Neues Selbstbestimmungsgesetz, Namen ohne Geschlecht ändern?

4 Antworten

Ja, so ist das geplant:

... kann gegenüber dem Standesamt auch nur ihren Vornamen oder ihre Vornamen neu bestimmen.

Beim Änderungsantrag muss gegenüber dem Standesamt versichert werden, dass der neue Vorname der eigenen  Geschlechtsidentität am besten entspricht:

 die gewählten Vornamen ihrer Geschlechtsidentität am besten entsprechen,

https://www.cicero.de/innenpolitik/dokumentation-entwurf-selbstbestimmungsgesetz-transsexuelle-geschlecht

Wie genau, kann dem Standesamt, versichert werden oder aufgezeigt werden und damit, belegt werden, dass der andere Name, der eigenen Geschlechtsidentität entspricht?

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@Mocue
Wie genau,

Genau wie bei einer Trauung.

Wenn alle beteiligten Personen versichern, dass sie die Trauung wollen, dann wird getraut.

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@Mayahuel

Bei der Trauung, sind genau, mindestens und auch höchstens, zwei Personen nötig,

Du meinst also, dass man mindestens und höchsten, eine weitere Person braucht, welche meint "ja, der will seinen Namen ändern."?

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@Mocue
, zwei Personen nötig,

Werden ja auch nur zwei Personen getraut.

"ja, der will seinen Namen ändern."?

Es ist nur eine Person betroffen, darum reicht eine (einzige) Willenserklärung.

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@Mayahuel

Es ist nur eine Person betroffen, darum reicht eine (einzige) Willenserklärung.

Dann hat die Namensänderung, nicht das Schema und Vorausätzungen, von der Trauung, so wie du behauptetest, wie du meintest:

Genau wie bei einer Trauung.

Es ist also, eine falsche Fährte.

Du behauptest:

Beim Änderungsantrag muss gegenüber dem Standesamt versichert werden, dass der neue Vorname der eigenen Geschlechtsidentität am besten entspricht:

Und dann auch noch:

Es ist nur eine Person betroffen, darum reicht eine (einzige) Willenserklärung.

Was meint, das jeder Mensch, welcher es will, das Recht hat, seinen Namen zu ändern?

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@Mocue
 jeder Mensch, welcher es will, das Recht hat, seinen Namen zu ändern?

jeder Mensch hat auch das Recht, zB aus der katholischen Kirche auszutreten. Dafür ist nur eine Willenserklärung notwendig.

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@Mayahuel

Was damit meint, dass deine Behauptung, in deiner Antwort, falsch und irreführend ist.

Beim Änderungsantrag muss gegenüber dem Standesamt versichert werden, dass der neue Vorname der eigenen Geschlechtsidentität am besten entspricht:

Da du selbst meinst:

Es ist nur eine Person betroffen, darum reicht eine (einzige) Willenserklärung.

Damit, darf jeder Mensch, wen er den Willen hat und es wünscht, seinen Namen, ändern.

Die einzige Frage, welche dich aus der Schlinge führen würde, ist:

Welche Menschen, dürfen nicht ihren Namen ändern?

Gibt es eine Gruppierung, welcher es untersagt ist, ihren Vornamen zu ändern, oder, sind alle Menschen, welche es wünschen, dazu berechtigt, ihren Vornamen zu ändern?

Gibt es eine Gruppe, welcher es untersagt ist, ist dem, dass manche davon ausgeschlossen sind, ist dem nicht der Fall, darf jeder, nach Wunsch, seinen Namen ändern.

Die Frage also: Dürfen alle, welche es wollen, ihren Vornamen ändern, oder, nur bestimmte Menschen?

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@Mocue
Dürfen alle, welche es wollen, ihren Vornamen ändern, oder, nur bestimmte Menschen?

Dürfen alle Menschen aus einer Kirche ein/austreten, oder nur bestimmte Menschen?

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@Mayahuel
Meine Frage:
Dürfen alle, welche es wollen, ihren Vornamen ändern, oder, nur bestimmte Menschen?

Deine Antwort ist eine Analogie mit welcher du, die Zustimmung erbringst:

Dürfen alle Menschen aus einer Kirche ein/austreten, oder nur bestimmte Menschen?

Ja es dürfen alle Menschen, aus der Kirche austreten, also meinst du, dass alle Menschen, welche es sich wünschen, ihren Namen zu ändern, ihren Namen, ändern können.

Aber nicht, nur unter bestimmten Bedienungen, sondern, jeder, welche es wünscht, braucht nicht, seine Geschlechtsidentität belegen, da das, mit dem Akt, der Namensänderung, bereits ausgedrückt wird.

Was soll dann der Blödsinn, mit irgendwelchen vermeidlichen Hürden, welche du behauptest, wenn dem tatsächlich der Fall ist, dass jeder Mensch, wenn er es will, das Recht dazu hat, diesen Akt einzugehen?

Das ist Irreführung, wenn man einen Schein erstellt, welcher tatsächlich nicht vorhanden ist.

Wieso machst du das?

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@Mocue
seine Geschlechtsidentität belegen

Nein, die muss man nicht belegen. Man muss auch nicht belegen, dass man nicht mehr gläubig ist.

jeder Mensch, wenn er es will,

Nicht wirklich jeder: Mindestalter 14. Unter 18 nur mit Zustimmung der Eltern.

 Die Person muss sich der Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst sein. Für eine volljährige Person mit einem Betreuer kann nur der Betreuer die Erklärung abgeben.

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@Mayahuel

Somit, ist das falsch und stimmt nicht:

Beim Änderungsantrag muss gegenüber dem Standesamt versichert werden, dass der neue Vorname der eigenen Geschlechtsidentität am besten entspricht:

Die Frage ist nun, wieso du so was behauptest?

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@Mocue
 wieso du so was behauptest?

weil das so im Entwurf steht:

(4) Jede Person, deren Vorname oder Vornamen nicht ihrer Geschlechtsidentität entsprechen, kann gegenüber dem Standesamt auch nur ihren Vornamen oder ihre Vornamen neu bestimmen. Dabei hat sie zu versichern, dass
#1. die gewählten Vornamen ihrer Geschlechtsidentität am besten entsprechen,
#2.ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist.

https://www.dielinke-queer.de/fileadmin/lcmsbagqueer/user/upload/Entwurf.pdf

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@Mayahuel

Ist der Grund, wieso du, auf was verweist, der, dass du selbst, es nicht verstehst und darum, Hilfe oder Untermauerung und Unterstützung braucht, in deinem Argument?

Weil, wenn ich was verstanden habe, brauch ich keine Quelle, sondern, es reicht aus, dass ich, in der Lage bin, die Gegenseite, zu entkräften.

Ein ganz simples Beispiel, wäre, wenn ich nicht Mathe könnte, du aber schon, und ich dich fragen würde, was das doppelte von einem Meter wäre, du, wenn du das beherrschen würdest, nicht auf anderes verweisen müsstest, sondern, mir das leicht erklären könntest und selbst, alle Gegenargumente, entkräften könntest.

Aber das kannst du anscheinend nicht, in dem, was wir jetzt in der Frage betrachten.

Es wäre sogar, ein Zeichen von Stärke, wenn du dich selbst, korrigieren würdest, und auch noch, ein Zeichen von Wertschätzung, mindestens mir gegenüber, wenn du, eingestehen würdest, wo dein Irrtum liegen würde.

Dabei brauchst du nicht einmal, mir recht geben, sondern, der Thematik.

Du brauchst dich nicht zu schämen, sondern, kannst nur im Ansehen dir gegenüber, gewinnen, wenn du, es richtig stellst, was dein ehemaliges ich, von sich gab!

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@Mayahuel

Das ist aber sehr ignorant und auch, sehr egoistisch, was du von dir gibst.

Ich bin hier neu, und glaube, dass das alles hier, dem Allgemeinwohl dient.

Vielleicht irre ich mich in dem, doch, das können ja andere, aufzeigen und uns, jeweils, in ihre Untersetzung, kundgeben.

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Das gesetzt ist für Trans Personen gedacht und nicht für hampel die ihren Namen nicht mögen.
und wenn zu viele Leute es ausnutzen bei denen man davon ausgehen kann das sie nicht Trans sind kann man damit rechnen das dann noch andere regeln wieder dazu kommen.

Hast du den Entwurf denn gelesen?

Das Gesetz ist auch für so "Hampel" wie inter* Personen gedacht.

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@KarlKlammer

Der Fragesteller scheint aber auch nicht Inter zu sein sondern einfach eine Namensänderung zu wünschen.

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Was ist überhaupt der Beleg, dass wer Trans ist?

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Ich finde es schön, das auch bei dir angekommen ist, dass LGBTQIA+ unter ihrer biologischen Identität leiden und deshalb einen Änderungswunsch verspüren können. Weshalb scheitert es aber an dem Schritt, dass auch Nicht-LGBTQIA+ unter ihrem Namen leiden können? Weshalb findest du hier Häme angebracht, die du im Bezug auf LGBTQIA+ korrekterweise ablehnst? Bemerkst du da nicht selbst eine gewisse Diskrepanz?

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Ich habe, mit dem Nutzer, wilmaed, eine kurze Unterhaltung geführt.

Er meinte, dass man seine Geschlechtsidentität belegen müsste.

Ich wollte dann wissen, wie man das genau macht.

Er meinte dann, dass das keiner braucht und so ist dem, dass wir, beide, eruierten, dass jeder, welcher es sich wünscht und den Willen dazu hat, die Berechtigung hat, seinen Namen zu ändern.

Was also meint, dass wirklich jeder, welcher es will, es darf, seinen Namen ändern darf.

Ich weiß nicht, ob das nur an mir liegt, aber, wenn es mehr Menschen, wie mich gibt, dann können wir sich sicher sein, dass ein Welle an Betrug uns erwarten wird.

Wenn ich, meinen Namen, ändern kann, wo sich die Frage stellt, in welchen Intervallen mir das erlaubt ist, ist dem, dass ich, neue Arbeitsverträge und allgemein, neue Dokumente, erhalten darf.

Jetzt ist dem, dass ich, bei einer Bank, mit meinem Lohnzettel, alle drei Monate, einen Kreditrahmen gewährt bekomme.

Ich kann also, wenn dem ist, dass ich alle zwei Jahre, meinen Namen ändern darf (oder mehr oder weniger), damit, alle X Jahre, meine Schneeballsystem einstellen.

Es ist so, dass wenn ich, alle 2 Jahre, einen Kredit, von 10.000€ erhalte, ich, mit einer Ratte, von 250€ pro Monat, alle 1,1 Jahre, mein Schneeballsystem, ausweiten kann.

Jetzt hoffe ich, dass dem ist, dass die Regierung, weit aus klüger ist als wie ich, und das vorbeugt.

Da stellt sich die Frage, wie sie es machen wird.

Ich schätze, dass sie, dafür sorgen werden, dass die privaten Daten, in einer Datenbank erfasst werden, was eben dafür sorgen wird und das, hoffentlich, aber auch, leider, wo es keine Rolle spielt, was unser oder mein Name direkt ist, sondern, eine Datenbank, welche auch ohne Namen auskommt, aber, das Individuum, klar und deutlich, identifizieren kann.

Hallo,

im Entwurf dazu heißt es:

(4) Jede Person, deren Vorname oder Vornamen nicht ihrer Geschlechtsidentität entsprechen, kann gegenüber dem Standesamt auch nur ihren Vornamen oder ihre Vornamen neu bestimmen. Dabei hat sie zu versichern, dass
1. die gewählten Vornamen ihrer Geschlechtsidentität am besten entsprechen,
2. ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist.

Das ist aber erstmal nur ein Entwurf.

Woher ich das weiß:Recherche

Und wie genau, zeigt man auf, oder, belegt und damit betätigt man, dass bei der Namensänderung, der neuen Name, besser zu dem steht, was man ist?

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@Mocue

Das ist der Punkt bei Selbstbestimmung. Die Person versichert und bei Zweifeln liegt die Beweispflicht nicht bei ihr.

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@KarlKlammer

Ist damit, der Akt an sich, welcher die Namensänderung ist, der Beweis und alles, was ausreicht, um aufzuzeigen, dass man es sich so wünscht?

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