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„Wir sind doch nicht in Amerika – Zur Realität der Richterwahl in Deutschland“

Die Aufregung ist groß – mal wieder. Diesmal geht es um die Wahl von Frau Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht. Kritiker aus Politik, Medien und sozialen Netzwerken werfen ihr vor, als frühere Gutachterin und Professorin eine persönliche Haltung etwa zum Thema Schwangerschaftsabbruch vertreten zu haben, die als ideologisch gefärbt oder einseitig interpretiert wird. Was hier jedoch auffällt, ist weniger der Inhalt der Debatte, sondern ihre Emotionalisierung. Denn eines scheint in der allgemeinen Erregung in Vergessenheit zu geraten: Wir sind nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Dort, im US-Supreme-Court, ist die Ernennung eines Richters eine politische Großveranstaltung, ein ideologischer Stellvertreterkrieg zwischen Republikanern und Demokraten. Die Richterinnen und Richter des Supreme Courts sitzen in der Regel auf Lebenszeit, und ihre Urteile können ganze Gesellschaften prägen – siehe Roe v. Wade oder Dobbs v. Jackson. Die politische Motivation bei der Besetzung ist dort offen gewollt und systemisch verankert. Nicht so in Deutschland.

Hier gilt: Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht werden für längstens zwölf Jahre gewählt – ohne Möglichkeit der Wiederwahl. Die Auswahl erfolgt nicht durch einen Präsidenten, sondern durch die beiden Verfassungsorgane Bundestag und Bundesrat, wobei jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Diese Hürde zwingt zu parteiübergreifender Verständigung und verhindert in der Regel extreme oder rein parteipolitische Nominierungen.

Zudem: Ein einzelner Verfassungsrichter kann nicht eigenmächtig handeln. Anders als in manchen medialen Darstellungen sitzen am Bundesverfassungsgericht keine neun „Supreme Lords of Law“, sondern acht Richter pro Senat, die gemeinsam entscheiden – im Kollegialprinzip. Es braucht eine Mehrheit, oft sogar qualifizierte Mehrheiten bei bestimmten Verfahren. Und insbesondere in Verfahren der Verfassungsbeschwerde, mit denen sich Frau Dr. Brosius-Gersdorf künftig schwerpunktmäßig befassen wird, ist der Spielraum ohnehin stark begrenzt: Hier geht es darum, ob geltendes Recht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das ist keine politische Agenda, sondern ein juristischer Prüfauftrag.

Die Diskussion über die Haltung von Frau Brosius-Gersdorf zum Thema Abtreibung etwa verkennt zudem, dass die Rechtslage in Deutschland durch § 218 StGB und die dazugehörige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eindeutig geregelt ist. Diese kann eine Verfassungsrichterin nicht einfach „kippen“ – selbst wenn sie wollte. Vielmehr müsste erst ein konkretes Gesetz verabschiedet, dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt und diese dann unter juristischen Gesichtspunkten geprüft werden. Persönliche Überzeugungen sind hier zweitrangig, der Maßstab bleibt das Grundgesetz.

Das bedeutet nicht, dass Kritik grundsätzlich unzulässig ist. Gerade in einem demokratischen Gemeinwesen muss auch die Auswahl von Verfassungsrichterinnen und -richtern öffentlich diskutiert werden dürfen. Aber die Form und Heftigkeit der aktuellen Debatte sind überzogen und gehen am Wesentlichen vorbei. Frau Dr. Brosius-Gersdorf ist eine anerkannte Staatsrechtlerin, sie hat sich in Wissenschaft und Praxis bewährt – und selbst wenn manche ihrer Positionen streitbar erscheinen, ist genau das der Sinn eines Pluralismus im Gerichtswesen: unterschiedliche Perspektiven unter einem gemeinsamen Verfassungsrahmen.

Wer also behauptet, mit ihrer Wahl sei unsere Verfassung in Gefahr, der ignoriert nicht nur die institutionellen Sicherungen unseres Rechtsstaats, sondern betreibt auch unnötige Panikmache. Wer glaubt, eine Richterin könne allein das Land „nach rechts“ oder „nach links“ kippen, der denkt in den Kategorien Washingtons – nicht Karlsruhe.

Und das sollten wir uns als Demokratie nicht angewöhnen.

Denn: Wir sind nicht in Amerika. Und das ist auch gut so.

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CDU, Demokratie, Verfassung

Sollte die Regierung mehr für Maja T. tun?

Wie kann es sein, dass eine deutsche Staatsbürgerin, die sich gegen Faschismus stellt, in einem Staat wie Ungarn in Isolationshaft sitzt?

Und Deutschland hat das nicht nur zu verantworten sondern schaut nun auch noch weg? Dabei ist die Schuld noch längst nicht nachgewiesen!

Maja T. ist nicht einfach irgendeine Person. Sie ist non-binär, politisch aktiv, und offenbar ein Dorn im Auge eines Systems, das Schritt für Schritt in autoritäre Gefilde abdriftet. Orbáns Ungarn ist als Rechtsstaat an vielen Stellen beschädigt. Es ist ein Musterbeispiel für illiberale Demokratie im rechtsnationalen Stil. Nur dass dort schon umgesetzt wird, wovon >20% der Wähler*innen hier noch träumen.

Dass Friedrich Merz sich in solchen Fällen lieber auf Seite der sogenannten „Law & Order“-Fraktion schlägt, überrascht leider niemanden mehr? Es reicht nicht, ein paar grüne Delegationen loszuschicken. Das muss Chefsache werden. Und ja; wenn nötig mit Konsequenzen: Sanktionen. EU-Gelder einfrieren. Deutlich machen: Wer europäische Werte mit Füßen tritt, bekommt keinen Cent mehr.

Wir reden hier nicht über Bagatellen. Sondern über die Menschenwürde. Über eine Aktivistin, die im Hungerstreik sitzt, weil sie unter haftähnlichen Bedingungen in einem Land leidet, das LGBTQ-Feindlichkeit zum Staatsprogramm gemacht hat. Wer jetzt schweigt, macht sich mitschuldig.

Wie seht ihr das?

Nein - linke Aktivist*innen sollen weiterhin ausgeliefert werden 78%
Ja - Deutschland muss hart gegen Ungarn durchgreifen 22%
Europa, Regierung, Recht, Gesetz, Gericht, Antifa, Antifaschismus, Demokratie, Europäische Union, Gesellschaft, maja, Soziales, AfD, Merz, Rechtsradikalismus

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