Bei der NPD waren es mindestens 11.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-05/verfassungsschutz-npd-verbot
Mit 11 sicherlich gut bezahlten "Informanten" in der Führung einer Partei sammelt man natürlich nicht nur Informationen, man könnte die Parteiaktivitäten, Ziele usw. sogar steuern. Möglicherweise gab es sogar Gelder für Infomaterial, Veranstaltungen und Konzerte, Werbung und logistische Unterstützung. Man muss sich dabei immer denken, dass es um Staatsgeheimnisse geht, es könnten also auch noch mehr gewesen sein.
Ich würde vermuten Dr. Alice Weidel, Björn Höcke, Tino Chrupalla, Beatrix von Storch und Dr. Alexander Gauland sind sicherlich V-Leute.
V-Leute geben internes an die Staatsbehörden weiter und dürfen sogar teilweise Straftaten begehen und dazu anstiften.
Die deutschen Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren definieren eine V-Person als „eine Person, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit ist, diese bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützen und deren Identität grundsätzlich geheim gehalten wird.“[3]
In Deutschland sind der für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND) gültigen Legaldefinition des § 9b BVerfSchG nach Vertrauensleute Privatpersonen, deren planmäßige, dauerhafte Zusammenarbeit mit einem Nachrichtendienst Dritten nicht bekannt ist.
Die V-Person ist abzugrenzen vom Informanten, der lediglich im Einzelfall tätig wird, vom verdeckten Ermittler, der Polizeibeamter ist und vom verdeckten Mitarbeiter, der Angehöriger eines staatlichen Nachrichtendienstes ist. (§ 9a BVerfSchG)
Eine V-Person kann zum Agent provocateur (Lockspitzel) werden; die Grenzen zur Mittäterschaft sind teilweise fließend.
In jüngerer Zeit geriet die Praxis des Einsatzes von V-Personen in der rechtsextremistischen Szene durch deutsche Verfassungsschutz-Behörden vermehrt in die Kritik, insbesondere wegen des deshalb gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens und der ungeklärten Vorgänge um die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund.
In der DDR nannte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) eine V-Person „inoffizieller Mitarbeiter“ (IM).Dieser war eine nicht hauptamtlich für das MfS tätige Person, deren Auftrag es nicht nur sein konnte, verdeckt Informationen zu beschaffen, sondern auch auf Ereignisse oder Personen Einfluss zu nehmen.
https://de.wikipedia.org/wiki/V-Person