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Rotlichtverstoß Fußgänger?

Ich war gestern mit dem Hund an der Leine spazieren, bog um eine Straßenecke und die Ampel war grün. Also sind wir flott darauf zu marschiert und drüber. Der Hund lief vielleicht 1 Meter vor mir und genau als er auf der Straße war, schaltete die Ampel um auf Rot – ich natürlich hinterher, dachte mir nichts dabei.

Gegenüber an der Bushaltestelle sprachen mich zwei Polizisten an, die das zufällig beobachteten, und warfen mir einen Rotlichtverstoß vor. Wie bitte?

⇾ Zum einen ist bei einem Gespann doch maßgeblich, was zuerst die Ampel überquerte. Wenn bei einer Pferdekutsche die Pferde bei Gelb die Straße überqueren und die Kutsche wird bei Rot geblitzt, wird das auch nicht geahndet. Hund und ich waren mittels Leine verbunden, also kann man das Argument mit dem Gespann durchaus bringen (Pkw + Anhänger ist im Prinzip ähnlich).

⇾ Zum anderen ist es nicht meine Schuld, dass Fußgängerampeln keine Gelbphase haben (oder grün blinken wie in Österreich). Für mich als Fußgänger ist nicht vorhersehbar, ob die Ampel noch ½ Sekunde, 2 Sekunden oder 5 Sekunden grün ist! Eine Gelbphase wäre im Prinzip genau die Sicherheitsreserve gewesen, die § 37 StVO bezweckt – nämlich das Vermeiden von Konflikten und unklaren Situationen. Und die gibt es bei Fußgängerampeln nunmal nicht, warum auch immer.

Geht man von dieser üblichen 1 Sekunde Reaktionszeit aus + Kommando "Steh!" an den Hund, dann wäre ich trotzdem erst nach drei Schritten auf der Fahrbahn zum Stehen gekommen.

Ich sehe in dem Fall, anders als die Polizisten, also keinen schuldhaften Rotlichtverstoß. Wie seht ihr das?

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Ist es okay, sich zu wehren, wenn 10 Autos hintereinander (Besucher einer Taufe) in einer zweipurigen Spielstraße eine Spur komplett zuparken?

Ich habe ein Haus mit Garage und 2 Stellplätzen daneben.

Direkt neben den Stellplätzen und der Garage befindet sich eine Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich). Vorne grenzt das Grundstück und der letzte Stellplatz an einen Bürgersteig und eine 30er Straße.

Das Auto auf dem vorderen Stellplatz und der Garage kommt nur raus, wenn das Fahrzeug auf dem hinteren Stellplatz weg ist oder aber durch Wenden in 3 Zügen über die Spielstraße.

Letztens wollten wir am nächsten Tag in den Urlaub fahren und die gesamte Spielstraße war auf der linken Fahrbahnseite mit 10 Autos zugeparkt, die entgegen der Fahrtrichtung dort auf nicht zum Parken gekennzeichneten Fläche parkten.

Wir baten darum, die Autos zu entfernen, da es

a) nicht gestattet ist, in Spielstraßen auf nicht eingezeichneten Flächen zu parken,

b) es nicht erlaubt ist, entgegen der Fahrtrichtung in einer 2spurigen Straße dieser Art zu parken,

c) wir mit den vorderen Autos nicht mehr ausparken können, da durch die Verengung der Straße das Wenden nicht möglich ist

d) Fußgängern, Radfahrern und spielenden Kindern durch 10 Autos massiv Raum genommen wird und die Straße unübersichtlich wird

e) durch eine 10 Autolängen komplett versperrt Spur nur noch eine Spur zum Rein- und Rausfahren da ist, so dass reinfahrende oder rausfahrende Autos sich frontal begegnen

f) die Zufahrt für Feuerwehr und Krankenwagen erheblich behindert wird.

Nachdem wir einige Halter dazu bewegen konnten unter großem Murren und Knurren wegzufahren, trafen immer neue Autos ein und parkten weiterhin die Straße zu.

Wir wussten nicht, wohin die Halter gegangen waren, vermutlich zu einer Feier, am Ende der Sackgasse.

Da wir wegen des Urlaubs die Autos beladen, volltanken und weitere Mitreisende abholen mussten und für 2 von 3 Autos überhaupt kein Rauskommen mehr war, beschloss ich, Fotos von der Situation zu erstellen und das online beim Ordnungsamt zu melden.

Sobald ich mit dem Fotografieren begann, stand dann einer der Gäste da und fragte, ob etwas nicht in Ordnung sei.

Ich schilderte mein Problem mit der Zuparkerei und mir wurde gesagt, ich solle mich nicht so anstellen, da oben in der Siedlung 2 Taufen seien und das eine einmalige Situation sei.

Ich sagte, dass, unabhängig davon, dass mich das behindert, weder das Parken dort in der Spielstraße, noch das durchgängige Blockieren einer ganzen Spur, noch das Parken dort entgegen der Fahrtrichtung erlaubt sei. Und dass Rettungsdienste da auch nicht mehr durchkommen.

Daraufhin wurden 4 der Autos entfernt, aber massiv in unsere Richtung gelästert, wie man so verständnislos sein kann.

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Verjährt eine Ordnungswidrigkeit bei Fehlern im Bußgeldbescheid?

Ich hab heute einen Bußgeldbescheid erhalten. Es geht um die Überfahrung eines Rotlichts auf dem Fahrrad Ende März 2025, ohne Gefährdung.

Es ist schon der dritte Bußgeldbescheid, der mir für diesen Verstoß ausgestellt wurde. Der erste, im April zugestellt, hatte Vor- und Nachnamen falsch geschrieben und die falsche Anrede benutzt (ich bin nichtbinär, was vor Ort nicht erfragt wurde).

Darauf habe ich Einspruch erhoben, mit Verweis auf das SBGG, und Ende Mai bekam ich dann einen neuen Bescheid mit korrekter Schreibweise und Anrede. Allerdings zitiert dieser Bescheid (wie der vorherige, was mir bei meinem ersten Einspruch nicht aufgefallen war) den falschen Eintrag im Bußgeldregister: Das Bußgeld belief sich auf 90€, was der Betrag für Rotlicht-überfahrende Autofahrer*innen ist; für Fahrradfahrer*innen beläuft sich das Bußgeld einer Rotlichtüberfahrung ohne Gefährdung auf 60€.

Ich habe wieder Einspruch eingelegt und auf den korrekten Eintrag im Bußgeldregister verwiesen. Leider habe ich in meinem Antwortbrief den Fehler gemacht, das Ausstellungsdatum des zweiten Bußgeldbescheids mit dem falschen Jahr zu beziffern. Das ist passiert da das Ausstellungsdatum mein Geburtstag war, und durch Muskelgedächtnis habe ich mein Geburtsjahr als Ausstellungs-Jahr getippt anstatt 2025. Das Aktenzeichen war angegeben, es hätte also zuordbar sein müssen.

Im Juli habe ich dann eine Mahnung erhalten, welche keinen Bezug auf meinen Brief nimmt. Ich werde zur Zahlung plus Mahngebühren aufgrund von Verzug aufgefordert. Ich habe hierauf wieder den vorherigen Einspruch erhoben und den Fehler in meinem vorherigen Brief erklärt.

Heute habe ich dann wieder einen neuen Bußgeldbescheid erhalten. Dieser scheint nun vollständig und korrekt zu sein: Richtige Bußgeldsumme (60€, plus 25€ "Gebühr" und 3,50€ "Auslagen", ohne Mahngebühr), Rechtshilfebelehrung, die beiden anhaltenden Polizist*innen als Zeug*innen, Zustellung mit Datum und Unterschrift, richtiger Name und abwesende Anrede (korrekterweise).

Nun ist meine Frage: Wie verhält sich hier die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Monaten? Dieser Bußgeldbescheid, der heute angekommen ist, ist der erste welcher keine Fehler enthält. Außerdem wird auf jedem neuen Bescheid der vorherige explizit aufgehoben. Heißt das, dass dieser heutige Bescheid der erste mit Gültigkeit ist? Wenn das der Fall ist, dann müsste er der Verjährungsfrist von 3 Monaten unterliegen, oder nicht? Lege ich dann wieder Widerspruch ein, diesmal mit Verweis auf Verjährung?

Ich habe alle meine Antworten innerhalb weniger Tage getätigt, mit Einschreiben, man kann mir also keine Herauszögerung vorwerfen. Natürlich weiß ich nicht wie sich das mit dem Tippfehler verhält, welcher hoffentlich nachvollziehbar ist, aber ja nicht die Schuld der Behörde.

Als Disclaimer: Mir ist klar dass das hier keine Rechtsberatung mit legaler Wirksamkeit ist. Aber falls hier jemand Erfahrung hat wäre das schonmal sehr hilfreich.

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