Muss man ein Fahrtenbuch führen?

4 Antworten

Selbstverständlich muss man das führen. Und auch regelmäßig vorlegen, auch ohne einen Verstoß begangen zu haben.

Die Anordnung selbst ist bereits mit Kosten von 21,50 bis 200 € verbunden.

Ein Verstoß gegen das Führen des Fahrtenbuches kostet 100 € Bußgeld.


w733559 
Beitragsersteller
 23.08.2025, 17:20

Weiß jemand konkret, was das bringt? Also wenn der Halter jetzt schreibt XY ist zum Zeitpunkt des Blitzens gefahren, kann dieser XY doch immer noch behaupten, er war es nicht, oder? Auch wenn's im Fahrtenbuch steht.

Answer1234567  23.08.2025, 20:43
@w733559

Das kann er ja bisher auch. Es geht nur darum, dass der Halter sich nicht mit der Scholz-Nummer rausreden kann. Anhand der Angaben im Fahrtenbuch hat man ja eine konkrete Person, die man mit dem Blitzerzfoto vergleichen kann. Und auch das Fahrtenbuch hat bereits Beweischarakter.

HisMo1234  24.08.2025, 14:01
@w733559

Dann gibt es erst recht ein Bußgeld! Der Halter gibt damit zu falsche Einträge im Fahrtrnbuch gemacht zu haben. Und XY bestätigt diese Urkundenfälschung auch noch mit seiner Aussage.

Und die finden den richtigen Fahrer auf jeden Fall! Die Behörden gehen sogar mit dem Foto zu den Nachbarn und fragen ob die den Fahrer kennen!

Und die müssen antworten, die sind devinitiv nicht mit dir Verwand und eine Falschaussage währe eine Straftat.

Natürlich musst Du das schreiben. Und sei sicher, das wird auch geprüft - und zwar richtig. Außerdem ist ja noch gar nicht sicher, dass ihr rauskommt.


w733559 
Beitragsersteller
 23.08.2025, 17:21

Weiß jemand konkret, was das bringt? Also wenn der Halter jetzt schreibt XY ist zum Zeitpunkt des Blitzens gefahren, kann dieser XY doch immer noch behaupten, er war es nicht, oder? Auch wenn's im Fahrtenbuch steht.

tinalisatina  23.08.2025, 18:26
@w733559

Nein, kann er nicht. Denn dann würde es ein Verfahren geben, und das wird kein Spaß. Da geht es dann um mehr als um ein paar Euro oder einen Punkt.

und daraufhin ein Fahrtenbuch führen müssen

Natürlich musst du es dann führen.

Besteht die Fahrtenbuchpflicht, muss das Buch bei jeglichen Fahrten mitgeführt und vorgezeigt werden, wenn dies durch Kontrollpersonen wie Polizisten verlangt wird. Auch ist es bei Nachfrage der zuständigen Behörde auszuhändigen.

Strafe bei Ignoranz:

Verstößt der Betroffene gegen die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, kann dies nicht zu einer erneuten Anordnung führen. Jedoch kann das mit einem Bußgeld ab 100 Euro geahndet werden.

https://www.bussgeldkatalog.org/fahrtenbuch/pflicht/#faq_fahrtenbuch-pflicht

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – AM, A1, A2, B, L

w733559 
Beitragsersteller
 23.08.2025, 17:21

Weiß jemand konkret, was das bringt? Also wenn der Halter jetzt schreibt XY ist zum Zeitpunkt des Blitzens gefahren, kann dieser XY doch immer noch behaupten, er war es nicht, oder? Auch wenn's im Fahrtenbuch steht.

SirLucifer97  23.08.2025, 17:28
@w733559

im Fahrtenbuch trägt sich der Fahrer ein und der muss im Zweifel auch unterschreiben.

Das machste genau einmal und dann bist du in Teufels Küche.

Wenn du die Auflage nicht erfüllst, begehst du bereits den nächsten Verstoß.

§ 2, 12 StVG kann dann dazu führen, dass die Führerscheinstelle dich für ungeeignet zur Verkehrsteilnahme sieht!


w733559 
Beitragsersteller
 23.08.2025, 17:22

Weiß jemand konkret, was das bringt? Also wenn der Halter jetzt schreibt XY ist zum Zeitpunkt des Blitzens gefahren, kann dieser XY doch immer noch behaupten, er war es nicht, oder? Auch wenn's im Fahrtenbuch steht.

Still  23.08.2025, 17:26
@w733559

Wenn das Radarfoto nicht auf die im Buch stehende Person zutrifft, hängt der Fahrzeughalter ganz mächtig am Fliegenfänger!