Verfassung – die neusten Beiträge

Sollte die AfD wegen solcher Äußerungen ihres Spitzenpersonals verboten werden?

Ein typisches Zitat Weidels dem „Gutachten“ des Verfassungsschutzes zur AfD:

»Herr Stamp steht auf verlorenem Posten in einer Regierung, die alles tut, um irreguläre Migration nach Deutschland und in die deutschen Sozialsysteme zu ermuntern und anzuheizen, die mit der Verramschung der deutschen Staatsbürgerschaft vollendete Tatsachen schafft und großzügig Aufenthaltstitel an Migranten verteilt, die von Rechts wegen längst hätten gehen müssen.[...] Trotz millionenfacher Netto-Einwanderung herrscht Arbeitskräftemangel, die mit nicht integrationsfähigen Migranten gefluteten Sozialsysteme stehen vor dem Kollaps, und die innere Sicherheit löst sich in einem Klima der alltäglichen Migrantengewalt und der Terrorisierung der Bevölkerung durch angebliche ‚Schutzsuchende‘ auf. Der Kipppunkt, hinter dem eine Korrektur dieser unhaltbaren Verhältnisse nicht mehr möglich ist, steht unmittelbar bevor.«

Die ohnehin öffentlich bekannten Zitate lassen sich im SPIEGEL bequem suchen und nachlesen. Man muss die Sichtweise Weidels und der AfDler nicht teilen. Aber es ist aus meiner Sicht Ausdruck des Rechts der Deutschen auf freie Wahlen, dass auch eine Partei wie die AfD wählbar ist. So wie auch die Linken usw. wählbar sein müssen. Im Zweifel muss die Meinungsfreiheit und das Recht auf freie Wahlen geschützt werden.

Die Forderung nach einem Verbot der AfD auf Basis der aktuellen Faktenlage wäre aus meiner Sicht verfassungswidrig und würde die Demokratie nicht stärken, sondern abschaffen.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-ist-rechtsextrem-hier-sind-die-belege-des-verfassungsschutzes-a-b5fa40e4-a54e-410a-8cc7-ade35d09f77c

Nein 77%
Ja 23%
Gesetz, Bundestagswahl, Demokratie, Partei, Verfassung, Wahlen, AfD

Verfassungsschutz: Kritik am Staat = Extremismus?

Denn was das Gutachten offenbart, hat nichts mehr mit Kampf gegen Extremismus zu tun. Sondern mit dem Kampf gegen Kritik am Staat. Die Behörde schützt nicht mehr die Verfassung, sondern das Weltbild und die Macht der Regierung. Kritik wird zur Gefahr, Wahrheit zur Störung, Zweifel zum Delikt. In Wahrheit entblößt es den Verfassungsschutz selbst. Seine überaus dubiosen Methoden. Und das totalitäre Denken, das in das Amt Einzug gehalten hat. Bei genauer Betrachtung des AfD-Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz tun sich Abgründe auf.

Völlig unabhängig, was von der AfD zu halten ist, ob man nun sagt dass sie Idioten sind oder meint das sei eine angebliche Alternative, das Gutachten sollte jeden der sich selbst Demokrat nennt zu denken geben.

Ein „falscher“ Satz – und Sie stehen beim Verfassungsschutz auf der Liste. Zum Beispiel: „Die Corona-Politik beruhte auf monströsen Lügen.“ Kritik an den Pandemiemaßnahmen? Laut Gutachten nicht etwa eine Selbstverständlichkeit in einer Demokratie – sondern der Versuch, „politisches Handeln zu delegitimieren“. wer sagte, man müsse „Nein“ zu dieser Politik sagen – wurde als potenzielle Gefahr für die Verfassung eingestuft. Wer die Demokratie für ausgehöhlt hielt, galt den Geheimdienstlern als Feind der Demokratie. Die Formulierung des Gutachtens ist entlarvend: Die AfD habe Narrative genutzt, um „das politische Handeln zu delegitimieren“.

Ein Negativbeispiel für die Selbstvergiftung eines Rechtsstaats. Denn jede ernsthafte Kritik delegitimiert politische Entscheidungen – das ist ihr Zweck. Und ihre demokratische Funktion.

Was das Gutachten offenbart, hat nichts mehr mit Kampf gegen Extremismus zu tun. Sondern mit dem Kampf gegen Kritik am Staat. Die Behörde schützt nicht mehr die Verfassung, sondern das Weltbild und die Macht der Regierung. Kritik wird zur Gefahr, Wahrheit zur Störung, Zweifel zum Delikt. Diese Behörde, die uns und unser Grundgesetz angeblich schützt, verteidigt längst nicht mehr die Freiheit. Sie verteidigt sich selbst und den Staat – gegen alle, die eine andere Meinung haben. Das ist dem Wesen nach zutiefst totalitär.

Solche Reaktionen von Menschen, die wahrlich nicht dem „rechten“ Spektrum zuzuordnen sind, zeigen, dass der Linkstaat -und der Verfassungsschutz als sein Werkzeug- mit diesem „Gutachten“ den Bogen endgültig überspannt haben. Was hier mit dramatischer Emphase als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wird, ist so über alle Maßen lächerlich, dass selbst vielen, die der AfD äußerst kritisch gegenüberstehen, keine Argumente mehr einfallen, um solche hirnrissigen Schwurbeleien, wie der Verfassungsschutz sie hier vornimmt, zu rechtfertigen. Möglicherweise hat dieses „Gutachten“ mittelfristig sogar den gegenteiligen Effekt, weil es nicht die AfD, sondern die antidemokratischen Exzesse dieses Staates schonungslos entlarvt.

Regierung, Demokratie, Rechtsextremismus, Verfassung, AfD

Findet Ihr es gut, dass der Verfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft hat, ohne Beweise dafür öffentlich zu machen?

Das sogenannte Gutachten ist ja geheim. Es wurde nur dem SPIEGEL zugespielt. Bislang ist kein einziger Beweis öffentlich geworden, der es nahelegt, dass ein Parteiverbot notwendig wird. Die Anklage ist öffentlich; die Beweise sind "geheim". Was man bisher an Zitaten aus dem Gutachten lesen kann, ist wenig aufregend.

Gleichzeitig erhebt sich ein vielstimmiger Chor im ÖRR und den linken Parteien, dass man beispielsweise AfD-Mitglieder aus dem Staatsdienst entfernen müsste usw. Alles weil, das "Gutachten" belegt habe, dass die AfD "gesichert rechtsextremistisch" sei und daher verboten gehört.

Inzwischen hat der Verfassungsschutz die Behauptung, die AfD sei "gesichert rechtsextremistisch" von ihrer Webseite wieder entfernt. Das "Gutachten" bleibt weiter geheim.

Meine Interpretation: Frau Faeser und ihre willigen Vollstrecker im Verfassungsschutz wollten noch schnell eine mediale Kampagne entfesseln, um die AfD und ihre 10,3 Millionen Wähler zu diskreditieren und mundtot zu machen. Nicht weil die AfD die Demokratie abschaffen will, sondern weil 10,3 Millionen Deutsche die AfD gewählt haben.

Nein - Beweise sind notwendig und müssen öffentlich gemacht werde 73%
Ja - Beweise sind überflüssig bzw. müssen geheim bleiben 27%
Regierung, Die Grünen, Verfassung, AfD, Rechtspopulismus

Verfassungsschutz erklärt Verfassung für rechtsextrem?

Stellen Sie sich vor, ein Beamter liest Artikel 116 des Grundgesetzes, schlägt die Akte zu – und stuft das Gelesene als verfassungsfeindlich ein. Genau das geschieht derzeit in Deutschland. Der Verfassungsschutz wirft der AfD vor, einen „ethnischen Volksbegriff“ zu verwenden – und wertet das als Beleg für rechtsextremes Gedankengut.

Dumm nur: Der „ethnische Volksbegriff“ steht im Grundgesetz. Genauer gesagt in Artikel 116 Absatz 1. Dort ist von „deutscher Volkszugehörigkeit“ die Rede – als Voraussetzung für die deutsche Staatsangehörigkeit.

Wer das für extremistisch hält, erklärt nicht nur die AfD zum Verdachtsfall. Er erklärt das Grundgesetz zur Gefahr.

Zur Erinnerung: Artikel 116 GG definiert, wer „Deutscher“ im Sinne des Grundgesetzes ist. Dort heißt es: „Deutscher ist (…) wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Abkömmling (…) Aufnahme gefunden hat.“

Was damit gemeint ist, lässt sich kaum missverstehen: Es geht um Abstammung. Um ethnische Herkunft. Um Menschen, die formell keine Staatsbürger waren, aber als Deutsche galten – weil sie aus deutschen Familien stammen. Wer etwa 1950 als Kind eines Volksdeutschen aus Ungarn nach Bayern kam, wurde unter Berufung auf seine ethnische Zugehörigkeit eingebürgert.

Der Begriff ist nicht nur eindeutig ethnisch – er war sogar gewollt ethnisch. Und steht bis heute im Grundgesetz. Wer also den „ethnischen Volksbegriff“ pauschal als verfassungsfeindlich erklärt, müsste Artikel 116 für rechtsextrem halten. Genau das aber tut der Verfassungsschutz – implizit, aber folgenschwer.

Über tausend Seiten soll das Gutachten umfassen – doch veröffentlicht wird es nicht. Man beruft sich auf Geheimhaltung. Dabei stammen fast alle verwendeten Quellen aus öffentlich zugänglichem Material.

Er ist eine weisungsgebundene Behörde. Ihr Chef ist der Bundesinnenminister. Und genau das macht die Sache so brisant: Wo politische Interessen mit geheimdienstlichen Mitteln durchgesetzt werden, gerät das Gleichgewicht der Demokratie ins Wanken.

Das Grundgesetz kennt keine Pflicht zum postnationalen Weltbürgertum. Es schützt das Recht „des deutschen Volkes“ (sic!), sich über Einwanderung, Staatsbürgerschaft und nationale Identität eine eigene Meinung zu bilden. Auch dann, wenn sie dem politischen Mainstream widerspricht.

Die Bürger müssen über das Wer, Wie und Ob von Migration diskutieren dürfen – offen, kontrovers, angstfrei. Doch genau das wird nun kriminalisiert. Wer die Wortwahl des Grundgesetzes übernimmt und vom „deutschen Volk“ spricht, wird zum Verdachtsfall. Wer Artikel 116 ernst nimmt, wird unter Beobachtung gestellt. Wer das Grundgesetz beim Wort nimmt, steht plötzlich im Verdacht, es zu gefährden. Die Beweisführung des Verfassungsschutzes ist kein Beweis, sondern eine Konstruktion. Und die Konstruktion ist gefährlich – nicht nur für eine Partei, sondern für das ganze System.

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Brandenburg - AfD gesichert extremistisch Verfassungschef gefeuert?

Der brandenburgische Verfassungsschutz hat die Landes-AfD als gesichert rechtsextremistisch hochgestuft. Dies sei bereits am 14. April geschehen, sie habe jedoch erst am 5. Mai davon erfahren, sagte Landesinnenministerin Lange. Bisher galt der AfD-Landesverband als Verdachtsfall.

Gestern hatte Lange den Leiter des Verfassungsschutzes, Müller, in den einstweiligen Ruhestand versetzt und dies mit mangelndem Vertrauen begründet. Auf Anfrage des RBB teilte nun das Innenministerium mit, der zuständige Verfassungsschutzchef habe mit der Einstufung nicht gegen Dienstanweisungen verstoßen. Allerdings hätte er die Hausspitze darüber informieren müssen. Da dies nicht geschehen sei, sei Müller von seinen Aufgaben entbunden worden.

Was für eine Begründung für eine Entlassung ?

Hat die Aktion Parallelen zu

  • Hans-Georg Maaßen: Chronik einer Entlassung - Nordbayern
  • Jurist über mögliche Entlassung von Maaßen - "Das ist ein verheerendes ...
  • Hans-Georg Maaßen-Entlassung: Horst Seehofers bittere Quittung
Brandenburgs Innenministerin entlässt Verfassungsschutz-Chef: Dieser ...
vor 1 TagBrandenburgs Innenministerin entlässt Verfassungsschutz-Chef: Dieser Fehler sorgte für seinen Rauswurf. Kürzlich wurde die AfD im Bund als gesichert rechtsextrem eingestuft.
AfD in Brandenburg als gesichert rechtsextremistisch eingestuft
vor 1 TagDer Verfassungsschutz in Brandenburg hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Eine fehlerhafte Kommunikation zur Hochstufung führte zuvor zur Entlassung von Präsident Jörg Müller.
Brandenburg: AfD-Brandenburg vom Verfassungsschutz als gesichert ... - MAZ
vor 1 TagDie AfD in Brandenburg gilt nun als gesichert rechtsextrem - doch Innenministerin Lange erfuhr erst Wochen später davon. Der brandenburgische Verfassungsschutzchef Jörg Müller musste deshalb gehen.
Verfassungsschutz: Jörg Müller als Chef entlassen - DER SPIEGEL
vor 2 Tagen»Gesichert rechtsextremistisch«: So begründet der Verfassungsschutz die AfD-Einstufung Von Wolf Wiedmann-Schmidt Müller war seit Februar 2020 Chef des Brandenburger Verfassungsschutzes, einer ...
Debatte über AfD: Verfassungsschutzchef in Brandenburg entlassen
vor 2 TagenBrandenburgs Innenministerin Katrin Lange (SPD) hat den Leiter des Landesverfassungsschutzes, Jörg Müller, mitten in der neu entbrannten Debatte über den Umgang mit der AfD entlassen.
Brandenburgs Innenministerin entlässt Verfassungsschutzchef
vor 2 TagenDie überraschende Entscheidung kommt in einer Zeit, in der über den Umgang mit der AfD und der Einstufung als gesichert
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Warum ist die AFD gesichert rechtsextrem?

Eines vornweg. Ich bin kein AFD Wähler. Ich bin aber jemand, der umfassend politisch informiert sein möchte und Meinungen nicht unreflektiert übernimmt, sondern alles hinterfragt.

Zu meiner Frage oben. Die Spontanantwort, die vielen von euch jetzt einfallen wird, ist: "weil der Verfassungsschutz das gesagt hat".

Mir reicht das aber nicht als Begründung. Das Gutachten des Verfassungsschutzes über die AFD ist "Geheimsache", also bekommt der Normalo Bürger die Antwort WARUM? nicht beantwortet. Der Verfassungsschutz selber ist auch nichts anderes als ein politisches Organ, d.h. je nachdem, welche Leute da platziert sind, linke, rechte, fällt so ein Urteil eventuell unterschiedlich aus. Daher würde ich das jetzt nicht als Maßstab aller Dinge nehmen.

Also meine Frage an euch:

Warum ist also die AFD gesichert rechtsextrem?

Bitte liefert mir nur überprüfbare Fakten mit Originalzitaten und Quellenangaben.

Mich würde das echt brennend interessieren. Alle Medien bleiben diese Antwort bisher schuldig.

UPDATE: Die Frage ist beantwortet. Das Gutachten ist geleakt (https://www.nius.de/politik/news/nius-veroeffentlicht-komplettes-verfassungsschutz-gutachten-afd/6e8ff90c-285f-49c4-9733-71e4604d3019) Anscheinend hat der Verfassungsschutz nicht mehr zusammengetragen, als öffentlich bereits bekannt ist. Es gab überhaupt keinen Grund das Gutachten geheim zu halten, da es keine geheindienstlich ermittelten Informationen enthält.

Zusammenfassend lässt sich sagen. Es gibt eindeutig verfassungswidrig Aussagen der AFD. Allerdings ist das so wirklich eindeutig nur im Fall Andreas Gehrmann. Jetzt lässt sich darüber streiten, ob man das durchgehen lässt, weil man den Linken auch Hämmer wie "Tretet der moralischen Erpressung durch den sogenannten Holocaust entgegen" (Quelle: Flugblatt des Kreisverbandes derDuisburg) durchgehen lässt. Meiner Meinung nach sollte keiner, weder links noch rechts verbal derart entgleisen. Aber in einem Rechtsstaat sollten alle gleich behandelt werden.

Ich möchte jetzt nicht Werbung für die AFD machen, sondern für die freiheitlich demokratische Grundordnung allgemein. Wer meint, man könne diese außer Kraft setzen, um die Feinde der Demokratie zu erledigen, ist selber der größte Feind der Verfassung. Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel.

Gesetz, Demokratie, Partei, Rechtsextremismus, Verfassung, AfD, Rechtspopulismus

Meinung des Tages: AfD vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft - wie bewertet Ihr diese Entscheidung?

(Bild mit KI erstellt)

AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die bisher als "Verdachtsfall" klassifizierte AfD auf Bundesebene nun als "erwisen rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Die Entscheidung basiert auf einem über 1.000 Seiten starken Gutachten, das zahlreiche Belege für demokratiefeindliche, rassistische und völkisch-nationalistische Tendenzen enthält.

Die Hochstufung ermöglicht weiterhin den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel – wie Abhörmaßnahmen oder die Anwerbung von Informanten –, verändert aber formal erst einmal nichts an den bisherigen Befugnissen.

Inhalt und Begründung des Gutachtens

Das Gutachten beinhaltet u.a. rassistische und pauschalisierende Äußerungen gegenüber Migranten, Muslimen und Menschen mit Migrationshintergrund. Besonders hervorgehoben wird der sogenannte „völkische Nationalismus“ und die Verwendung des Begriffs „Remigration“. Auch Aussagen von Alice Weidel sowie weiterer AfD-Funktionäre werden als Beleg für die Missachtung der Menschenwürde und demokratischer Grundsätze angeführt.

Politische Konsequenzen

Die Neueinstufung hat die Diskussion über ein mögliches Verbotsverfahren neu entfacht. Während einige Politiker wie Grünen-Chef Banaszak nun ein Verbot befürworten, lehnen CDU-Politiker wie Hendrik Wüst und CSU-Politiker Alexander Dobrindt ein solches ab; sie betonen die Notwendigkeit politischer Auseinandersetzung statt juristischer Schritte. Die rechtlichen Hürden für ein Verbot gelten zudem als sehr hoch.

Die AfD hat angekündigt, juristisch gegen die Einstufung vorzugehen, sieht sich politisch verfolgt und fordert parlamentarische Ämter ein.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Einschätzung des Verfassungsschutzes?
  • Sollte Eurer Meinung nach ein AfD-Verbotsverfahren eingeleitet werden?
  • Was denkt Ihr darüber, dass das komplette Gutachten aus Daten- und Personenschutzgründen nicht offen gelegt wird?
  • Was bedeutet die Neubewertung des Verfassungsschutzes für den politischen Wettbewerb und die Rolle der AfD als Oppositionspartei?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Ich bewerte die Einstufung als positiv, da... 54%
Ich sehe die Einstufung kritisch, weil... 40%
Andere Meinung und zwar... 6%
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AfD reicht Klage gegen Verfassungsschutz ein. Wird sie damit erfolgreich sein?

Der Verfassungsschutz ist sich sicher: Die AfD ist rechtsextrem und bedroht die Verfassung. Gegen diese Einschätzung will sich die Partei nun vor Gericht wehren.

Die AfD hat nach eigenen Angaben Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingereicht. Ein entsprechendes Schreiben sei an das zuständige Verwaltungsgericht Köln verschickt worden, bestätigte der Sprecher von Parteichefin Alice Weidel, Daniel Tapp. In Köln hat das BfV seinen Sitz.

Das Bundesamt hatte mitgeteilt, die Partei fortan als gesichert rechtsextrem einzustufen. Die AfD hatte die Behörde per Abmahnung bis heute, 8.00 Uhr, aufgefordert, dies zurückzunehmen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Anderenfalls werde eine schon vorbereitete Klage mit Eilantrag eingereicht. Der Verfassungsschutz antwortete nach AfD-Angaben nicht darauf.

Mit der Klage versucht die Partei der Behörde nun gerichtlich zu untersagen, die AfD als gesichert rechtsextrem Bestrebung einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen. In dem Abmahnungsschreiben hieß es, man halte sowohl diese Einstufung als auch die Bekanntgabe dieses Umstands für rechtswidrig.

Der Inlandsnachrichtendienst hatte die AfD »aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextrem Bestrebung« eingestuft. Zuvor hatte er die Partei als Verdachtsfall behandelt. Auch dabei ist bereits der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt, etwa sogenannte V-Leute oder Observationen, Bild- und Tonaufnahmen. Bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) arbeitete seit vielen Monaten an einem Gutachten zur AfD. Nach SPIEGEL-Informationen hat die Behörde die Neubewertung der von Alice Weidel und Tino Chrupalla geführten Partei vergangene Woche fertiggestellt und dem Bundesinnenministerium vorgelegt. Das Gutachten umfasst über 1100 Seiten und enthält zahlreiche Belege, die den verfassungsfeindlichen Charakter der Partei untermauern.

Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-reicht-klage-gegen-verfassungsschutz-ein-a-c2a66a21-0f88-4562-afe8-def2f3340e61?sara_ref=re-so-app-sh

AfD-Klage hat keinen Erfolg 70%
AfD-Klage hat Erfolg 17%
Unentschieden 14%
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Dürfen Beamte nun eigentlich noch Parteimitglied der AFD sein?

und erst recht für diese laut Beamtengesetzt für Posten im Staatsapparat sich aufstellen lassen, oder hängt das von z.B. der Besoldungsgruppe ab ?

Das sagt chatGPT dazu :

Die Mitgliedschaft von Beamten in der AfD ist rechtlich nicht per se verboten. Allerdings hat die jüngste Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ erhebliche Auswirkungen auf Beamte im öffentlichen Dienst.

Beamte sind gemäß Grundgesetz verpflichtet, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Eine bloße Parteimitgliedschaft führt nicht automatisch zu disziplinarischen Maßnahmen. Jedoch können zusätzliche Aktivitäten, wie das Übernehmen von Funktionen innerhalb der Partei oder verfassungsfeindliche Äußerungen, disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, bis hin zur Entfernung aus dem Dienst. ZEIT ONLINE

Das Deutsche Institut für Menschenrechte betont, dass ein aktives Eintreten für die AfD mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht von Beamten unvereinbar ist. Dienstvorgesetzte sind angehalten, bei Kenntnis einer solchen Mitgliedschaft disziplinarrechtlich tätig zu werden. Institut für Menschenrechte

In sicherheitsrelevanten Bereichen, wie Polizei oder Bundeswehr, wird besonders genau hingeschaut. Hier könnten bereits Mitgliedschaften ohne weitere Aktivitäten problematisch sein. Das Bundesinnenministerium betont, dass es auf das konkrete Verhalten ankommt und nicht allein auf die Zugehörigkeit zu einer Partei. FAZ.NETThe Epoch Times

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