Kann man als Fahrradfahrer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen auch ein Knöllchen bekommen?
18 Stimmen
7 Antworten
Allerdings nur, wenn es durch ein Verkehrszeichen "Geschwindigkeitsbegrenzung" angeordnet ist.
Die allgemein gültigen Geschwindigkeitsbegrenzungen nach § 3 StVO gelten nicht für Radfahrer.
i.g.o 50: nein, da nur für KFZ
Sobald aber eine Verkehrszeichen die Geschwindigkeit regelt, bist du bei einer Messung fällig. Zumindest in der Theorie, denn du müsstest ja direkt angehalten werden.
ja jeder der am Straßenverkehr teilnimmt, kann dabei auch Punkte kassieren. Z.B. auch wenn du betrunken Fahrrad fährst. Da kann es im schlimmsten Fall sogar zu einem Fahrverbot/Führerscheineinzug kommen.
Theoretisch ja.
In der Realität ist die Wahrscheinlichkeit allerdings sehr gering.
Ja, ein Tempolimit gilt für alle Fahrzeugführer, Ausnahme wäre ein Ortsschild, die dort geltenden 50 km/h gelten für Kraftfahrzeuge.