Verkehrsregeln – die neusten Beiträge

Als Auto (Straßen-)Bahn anhupen?

Hey zusammen,

Jaa, die frage ist etwas ähnlich wie die letzte, aber diesmal geht's um Straßenbahn und nicht um Züge.

ich habe vor kurzem eine Situation beobachtet, die ich spannend finde und über die ich gerne eure Meinungen hören würde:

An einer Kreuzung bzw. Bahnübergang musste eine Straßenbahn anhalten, zum Beispiel weil die Schranken noch unten waren oder weil ein Hindernis im Gleis war. Die Straßenbahn hat einmal gehupt und ist dann weitergefahren. Trotzdem haben viele Autofahrer laut und aggressiv gehupt, obwohl die Straßenbahn Vorrang hat.

Mich interessiert:

➡️ Wie bewertet ihr das Verhalten der Autofahrer in so einer Situation?

➡️ Fehlt es eurer Meinung nach an Geduld oder Verständnis?

➡️ Oder ist das Hupen nachvollziehbar, weil vielleicht Unklarheit über die Situation besteht?

➡️ Habt ihr ähnliche Erlebnisse gehabt, bei denen Straßenbahnen anhalten mussten und es Ärger mit Autofahrern gab?

Meiner Meinung nach ist es unverständlich und respektlos, eine Straßenbahn so anzupatzen, denn sie hat im Straßenverkehr meist Vorrang und muss manchmal aus Sicherheitsgründen anhalten. Außerdem finde ich es auch paradox, wenn Autos oder Straßenbahnen in solchen Momenten hupen — das wirkt oft eher aggressiv als hilfreich.

Ich freue mich auf eure Meinung!

Unmöglich! - Straßenbahn anhupen? Niemals! 40%
Finde ich nervig, aber leider normal im Stadtverkehr. 20%
Geht gar nicht – Respekt vor Straßenbahnen und ihrem Vorrang! 10%
Voll okay – Jeder darf sich bemerkbar machen, auch die Bahn. 10%
Kommt drauf an – Manchmal gibt es Gründe zum Hupen. 10%
Arrogantes Verhalten von Autofahrern gegenüber der Bahn. 10%
Falsch, aber manche verstehen’s trotzdem nicht anders. 0%
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Sollte die StVO grundlegend überarbeitet werden?

Es gibt immer mal wieder einige kleine Änderungen. Aber eine grundlegende Überarbeitung wäre aus meiner Sicht mal nötig. Es sollte dabei nicht darum gehen die Verkehrsregeln alle zu ändern. Die sollten schon so bleiben. Aber es gibt eine ganze Menge Bedarf an Konkretisierungen:

Im ruhenden Verkehr ist es üblich mit einer ganzen Reihe Zusatzzeichen zu arbeiten. Ob Bewohnerparkzonen oder zeitlich beschränkte Park- und Halteverbote. Bevorrechtigungen oder Parkscheine. Die Menge an Zusatzzeichen an einem Mast wird immer mehr und somit auch die möglichen Interpretationen. Ich denke hier wären konkretere Regeln nötig, wie derartige Schilderkombinationen aufzustellen und zu lesen sind.

Unechte Einbahnstraßen und Kreisverkehre. Unechte was? Ja so ging mir das vor vielen Jahren auch. Ob die sinnvoll sind oder nicht aber auch hier besteht Konkretisierungsbedarf, denke ich.

Der Radverkehr in den Großstädten wird immer mehr. Viele wissen nicht, wie die konkreten Regeln sind. Nichtmal die Ordnungshüter. Natürlich dürfen Radfahrer den Zebrastreifen benutzen, die haben da nur kein Vorrang vor den Autos. Aber wäre es nicht sinnvoll an bestimmten Stellen daran was zu ändern? Radwege, Rechtsabbiegen an Ampeln und so weiter. Ich denke auch hier gibt es Möglichkeiten zu optimieren und für mehr Klarheit und Sicherheit zu sorgen.

Elektrofahrzeuge während dem Ladevorgang. Neues Zusatzzeichen. Aber nirgends findet man eine genaue Definition dazu.

Die Schwachstellen der StVO sind bekannt. Nur werden diese nur sehr zögerlich bereinigt und hier und da werden neue Baustellen aufgemacht.

Wie seht Ihr das? Habt Ihr auch weiteren Klärungsbedarf? Oder Regeln die angepasst werden sollten?

Verkehr, Verkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsmittel, Verkehrsregeln

Aufhebung eines Tempolimits in Ortschaften

Um eine für eine Strecke angeordnete zulässige Höchstgeschwindigkeit (Zeichen 274)(abweichend von der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit) innerhalb einer geschlossenen Ortschaft in Deutschland aufzuheben gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Zum einen kann Zeichen 274-50 aufgestellt werden, um die zulässige Höchstgeschwindigkeit (wieder) auf 50 km/h zu setzen. Andererseits kann das entsprechende Zeichen 278 aufgestellt werden, womit wieder die allgemeine zulässige Höchstgeschwindigkeit nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO gilt (also auch 50 km/h).

In Bezug auf die danach vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit unterscheiden sich die Varianten nicht. Allerdings gilt Zeichen 274 dann für alle Fahrzeuge, während die allgemeine Höchstgeschwindigkeit innerorts (nach Aufhebung durch Zeichen 278) explizit für Kraftfahrzeuge gilt. Auf jeden Fall unterscheiden sich die Varianten jedoch auch in der Wirkung auf den Verkehrsteilnehmer.

Nach meiner Wahrnehmung ist die "Aufhebung" durch Zeichen 274-50 in Deutschland weiter verbreitet. In meiner Umgebung wurde jedoch kürzlich an einzelnen Stellen von Zeichen 274-50 zu Zeichen 278 gewechselt, sodass sich nun auch innerhalb der gleichen Ortschaft beide Varianten finden.

  • Welche Variante wird in deiner Umgebung genutzt?
  • Sollte die Aufhebung einer abweichenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts deiner Meinung nach mit Zeichen 274-50 oder Zeichen 278 erfolgen? Warum?
  • Oder sollte die Variante deiner Meinung nach je nach Situation ausgewählt werden? Wann sollte dann welche Variante genutzt werden?
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Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Tempolimit, Verkehrsregeln, Geschwindigkeitsbegrenzung, Höchstgeschwindigkeit

Typisch BMW-SUV – Mit dem Mittelfinger davongefahren?

Hallo liebe Leute,

ich fahre jeden Tag auf dieser Straße – sie ist dreispurig. Ich überhole dort regelmäßig, ganz normal nach links und regelkonform. Aber so etwas wie heute ist mir noch nie passiert. Wie immer war an der Ampel rot, alle standen. Als es langsam auf Grün schaltete, fuhren die Fahrzeuge gemächlich los. Ich hielt mich an die erlaubten 50 km/h und wollte links überholen.

Doch genau in dem Moment, als ich überholen wollte, hat der Fahrer eines typischen BMW-SUV gemerkt, was ich vorhatte – und zack, er beschleunigte plötzlich richtig stark. Ich musste auf 65 km/h hoch, um noch sicher an ihm vorbeizukommen. So ein Verhalten habe ich noch nie erlebt.

Aber damit nicht genug: Als ich ihn schließlich überholt hatte, zeigte er mir einfach den Mittelfinger. Ich war echt fassungslos. Ich wollte ihn eigentlich zur Rede stellen, aber er hat sofort das Weite gesucht. Ich bin dann langsam weitergefahren und konnte ihn leider nicht mehr identifizieren – aber ich habe mir sein Nummernschild notiert.

Bin danach direkt zur Polizeiwache gefahren und habe den Vorfall so geschildert, wie es passiert ist. Die Beamten meinten, dass der ausgestreckte Mittelfinger eine ernste Beleidigung ist und als schwere Straftat gewertet wird. Daher hat sich der BMW-Fahrer wohl auch so schnell vom Acker gemacht.

Jetzt frage ich euch: Was meint ihr – soll ich wirklich eine Anzeige erstatten, obwohl ich nur das Nummernschild habe, aber die Person nicht eindeutig erkennen konnte?

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Unfall - die Frage nach der Schuld?

Eins vorab: Das in den Verkehr eintretende Auto ist immer schuldtragend, egal wie schlecht sich die im Verkehr befindlichen Autos verhalten, darum soll es aber auch nicht gehen!

Folgende Situation:

In einer 30er-Zone sind neben einer Einfahrt blaue korrekt parkende Autos in Parkbuchten geparkt und gegenüber falsch parkende lilane autos geparkt.
Während das Rote auto rückwärts rausfährt, kommt das grüne Auto mit garantiert mehr als 30 km/k herangefahren, es kommt zu einer Kollision mit der Anhängerkupplung vom roten Auto, woraufhin ein Schaden am grünen Auto entsteht, der unmöglich mit nur 30 km/h hätte entstehen können.
Zusätzlich konnte in der Situation das grüne Auto nicht seitlich ausweichen, da sich dort ja falsch parkende Autos befunden haben.

Die Frage hier:

Kann in dieser Situation dem roten Auto eine Vorsätzlichkeit der Unfallverursachung unterstellt werden, wenn dieses sich vergewissert hat, dass die Straße frei ist, sie dann schlichtweg ein paar Sekunden später nicht mehr frei war weil ein zu schnelles Auto heranfuhr und dieses wegen falsch parkenden Autos nicht seitlich ausweichen und wegen zu schnellen Fahrens nicht rechtzeitig bremsen konnte - und insgesamt das rote Auto komplett unbeschadet geblieben ist, gerade weil dieses vorsichtig in den Verkehr eintreten wollte, und daher nur dessen Kupplung erwischt wurde?

Die weiterführende Frage:

Ist es vertretbar hier dem roten Auto ein Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit aufzubrummen weil es juristisch die Schuld am Unfall trägt?

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Strafzettel von Park & Control kommen nach zwei Monaten?

Ich park(t)e seit Ewigkeiten für die Arbeit auf einem großen Parkplatz, der vor ca. 5 Monaten Monaten an der Einfahrt ein Schild bekam, dass Parken nur eine gewisse Dauer erlaubt ist, ansonsten "Vertragsstrafe" 35€.

Da es in der Umgebung fast keine vernünftigen Parkplätze gibt, hab ich mir gedacht, ich mach so mal weiter und sobald tatsächlich ein Strafzettel kommt, suche ich eine Alternative. Bisher kam da auch nichts, die letzten Tage habe ich aber zwei Briefe von Park & Control bekommen - 1x über den 19.05. und dem 13.06. Im Brief enthalten ist ein Link zu weiteren Details und da sind tatsächlich auch detaillierte Fotos meines Kennzeichens einer installierten Kamera dabei.

Kann ich damit rechnen, dass ich jetzt mit Strafzetteln per Post, monate im Nachhinein, zugebombt werde?! War sicherlich leichtsinnig, die 35€ einmalig hätte ich in Kauf genommen, aber das wären prinzipiell tausende Euro, sollte da jetzt für jeden Tag eine Rechnung kommen. Hat mit dieser Firma schon jemand Erfahrungen gemacht und kann da was sagen?

Ich frage mich da auch ob es rechtens ist, Autofahrer derart in die Falle laufen zu lassen - niemand rechnet damit, solche Strafzettel Monate später zu bekommen, sondern maximal ein paar Tage bzw. direkt an die Windschutzscheibe. Da ist man doch gezielt drauf aus, dass man im Glauben, es passiert eh nichts, weitere "Vertragsbrüche" begeht.

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