Meinung des Tages: Wäre eine nationale Kastrationspflicht im Sinne von mehr Tierschutz und -wohl sinnvoll?

Unsere heutige Meinung des Tages ist wieder eine Kooperation mit dem Münchner Tierschutzverein “Tierhilfe Fünfseenland”, dessen Mitarbeiter Euch live bei unserem großen Open House Event am 1. Juni von ihrem spannenden Arbeitsalltag sowie ihrer wichtigen Arbeit im Tierschutzbereich berichten werden. 

In unserer letzten gemeinsamen Meinung des Tages haben wir bereits auf die prekäre Lage in vielen überfüllten Tierheimen deutschlandweit hingewiesen. Insbesondere Tiere, die sich viele Menschen im Zuge der Pandemie angeschafft haben, passen seit Wegfall der Regeln / Verbesserung der Situation nicht mehr so recht ins (Lebens-)Konzept mancher Leute.

Die traurige Realität? Katzenkolonien, zahlreiche, streunende und herrenlose Tiere und restlos überfüllte Tierheime.

Wie könnte der Situation sinnvoll und im Sinne des Tierwohls entgegengewirkt werden?

Eine mögliche Idee: Die Einführung einer nationalen Chip- und Kastrationspflicht

Eine nationale und streng reglementierte Kastrationspflicht könnte dabei helfen, die uneingeschränkte Vermehrung von Tieren einzudämmen, um zu verhindern, dass zu viele der Tiere auf der Straße landen. Chips helfen zudem dabei, Haustiere ihren entsprechenden Besitzern schnell zuzuordnen.

Das wäre nicht nur sinnvoll, um entlaufene Tiere unkompliziert an ihren rechtmäßigen Besitzer zurückzuführen, sondern es würde zudem die zielsichere Verfolgung von Straftaten, wie z.B. das Aussetzen von Tieren, wesentlich erleichtern.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte es in Deutschland eine Chip- und Kastrationspflicht für Haustiere geben?
  • Welche Vor- und Nachteile hätten Chip- und Kastrationspflicht Eurer Meinung nach?
  • Welche ethischen Bedenken könnten mit dem Blick auf das Wohlbefinden der Tiere aufkommen?
  • Wie könnten die Kosten für eine derartige Pflicht für Haustierbesitzer gestaltet werden, um Erschwinglichkeit und Zugänglichkeit zu gewährleisten?
  • Welche alternativen Maßnahmen oder Ansätze wären sinnvoll, um die Haustierpopulation effektiv und v.a. tiergerecht zu steuern?
  • Welche Sanktionen / Strafen wären bei Zuwiderhandlung Eurer Meinung nach angebracht?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Weitere Infos zum Thema:

https://www.tierhilfe-fuenfseenland.com/2024/03/27/ueberfuellte-tierheime-in-muenchen/

Ja, ich bin dafür, weil... 49%
Nein, ich bin dagegen, da... 35%
Andere Meinung und zwar... 16%
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Meinung des Tages: Brauchen wir im Sinne des Tierwohls ein Feuerwerksverbot an Silvester?

Obgleich ausgiebige Neujahrsfeierlichkeiten, anschließende Katerstimmung sowie die obligatorischen Böller und Feuerwerkskörper Mitte des Jahres für uns noch weit weg scheinen, wird höchstwahrscheinlich auch in diesem Jahr vielerorts wieder über die Sinnhaftigkeit von Böllern und Feuerwerkskörpern an Silvester diskutiert werden.

Dass das Silvesterfeuerwerk für den Menschen häufig negative Folgen haben kann, spüren insbesondere Notfallsanitäter und Ärzte Jahr für Jahr. Doch betroffen ist vor allem die Welt der Wild- und Haustiere, für die das laute Silvesterspektakel häufig mit Stress, traumatischen Erlebnissen und anderen Gefahren verbunden ist...

Verunsicherung und Stress durch Silvesterböller

Inzwischen leiden immer mehr Hunde, Katzen oder Wildtiere, wenn wir an Silvester ausgiebig feiern und unser alljährliches Silvesterfeuerwerk abbrennen. Tiere haben i.d.R. Probleme damit, Feuerwerksgeräusche einzuordnen, da diese häufig sehr laut und unvorhersehbar daherkommen. Bereits eine Silvesterrakete oder ein Böller kann ausreichen, um ein (Haus-)Tier massiv zu verängstigen und zum Fluchtverhalten zu animieren. Vor allem Hunde, die über ein sehr sensibles Gehör verfügen, werden durch Feuerwerkskörper vielfach in panische Angst versetzt.

Wildtiere, die durch den lauten Knall eines Böllers aufgeschreckt werden, können fluchtartig über Straßen oder Autobahnen flüchten und somit Unfälle produzieren. Weiterhin zerrt das Fluchtverhalten bei Wildtieren an deren Energiereserven, die sie im Winter vor allem fürs Überleben brauchen. Für Vögel in der Brutzeit bringt das Feuerwerk ebenfalls eine Vielzahl an negativen Begleiterscheinungen mit sich: Störche und Reiher könnten aus dem Nest stürzen. In letzter Konsequenz ist es sogar möglich, dass das Migrationsverhalten von Vögeln angesichts des Lärms nachhaltig gestört oder verändert wird.

Umweltverschmutzung betrifft auch die Tierwelt

Die insbesondere in größeren Städten häufig ausschweifende Böllerei belastet Tiere hinsichtlich der Geräuschentwicklung allerdings nicht nur direkt, sondern mit Blick auf die Umwelt(-verschmutzung) mehr oder weniger indirekt. Laut Umweltbundesamt steigen die Feinstaubwerte in der Silvesternacht in vielen Städten auf die höchsten Werte des gesamten Jahres: Hier können teilweise Spitzenwerte von bis zu 900 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft erreicht werden; der vorgeschriebene Grenzwert liegt bei 50. Die durch die Explosion freigesetzten Metallverbindungen können von Mensch und Tier eingeatmet werden und gesundheitsgefährdende Folgen nach sich ziehen.

Durchaus gravierend sind darüber hinaus die Auswirkungen für Böden, Wasser und Flüsse, da sich hier Schwermetalle absetzen können, die am Ende des Tages in den Nahrungskreislauf der Tiere gelangen. Zurückbleibender Abfall wie Böller- oder Raketenreste, die selbst viele Tage nach Neujahr noch auf den Straßen und Wegen zu finden sind, werden von vielen Tieren gelegentlich mit Futter verwechselt und versehentlich gefressen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Brauchen wir - mit Blick auf die Tierwelt - ein generelles Böllerverbot an Silvester?
  • Seid Ihr Tierbesitzer und falls ja - was macht Ihr, um Euren Haustieren ein möglichst friedvolles Silvester zu ermöglichen?
  • Welche Maßnahmen könnten zu einer breiteren Akzeptanz eines solchen Verbots ergriffen werden?
  • Wären gesammelte Schutzorte oder -räume für Haustiere an Silvester sinnvoll?
  • Wie könnte ein Verbot konkret aussehen und wie könnte dieses umgesetzt werden?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Unsere heutige Meinung des Tages erfolgt erneut in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner Tierhilfe Fünfseenland e.V. Mit unserem Kooperationspartner haben wir in den letzten Wochen bereits ein paar spannende Fragen rund um das Thema Tierschutz gestellt, so z.B. die Frage nach der moralischen Legitimität von Tierversuchen oder die Frage nach einem Verbot von privaten Hobbyzuchten. Habt Ihr vielleicht eine Meinung zu diesen Themen? Dann seht auch dort gerne einmal vorbei! 🐱🐶

Quellen:

https://www.tierhilfe-fuenfseenland.com/2023/12/13/10-besten-tipps-fuer-haustiere-mit-silvesterangst/

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/gefahr-silvester-feuerwerk-fuer-tiere-und-umwelt-100.html

https://www.wwf.at/artikel/silvester-wieso-feuerwerke-so-schaedlich-fuer-tiere-und-natur-sind/

https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/feuerwerk-wie-gross-der-schaden-fuer-die-umwelt-wirklich-ist-100.html

Ja, Böller sollten im Sinne des Tierwohls verboten werden, weil.. 52%
Nein, ich halte ein Böllerverbot für falsch, da... 40%
Andere Meinung und zwar... 8%
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Meinung des Tages: Was haltet Ihr davon, dass Tabak in England künftig verboten sein soll?

Das britische Unterhaus hat für ein Gesetz gestimmt, das kommenden Generationen den Kauf von Tabak verbieten will. Ziel sei es, junge Menschen vor den Risiken des Rauchens zu schützen. Doch wäre ein Verbot der hierfür richtige Weg?

Großbritannien sagt dem Tabakkonsum den Kampf an

Egal, ob Winston Churchill oder Kate Moss - das Rauchen war für viele (berühmte) Briten auch immer ein Stück weit eine Frage des guten Stils. Doch egal, wie sehr Medizin und Wissenschaft vor den gesundheitlichen Folgen der krebsbefördernden Glimmstängel gewarnt haben: Auf der Straße, dem Pausenhof, in der Bar, im Club oder im heimischen Wohnzimmer wurde über Jahrzehnte hinweg im Akkord geraucht. Doch damit soll zumindest in Großbritannien künftig Schluss sein; das britische Unterhaus hat mit großer Mehrheit für ein Gesetz gestimmt, auf Grundlage dessen künftigen Generationen der Kauf von Tabakprodukten verboten werden soll.

Obgleich nur noch ca. 12% der Briten regelmäßig rauchen, gelten die Folgen des regelmäßigen Tabakkonsums im Land weiterhin als Todesursache Nummer eins. Gesundheitsministerin Victoria Atkins verwies während der Debatte im Unterhaus auf die massiven gesundheitlichen Folgen sowie die Verpflichtung des Staates, künftige Generationen besser vor den Risiken des Rauchens zu schützen.

Mit insgesamt 383 zu 67 Stimmen entschied man sich inmitten des britischen Unterhauses für einen Gesetzesentwurf. Die Regierung des Premiers Rishi Sunak stieß dabei teils auf Widerstand innerhalb der eigenen Partei und erhielt hingegen Zuspruch seitens der Opposition. Wenngleich noch ein paar parlamentarische Hürden zu nehmen sind, gilt die Verabschiedung des Gesetzes als sehr wahrscheinlich.

Wie soll das Gesetz konkret aussehen?

Der Kauf von Tabak soll für Menschen, die nach dem 01. Januar 2009 auf die Welt gekommen sind, künftig illegal sein. Dafür soll das Mindestalter von derzeit 18 Jahren sukzessive erhöht werden. Ziel sei es, durch die schrittweise Erhöhung des Mindestalters jungen Menschen (15 Jahre oder jünger) keine Möglichkeit mehr zu bieten, legal an Tabakprodukte zu gelangen.

Das Rauchen selbst allerdings wird nicht verboten. Auch dürfen Erwachsene, die heute rauchen, in Zukunft weiterhin Zigaretten kaufen. In der Theorie könnte die Raucherquote der 14-30 Jährigen bis 2040 bei ca. 0% liegen. Atkins verweist darauf, dass das Gesetz tausende Leben und das - ohnehin überlastete - britische Gesundheitssystem entlasten massiv könnte.

Wäre ein solches Gesetz wirklich nachhaltig?

Auch hierzulande werden vor allem junge Menschen vor den Gefahren des Rauchens gewarnt; nichts desto trotz hat die Zahl der jungen Raucherinnen und Raucher jüngst wieder zugenommen. Aus der aktuellen "Deutschen Befragung zum Rauchverhalten" geht hervor, dass sich der Anteil der Raucher unter den 14- bis 17-Jährigen von 2021 (8,7%) auf 2022 (15,9) fast verdoppelt hat. Im Jahr 2023 ging die Zahl auf 14,9% leicht zurück.

Konservative Politiker in England befürchten, dass ein Verbot das Rauchen für junge Menschen eher attraktiver machen könnte. Statt mit Verboten sollten junge Erwachsene eher mit Bildung, Aufklärung und höherer Besteuerung vom Rauchen entwöhnt werden. Neben der Gefahr eines zu vehement regulierenden "Nanny-Staats" bestünde zudem die Wahrscheinlichkeit, dass Schwarzmärkte entstehen könnten. Darüber hinaus sei gar nicht klar, wie und im welchem Umfang die Verbote von den Behörden in der Praxis durchsetzbar seien.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das britische Gesetzesvorhaben?
  • Würdet Ihr Euch ein solches Gesetz auch für Deutschland wünschen?
  • Denkt Ihr, dass ein Verbot gravierende Auswirkungen auf das Rauchverhalten junger Menschen haben könnte?
  • Wie erklärt Ihr Euch den deutlichen Anstieg von jüngeren Rauchern in den letzten Jahren?
  • Melche Maßnahmen würden sich Eurer Meinung nach anstelle eines Verbots anbieten?
  • Inwieweit sollte der Staat hinsichtlich gesundheitsgefährdender Genuss- bzw. Suchtmittel regulieren dürfen?
  • Erachtet Ihr das Gesetz als einen zu massiven Eingriff in die Freiheiten der Menschen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/grossbritannien-rauchverbot-kauf-tabak-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-geplantes-zigaretten-verbot-britisches-parlament-stimmt-gesetzentwurf-zu-100.html

https://www.zeit.de/news/2024-04/16/britisches-parlament-soll-anti-rauchen-gesetz-diskutieren

Ich finde das Gesetz gut, da... 68%
Ich finde das Gesetz nicht gut, weil... 27%
Andere Meinung und zwar... 5%
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Meinung des Tages: Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 - wie bewertet Ihr das Vorhaben der Ampel?

Die Ampel-Regierung hat sich darauf geeinigt, die Mietpreisbremse bei Neu- und Wiedervermietungen bis 2029 zu verlängern. Doch während das Vorhaben von einigen begrüßt wird, will man seitens des Eigentümerverbands dagegen klagen...

Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029

Vielleicht hat der ein oder andere von Euch bereits ähnliche Erfahrungen machen müssen: Beginn des Studiums, Jobwechsel oder Geburt eines Kindes - nun muss schleunigst eine neue bzw. größere Wohnung her. Bei der Suche kristallisiert sich dann recht schnell heraus, dass die meisten Wohnungen kaum zu bezahlen sind und man sich zudem gegen unzählige Mitbewerber durchsetzen muss. Während die Situation auf dem Wohnungsmarkt im Speckgürtel größerer Städte inzwischen ebenfalls seit Jahren mehr als angespannt ist, ist es vielen Menschen hierzulande insbesondere in den Großstädten kaum noch möglich, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Um auf die schwierige Lage zu reagieren, haben sich die Koalitionsparteien auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. Die Mietpreisbremse wurde ursprünglich 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Die Bremse sorgt dafür, dass der Mietpreis bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für gewöhlich wird die ortsübliche Vergleichsmiete anhand von Mietspiegeln ermittelt.

Verordnet werden können Mietpreisbremsen von den jeweiligen Landesregierungen für Gebiete wie z.B. München, Berlin, Köln oder Hamburg, in denen der Wohnungsmarkt extrem angespannt ist.

Reaktionen auf das Vorhaben

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Verena Hubertz, freute sich über die Entscheidung. Die Verlängerung der Mietpreisbremse würde "die Menschen in Zeiten steigender Mieten [ . ] entlasten". Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast, hofft, dass weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen wie z.B. Vereinbarungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Mietspiegels oder zur Wohngemeinnützigkeit von den Koaltionsparteien ebenfalls rasch umgesetzt werden.

Seitens des Eigentümerverbands Haus und Grund hält sich die Begeisterung über die Mietpreisbremsenverlängerung jedoch in Grenzen; der Eigentümerverband plant, gegen die geplante Verlängerung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Verbandspräsident Kai Warnecke ist der Meinung, dass das Verfassungsgericht die erste Mietpreisbremse nur angesichts der Beschränkung auf fünf Jahre akzeptiert hätte. Eine weitere Verlängerung würde einem Verfassungsbruch gleichkommen.

Zudem vertritt Warnecke die Meinung, dass die Mietpreisbremse die Wohnungsnot drastisch verschärft hätte; ihm zufolge würde "die Zahl der fehlenden Wohnungen [...] seit Einführung der Mietbremse" sukzessive zunehmen. Laut Warnecke soll es sich um ca. 900.000 Wohnungen handeln, weswegen die Bremse am Ende des Tages primär den Mieterinnen und Mietern schade.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Verlängerung der Mietpreisbremse?
  • Inwieweit trägt die Mietpreisbremse zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bei?
  • Welche Auswirkungen hat die Mietpreisbremse in der Praxis auf den Wohnungsmarkt?
  • Was sollte seitens der Regierung(-en) getan werden, um die Situation in Großstädten zu verbessern?
  • Habt Ihr bei der Wohnungssuche bereits von dem Gesetz profitieren können?
  • Inwieweit sind Ausnahmen von der Mietpreisgrenze gerechtferigt bzw. wie kann Missbrauch vermieden werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-und-mietpreisbremse-fdp-und-spd-einigen-sich-a-14604c13-72b7-48db-a173-46282987e379

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-04/mietpreisbremse-verlaengerung-eigentuemerverband-klage-verfassungsgericht

https://www.mietrecht.com/mietpreisbremse/

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Meinung des Tages: Cannabis im Straßenverkehr - wie bewertet Ihr die vorgeschlagenen Grenzwerte?

Seit nunmehr einem Monat ist Cannabis hierzulande teillegalisiert. Was allerdings noch fehlt, sind klare Regelungen für den Konsum im Straßenverkehr. Ein nun vorhandenes Expertenpapier mit Regeln wird von manchen als zu streng erachtet...

Ein bislang unausgereiftes Gesetz...

Für manche wirkte es vielleicht wie ein schlechter Aprilscherz, für andere hingegen dürfte der 1. April 2024 fast schon zu einer neuen Art Feiertag avanciert sein: Seit dem 1. April des Jahres ist der Anbau und der Besitz von Cannabis - trotz massivem Widerstand seitens der Union - für den Eigenkonsum für Volljährige innerhalb eines bestimmten Rahmens erlaubt. Eine ganz zentrale Frage allerdings blieb lange Zeit offen: Wie verhält es sich mit dem Cannabiskonsum im Straßenverkehr? Auf Grundlage welcher Grenz- und Richtwerte orientiert man sich künftig? Ein jüngst zusammengestelltes Expertenpapier hierzu offenbart jetzt klare Regeln...

Die konkreten Richtlinien

Da der Konsum der Droge die Wahrnehmung sowie das Reaktionsvermögen durchaus negativ beeinflussen kann, hat sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing kürzlich an eine Expertenkommission zur Beantwortung der Frage danach, wie viel Cannabis im Straßenverkehr vertretbar sei, gewandt. Die Expertenkommission, welche sich aus Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei zusammensetzt, hat nun einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum vorgeschlagen. THC ist derjenige Wirkstoff beim Cannabis, der die Rauschwirkung bedingt.

In der an das Verkehrsministerium gerichteten Empfehlung verweist man darauf, dass "bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes [ . ] nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung" durchaus möglich sei. Das Bundesverkehrsministerium ergänzt, dass der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum hinsichtlich des Risikos in etwa mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille zu vergleichen wäre.

Die aktuelle Lage

Momentan handelt jeder ordnungswidrig, der "unter Wirkung" bestimmter berauschender Substanzen ein Kraftfahrzeug führt. Zu diesen Mitteln wird u.a. auch Cannabis gezählt. Die genannte Wirkung liegt vor, wenn die Droge im Blut nachgewiesen werden kann. Bislang gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie bei der 0,5-Promille-Marke beim Alkohol. In der Rechtsprechung hat sich jedoch ein Wert von 1,0 Nanogramm THC etabliert.

Der Bundestag muss den von der Kommission vorgeschlagenen THC-Grenzwert noch umsetzen. Bis dahin gilt der o.g. genannte Grenzwert von 1,0 Nanogramm. Der Wirkstoff allerdings ist noch viele Tage nach dem Konsum im Körper nachweisbar. Und dieser Umstand ruft kritische Reaktionen hervor.

Reaktionen

Kritik an der 3,5ng-Regel kam u.a. von den Grünen: Für Fahranfänger z.B. sind noch strengere Regeln vorgesehen. Hier heißt es konkret:

"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in der Probezeit nach §2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr (…) die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich nimmt oder (…) die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung (…) der Substanz Tetrahydrocannabinol steht."

Da Cannabis im Blut deutlich länger nachgewiesen werden kann, ohne, dass noch eine berauschende Wirkung vorhanden ist, kommt die Empfehlung einem Quasi-Verbot oder Verbot durch die Hintertür für alle Fahranfänger und Gelegenheitsfahrer unter 21 gleich.

Der Wert von 3,5ng ist laut der Grünen-Abgeordneten Swantje Michaelsen ein sehr strenger Wert. Da dieser ohnehin in etwa dem Wert von 0,2 Promille beim Alkohol entspricht, seien ihr zufolge ferner keine Sonderregelungen für Fahranfänger nötig. Zudem sei weiterhin unklar, welche Abstände Fahranfänger zwischen Konsum und Fahren einzuhalten hätten, sofern das Gesetz in Kraft trete.

Kritiker der Teillegalisierung zumindest rechnen künftig mit mehr Verkehrsunfällen, vor allem, wenn Konsumenten sowohl zum Joint als auch zum Alkohol greifen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Erachtet Ihr den aktuellen Grenzwert für angemessen / realistisch?
  • Seht Ihr in der Teillegalisierung eine ernstzunehmende Gefahr für und im Straßenverkehr?
  • Denkt Ihr, dass die Unfallzahlen tendenziell ansteigen werden?
  • Sollten für Fahranfänger strengere Regeln bei Alkohol und Canabis gelten?
  • Würdet Ihr ein komplettes Verbot von berauschenden Substanzen im Straßenverkehr befürworten?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-strassenverkehr-102.html

https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-verkehr-100.html

https://www.adac.de/news/cannabis-am-steuer/

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/cannabis-auto-fahren-was-ist-kuenftig-erlaubt/100032591.html

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Meinung des Tages: Klimaschutz ist Menschenrecht - wie bewertet Ihr das Urteil des EGMR?

Eine womöglich historische Entscheidung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied gestern, dass es ein Menschenrecht für effektiven Klimaschutz gibt. Diese Grundsatzentscheidung könnte künftig weitere Klagen nach sich ziehen...

Wer hat geklagt?

Werden elementare Menschenrechte verletzt, wenn der Staat nicht genügend für den Klimaschutz tut? Habe ich sogar das Recht, gegen staatliche und systematische Missachtung von Klimaschutzauflagen juristisch vorzugehen? Mit diesen und ähnlichen Fragen musste sich am gestrigen Tag der Europäische Menschengerichtshof (EGMR) in Straßburg auseinandersetzen.

Geklagt hatten insgesamt drei unterschiedliche Parteien, von denen allerdings nur die Klage der "KlimaSeniorinnen" aus der Schweiz erfolgreich war. Dem der Umweltorganisation Greenpeace nahestehenden Verein gehören ca. 2.500 Frauen im Alter 60+ an. Der konkrete Vorwurf lautete, dass der Klimawandel mittlerweile immer häufigere und intensivere Hitzewellen nach sich ziehen würde, die gerade für ältere Menschen in vielen Fällen lebensbedrohlich seien. Aus Sicht der "KlimaSeniorinnen" hätte es die Schweiz in der Vergangenheit verpasst, dem Klimawandel aktiv und vehement entgegenzutreten.

Auch sechs junge Erwachsene aus Portugal sind mit ihrem Anliegen für mehr Klimaschutz nach Straßburg gezogen. Auslöser für ihre Klage waren die verheerenden Waldbrände in Portugal im Jahr 2017 sowie deren Sorge vor weiteren und häufiger stattfindenden Naturkatastrophen und deren Auswirkungen auf die körperliche und geistige Gesundheit. Konkret richtete sich die Klage gegen alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Russland, die Schweiz, die Türkei und das Vereinigte Königreich. Es war das erste Mal überhaupt, dass mehrere Staaten gleichzeitig angeklagt worden sind.

Das Urteil

Die Klage der Portugiesen jedoch wurde vom EGMR abgewiesen. Begründet wurde das Urteil dahingehend, dass sie nicht - wie für gewöhnlich vorausgesetzt - zuvor die nationalen Gerichte konsultiert hätten, sondern direkt vor den EGMR gezogen seien.

Für die "KlimaSeniorinnen" hingegen gab es gestern allen Grund zur Freude; die Richter am EGMR entschieden, dass der aktuell nicht ausreichende Klimaschutz der Schweiz die Menschenrechte der Klagenden verletzen würde. Dabei entnahm der Gerichtshof dem Recht auf Privat- und Familienleben (Art. 8 der Menschenrechtskonvention) ein Recht auf effektiven und nachhaltigen Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlbefinden sowie Lebensqualität. Die Schweiz hätte es versäumt, ein CO2-Budget aufzustellen oder anderweitig zu erreichnen, wie stark die Emissionen reduziert werden müssten.

Angesichts der Komplexität des Themas sowie der Ermessensspielräume einzelner Staaten macht der Gerichtshof der Schweiz allerdings keine konkreten Vorgaben dazu, welche Maßnahmen das Land in der Praxis zu erbringen habe.

Ein wegweisender Präzedenzfall?

Das gestrige Urteil dürfte für weitere Klimaklagen in Zukunft durchaus Symbolwirkung besitzen. Zahlreiche Umweltschützer, Klimawissenschaftler und Aktivisten lobten die Entscheidung des EGMR als bahnbrechendes Urteil im Kampf gegen die Klimakrise. Eine Sprecherin von Greenpeace freute vor allem über die Tatsache, dass man nun "schwarz auf weiß" hätte, dass "Klimaschutz [...] Staatspflicht" sei. Klimaschützer rechnen damit, dass das Urteil auch für kommende Klimaklagen hierzulande als Inspiration dienen dürfte.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil des EGMR?
  • Sollten Klimaschutzmaßnahmen künftig noch enger mit Menschenrechten verknüpft werden?
  • Welche konkreten Klimaschutzmaßnahmen wünscht Ihr Euch von Deutschland?
  • Wie sollten Staaten sanktioniert werden, die kein Konzept gegen den Klimawandel und den CO2-Ausstoß haben?
  • Wird zu viel Hysterie hinsichtlich des Themas Klimawandel betrieben?
  • Sollte ein Staat Unternehmen sanktionieren, die Klimawandelsünder sind?

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/egmr-klimaklage-vor-urteil-100.html

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-nachhaltigkeit/erste-klimaklage-vor-menschenrechtsgerichtshof-erfolgreich-19640917.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/klima-klagen-strassburg-egmr-1.6534413

https://www.tagesschau.de/kommentar/kommentar-klimaklage-egmr-100.html

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/klimaschutz-urteil-schweiz-100.html

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Wie bewertet ihr es, dass Neuseeland zu Gunsten der Tabakindustrie das Anti-Tabak-Gesetz gekippt hat?
Neuseelands Regierung kippt Anti-Tabak-Gesetz

Stand: 29.02.2024 09:01 Uhr

Bis 2025 wollte Neuseeland per Gesetz rauchfrei werden. Nun hat die konservative Regierung den Entwurf der Vorgängerregierung gekippt - auch um Steuersenkungen zu finanzieren. Wissenschaftler sind entsetzt.

Rauchen ist die häufigste Ursache vermeidbarer Todesfälle in Neuseeland. Die Gesetze sollten ab Juli dieses Jahres schrittweise in Kraft treten. "Neuseeland hat in den letzten Jahren weltweit den größten Rückgang der Raucherquoten verzeichnet, und wir wollen auf den praktischen Instrumenten und Ansätzen aufbauen, die bisher funktioniert haben", sagte Vize-Gesundheitsministerin Casey Costello.

Forscher: "Tabakindustrie wird ihren Sieg feiern"

Forscher des ASPIRE Aotearoa Research Centres der Universität Otago bezeichneten die Aufhebung der Gesetze als beschämend. Die Wissenschaftler sollten dabei helfen, die Ziele der Labour-Regierung umzusetzen. Jetzt drohten weiter jedes Jahr Tausende vermeidbare Todesfälle, insbesondere unter den Maori, sagte Co-Direktor Andrew Waa. Die neuseeländischen Ureinwohner haben eine höhere Raucherquote als der Rest der Bevölkerung und leiden besonders häufig unter tabakbedingten Krankheiten.

Waa betonte, jüngste Meinungsumfragen hätten zudem eine starke öffentliche Unterstützung für die Gesetze gezeigt. "Die Tabakindustrie wird ihren Sieg feiern, weil sie die Koalitionsparteien der Regierung, die alle enge Verbindungen zur Industrie haben, dazu gebracht hat, ihre Agenda durchzusetzen", teilte die Nichtregierungsorganisation Health Coalition Aotearoa mit. "Es ist völlig unverantwortlich, die Gewinne der Tabakindustrie über die Gesundheit der Neuseeländer zu stellen."

https://www.tagesschau.de/ausland/ozeanien/neuseeland-anti-tabak-gesetz-100.html#:~:text=Neuseeland%20hatte%20unter%20Führung%20von,Tabak%20mehr%20verkauft%20werden%20dürfen.

schlecht 57%
gut 41%
mittel 2%
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Tiny-Häuser für Obdachlose: Ist das eine gute Idee?

(© FUNKE Foto Services | Martin Möller)

Guten Tag liebe GF-Community.

Duisburger Ehrenamtliche zimmern kleine Häuser, damit Obdachlose ein Dach über dem Kopf haben. Warum die Stadt die Aktion dennoch nicht fördert.

Bärbel Ebert und Birte Bickschäfer sind unter die Häuslebauer gegangen. Beide Frauen engagieren sich für den Verein „City-Wärme“, der Obdachlose in Duisburg-Neudorf mit warmen Mahlzeiten versorgt, eine Kleiderkammer betreibt und auch Möglichkeiten zum Duschen anbietet.

Bärbel Ebert ist die Vorsitzende, Birte Bickschäfer vom Café Kurz hat in der Vergangenheit immer wieder Torten für die „City-Wärme“ gespendet. Gleichzeitig verfügt die zupackende Frau auch über handwerkliches Geschick. „Ich hab‘ bei uns schon die Backstube neu gefliest. Wenn mein Mann Torten oder Eis macht, kann ich nicht auf der Couch sitzen und mich langweilen.“

Als sie neulich einen Film sah, bei dem Mini-Häuser für Obdachlose gebaut wurden, war ihr klar: Das können wir auch. Also besorgte sie Holz, sprach mit einem Tischler und einem Dachdecker und fing an, im Innenhof hinter der Backstube einen Prototypen zu bauen. Klaus, ursprünglich aus Thüringen, und in Duisburg gestrandet, war der erste Obdachlose, der in das so genannte Tiny-Haus einzog.

Vorwürfe Richtung Stadt Duisburg: Situation in Notunterkünften soll schwierig sein

„Die Situation in den Obdachlosen-Unterkünften ist sehr schwierig. Es ist unhygienisch, es wird geklaut – viele bleiben deshalb lieber auf der Straße“, beschreibt Bärbel Ebert die Zustände. Klaus ist im vergangenen Sommer nach Duisburg gekommen, weil er glaubte, hier eine Arbeit gefunden zu haben.

Den Job gab es allerdings nicht, erzählt er. „Und dann bin ich überfallen worden. Alle meine Papiere waren weg, ich konnte nicht mehr zurück“, schildert der 59-Jährige. Er landete am Hauptbahnhof, ging zur Bahnhofsmission, schlief in den Wintermonaten im U-Bahnhof. Sein Hab und Gut hatte er immer mit dabei. Ein Schlafsack spendete etwas Wärme. „Es hat lange gebraucht, bis ich nachts schlafen konnte“, gibt er zu. Bärbel Ebert ergänzt: „Viele liegen auf der Seite oder dämmern im Sitzen, weil sie Angst haben, überfallen zu werden.“ Sie war jedenfalls direkt begeistert, als Birte Bickschäfer ihr vorschlug, solche Häuschen zu bauen.

„Wir haben einiges ausprobiert und dann wieder neu gemacht“, erklärt die engagierte Ruhrorterin. Zuerst hatten sie den kleinen Raum mit MDF-Platten ausgekleidet, aber die eigneten sich dann doch nicht. Damit es in dem Häuschen Licht gibt, wurde eine Solarzelle auf dem Dach montiert. Rundherum lässt eine Regenrinne das Wasser abfließen. Und weil die meisten Bewohner größer als 1,50 Meter sein dürften, bauten sie eine Schublade ein, die nachts ausgezogen werden kann und in der dann die Füße stecken. „Allerdings bekommt man die kaum dicht und es könnte schnell nass werden“, wissen die Hobby-Handwerkerinnen nun. Beim zweiten Haus haben sie deshalb die Fläche auf 1,80 Meter vergrößert.

15 Tiny-Häuser wollen die Hobby-Handwerkerinnen im Laufe des Jahres bauen

Auch weitere praktische Details haben sie bedacht: Vor dem Fenster hängt eine Gardine. In einer Ecke gibt es eine Miniatur-Spüle. Das Tiny-Haus ist mit Rollen versehen und somit mobil. Mit Bremsen und einer Kette kann man es befestigen. Klaus hatte es bisher in Neudorf abgestellt. „Ich hab‘ mich natürlich gefreut, als ich hier einziehen durfte“, erklärt er. Zwei Quadratmeter Privatsphäre, die er vorher nicht hatte. Als er den Schlüssel in Empfang nahm, waren die anderen von der Platte ein bisschen neidisch.

Für Birte Bickschäfer ist das ein Ansporn, noch mehr zu bauen. 15 haben sie sich vorgenommen. „Wir würden uns ja freuen, wenn Privatpersonen oder die Stadt uns unterstützen würden, Stellplätze zu finden. Dann würden wir dort auch ein Dixi-Klo aufbauen und das regelmäßig säubern lassen.“

Stadt Duisburg: Häuschen sind zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit „ungeeignet“

Auf Unterstützung der Stadt können die Ehrenamtlichen bei ihrem Projekt aber wohl nicht so schnell bauen. Laut Stadt leben derzeit rund 50 Obdachlose in Duisburg, „allerdings kann die Zahl nur grob geschätzt werden“, sagt Stadtsprecher Sebastian Hiedels.

Rund 200 Personen seien momentan in Notunterkünften untergebracht. „Das Spektrum dabei ist groß und reicht von Sammelunterkünften, Hotels, Ferienwohnungen bis zu Monteurzimmern.“ Der Standard sei einfach, aber zweckmäßig. „Die Versorgung von wohnungslosen Frauen, Männern und Jugendlichen ist im Hilfesystem in Duisburg gewährleistet. Die Notschlafstellen in Duisburg sind 24 Stunden erreichbar, die Stadt Duisburg arbeitet hier eng mit dem Diakoniewerk Duisburg zusammen“, so Hiedels.

Die Vorwürfe zu den Zuständen könne die Stadt nicht nachvollziehen. „In unseren Gemeinschaftsunterkünften ist ein Wachdienst vorhanden. Zudem werden die Personen durch die Fachstelle für Wohnungsnotfälle betreut.“

| Artikel:

Tiny-Häuser für Obdachlose: So sind sie ausgestattet

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Findet ihr dass das eine gute Idee ist?

Mit freundlichen Grüßen

Robin | TechBrain.

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Meinung des Tages: Änderung im Namensrecht – u.a. traditionelle ostfriesische Namen werden wieder möglich. Sollten weitere Änderungen folgen?

Was als Modernisierung geplant ist, dürfte eher als Rückkehr zu alten Traditionen gelten. Eltern konnten früher die eigenen Vornamen als Nachnamen geben, faktisch wurde dies 1874 jedoch abgeschafft. 2025 soll sich das ändern – bald könnte es wieder mehr Nachnamen wie „Jansen, Larsen oder Peters“ geben. Eine Neuerung gibt es allerdings zusätzlich.

Das plant die Gesetzesnovelle

Am meisten für Diskussionen sorgt vermutlich der Abschnitt, in dem es heißt, dass jede Person, die sich als Ostfriese fühlt, das ostfriesische Namensrecht in Anspruch nehmen darf. Es ist demnach nicht mehr nötig, einen Wohnsitz in oder ein aus Ostfriesland stammendes Elternteil zu haben.

Außerdem soll künftig nicht mehr nur die patronymische Form möglich sein: Traditionell wurden die Nachnamen der Ostfriesen aus den Vornamen der Väter gebildet. Je nachdem, ob der Vorname auf einen Vokal oder einen Konsonanten endet, wurde der Name neu gebildet. Hier gibt es eine Übersicht der Namensbildungen.

2025 soll die Tradition dann allerdings etwas verändert werden. Auch eine matronymische Namensgebung soll ermöglicht werden. Dadurch könnten dann auch Mütter ihre Vornamen in Form von Nachnamen an ihre Kinder weitergeben.

Darum soll sich das Namensrecht künftig ändern

Gösta Nissen vom Minderheitensekretariat in Berlin empfindet die Namensrechtsreform als längst überfällig. So hätten Westfriesen in den Niederlanden schon seit langer Zeit das Recht, ihren Namen nach der Tradition zu bilden. Deutschland passe sich also nur dem internationalen Namensrecht an. Für Nissen ein wichtiger Schritt, denn, so ihre Argumentation, für Minderheiten sei dies wichtig, gerade um kulturell sichtbarer zu sein. Als wichtigen Teil der friesischen Identität und Kultur sieht auch Stefan Seidler, der sich als Bundestagsabgeordneter vom Südschleswigschen Wählerverband versteht, die traditionellen friesischen Namen.

Weitere geplante Änderungen

Nicht nur für die Ostfriesen sind derartige Anpassungen geplant. Auch die dänische Minderheit sowie die Sorben, die in Deutschland leben, sollen künftig die Namensbildung entsprechend ihrer Tradition ausüben können. Kinder sowie Erwachsene dürfen sich bei den geplanten Änderungen einmalig umbenennen.

Weiter gilt für alle: Künftig sollen „echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder“ eingeführt werden – statt sich also wie bisher für einen Familiennamen entscheiden zu müssen, soll es künftig die Möglichkeit geben, einen Doppelnamen als Ehenamen zu wählen – dieser wäre dann auch der Geburtsname für die gemeinsamen Kinder. Dadurch soll die Zugehörigkeit zu beiden Elternteilen nach außen hin dokumentiert werden können.

Stiefkinder und Scheidungskinder sollen außerdem einfacher ihren Nachnamen wieder ändern können. Wird beispielsweise der Nachname des Stiefelternteils angenommen und die Ehe aufgelöst oder das betroffene Kind zieht aus, so soll ihnen erleichtert werden, wieder ihren „ursprünglichen“ Nachnamen anzunehmen.

Bei Scheidungskindern soll der Nachname geändert werden können, wenn auch der betreffende Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Ehenamen ablegt.

Weiter soll es geschlechtsangepasste Familiennamen geben. Dies soll möglich sein, wenn das Traditionell oder Kulturell in der Sprache vorkommt, aus der der Name stammt. Wenn der Ehename beispielsweise „Kowalski“ ist, so soll die Ehefrau künftig bestimmen können, dass sie auch im Personenstandsregister als „Kowalska“ eingetragen wird.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet Ihr von der Rückkehr zu traditionellen Namensgebungen wie in diesem Beispiel bei den Ostfriesen? Würdet Ihr Euren Namen entsprechend ändern? Haltet Ihr die weiteren geplanten Überarbeitungen des Namensrechts für sinnvoll? Was würdet Ihr noch ergänzen, wenn Ihr die Möglichkeit hättet? Empfindet Ihr das Thema Nach- bzw. Ehenamen persönlich als sehr relevant oder legt Ihr darauf kaum bis gar keinen Wert? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/namensrecht-gesetz-entwurf-buschmann-justizministerium-scheidung-kinder-adoption-100.html
https://bibliothek.ostfriesischelandschaft.de/publ/ol-namensrecht/
https://www.ndr.de/kultur/norddeutsche_sprache/friesisch/Traditionelle-friesische-Nachnamen-wohl-bald-wieder-moeglich,nachnamen104.html
https://www.kultur-in-emden.de/2024/04/29/ostfriesische-namensgebung-ist-wieder-moeglich/#:~:text=Traditionell%20wurden%20die%20ostfriesischen%20Nachnamen,Namensgebung%20ist%20also%20auch%20m%C3%B6glich.
https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/namensrecht/namensrecht.html


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Die mediale Schmutzkampagne gegen die AfD ist erbärmlich. Wie kann sich die AfD dagegen wehren?

Rechtzeitig zur Europawahl. Die Maschine ist geölt. Sorry, aber der zeitliche Zusammenhang mit dem Wahlkampfauftakt für die Europawahlen ist offensichtlich. Hier sollen Schlagzeilen und negative PR erzeugt werden, indem die Staatsanwaltschaft mit großem Getöse bekannt gibt, dass sie "ermittelt". Nach der Wahl wird dann alles ohne Ergebnis eingestellt. Hier zählt nur die initiale Schlagzeile.

Im Fall von Krah betonte der Sprecher, dass die Vorermittlungen derzeit allein der Prüfung dienten, ob sich ein Anfangsverdacht wegen eines strafbaren Verhaltens einer Abgeordneten-Bestechung ergebe. Und dann darf sowas in der Öffentlichkeit breitgetreten werden? Es gibt noch nicht mal einen Anfangsverdacht. Wenn die alternativen Medien und die Leipziger Zeitung Recht haben, dass der angebliche Spion seit 2007 Informant des Verfassungsschutzes ist, fragt man sich, wer das Ganze organisiert hat?

Im Fall von Bystron soll EIN Abgeordneter (aus welchem polit. Lager?) also erkannt haben, dass bestimmte Geräusche auf einer Tonaufnahme vom Rascheln und Zählen von Geld herrühren, und er will sogar heraushören, dass Bystron es ist, der da raschelt. Donnerwetter! Wo ist denn das Video? Wo sind die Ton-Beweise? Hier wird wieder nur im Konjunktiv berichtet! Es gibt ja noch nicht mal einen Anfangsverdacht gegen Bystron.

Zu Höcke: Ich habe in meinem langen Leben nicht gewusst, dass dieser Spruch verboten ist, und dass diese eigentlich wohlmeinende Aussage so negativ interpretiert werden kann. Man sollte doch betrachten, was mit der Aussage gemeint ist, und nicht in welchem Zusammenhang da früher vor 90 Jahren Dinge hineingelegt wurden. Leider ist das genau diese Verengung des "Sagbaren" in Deutschland, die das Leben hier immer unangenehmer machen. Freiheitliche demokratische Lebensweise geht in meinen Augen anders. Unabhängig davon wie man Herrn Höcke beurteilt, finde ich es schon ziemlich irre, dass es verboten sein soll auszusprechen alles für sein Land geben und fordern zu wollen. Wenn ein deutscher Soldat ausspricht "ich gebe alles für mein Land", wird das sicherlich so erwartet und nicht sanktioniert, oder etwa nicht?

Soll, könnte, mutmaßlich, Vorermittlungen....

Wo sind denn die Beweise?

Der Kalender mit den perfekt vor den anstehenden Wahlen abgestimmten Diskreditierungsmaßnahmen gegen missliebige rechtskonservative Politiker wird im Schulterschluss zwischen linksgrüner Politik und ebensolchen Medien minutiös abgearbeitet.

Leipziger-Volkszeitung 26.04.2024:
"Dresden. Die Affäre um den verhafteten Mitarbeiter des Europaabgeordneten Maximilian Krah (AfD) beschäftigt nun auch den sächsischen Verfassungsschutz: Wie die Bild-Zeitung unter Berufung auf Nachrichtendienstakten berichtet, war der mutmaßliche chinesische Spion Jian G. eine Zeit lang Informant des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV). Die Aufarbeitung in Sachsen beginnt nun.
G. soll demnach im März 2007 vom LfV zum ersten Mal angesprochen worden sein, nachdem der Bundesnachrichtendienst die sächsischen Kollegen auf G. hinwies. G. habe sich zuvor als Informant angeboten. Ab Dezember 2007 soll G. dann als Informant für den Verfassungsschutz gearbeitet haben."
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Eure Meinung zum geplanten britischen Zigarettenverbot?
Geplantes britisches Zigaretten-Verbot: Ein Vorbild für Deutschland?

Stand: 17.04.2024, 13:12 Uhr

Wie soll das britische Zigaretten-Verbot funktionieren?

Die konservative Regierung will den legalen Kauf von Tabakprodukten langfristig unmöglich machen. Der Gesetzentwurf sieht vor, das Mindestalter für den Kauf von derzeit 18 Jahren jedes Jahr um ein Jahr zu erhöhen. Ziel des Premierministers Rishi Sunak ist, dass niemand, der im laufenden Jahr 15 wird oder jünger ist, jemals legal Glimmstängel erwerben kann. Das gilt auch für andere Tabakprodukte.

Rauchen selbst soll also nicht verboten werden. Erwachsene, die heute rauchen, können weiterhin Zigaretten kaufen. Künftigen Generationen aber soll es nahezu unmöglich gemacht werden.

Der Gesetzentwurf mit der Bezeichnung "Tobacco and Vapes Bill" sieht außerdem Maßnahmen vor, um gegen E-Zigaretten bei Jugendlichen vorzugehen. Unter anderem sollen Geschmacksrichtungen eingeschränkt werden, um zu verhindern, dass Kinder nikotinabhängig werden. Derzeit ist es im gesamten Vereinigten Königreich illegal, Zigaretten oder Tabakerzeugnisse oder Vapes an Personen unter 18 Jahren zu verkaufen.

Welche Argumente gibt es für und gegen das geplante Rauchverbot?

"Nikotin beraubt Menschen ihrer Willensfreiheit. Die große Mehrheit der Raucher fängt damit an, wenn sie jung sind und drei Viertel sagen, dass sie nicht damit angefangen hätten, wenn sie die Uhr zurückdrehen könnten", sagte Gesundheitsministerin Victoria Atkins am Dienstag bei der Debatte im Unterhaus. Es sei die Verantwortung und Pflicht der Regierung, die kommende Generation zu schützen, fügte sie hinzu.

Das Gesetz werde tausende Leben retten, den staatlichen Gesundheitsdienst NHS entlasten und die Produktivität des Vereinigten Königreichs erhöhen, sagte Atkins weiter.

https://www1.wdr.de/nachrichten/zigaretten-verbot-plan-grossbritannien-100.html

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