Unfall - die Frage nach der Schuld?

5 Antworten

Den Roten trifft hier eindeutig die Hauptschuld. Er verstößt gegen § 9 Abs. 5 StVO:

Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Außerdem auch gegen § 10 Satz 1 StVO:

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Beides setzt einen Gefährdungsausschluss und ggf. ein Einweisen voraus. Sich vergewissern und dann "ein paar Sekunden später" losfahren genügt diesen Anforderungen nicht.

Die Geschwindigkeit des Grünen ist eine Frage der Nachweisbarkeit. Kann ihm eine überhöhte Geschwindigkeit nachgewiesen werden werden, kann er sicherlich eine entsprechende Teilschuld bekommen.

Die falsch parkenden Autos werden kaum eine Teilschuld bekommen, da sie keine Unfallursache gesetzt haben.

Vorsatz wird sicherlich nicht unterstellt, aber die beiden o.g. Verstöße haben auch bei fahrlässiger Begehung ein Bußgeld zur Folge, welches auch vertretbar ist. Der Rote hat nun mal zweifelsohne gegen beide Vorschriften verstoßen.

Prinzipell sind erstmal alle Schuld, denen ein fehlerhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann, welches direkt oder indirekt als ursächlich für den Unfall angesehen werden kann.

Da wären zunächst die Falschparker. Dann der zu schnell gefahrene. Und natürlich auch der rückwärts ausparkende.

Die Frage ist jetzt aber, wer wieviel Anteil an der Schuld bekommt. Das kann man so pauschal nicht beantworten, denn es ist sehr stark vom Einzelfall abhängig.

Ich denke aber, der der Rückwärts aus einer unübersichtlichen Einfahrt ausfährt, bekommt die Hauptschuld. In dem Falle hätte er einen Einweiser bemühen müssen, könnte man argumentieren.

Ein auf der Straße fahrender sieht ja nicht unbedingt, dass das Auto da gerade rausfährt. Er sieht nur das Heck von der Seite und nicht zwangsläufig auch den Rückfahrscheinwerfer. Auf der anderen Seite kann man ihm vorwefen unabhängig von der erlaubten Geschwindigkeit nicht angepasst gefahren zu sein ob der erkennbaren Falschparker.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Kann in dieser Situation dem roten Auto eine Vorsätzlichkeit der Unfallverursachung unterstellt werden

Vorsatz? Nein. Fahrlässigkeit? Sicherlich.

Ist es vertretbar hier dem roten Auto ein Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit aufzubrummen weil es juristisch die Schuld am Unfall trägt?

Sicher. Im Zweifel hat er den Unfall durch die Missachtung der Vorfahrt verursacht. Dass der Grüne eventuell zu schnell fuhr, ist dafür erstmal zweitrangig.

das grüne Auto mit garantiert mehr als 30 km/k herangefahren,

Wenn dort nur 30 erlaubt war und ein Gutachten die erhöhte Geschwindigkeit beweisen kann, kann die Hauptschuld auch bei Grün liegen.

Edit: Die Antwort ergibt für eine 30-Zone natürlich keinen Sinn, da dort RvL gilt.

In dem Fall sollte der Grüne die alleine Schuld bekommen und mMn der Rote auch kein Bußgeld für das Verursachen eines Unfalls.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – AM, A1, A2, B, L

Chrisraz 
Beitragsersteller
 31.07.2025, 14:10

Danke für diene Antwort, aber setzt "Missachtung der Vorfahrt" nicht voraus, dass man bewusst jemandem die Vorfahrt nimmt? Davon kann hier ja nciht die Rede sein.

SirLucifer97  31.07.2025, 14:13
@Chrisraz
 setzt "Missachtung der Vorfahrt" nicht voraus, dass man bewusst jemandem die Vorfahrt nimmt

Nein. Ablenkung, toter Winkel, schlicht verschätzt...

Es gibt wenige Konstellationen, in denen man Vorsatz bei einem Unfall unterstellen kann. Auffahrunfall nach Nötigung (Ausbremsen/Brake Check) wäre ein mögliches Beispiel. Aber bei einem 0815 Vorfahrtsverstoß ist es quasi unmöglich.

Chrisraz 
Beitragsersteller
 31.07.2025, 14:15
@SirLucifer97

Verstehe, ich finde nur den Ausdruck der Missachtung irgendwie nicht passend, das klingt einfach aktiver als es in diesem Szenario ist, weisst du ie ich meine?

SirLucifer97  31.07.2025, 14:18
@Chrisraz

Alternativ: Er hat gegen die notwendige Sorgfaltspflicht (§1 StVO) verstoßen und hätte ggf. ohne einen Einweiser/Sicherungsposten nicht in eine unüberschaubare Verkehrslage rückwärts einfahren dürfen.

Hafnafir  31.07.2025, 14:22
@SirLucifer97

Ich gebe zu bedenken, das es sich um eine 30 Zone handelt in dem rechts vor links gilt und somit das grüne Fahrzeug hätte anhalten müssen

Hafnafir  01.08.2025, 06:39
@VectraC20

Es ist völlig egal in welche Richtung ein Fahrzeug fährt, rechts vor links ist rechts vor links

Chrisraz 
Beitragsersteller
 01.08.2025, 07:43
@Hafnafir

Hier geht es aber um das herausfahren aus einer Einfahrt, entsprechend beabsichtigt der rückwärtsausparkende teil des aktiven Verkehrs zu werden, ist es aber noch nicht, entsprechend gilt für ihn auch kein rechts vor links. Bei einer Kreuzung wäre das anders zu werten.

Hafnafir  01.08.2025, 11:08
@Chrisraz

Das wird ja immer komplizierter, wer Rückwärts aus einer Einfahrt fährt und in einen Unfall verwickelt wird bekommt immer eine Teilschuld, in dem Fall vermutlich sogar die Gesamtschuld, da ist es völlig egal, ob 30 Zone oder nicht.

Chrisraz 
Beitragsersteller
 01.08.2025, 11:10
@Hafnafir

Ja vermutlich.... Auch von "Parkend" zu "fahrend" auszugehen macht es vielleicht ortsunabhängig egal von wo er kommt ^^''

Das in den Verkehr eintretende Auto ist immer schuldtragend, egal wie schlecht sich die im Verkehr befindlichen Autos verhalten, darum soll es aber auch nicht gehen!

Falsch. Es gilt die StVO bspw rechts vor links - auch wenn man rückwärts fährt.

Allerdings gilt auch die besondere Vorsicht beim Rückwärtsfahren.

Das rote Auto hat einen entscheidenden Fehler begangen, durch die unübersichtliche Situation hätte er sich einweisen lassen müssen, dann wäre der Unfall verhindert worden. Dadurch liegt die Hauptschuld beim roten Auto.