Muss man ein Fahrtenbuch führen?
Wenn wir ausm Bußgeldbescheid raus kommen und daraufhin ein Fahrtenbuch führen müssen, MÜSSEN wir dieses dann führen oder können wir auch einfach beim nächsten Vergehen halt dann freiwillig zahlen?
4 Antworten
Selbstverständlich muss man das führen. Und auch regelmäßig vorlegen, auch ohne einen Verstoß begangen zu haben.
Die Anordnung selbst ist bereits mit Kosten von 21,50 bis 200 € verbunden.
Ein Verstoß gegen das Führen des Fahrtenbuches kostet 100 € Bußgeld.
Das kann er ja bisher auch. Es geht nur darum, dass der Halter sich nicht mit der Scholz-Nummer rausreden kann. Anhand der Angaben im Fahrtenbuch hat man ja eine konkrete Person, die man mit dem Blitzerzfoto vergleichen kann. Und auch das Fahrtenbuch hat bereits Beweischarakter.
Dann gibt es erst recht ein Bußgeld! Der Halter gibt damit zu falsche Einträge im Fahrtrnbuch gemacht zu haben. Und XY bestätigt diese Urkundenfälschung auch noch mit seiner Aussage.
Und die finden den richtigen Fahrer auf jeden Fall! Die Behörden gehen sogar mit dem Foto zu den Nachbarn und fragen ob die den Fahrer kennen!
Und die müssen antworten, die sind devinitiv nicht mit dir Verwand und eine Falschaussage währe eine Straftat.
Natürlich musst Du das schreiben. Und sei sicher, das wird auch geprüft - und zwar richtig. Außerdem ist ja noch gar nicht sicher, dass ihr rauskommt.
Weiß jemand konkret, was das bringt? Also wenn der Halter jetzt schreibt XY ist zum Zeitpunkt des Blitzens gefahren, kann dieser XY doch immer noch behaupten, er war es nicht, oder? Auch wenn's im Fahrtenbuch steht.
Nein, kann er nicht. Denn dann würde es ein Verfahren geben, und das wird kein Spaß. Da geht es dann um mehr als um ein paar Euro oder einen Punkt.
und daraufhin ein Fahrtenbuch führen müssen
Natürlich musst du es dann führen.
Besteht die Fahrtenbuchpflicht, muss das Buch bei jeglichen Fahrten mitgeführt und vorgezeigt werden, wenn dies durch Kontrollpersonen wie Polizisten verlangt wird. Auch ist es bei Nachfrage der zuständigen Behörde auszuhändigen.
Strafe bei Ignoranz:
Verstößt der Betroffene gegen die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, kann dies nicht zu einer erneuten Anordnung führen. Jedoch kann das mit einem Bußgeld ab 100 Euro geahndet werden.
https://www.bussgeldkatalog.org/fahrtenbuch/pflicht/#faq_fahrtenbuch-pflicht
Weiß jemand konkret, was das bringt? Also wenn der Halter jetzt schreibt XY ist zum Zeitpunkt des Blitzens gefahren, kann dieser XY doch immer noch behaupten, er war es nicht, oder? Auch wenn's im Fahrtenbuch steht.
im Fahrtenbuch trägt sich der Fahrer ein und der muss im Zweifel auch unterschreiben.
Das machste genau einmal und dann bist du in Teufels Küche.
Wenn du die Auflage nicht erfüllst, begehst du bereits den nächsten Verstoß.
§ 2, 12 StVG kann dann dazu führen, dass die Führerscheinstelle dich für ungeeignet zur Verkehrsteilnahme sieht!
Weiß jemand konkret, was das bringt? Also wenn der Halter jetzt schreibt XY ist zum Zeitpunkt des Blitzens gefahren, kann dieser XY doch immer noch behaupten, er war es nicht, oder? Auch wenn's im Fahrtenbuch steht.
Weiß jemand konkret, was das bringt? Also wenn der Halter jetzt schreibt XY ist zum Zeitpunkt des Blitzens gefahren, kann dieser XY doch immer noch behaupten, er war es nicht, oder? Auch wenn's im Fahrtenbuch steht.