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Deutschland hat das Autofahren verlernt

Im Lexikon der Psychologie gilt der Initiationsritus als Probe des Erwachsenenstatus – etwa durch Selbstbeherrschung bis an die Grenze zur Körperverletzung. In Äthiopien springen Hamar-Jungen nackt über Bullen, auf der Baffininsel überleben Inuit-Kinder allein in der Wildnis. Wer das vorschnell als archaisch abtut, sollte einen Blick auf deutsche Rituale werfen: Die Führerscheinprüfung zählt hierzulande zu den wichtigsten – und wirkt auf Außenstehende kaum weniger urtümlich.

Formal berechtigt sie zwar lediglich zur Führung eines Kraftfahrzeugs im deutschen Straßenverkehr, doch die symbolische Bedeutung ist viel größer.

Ganz besonders auf dem Land: Wer dort die Fahrprüfung im Alter von 18 oder 19 Jahren besteht, macht sich unabhängig vom (oft nicht existenten) Nahverkehr sowie vom elterlichen Taxidienst. Der muss auch nicht rot anlaufen vor Scham, wenn die eigene Peer-Group auf dem Parkplatz vor McDonald's ihre Motorisierungen vergleicht wie kurz zuvor noch die Panini-Sticker auf dem Grundschulpausenhof. Der gehört nun vollberechtigt zur deutschen Straßenverkehrsordnung dazu, und nirgends ist Deutschland deutscher als dort, wo es heißt: "Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Selbst Immanuel Kant hätte das nicht schöner formulieren können.

Umso mehr muss es Deutschland beunruhigen, dass, wie jüngst bekannt wurde, immer mehr Prüflinge durch die Fahrprüfung rasseln. Fast jeder Zweite scheiterte 2024 an der theoretischen, mehr als jeder Dritte an der praktischen Fahrprüfung.

Sind die Prüflinge heute schlapper oder die Prüfer härter als früher? Oder ist womöglich der Straßenverkehr so rau und unbarmherzig geworden, dass immer weniger angehende Autofahrer seinen Regeln genügen können? Umso wichtiger wäre da die Fahrprüfung. Doch eine Prüfung, die von keinem mehr bestanden wird, verliert die gesellschaftliche Akzeptanz und damit den Sinn. Und das wäre schade. Schließlich geht es konkret nicht nur um die leidige Voraussetzung zur Führung eines (klimapolitisch hochproblematischen) Kraftfahrzeugs

Denn eine Fahrprüfung ist auch eine Lebensprüfung.

Und das nicht obwohl, sondern weil so viele Fahranfänger wohl lieber viermal nackt über einen wilden Bullen springen würden, als ein mittleres Vermögen dafür auszugeben, über Wochen mit einem zum Fahrlehrer umgeschulten Bundeswehr-Feldwebel in ein Auto gesperrt, gegängelt, gedemütigt und – vielleicht – zur Prüfung zugelassen zu werden. Denn das vergisst man leicht: Vor der Prüfung kommt der Unterricht, der gehört zum Ritual dazu. Und der Unterricht ist eine größere Tortur, als eine Autobahnfahrt mit Prüfer auf der Rückbank je sein könnte.

Die fahrende Erniedrigungsmühle

Als Fahranfänger fährt man, weil der Fahrlehrer einen anbrüllt, dass man fahren soll. Man versucht, alles richtig zu machen, und macht genau deshalb alles falsch. Bis irgendwann der Moment kommt, ab dem einem alles egal ist. Man wünscht den beifahrenden Feldwebel gedanklich in eine Wehrsportübung nach Timbuktu und fährt plötzlich nicht mehr wegen, sondern trotz ihm. Man verinnerlicht mit jeder Überlandfahrt nicht nur die Regeln der Straßenverkehrsordnung, sondern gewinnt innerlich Distanz zu ihren Wächtern und fragt sich selbst: Was für ein Fahrer will ich sein? Der Drängler und Schimpfer, für den jede Unzulänglichkeit der anderen bestraft gehört? Oder der Fahrer, der nur fährt, weil er muss und mit allen mitfühlt, denen es genauso geht. Denn das bedeutet Fahrtüchtigkeit wirklich. Der Führerschein ist nur die Beglaubigung der erlangten inneren Reife vor der Welt. Und die Möglichkeit des Durchfallens erhöht den Status derer, die der Erniedrigungsmühle bereits zuvor entkommen sind.

Letztlich befindet nicht der Fahrprüfer, sondern man selbst darüber, wann der befreiende Moment der Wurschtigkeit gekommen ist. In der Prüfung will der Prüfer nur einen Haken hinter Rückwärts-Einparken und Am-Stoppschild-Anhalten setzen und dann möglichst zeitig Mittag machen. Viel wichtiger als er ist der Feldwebel, der bei der Prüfung mit im Auto sitzt. Meiner brachte mich in der letzten Stunde vor der Prüfung noch mal so richtig auf die Palme. Gott, was haben wir geschrien! Als dann der Prüfer zustieg, bemerkte ich das unscheinbare Männchen kaum. So groß war mein Wunsch, mich zu rächen und regelkonform wie selbstbestimmt zu fahren. Irgendwann saß das Männchen still auf der Rückbank und wollte nur noch raus. Zum Mittagessen. Dem habe ich es gegeben: Noch mal um den Block und dann Anfahren am Berg. Mit Handbremse! Nimm das Führerschein-Deutschland!

Was denkt ihr darüber? Werden wir ein deutsches Kulturgut verlieren? Soll etwas dagegen getan werden?
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Blitzt ein Ampelblitzer auch bei Gelb?

Hello allerseits,

ich war heute mit dem Auto unterwegs.

Ich muss noch dazu sagen, dass es ein Ampelblitzer mit 2 Induktionsschleifen war. Das war so eine „Blitzerkiste“ nenne ich es jetzt einfach mal. Die war allerdings ohne Rotfilter.

Als ich über die Ampel gefahren bin, ist diese von grün auf gelb umgesprungen. Ich habe das nur aus dem Augenwinkel gesehen. Ich habe es gesehen, als ich zufällig in den Innenspiegel geschaut habe. Allerdings war ich

Ich weiß, wahrscheinlich bräuchte ich mir keine Sorgen zu machen. Weil ein anderer Autofahrer ist noch mitgezogen. Aber man muss ja immer damit rechnen, dass sich andere Autofahrer doof verhalten.

Ich habe diese Kiste einmal sogar noch angeschaut. Da habe ich mir noch so gedacht: „ oh bitte hoffentlich nicht.“. Ich konnte da jetzt nicht sehen, dass sie mich erwischt hat.

Das war original dieser Blitzer.

Meine Ängste diesbezüglich sind jetzt folgende:

  1. Ich bin über die erste Induktionsschleife rübergefahren, wo die Ampel noch gelb war. Aber bei der 2. Induktionsschleife war die Ampel sicherlich schon rot.
  2. Ich habe jetzt Angst, dass ich den Ärger bekomme, weil der andere Autofahrer, der hinter mir war, ist ja mitgezogen. Er hat mir auch ziemlich dicht auf der Stoßstange gehangen. Dummerweise habe ich mir das Kennzeichen nicht gemerkt. Ich weiß nur, dass es ein weißer VW Up war. Habe natürlich auch keine Dashcam drin gehabt. Wie denn? Es war ein Leihwagen.
  3. Achso und ich bin noch in der Probezeit. Heißt natürlich extra Ticket für ein Aufbauseminar, was ich innerhalb von 8 Wochen absolvieren müsste.

Kennt sich vielleicht jemand mit solch speziellen Situationen aus? Ich danke euch im Voraus.

Samba22

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Wiedererteilung mit neuer Probezeit?

Guten Tag zusammen,

Ich habe schon al eine Frage bezüglich einer Wiedererteilung gestellet allerdings sind neu Fragen auf gekommen. Kurz zum alten Thema.

Mit wurde der Führerschein vor über 15 Jahren entzogen wegen Trunkenheit musste eine Aufbausiminar machen weil ich unter 1,6 lage habe denn Führerschein dann nach 12 Monaten wieder bekommen und ca 6 Monate später hatte ich 1 Geschwindigkeitsvergehen über 21kmh. Dann wurde direkt eine MPU angehordnet dieses habe ich ausgessen. Un Letzt jahr waren die 15 Jahre Tilgunsfrist rum und konnte die Wiedererteilung der Fahrlaubnis ohne Problem stellen und es wurde auch genehmigt ich habe jetzt seit november 2024 wieder einen Führerschein. Aber jetzt zur meiner Eigendlichen frage.

Wie werde ich als Wiedererteile behandelt sprich bei A und B Verstößen wie ein Person die eine Ersterteilung des Führerscheins hat mit denn 3 Phasen (Aufbauseminar / Verwarnung / Entzug)

Oder gelten andere Regeln?

Bei der letzten Frage sagen alle man bekommt direkt eine MPU beim 1a oder 2b Verstößen.

Und die Restprobezeit läuft weiter.

Wenn man aber jetzt mal etwas im Interent Recherchiert kommt man auf folgende aussage:

Nach einer Wiedererteilung beginnt eine neue Probezeit (§ 2a StVG). Du stehst also wieder unter „Beobachtung“. Trotzdem gelten die normalen Regeln:

  • Erst bei einem A-Verstoß (z. B. über 21 km/h, Rotlicht, Handy, Drogen) oder
  • zwei B-Verstößen (z. B. Parken auf Autobahn, abgefahrene Reifen)

wird die Führerscheinstelle aktiv: Sie kann ein Aufbauseminar anordnen und die Probezeit auf 4 Jahre verlängern.

Es ist alles etwas verwirrend daher hoffe ich das jemand die Richtige antwort kennt

Danke für die Hilfe

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Falschparker nicht abgeschleppt?

Heute wurde bei uns mal wieder der Müll geleert und wegen einem Falschparker kam die Müllabfuhr nicht weiter voran.
Es kam dann auch wie es kommen musste und ein RTW kam ebenfalls und kam dann am Müllfahrzeug nicht vorbei und musste einen Umweg fahren.
Man hat also auch sofort das Ordnungsamt angerufen, was dann auch nach einiger Zeit kam.
In der Zwischenzeit wurde ein anderes Fahrzeug umgestellt wodurch die Müllabfuhr durch fahren konnte.
Der Falschparker bekam dann vom Ordnungsamt auch seinen Strafzettel. Abgeschleppt wurde allerdings nicht. Dabei war es klar ersichtlich, das größere Fahrzeuge wie Müllabfuhr oder auch Feuerwehr nicht mehr durchkommen.

Da frage ich mich, wieso da dann nicht sofort abgeschleppt wird.

Das selbe übrigens am Ende des Ramadans in einer anderen Straße. Da ist komplettes Parkverbot und es wurde alles zugeparkt. Auch da wäre keine Feuerwehr mehr durch gekommen und ein bißchen weiter wäre auch der RTW nicht mehr durchgekommen aufgrund der Enge der Straße. Bürgersteige werden dort auch regelmäßig zugeparkt nur um nicht zu weit zur Moschee laufen zu müssen.

Selbst die gegenüberliegenden Feuerwehrausfahrt wurde schon zugeparkt. Da wurde dann allerdings abgeschleppt.

Auch da kann ich es beim besten Willen nicht verstehen, wieso man solche Fahrzeuge nicht sofort abschleppt. Woran liegt das?

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Teilweise vor abgesenktem Bordstein geparkt – ist das wirklich verboten??

Hallo zusammen,

ich hätte gerne eine rechtlich fundierte Einschätzung zu folgender Situation:

Ich habe am Straßenrand geparkt, direkt neben einem Gehweg. Der Großteil meines Autos stand vor einem normal hohen Bordstein, also nicht auf dem Gehweg und nicht vor einer Einfahrt.

Allerdings stand mein hinteres Rad leicht im Bereich eines abgesenkten Bordsteins. Dieser abgesenkte Bereich befindet sich vor einer Hecke, dort ist weder eine Einfahrt noch ein Tor – lediglich Mülltonnen stehen dort manchmal zur Abholung.

Mir ist bewusst, dass das Parken neben einem abgesenkten Bordstein verboten ist. Ein Anwohner kam ziemlich aufgebracht auf mich zu und meinte, das sei verboten, und fragte mich sogar, ob ich überhaupt einen Führerschein hätte.

Ich habe ihm erklärt, dass das Parken dort nicht verboten ist, weil ich keine Einfahrt blockiere und niemand behindert wird. Mein Auto stand auch nicht komplett vor dem abgesenkten Bordstein.

Gilt das Parkverbot aus § 12 StVO wirklich schon, wenn nur ein kleiner Teil des Fahrzeugs im Bereich eines abgesenkten Bordsteins steht – selbst wenn es keine Einfahrt ist?

Oder war das Parken in meinem Fall noch in Ordnung?

Ich bin kein Jurist und kenne mich mit dem ganzen rechtlichen Zeug auch nicht gut aus – deshalb geht meine Frage an Leute, die sich damit auskennen (idealerweise Juristen oder erfahrene Verkehrsteilnehmer):

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