3 Antworten

Ich bin weder Frau noch kriminell, daher interessiert mich das 0. Aber wenn die Gesetze so sind, dann dürfen sie das halt und es geht so weiter.

Der Artikel suggeriert, dass viele Häftlinge das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) missbrauchen würden, um vom Männer- in den Frauentrakt verlegt zu werden. Es folgt ein langer Text, der dies beim Überfliegen in 11 Fällen bestätigt. Liest man ihn jedoch aufmerksam, wird kein einziger solcher Fall beschrieben:

  • Saarland: ein Häftling verlegt, kein Zusammenhang zum SBGG
  • Thüringen: ein Häftling verlegt, Zusammenhang zum SBGG unklar
  • Nordrhein-Westfalen: zwei Häftlinge verlegt, Zusammenhang zum SBGG unklar
  • Brandenburg: zwei Häftlinge verlegt, kein Zusammenhang zum SBGG
  • Schleswig-Holstein: ein Häfling hat das SBGG genutzt, wurde jedoch nicht verlegt
  • Sachsen-Anhalt: zwei Hälftlinge haben Antrag für SBGG gestellt, wünschen selbst jedoch keine Verlegung
  • Rheinland-Pfalz: ein Häftling hat das SBGG genutzt, wurde jedoch nicht verlegt
  • Sachsen: ein Hälftling hat das SBGG genutzt, wurde jedoch nicht verlegt
Woher ich das weiß:Recherche

noch nicht davon gehört, dass dies passiert ist

allerdings streite ich nicht ab, dass die Möglichkeit besteht