre werden als Beleg für die Missachtung der Menschenwürde und demokratischer Grundsätze angeführt.

Politische Konsequenzen

Die Neueinstufung hat die Diskussion über ein mögliches Verbotsverfahren neu entfacht. Während einige Politiker wie Grünen-Chef Banaszak nun ein Verbot befürworten, lehnen CDU-Politiker wie Hendrik Wüst und CSU-Politiker Alexander Dobrindt ein solches ab; sie betonen die Notwendigkeit politischer Auseinandersetzung statt juristischer Schritte. Die rechtlichen Hürden für ein Verbot gelten zudem als sehr hoch.

Die AfD hat angekündigt, juristisch gegen die Einstufung vorzugehen, sieht sich politisch verfolgt und fordert parlamentarische Ämter ein.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Einschätzung des Verfassungsschutzes?
  • Sollte Eurer Meinung nach ein AfD-Verbotsverfahren eingeleitet werden?
  • Was denkt Ihr darüber, dass das komplette Gutachten aus Daten- und Personenschutzgründen nicht offen gelegt wird?
  • Was bedeutet die Neubewertung des Verfassungsschutzes für den politischen Wettbewerb und die Rolle der AfD als Oppositionspartei?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Bild zum Beitrag
Ich bewerte die Einstufung als positiv, da... 54%
Ich sehe die Einstufung kritisch, weil... 40%
Andere Meinung und zwar... 6%
Geschichte, Politik, Regierung, Recht, Gesetz, Bundestag, Bundestagswahl, CDU, Demokratie, Die Grünen, Gesellschaft, Grundgesetz, Gutachten, Innenpolitik, Partei, Rassismus, Rechtsextremismus, SPD, Verbot, Verfassung, Verfassungsrecht, Wahlen, AfD, Rechtspopulismus, Verfassungsschutz, Demokratiefeinde, Alice Weidel, Meinung des Tages, AfD Verbot

AfD reicht Klage gegen Verfassungsschutz ein. Wird sie damit erfolgreich sein?

Der Verfassungsschutz ist sich sicher: Die AfD ist rechtsextrem und bedroht die Verfassung. Gegen diese Einschätzung will sich die Partei nun vor Gericht wehren.

Die AfD hat nach eigenen Angaben Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingereicht. Ein entsprechendes Schreiben sei an das zuständige Verwaltungsgericht Köln verschickt worden, bestätigte der Sprecher von Parteichefin Alice Weidel, Daniel Tapp. In Köln hat das BfV seinen Sitz.

Das Bundesamt hatte mitgeteilt, die Partei fortan als gesichert rechtsextrem einzustufen. Die AfD hatte die Behörde per Abmahnung bis heute, 8.00 Uhr, aufgefordert, dies zurückzunehmen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Anderenfalls werde eine schon vorbereitete Klage mit Eilantrag eingereicht. Der Verfassungsschutz antwortete nach AfD-Angaben nicht darauf.

Mit der Klage versucht die Partei der Behörde nun gerichtlich zu untersagen, die AfD als gesichert rechtsextrem Bestrebung einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen. In dem Abmahnungsschreiben hieß es, man halte sowohl diese Einstufung als auch die Bekanntgabe dieses Umstands für rechtswidrig.

Der Inlandsnachrichtendienst hatte die AfD »aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextrem Bestrebung« eingestuft. Zuvor hatte er die Partei als Verdachtsfall behandelt. Auch dabei ist bereits der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt, etwa sogenannte V-Leute oder Observationen, Bild- und Tonaufnahmen. Bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) arbeitete seit vielen Monaten an einem Gutachten zur AfD. Nach SPIEGEL-Informationen hat die Behörde die Neubewertung der von Alice Weidel und Tino Chrupalla geführten Partei vergangene Woche fertiggestellt und dem Bundesinnenministerium vorgelegt. Das Gutachten umfasst über 1100 Seiten und enthält zahlreiche Belege, die den verfassungsfeindlichen Charakter der Partei untermauern.

Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-reicht-klage-gegen-verfassungsschutz-ein-a-c2a66a21-0f88-4562-afe8-def2f3340e61?sara_ref=re-so-app-sh

AfD-Klage hat keinen Erfolg 71%
AfD-Klage hat Erfolg 15%
Unentschieden 14%
Geschichte, Köln, Deutschland, Politik, Regierung, Recht, Gesetz, Gericht, Bundestag, Bundestagswahl, CDU, Demokratie, Einstufung, Faschismus, juristisch, Klage, Partei, Rassismus, Rechtsextremismus, Verfassung, Wahlen, AfD, Der Spiegel, Rechtspopulismus, Verfassungsschutz, Verwaltungsgericht, Gegen Rechts, Rechtsextreme Parteien

Dürfen Beamte nun eigentlich noch Parteimitglied der AFD sein?

und erst recht für diese laut Beamtengesetzt für Posten im Staatsapparat sich aufstellen lassen, oder hängt das von z.B. der Besoldungsgruppe ab ?

Das sagt chatGPT dazu :

Die Mitgliedschaft von Beamten in der AfD ist rechtlich nicht per se verboten. Allerdings hat die jüngste Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ erhebliche Auswirkungen auf Beamte im öffentlichen Dienst.

Beamte sind gemäß Grundgesetz verpflichtet, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Eine bloße Parteimitgliedschaft führt nicht automatisch zu disziplinarischen Maßnahmen. Jedoch können zusätzliche Aktivitäten, wie das Übernehmen von Funktionen innerhalb der Partei oder verfassungsfeindliche Äußerungen, disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, bis hin zur Entfernung aus dem Dienst. ZEIT ONLINE

Das Deutsche Institut für Menschenrechte betont, dass ein aktives Eintreten für die AfD mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht von Beamten unvereinbar ist. Dienstvorgesetzte sind angehalten, bei Kenntnis einer solchen Mitgliedschaft disziplinarrechtlich tätig zu werden. Institut für Menschenrechte

In sicherheitsrelevanten Bereichen, wie Polizei oder Bundeswehr, wird besonders genau hingeschaut. Hier könnten bereits Mitgliedschaften ohne weitere Aktivitäten problematisch sein. Das Bundesinnenministerium betont, dass es auf das konkrete Verhalten ankommt und nicht allein auf die Zugehörigkeit zu einer Partei. FAZ.NETThe Epoch Times

Geschichte, Regierung, Recht, Gesetz, Bundestag, Bundestagswahl, Demokratie, Partei, Rassismus, Rechtsextremismus, Verfassung, Wahlen, AfD, Rechtspopulismus

Wie viele V-Leute hat der Verfassungsschutz in der Führungsetage der AFD - und wer ist es?

Bei der NPD waren es mindestens 11.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-05/verfassungsschutz-npd-verbot

Mit 11 sicherlich gut bezahlten "Informanten" in der Führung einer Partei sammelt man natürlich nicht nur Informationen, man könnte die Parteiaktivitäten, Ziele usw. sogar steuern. Möglicherweise gab es sogar Gelder für Infomaterial, Veranstaltungen und Konzerte, Werbung und logistische Unterstützung. Man muss sich dabei immer denken, dass es um Staatsgeheimnisse geht, es könnten also auch noch mehr gewesen sein.

Ich würde vermuten Dr. Alice Weidel, Björn Höcke, Tino Chrupalla, Beatrix von Storch und Dr. Alexander Gauland sind sicherlich V-Leute.

V-Leute geben internes an die Staatsbehörden weiter und dürfen sogar teilweise Straftaten begehen und dazu anstiften.

Die deutschen Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren definieren eine V-Person als „eine Person, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit ist, diese bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützen und deren Identität grundsätzlich geheim gehalten wird.“[3]
In Deutschland sind der für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND) gültigen Legaldefinition des § 9b BVerfSchG nach Vertrauensleute Privatpersonen, deren planmäßige, dauerhafte Zusammenarbeit mit einem Nachrichtendienst Dritten nicht bekannt ist.
Die V-Person ist abzugrenzen vom Informanten, der lediglich im Einzelfall tätig wird, vom verdeckten Ermittler, der Polizeibeamter ist und vom verdeckten Mitarbeiter, der Angehöriger eines staatlichen Nachrichtendienstes ist. (§ 9a BVerfSchG)
Eine V-Person kann zum Agent provocateur (Lockspitzel) werden; die Grenzen zur Mittäterschaft sind teilweise fließend.
In jüngerer Zeit geriet die Praxis des Einsatzes von V-Personen in der rechtsextremistischen Szene durch deutsche Verfassungsschutz-Behörden vermehrt in die Kritik, insbesondere wegen des deshalb gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens und der ungeklärten Vorgänge um die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund.
In der DDR nannte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) eine V-Person „inoffizieller Mitarbeiter“ (IM).Dieser war eine nicht hauptamtlich für das MfS tätige Person, deren Auftrag es nicht nur sein konnte, verdeckt Informationen zu beschaffen, sondern auch auf Ereignisse oder Personen Einfluss zu nehmen.

https://de.wikipedia.org/wiki/V-Person

Polizei, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Bundestag, Demokratie, Rechtsextremismus, Verfassung, Wahlen, AfD, Rechtspopulismus, NPD

AfD gesichert rechtsextremistisch als Gesamtpartei auf Bundesebene. Stimmen dazu?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat eine Neubewertung der AfD auf Bundesebene vorgenommen. Demnach bestehen keine Zweifel mehr, dass die Partei insgesamt rechtsextremistisch ist.

Bisher wurde die AfD auf Bundesebene vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer "Verdachtsfall" eingestuft und beobachtet. Heute Vormittag informierte das Bundesamt die Öffentlichkeit, dass die Gesamtpartei nun als "erwiesen rechtsextremistische Bestrebung" bewertet wird. In einer Pressemitteilung heißt es, die Anhaltspunkte hätten sich "verdichtet".

Das heißt, für den Verfassungsschutz ist erwiesen, dass die AfD insgesamt rechtsextremistisch und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist. Die Entscheidung bedeutet eine deutliche Verschärfung der Bewertung, aber sie kommt nicht völlig überraschend.

Grundlage dafür ist eine umfangreiche Materialsammlung, die bis zuletzt vom Verfassungsschutz immer wieder aktualisiert wurde: Das Gutachten des Bundesamts umfasst nach Informationen von ARD-Hauptstadtstudio und SWR mehr als 1.000 Seiten und soll belegen, warum die AfD nach Einschätzung der Verfassungsschützer verfassungsfeindlich ist. Maßgeblich sind Verstöße gegen die Menschenwürde, das Rechtsstaats- oder das Demokratieprinzip.

Der Verfassungsschutz unterscheidet bei Beobachtungsobjekten zwischen Prüffall, Verdachtsfall und "erwiesen extremistischer Bestrebung". Die AfD war 2019 auf Bundesebene zunächst als Prüffall vom Bundesamt eingestuft worden. In diesem Stadium darf der Verfassungsschutz lediglich öffentliche Äußerungen von AfD-Funktionären sammeln und bewerten.

...

Mit der Heraufstufung zur "erwiesen rechtsextremistischen Bestrebung" war bereits im vergangenen Jahr gerechnet worden. Dem Vernehmen nach nahm der Verfassungsschutz aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl jedoch zunächst Abstand davon, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, die Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf verletzt zu haben.

Es gilt als sicher, dass die AfD auch gegen die Neubewertung durch das Bundesamt vor Gericht ziehen wird. Gegenüber der Öffentlichkeit hat die AfD die Beobachtung durch den Verfassungsschutz stets als politisch motiviert bezeichnet. Einzelne Landesverbände der Partei sind bereits als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft: in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Seit heute nun auch die Bundespartei.

...

Mit der Neubewertung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz dürfte die Debatte um ein Verbotsverfahren gegen die AfD neu entfacht werden. Allerdings gibt es keinerlei Automatismus: Die Bewertung als "erwiesen rechtsextremistisch" ist weder die Voraussetzung dafür, noch ist ein Verbotsverfahren die zwangsläufige Folge.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsschutz-afd-102.html

Geschichte, Nachrichten, Regierung, Recht, Breaking News, Bundestag, Bundestagswahl, CDU, Demokratie, Partei, Rassismus, Rechtsextremismus, Rechtsstaat, SPD, Verfassung, Wahlen, AfD, Eilmeldung, Rechtspopulismus, Verfassungsschutz, Gegen Rechts, Rechtsextreme Parteien, Björn Höcke, Alice Weidel

Was denkt ihr darüber, dass der Verfassungsschutz möglicherweise die gesamte AfD als rechtsextremistisch einstuft?

Heute wurde offiziell bekanntgegeben, dass der Verfassungsschutz die komplette AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft. Das ist ein ziemlich großer Schritt in der deutschen Politikgeschichte. Jetzt frage ich mich, was das für Konsequenzen haben könnte. Wird die Partei dadurch vielleicht sogar noch mehr Zuspruch bekommen, weil sich ihre Anhänger als „Opfer des Systems“ sehen? Oder könnte das der Anfang vom Ende für die AfD sein?

Wie schätzt ihr die Wirkung dieser Entscheidung ein — auf die Partei, auf ihre Wähler und auf die gesamte politische Stimmung im Land? Glaubt ihr, dass es in Zukunft vielleicht sogar ein AfD-Verbot geben könnte? Und was passiert dann mit den Abgeordneten, die momentan für die AfD in den Landtagen und im Bundestag sitzen? Müssen die ihre Mandate abgeben oder bleiben die im Parlament?

Glaubt ihr, dass AfD-Mitglieder oder Politiker jetzt mit juristischen Konsequenzen oder gesellschaftlichen Ausgrenzungen rechnen müssen? Und wie steht ihr persönlich dazu — ist das ein richtiger und wichtiger Schritt für die Demokratie oder eher gefährlich für die Meinungsfreiheit?

Bin gespannt auf eure ehrliche Meinung!

Geschichte, Regierung, Recht, Bundestag, Bundestagswahl, CDU, Demokratie, Partei, Rassismus, Rechtsextremismus, SPD, Verfassung, Wahlen, AfD, Rechtspopulismus, Verfassungsschutz, Alice Weidel

Warum hat Steinmeier so viel Macht?

Erstmal Gude an Alle,

seit der ziemlich offenen Machtübernahme und Schwäche der Gewaltenteilung in den USA mach ich mir um das olle alte Deutschland sorgen. Wir haben zwar ein robustes GG aber die Populisten könnten bei der nächsten Wahl hier auch die Macht an sich reißen… Da stellte ich mir die Frage wo sind denn die Schwachpunkte in unserer Demokratie? Wenn man sich in dem

Kontext die Aufgaben von Frank Walter Steinmeier anschaut wurde ich etwas skeptisch. Er kann:

  • der Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers (Art. 63 GG),
  • die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers (Art. 63, 67 GG) und der Bundesminister (Art. 64 GG),
  • die Auflösung des Bundestages (Art. 63 Abs. 4 Satz 3, Art. 68 GG),
  • die Ausfertigung (Unterzeichnung) und Verkündung von Gesetzen (Art. 82 GG),
  • die Ernennung und Entlassung der Bundesrichter, der Bundesbeamten, der Offiziere und Unteroffiziere (Art. 60 Abs. 1 GG),
  • das Begnadigungsrecht für den Bund (Art. 60 Abs.2 GG), —> Quelle: Internetseite des bundespraesident

ich bin weder ein Jurist noch ein Verfassungsrechtler aber diese Macht scheint doch sehr umfangreich für einen nicht vom Volk gewählten Repräsentanten “der Einheit Deutschlands”. Und was würde passieren wenn jemand die Deligiertienwahl manipuliert und wir einen Bundespräsidenten hätten der die Demokratie untergraben möchte. Bei einer Regierungskrise ist er Oberbefehlshaber, ernennt Richter und kann die Neuwahl ausrufen. Vllt sind das nur die Wahnvorstellungen eines paranoiden Demokraten aber wer würde den Bundespräsidenten in einem Ausnahmefall noch kontrollieren können. +die Delegierten die ihn wählen werden von den Parteien bestimmt und wenn jemals eine demokratiefeindliche Partei an die Macht kommt wäre das genau das Amt was sie anvisieren müssten, oder? …. Ich hoffe ich liege nicht richtig 😅 Würde mich über jede Expertenmeinung freuen, ob Jurist oder Hobbyverfassungsrechtler oder Politikcrack

LG

Bild zum Beitrag
Menschen, Deutschland, Politik, Recht, Anwalt, Gesetz, Demokratie, Gesellschaft, Gesetzeslage, Grundgesetz, Justiz, Strafrecht, Verfassung, Verfassungsrecht, Populismus, Trump

Meistgelesene Beiträge zum Thema Verfassung