Lost Place in Anliegerstraße - Bin ich Anlieger, wenn ich zum Lost Place fahre?

4 Antworten

Interessante Frage. Grundsätzlich genügt ein berechtigtes Interesse, den Zielort zu erreichen, um als Anlieger zu gelten. Wenn du das Grundstück also mit Erlaubnis des Verfügungsberechtigten betreten willst, darfst du dort durchfahren. (Der Begriff "Lost Place" sagt ja erst mal nichts darüber aus, ob du eine Berechtigung zum Betreten hast).

Die Frage ist hier, ob das beabsichtigte unerlaubte Betreten des Grundstücks, somit eine rechtswidrige (hier sogar strafbare) Absicht ein berechtigtes Interesse begründen kann. Das würde ich persönlich sehr bezweifeln.

Der ADAC sieht es genauso:

Bei unbebauten Grundstücken, beispielsweise Waldgebiete in freier Natur oder Seen, dürfen Sie die für den Anliegerverkehr freigegebene Zufahrt nur dann befahren, wenn ein Anlieger Ihnen oder der Allgemeinheit ausdrücklich oder stillschweigend die Erlaubnis erteilt hat, sein Grundstück in seiner Abwesenheit zu betreten oder zu benutzen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn an einem See ein Hinweisschild "Baden auf eigene Gefahr erlaubt" angebracht ist.



Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Jede Person, die ein berechtigtes Interesse hat, eine "Anlieger frei" Straße zu benutzen, darf diese Straße auch befahren.

Beim Besuch von einem "Lost Place" aus Neugier, besteht kein berechtigtes Interesse.

Nein. Kannst aber hinlaufen.

Nein darfst du nicht.

Zwar stimmt das Motto "Ich hab ein Anliegen also bin ich Anlieger" so fast, aber das Anliegen darf kein rechtswidriges Verhalten sein.

Das unerlaubte betreten eines Grundstückes ist kein Anliegen das dich dazu berechtigt die Straße zu befahren.

Komisch das du dir mehr um eine Ordnungswidrigkeit Gedanken machst als um eine eventuelle Straftat (sollte der Lost Place umzäunt oder mit Schilder "betreten verboten" gekennzeichnet sein).