Sollten verfassungsfeindliche bzw. Aussagen/Meinungen, die der Verfassung widersprechen, als Meinungfreiheit angesehen werden?
Beispielsweise: Ich bin gegen Demokratie und für Autokratie/Kommunismus/Theokratie
Oder
Ich bin für die Todesstrafe und für die Abschiebung von kriminellen Einwanderern, auch, wenn sie in ihrem Heimatland getötet werden würden.
13 Antworten
Gedanken und Meinungen sind frei und das zeichnet eine Demokratie aus.
Der Aufruf zu Handlungen, welche andere Menschen beeinträchtigen in deren Freiheit sind dann eine nicht mehr erlaubte Grenzüberschreitung.
Verbreitung von Fake News, um Stimmung zu machen sind problematisch und sollten verboten werden.
Natürlich darfst du das sagen – das ist dein gutes Recht, denn wir leben in einem Land mit Meinungsfreiheit. Auch wenn ich deine Aussagen persönlich nicht teile oder sie für problematisch halte, ist es wichtig, dass genau diese Freiheit besteht: Die Freiheit, auch unbequeme oder kontroverse Meinungen äußern zu dürfen – solange sie nicht die Grenzen des Strafrechts überschreiten (wie z. B. Volksverhetzung oder Aufruf zur Gewalt).
Aber zur Klarstellung: Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass niemand widersprechen darf. Sie schützt dich vor staatlicher Verfolgung für deine Äußerungen – nicht davor, dass andere sie kritisieren. Und genau das tue ich hier.
Wenn du für Autokratie, Kommunismus oder gar Theokratie bist – dann ist das dein Standpunkt. Aber er steht im Gegensatz zu den Grundprinzipien unseres Grundgesetzes: Demokratie, Gewaltenteilung, Menschenwürde. Wer die Todesstrafe befürwortet oder die Abschiebung von Menschen in den sicheren Tod fordert, bewegt sich moralisch – und in Teilen auch juristisch – auf sehr dünnem Eis.
Fazit: Ja, du darfst das sagen. Aber du musst auch damit leben, dass andere – wie ich – das entschieden ablehnen. Denn auch das gehört zur Meinungsfreiheit.
Auch verfassungsfeindliche Meinungen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt und das muss in einem liberalen Rechtsstaat auch so sein.
Ich dachte so wär das noch oke?
Eig denk ich halt man darf seine meinung sagen und wenn das halt deine meinung ist sag sie und fertig. Aber man darf und sollte niemals zu irgendwelchen Handlungen auffordern oder so
Ja, das meiste ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Selbst das Verbot bezüglich der Holocaustleugnung ist nicht unumstritten. Allerdings können Aussagen, die sich gegen die fdGO richten dazu führen, dass entsprechende Politiker bzw. Parteien vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Siehe AfD.