Muss ich beim Gewicht ausrechnen, im Fahrzeugschein auf das Gesamt- oder das Leergewicht schauen?
Beispiel: Das Zugfahrzeug hat eine maximale gebremste Anhängelast von 3t.
Der Fahrzeugtransportanhänger wiegt leer 880kg. Er hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t.
Nun bedeutet das, das Fahrzeug was ich auflade, darf maximal 2120kg wiegen.
Ist damit das Leer- oder das Gesamtgewicht gemeint? Wenn das Gesamtgewicht gemeint ist, darf ich ja nur Kleinwägen aufladen, wenn das Leergewicht gemeint ist, kann ich auch SUVs aufladen.
Wenn man angehalten wird, entscheidet es am Ende wahrscheinlich eh die Waage, es wäre aber trotzdem wichtig zu wissen.
Alle die ich bisher fragte, meinten mal das und mal das andere. Einen Polizist konnte ich noch nicht fragen, wenn hier einer ist, gerne antworten, die könnten es ja wissen.
Im Netz stand es bisher auch nie klar beschrieben. Ich denke man muss das Gesamtgewicht nehmen, wobei das ja eigentlich quatsch ist, das Fahrzeug wird/sollte ja nicht bis obenhin vollgeladen sein beim Transport.
Das Leergewicht hat allerdings schon den 70kg Fahrer miteinberechnet.
Wie gesagt, bin mir nicht sicher. Vielleicht weiß es einer hier zu 100%.