Bußgeld – die neusten Beiträge

Ist es okay, sich zu wehren, wenn 10 Autos hintereinander (Besucher einer Taufe) in einer zweipurigen Spielstraße eine Spur komplett zuparken?

Ich habe ein Haus mit Garage und 2 Stellplätzen daneben.

Direkt neben den Stellplätzen und der Garage befindet sich eine Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich). Vorne grenzt das Grundstück und der letzte Stellplatz an einen Bürgersteig und eine 30er Straße.

Das Auto auf dem vorderen Stellplatz und der Garage kommt nur raus, wenn das Fahrzeug auf dem hinteren Stellplatz weg ist oder aber durch Wenden in 3 Zügen über die Spielstraße.

Letztens wollten wir am nächsten Tag in den Urlaub fahren und die gesamte Spielstraße war auf der linken Fahrbahnseite mit 10 Autos zugeparkt, die entgegen der Fahrtrichtung dort auf nicht zum Parken gekennzeichneten Fläche parkten.

Wir baten darum, die Autos zu entfernen, da es

a) nicht gestattet ist, in Spielstraßen auf nicht eingezeichneten Flächen zu parken,

b) es nicht erlaubt ist, entgegen der Fahrtrichtung in einer 2spurigen Straße dieser Art zu parken,

c) wir mit den vorderen Autos nicht mehr ausparken können, da durch die Verengung der Straße das Wenden nicht möglich ist

d) Fußgängern, Radfahrern und spielenden Kindern durch 10 Autos massiv Raum genommen wird und die Straße unübersichtlich wird

e) durch eine 10 Autolängen komplett versperrt Spur nur noch eine Spur zum Rein- und Rausfahren da ist, so dass reinfahrende oder rausfahrende Autos sich frontal begegnen

f) die Zufahrt für Feuerwehr und Krankenwagen erheblich behindert wird.

Nachdem wir einige Halter dazu bewegen konnten unter großem Murren und Knurren wegzufahren, trafen immer neue Autos ein und parkten weiterhin die Straße zu.

Wir wussten nicht, wohin die Halter gegangen waren, vermutlich zu einer Feier, am Ende der Sackgasse.

Da wir wegen des Urlaubs die Autos beladen, volltanken und weitere Mitreisende abholen mussten und für 2 von 3 Autos überhaupt kein Rauskommen mehr war, beschloss ich, Fotos von der Situation zu erstellen und das online beim Ordnungsamt zu melden.

Sobald ich mit dem Fotografieren begann, stand dann einer der Gäste da und fragte, ob etwas nicht in Ordnung sei.

Ich schilderte mein Problem mit der Zuparkerei und mir wurde gesagt, ich solle mich nicht so anstellen, da oben in der Siedlung 2 Taufen seien und das eine einmalige Situation sei.

Ich sagte, dass, unabhängig davon, dass mich das behindert, weder das Parken dort in der Spielstraße, noch das durchgängige Blockieren einer ganzen Spur, noch das Parken dort entgegen der Fahrtrichtung erlaubt sei. Und dass Rettungsdienste da auch nicht mehr durchkommen.

Daraufhin wurden 4 der Autos entfernt, aber massiv in unsere Richtung gelästert, wie man so verständnislos sein kann.

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Verjährt eine Ordnungswidrigkeit bei Fehlern im Bußgeldbescheid?

Ich hab heute einen Bußgeldbescheid erhalten. Es geht um die Überfahrung eines Rotlichts auf dem Fahrrad Ende März 2025, ohne Gefährdung.

Es ist schon der dritte Bußgeldbescheid, der mir für diesen Verstoß ausgestellt wurde. Der erste, im April zugestellt, hatte Vor- und Nachnamen falsch geschrieben und die falsche Anrede benutzt (ich bin nichtbinär, was vor Ort nicht erfragt wurde).

Darauf habe ich Einspruch erhoben, mit Verweis auf das SBGG, und Ende Mai bekam ich dann einen neuen Bescheid mit korrekter Schreibweise und Anrede. Allerdings zitiert dieser Bescheid (wie der vorherige, was mir bei meinem ersten Einspruch nicht aufgefallen war) den falschen Eintrag im Bußgeldregister: Das Bußgeld belief sich auf 90€, was der Betrag für Rotlicht-überfahrende Autofahrer*innen ist; für Fahrradfahrer*innen beläuft sich das Bußgeld einer Rotlichtüberfahrung ohne Gefährdung auf 60€.

Ich habe wieder Einspruch eingelegt und auf den korrekten Eintrag im Bußgeldregister verwiesen. Leider habe ich in meinem Antwortbrief den Fehler gemacht, das Ausstellungsdatum des zweiten Bußgeldbescheids mit dem falschen Jahr zu beziffern. Das ist passiert da das Ausstellungsdatum mein Geburtstag war, und durch Muskelgedächtnis habe ich mein Geburtsjahr als Ausstellungs-Jahr getippt anstatt 2025. Das Aktenzeichen war angegeben, es hätte also zuordbar sein müssen.

Im Juli habe ich dann eine Mahnung erhalten, welche keinen Bezug auf meinen Brief nimmt. Ich werde zur Zahlung plus Mahngebühren aufgrund von Verzug aufgefordert. Ich habe hierauf wieder den vorherigen Einspruch erhoben und den Fehler in meinem vorherigen Brief erklärt.

Heute habe ich dann wieder einen neuen Bußgeldbescheid erhalten. Dieser scheint nun vollständig und korrekt zu sein: Richtige Bußgeldsumme (60€, plus 25€ "Gebühr" und 3,50€ "Auslagen", ohne Mahngebühr), Rechtshilfebelehrung, die beiden anhaltenden Polizist*innen als Zeug*innen, Zustellung mit Datum und Unterschrift, richtiger Name und abwesende Anrede (korrekterweise).

Nun ist meine Frage: Wie verhält sich hier die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Monaten? Dieser Bußgeldbescheid, der heute angekommen ist, ist der erste welcher keine Fehler enthält. Außerdem wird auf jedem neuen Bescheid der vorherige explizit aufgehoben. Heißt das, dass dieser heutige Bescheid der erste mit Gültigkeit ist? Wenn das der Fall ist, dann müsste er der Verjährungsfrist von 3 Monaten unterliegen, oder nicht? Lege ich dann wieder Widerspruch ein, diesmal mit Verweis auf Verjährung?

Ich habe alle meine Antworten innerhalb weniger Tage getätigt, mit Einschreiben, man kann mir also keine Herauszögerung vorwerfen. Natürlich weiß ich nicht wie sich das mit dem Tippfehler verhält, welcher hoffentlich nachvollziehbar ist, aber ja nicht die Schuld der Behörde.

Als Disclaimer: Mir ist klar dass das hier keine Rechtsberatung mit legaler Wirksamkeit ist. Aber falls hier jemand Erfahrung hat wäre das schonmal sehr hilfreich.

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Typisch BMW-SUV – Mit dem Mittelfinger davongefahren?

Hallo liebe Leute,

ich fahre jeden Tag auf dieser Straße – sie ist dreispurig. Ich überhole dort regelmäßig, ganz normal nach links und regelkonform. Aber so etwas wie heute ist mir noch nie passiert. Wie immer war an der Ampel rot, alle standen. Als es langsam auf Grün schaltete, fuhren die Fahrzeuge gemächlich los. Ich hielt mich an die erlaubten 50 km/h und wollte links überholen.

Doch genau in dem Moment, als ich überholen wollte, hat der Fahrer eines typischen BMW-SUV gemerkt, was ich vorhatte – und zack, er beschleunigte plötzlich richtig stark. Ich musste auf 65 km/h hoch, um noch sicher an ihm vorbeizukommen. So ein Verhalten habe ich noch nie erlebt.

Aber damit nicht genug: Als ich ihn schließlich überholt hatte, zeigte er mir einfach den Mittelfinger. Ich war echt fassungslos. Ich wollte ihn eigentlich zur Rede stellen, aber er hat sofort das Weite gesucht. Ich bin dann langsam weitergefahren und konnte ihn leider nicht mehr identifizieren – aber ich habe mir sein Nummernschild notiert.

Bin danach direkt zur Polizeiwache gefahren und habe den Vorfall so geschildert, wie es passiert ist. Die Beamten meinten, dass der ausgestreckte Mittelfinger eine ernste Beleidigung ist und als schwere Straftat gewertet wird. Daher hat sich der BMW-Fahrer wohl auch so schnell vom Acker gemacht.

Jetzt frage ich euch: Was meint ihr – soll ich wirklich eine Anzeige erstatten, obwohl ich nur das Nummernschild habe, aber die Person nicht eindeutig erkennen konnte?

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Unfall - die Frage nach der Schuld?

Eins vorab: Das in den Verkehr eintretende Auto ist immer schuldtragend, egal wie schlecht sich die im Verkehr befindlichen Autos verhalten, darum soll es aber auch nicht gehen!

Folgende Situation:

In einer 30er-Zone sind neben einer Einfahrt blaue korrekt parkende Autos in Parkbuchten geparkt und gegenüber falsch parkende lilane autos geparkt.
Während das Rote auto rückwärts rausfährt, kommt das grüne Auto mit garantiert mehr als 30 km/k herangefahren, es kommt zu einer Kollision mit der Anhängerkupplung vom roten Auto, woraufhin ein Schaden am grünen Auto entsteht, der unmöglich mit nur 30 km/h hätte entstehen können.
Zusätzlich konnte in der Situation das grüne Auto nicht seitlich ausweichen, da sich dort ja falsch parkende Autos befunden haben.

Die Frage hier:

Kann in dieser Situation dem roten Auto eine Vorsätzlichkeit der Unfallverursachung unterstellt werden, wenn dieses sich vergewissert hat, dass die Straße frei ist, sie dann schlichtweg ein paar Sekunden später nicht mehr frei war weil ein zu schnelles Auto heranfuhr und dieses wegen falsch parkenden Autos nicht seitlich ausweichen und wegen zu schnellen Fahrens nicht rechtzeitig bremsen konnte - und insgesamt das rote Auto komplett unbeschadet geblieben ist, gerade weil dieses vorsichtig in den Verkehr eintreten wollte, und daher nur dessen Kupplung erwischt wurde?

Die weiterführende Frage:

Ist es vertretbar hier dem roten Auto ein Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit aufzubrummen weil es juristisch die Schuld am Unfall trägt?

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Strafzettel von Park & Control kommen nach zwei Monaten?

Ich park(t)e seit Ewigkeiten für die Arbeit auf einem großen Parkplatz, der vor ca. 5 Monaten Monaten an der Einfahrt ein Schild bekam, dass Parken nur eine gewisse Dauer erlaubt ist, ansonsten "Vertragsstrafe" 35€.

Da es in der Umgebung fast keine vernünftigen Parkplätze gibt, hab ich mir gedacht, ich mach so mal weiter und sobald tatsächlich ein Strafzettel kommt, suche ich eine Alternative. Bisher kam da auch nichts, die letzten Tage habe ich aber zwei Briefe von Park & Control bekommen - 1x über den 19.05. und dem 13.06. Im Brief enthalten ist ein Link zu weiteren Details und da sind tatsächlich auch detaillierte Fotos meines Kennzeichens einer installierten Kamera dabei.

Kann ich damit rechnen, dass ich jetzt mit Strafzetteln per Post, monate im Nachhinein, zugebombt werde?! War sicherlich leichtsinnig, die 35€ einmalig hätte ich in Kauf genommen, aber das wären prinzipiell tausende Euro, sollte da jetzt für jeden Tag eine Rechnung kommen. Hat mit dieser Firma schon jemand Erfahrungen gemacht und kann da was sagen?

Ich frage mich da auch ob es rechtens ist, Autofahrer derart in die Falle laufen zu lassen - niemand rechnet damit, solche Strafzettel Monate später zu bekommen, sondern maximal ein paar Tage bzw. direkt an die Windschutzscheibe. Da ist man doch gezielt drauf aus, dass man im Glauben, es passiert eh nichts, weitere "Vertragsbrüche" begeht.

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