Parken in Anlieger frei Straße
Habe in dieser Straße geparkt, nun eine Knolle von 55€ erhalten... was kann ich als Anliegen angeben damit diese glaubhaft angenommen wird?
Besuch eines Bewohners? Wird das überprüft?
3 Antworten
Du dürftest Anwohner dieser Straße besuchen, Läden/ Dienstleister in dieser Straße besuchen, oder als Dienstleister selbst für Anwohner in dieser Straße tätig geworden sein.
Natürlich können für sämtliche dieser optionalen Einreden auch entsprechende Rückbestätigungen dann verlangt werden beim Einspruch gegen eine Knolle.
Anlieger sind zum Beispiel:
- Bewohner/Anwohner
- Besucher der Anwohner
- Lieferanten/Dienstleister
- Geschäftskunden
- Personen, die dort ihre Arbeitsstelle haben
Zahl es einfach und gut ist. Du musst sicherlich für den Widerspruch nachweisen, dass du ein Anliegen hattest und das wirst du sicherlich nicht können.
55€ für Parken in einer Anliger frei Zone? Keiner kann dier beweisen, das du dort kein Anliegen hattest!
Da wirst du mit sicherheit für etwas anderes Besrtaft! Falsch Parken; Parken in einer gekennzeichneten Zohne ohne Anwohnerausweis, Parken auf dem Gehweg oder in einer Spielstraße außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen!
Auf dem Knöllchen steht, für welches Vergehen du Bestraft werden sollst!
Wenn dein Opa dich besucht, darf der dort rein und Parken, ohne irgend eine Bescheinigung! Erst wenn es Anwohnerparkplätze mit Parkausweis sind, ist es ohne ausgelegte Bescheinigung eine Ordnungswidrigkeit!
Du musst dich höchstens rechtfertigen, wenn du bei der Einfahrt von der Polizei nach deinem Anliegen gefragt wirst. Oder wenn du einfach als Abkürzung durchfährst und am Ende der Zone von der Polizei Erwischt wirst!
Keiner kann dier beweisen, das du dort kein Anliegen hattest!
Schon mal etwas von Beweislastumkehr gehört? Beweise durch Quittungen, Lieferbelege oder Aussagen zu Deinen Gunsten, dass Du rechtmäßig in die Anliegerzone überhaupt eingefahren bist.
55€ ist das normale Bußgeld für den Verstoß gegen das "Verbot für XY" Schild.
https://www.bussgeldkatalog.org/anlieger-frei/
Wäre er von der Polizei kontrolliert worden, hätte er das glaubhaft darlegen müssen und das hätten die Beamten überprüfen können.
Sonst wäre das Schild ziemlich überflüssig , wenn die Polizei/das Ordnungsamt beweisen muss, dass man kein Anliegen hat.