Gesetz – die neusten Beiträge

Was sagt ihr dazu?

NRW will Mehrfachstaatsbürgerschaft in Kriminalstatistik ausweisen
Nordrhein-Westfalen schlägt einen bundesweit einzigartigen Weg ein: Als erstes Bundesland sollen dort künftig in der Kriminalstatistik alle Staatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen und Opfern erfasst werden. Dies geht aus einem Erlass von Innenminister Herbert Reul (CDU) hervor, der rückwirkend ab dem 1. Juli gelten soll, wie etwa die "Welt" berichtet.
Bislang galt in NRW wie auch in allen anderen Bundesländern die Regel, dass Personen mit deutscher und einer weiteren Staatsangehörigkeit in der Statistik ausschließlich als Deutsche geführt wurden. Diese Praxis ändert sich nun im bevölkerungsreichsten Bundesland.
"Wenn wir nicht alle Staatsangehörigkeiten erfassen, tappen wir im Dunklen. Wer die Realität sehen will, muss sie auch messen", begründet Reul seine Entscheidung etwa gegenüber der "Bild"-Zeitung. Der CDU-Politiker betont: "Nur so können wir Dinge beim Namen nennen und unsere Polizei in die Lage versetzen, Gefahren frühzeitig zu erkennen und Straftaten wirksam zu bekämpfen." Sicherheit gebe es nur mit Klarheit. "Wenn wir Mehrfachstaatsangehörigkeiten erfassen, schaffen wir Transparenz – und stärken damit unsere Polizei im Kampf gegen Kriminalität", fasst der nordrhein-westfälische Innenminister zusammen.
Aus Sicht des Innenministeriums können mehrere Staatsangehörigkeiten wichtige Hinweise für die Ermittlungsarbeit liefern – etwa im Hinblick auf mögliche Fluchtgefahr oder Fluchtmöglichkeiten bei der Prüfung von Haftgründen. Zudem könnten absichtlich herbeigeführte Mehrfachidentitäten die Zusammenführung sicherheitsrelevanter Informationen erschweren.
Das Landeskriminalamt NRW hat bereits erste Auswertungen nach den neuen Richtlinien vorgenommen. Die Zahlen zeigen: Jeder sechste Tatverdächtige mit deutscher Staatsangehörigkeit wurde im Jahr 2024 auch mit einer zweiten Staatsangehörigkeit erfasst – insgesamt 49.825 Personen.
Die häufigsten Kombinationen sind dabei deutsch-türkisch mit 10.307 Fällen, gefolgt von deutsch-polnisch (6.652), deutsch-russisch (3.484), deutsch-marokkanisch (3.125) und deutsch-syrisch (2.185).

Quelle: https://www.gmx.net/magazine/politik/inland/nrw-mehrfachstaatsbuergerschaft-kriminalstatistik-ausweisen-41324162

Gut 84%
Schlecht 9%
Unentschlossen 6%
Polizei, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Ausländer, Bürger, Bundesland, CDU, Gesellschaft, Kriminalität, Migration, Rassismus, Staatsbürgerschaft, Statistik, Nordrhein-Westfalen, AfD

Würdet ihr dieses Lied als unsere neue Nationalhymne bevorzugen?

Die Kinderhymne von Bertolt Brecht.

2019 schlug Bodo Ramelow als Ministerpräsident Thüringens eine neue Nationalhymne vor. Damals erntete er viel Kritik, aber auch Unterstützung. Nun legt er nach. (Quelle Welt)

https://youtu.be/A0SKw6zrgeM?si=Pb4NELWzwWwtZxA0

Text der Kinderhyme:

1. Anmut sparet nicht noch Mühe

Leidenschaft nicht noch Verstand

Daß ein gutes Deutschland blühe

Wie ein andres gutes Land.

2. Daß die Völker nicht erbleichen

Wie vor einer Räuberin

Sondern ihre Hände reichen

Uns wie andern Völkern hin.

3. Und nicht über und nicht unter

Andern Völkern wolln wir sein

Von der See bis zu den Alpen

Von der Oder bis zum Rhein.

4. Und weil wir dies Land verbessern

Lieben und beschirmen wir's

Und das Liebste mag's uns scheinen

So wie andern Völkern ihrs.

Text von Das Lied der Deutschen (Jetzige Version):

https://youtu.be/_LNYMKgC7AE?si=7TQVL7YdpHKb0GEr

Einigkeit und Recht und Freiheit für das

deutsche Vaterland!

Danach lasst uns alle streben,

brüderlich mit Herz und Hand!

Einigkeit und Recht und Freiheit sind

des Glückes Unterpfand:

Blüh im Glanze dieses Glückes, blühe,

deutsches Vaterland!

Blüh im Glanze dieses Glückes, blühe,

deutsches Vaterland!

Nein, ich bevorzuge unsere jetzige "Das Lied der Deutschen" 96%
Ja, gefällt mir mehr ("Kinderhymne") 4%
Europa, Deutsch, Geschichte, Deutschland, Politik, Kultur, Gesetz, Demokratie, Nationalhymne, Nationalität, Nationalsozialismus, Patriotismus, Politiker, Weltkrieg, Nazideutschland

Öfters Lautere Musik am Wochenende und unter der Woche, was tun?

Guten Abend,

Zu meiner Lage vorab. Ich wohne in einen kleinen Dorf und leider auch genau gegenüber von einer alten Scheune wo sich immer mal Jugendliche Treffen um Party zu machen am Wochenende eher, aber auch unter der Woche.

Das Problem ist, das diese Jugendliche ihre Musik gerne mal etwas lauter machen das man das trotz geschlossenen Fenster hören kann. Und das nicht mal Nachmittags sondern Abends ab 21Uhr spät in die Nacht bis 23 oder 0Uhr meistens.

Ich hatte vor einigen Monaten schon ein Gespräch mit dennen gehabt, das aber in der Kurzfassung daraus ausging, das diese mir sagten ich soll die Party machen lassen und wenn doch was sein sollte kurz bescheid geben soll. (Spoiler: Trotz wenn ich was sage oder jemand anderes wird nichts unternommen oder leister gemacht, wer hätts gedacht)

Die anderen Nachbarn sind nicht davon so stark wie wir betroffen da diese ihre Schlafbereich hinterm Haus haben und dementsprechend die Musik nicht deutlich hören, bei mir im Haus sind die Schlafzimmer halt direkt an der Straßen seite und man hört halt alles.

Ich bin grade etwas unschlüssig was ich machen soll, Polizei holen und sowas wollte ich die ganze Zeit eher meiden, weil sich sowas halt dann doch schnell in unserem Dorf herumspricht. Gespräch suchen mit dennen ist sowieso eine Fehlanzeige und wenn ich dorthin gehe werde ich nicht mal ernst genommen.

Ideen was man tun könnte? Ich dachte auch schon dran evtl mit dem Bürgermeister (mein Nachbar) zu reden, aber falls wer andere Ideen hat bitte gerne Vorschlagen, oder was ich vlt machen kann!

Danke im Vorraus schonmal

Eine Gute Nacht euch, ich muss die Musik noch etwas aushalten!

Party, Menschen, Gesetz, Lärm, Ruhestörung, Streit

Meinung des Tages: Tierschutzbeauftragte fordert Videoüberwachung auf Schlachthöfen - was haltet Ihr von dem Vorschlag?

(Bild mit KI erstellt)

Tierschutzbeauftragte fordert Videoüberwachung in Schlachthöfen

Silvia Breher, neue Tierschutzbeauftragte und CDU-Politikerin, nennt als wichtigste Priorität die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen. Damit sollen Transparenz und Rechenschaft über den Umgang mit Tieren am Ende ihres Lebens geschaffen werden. Zudem setzt sie sich für rechtliche Erleichterungen beim Umbau von Ställen ein, um höhere Tierschutzstandards zu ermöglichen.

Weitere Schwerpunkte sind ein Verbot des anonymen Tierhandels im Internet sowie eine stärkere Unterstützung von Tierheimen, die überwiegend ehrenamtlich arbeiten.

Kritik an Brehers Doppelrolle

Brehers parallele Funktion als Parlamentarische Staatssekretärin im Landwirtschaftsministerium sorgt für Kritik. Tierschutzverbände wie der Deutsche Tierschutzbund und Umweltorganisationen wie der BUND befürchten, dass sie dadurch nicht unabhängig genug agieren könne.

Kritiker argumentieren, das Amt verliere an Gewicht und sei nur noch ein „Namensschild“. Zudem fordern sie, dass sich die Tierschutzbeauftragte nicht nur um Landwirtschaftsthemen, sondern auch um Tierversuche sowie Heim- und Wildtiere kümmert.

Brehers Reaktion und politische Einordnung

Breher weist die Vorwürfe zurück und betont, keinen Interessenkonflikt zu sehen. Im Gegenteil, ihre Doppelrolle verschaffe ihr mehr Einfluss und ermögliche es, konkrete Veränderungen schneller umzusetzen. Sie will den Tieren nicht nur eine Stimme geben, sondern tatsächliche Verbesserungen erreichen.

Unterstützt wird sie dabei von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer, der die Kombination der Ämter als kostensparend und effizient darstellt. Breher folgt auf Ariane Kari, die 2023 von der Ampelregierung als erste Tierschutzbeauftragte berufen wurde.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte die Videoüberwachung in Schlachthöfen Eurer Meinung nach verpflichtend eingeführt werden?
  • Inwiefern können strengere Tierschutzgesetze Landwirten helfen oder sie zusätzlich belasten?
  • Ist es problematisch, wenn eine Tierschutzbeauftragte gleichzeitig Staatssekretärin im Landwirtschaftsministerium ist?
  • Seid Ihr bereit, im Sinne des Tierwohls auf Fleisch zu verzichten / mehr Geld dafür auszugeben?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Ja, Schlachthöfe sollten via Kamera überwacht werden, da... 55%
Nein, die Idee finde ich nicht sinnvoll, weil... 29%
Andere Meinung und zwar... 15%
Tiere, artgerechte Haltung, Videokamera, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Tierschutz, Tierschutzgesetz, CDU, Gesellschaft, Stall, Überwachung, Schlachthof, Tierschutzorganisation, Tierwohl, Meinung des Tages

Wie darf man hier parken?

Zum genaueren Umschauen hier der Link zu Google StreetView

Es handelt sich um einen schmalen Seitenstreifen, auf dem nicht mal ein Smart genug Platz hat. Die Stelle ist innerorts auf gerader Strecke und es gibt kein Haltverbot o.ä.

Mit der rechten Seite auf dem Gehweg zu parken (wie es hier alle machen) ist zweifelsfrei verboten, weil der Gehweg nicht zum Parken freigegeben ist.

Alternative 1 ist, mit der rechten Seite bis zum Bordsteinrand heranzufahren, so dass die linke Fahrzeugseite in die Fahrbahn hineinragt.

Alternative 2 ist, mit der rechten Seite bis zum Rinnstein (Fahrbahnrand) heranzufahren, so dass man komplett auf der Fahrbahn steht.

Alternative 3 ist, dass man dort nur im Seitenstreifen parken darf undzwar nur dann, wenn das Fahrzeug schmal genug ist (z.B. Motorräder).

Ein paar Denkanstöße, die ich dazu habe:

  • Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen zu benutzen.
  • Sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
  • Das Parken ist unzulässig, wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert. Der Seitenstreifen ist zwar grundsätzlich zum Parken vorgesehen, es handelt sich meiner Ansicht nach aber nicht um eine gekennzeichnete Parkfläche.
  • Zeichen 315 erlaubt das teilweise Hineinragen in die Fahrbahn beim Parken. Die StVO lässt das teilweise Hineinragen also grundsätzlich ausdrücklich zu. Auch Parkflächenmarkierungen werden oft zum Großteil auf dem Gehweg und für einen kleinen Teil auf der Fahrbahn aufgebracht.
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Auto, KFZ, Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Gesetz, Fahrerlaubnis, Ordnungswidrigkeit, parken, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung

Was hältst du von der Darstellung der Querdenker als „Superhelden, Schwurbler und Kreml-Fans“ im SPIEGEL TV-Video?

| Bild: SpiegelTV (YouTube)

Guten Tag, liebe GF-Community.

Ich feiere die SPIEGEL TV-Dokus total – die sind für mich oft wie eine Mischung aus Reportage und Satire. Da trifft knallharte Realität auf unfreiwillige Comedy, und genau dieser bissige Sarkasmus macht’s so unterhaltsam. Teilweise könnte man echt meinen, man schaut eine Parodie – nur dass das alles wirklich passiert.

Im neuen SPIEGEL TV-Video „Die Querdenker sind zurück: Superhelden, Schwurbler und Kreml-Fans für den Weltfrieden“ wird die Querdenker-Szene erneut ins Rampenlicht gerückt. Dabei liegt der Fokus nicht nur auf den politischen Botschaften, sondern auch auf den teilweise bizarren Selbstinszenierungen. Einige der gezeigten Personen treten in bunten Kostümen auf und stilisieren sich selbst zu „Superhelden“, andere verbreiten esoterische Ideen oder vertreten offen prorussische Narrative.

Die Reportage versucht, diese Mischung aus Aktivismus, Protest, Verschwörungsglauben und politischer Sympathie für den Kreml in einer provokanten Weise darzustellen. Dadurch entsteht ein Bild, das zwischen Satire, Kritik und journalistischer Beobachtung schwankt. Für manche Zuschauer wirkt diese Art der Darstellung treffend und entlarvend, für andere dagegen überzogen, polemisch oder sogar unfair.

Mich interessiert daher, wie ihr das Video wahrnehmt:
Spiegelt es die Realität dieser Szene wider, überzeichnet es bewusst zur Unterhaltung oder geht es euch vielleicht zu weit, weil dadurch ein verzerrtes Bild entsteht?

| Artikel-Quelle: (ChatGPT generiert)

| YouTube-Video:

https://www.youtube.com/watch?v=Yy2xX87FqR4

| Frage:

Trifft die Doku die Realität oder eher nicht?

Mit freundlichen Grüßen

RobinPxGF.

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| Ja. Es trifft die Realität. 46%
| Ich habe eine andere Meinung zu diesem Thema. 38%
| Nein. Es trifft nicht die Reallität. 15%
Internet, Doku, YouTube, Fernseher, Menschen, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Demokratie, Dokumentation, Gesellschaft, Staat

Gleichberechtigung oder Rosinenpicken? Eine unbequeme Wahrheit.

Mir fällt in den aktuellen Gleichberechtigungsdebatten ein Widerspruch auf, den man kaum übersehen kann: Gleichberechtigung wird häufig sehr selektiv verstanden. Rechte und Privilegien werden selbstverständlich eingefordert, aber sobald es um Pflichten oder Belastungen geht, herrscht oft auffällige Zurückhaltung. Dieses Phänomen könnte man treffend als „Rosinenpicken“ beschreiben.

Das klassische Beispiel ist die Wehrpflicht. Laut Grundgesetz sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Trotzdem wurden historisch ausschließlich Männer zum Wehrdienst verpflichtet. Mit anderen Worten: gleiche Rechte ja, aber eine unangenehme Pflicht wurde komplett ausgelagert, an das andere Geschlecht. Fairness sieht anders aus.

Ähnliche Muster sieht man auch im Berufsleben. Gleiche Bezahlung wird gefordert (zurecht), Quotenregelungen werden eingeführt, aber die besonders harten, gefährlichen oder körperlich anspruchsvollen Berufe sind nach wie vor männlich dominiert. Interessanterweise gibt es da keinen großen Andrang auf „Gleichstellung“.

Wenn wir wirklich von Gleichberechtigung sprechen wollen, dann müssen wir ehrlich sein: Echte Gleichheit bedeutet nicht nur gleiche Vorteile, sondern auch gleiche Pflichten. Alles andere bleibt letztlich einseitig und wirkt mehr wie ein bequemes Rosinenpicken als wie konsequente Gleichstellung.

Wenn man all das betrachtet, stellt sich die Frage: Haben Frauen in bestimmten Bereichen nicht schon mehr Rechte als Männer? Beispiele sind Quotenregelungen, Mutterschutz und häufigere Entscheidungen zugunsten der Mutter im Sorgerecht. Es geht nicht darum, Frauen zu benachteiligen, sondern klarzumachen, dass echte Gleichberechtigung nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten umfasst, und genau da liegt oft das Spannungsfeld.

Krieg, Frauen, Gesetz, Diskriminierung, Feminismus, Frauenrechte, Gleichberechtigung, Sexismus, LGBT+

Meinung des Tages: Joggerin gegen Willen gefilmt - Sollte das Filmen bekleideter Körperteile in jedem Fall strafbar sein?

(Bild mit KI erstellt)

Joggerin gegen ihren Willen gefilmt - Vorfall geht viral

Im Februar 2025 wurde die Kölnerin Yanni Gentsch beim Joggen von einem Radfahrer heimlich gefilmt, wobei der Fokus auf ihrem Gesäß lag. Sie stellte den Mann anschließend zur Rede, zwang ihn zur Löschung der Aufnahmen und filmte die Konfrontation selbst. Das Video stellte sie online, wo es viral ging und mehr als 16 Millionen Aufrufe auf Instagram erreichte.

Trotz der offensichtlichen Belästigung konnte sie den Mann juristisch nicht belangen, da das Filmen bekleideter Körperteile bislang nicht strafbar ist. Dieser Rechtsmangel war der Auslöser für ihre Petition.

Petition und politische Reaktionen

Gentsch startete die Petition „Voyeur-Aufnahmen strafbar machen“, die inzwischen über 100.000 Menschen unterzeichnet haben. Am 25. August 2025 übergab sie die gesammelten Unterschriften an NRW-Justizminister Benjamin Limbach. Der Minister dankte ihr ausdrücklich dafür, den Fall öffentlich gemacht und eine breite gesellschaftliche Debatte angestoßen zu haben.

Limbach erklärte, solche Aufnahmen seien weder Randerscheinung noch Bagatelle und müssten strafbar werden. Er kündigte an, das Thema in die Justizministerkonferenz einzubringen und eine bundesweite Gesetzesänderung zu unterstützen.

Gesellschaftliche und rechtliche Dimension

Gentsch betont, dass Voyeurismus ein Symptom patriarchaler Strukturen sei, in denen Frauenkörper objektiviert und sexualisierte Belästigungen verharmlost würden. Sie macht deutlich, dass solche Übergriffe oft den Anfang einer Gewaltspirale darstellen, die in schlimmsten Fällen bis zu Femiziden reicht. Für Betroffene sei es unbegreiflich, trotz klarer Übergriffe ohne rechtliche Handhabe dazustehen.

Auch prominente Stimmen wie Klima-Aktivistin Luisa Neubauer und Autorin Tara-Louise Wittwer unterstützen die Forderung nach einer Schließung der Gesetzeslücke. Limbach sieht die Erweiterung des Paragraphen 184k StGB, in dem bereits „Upskirting“ geregelt ist, als möglichen Weg.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte das Filmen bekleideter Körperteile in jedem Fall strafbar sein – oder nur, wenn eine eindeutige sexuelle Motivation erkennbar ist?
  • Warum wird sexualisierte Belästigung in vielen Kontexten noch als „Bagatelle“ betrachtet?
  • Was bedeutet es für das Sicherheitsgefühl von Frauen im Alltag, wenn solche Taten bislang straffrei bleiben?
  • Sollte das Thema sexualisierte Belästigung stärker im Schulunterricht oder in Kampagnen behandelt werden?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Nein, das geht meiner Meinung nach zu weit, weil.. 55%
Ja, das Filmen bekleideter Körperteile sollte strafbar sein, da.. 23%
Andere Meinung und zwar... 22%
Internet, Smartphone, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Psychologie, Feminismus, Gesellschaft, Gesetzeslage, Justiz, Strafrecht, Straftat, Voyeurismus, Sexualisierung, Sexualisierte Gewalt, Femizid, Meinung des Tages

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