Wenn Du irgendeine Leistung für den Monat haben möchtest, macht dies Sinn. Wenn Du den Monat aus eigenen Mitteln komplett finanzierst musst dich auch nirgends melden.

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Ist es möglich die Probezeit unter solchen Umständen mit einer kürzeren Frist zu kündigen?

In der vereinbarten Probezeit kann mit der verkürzten Frist gekündigt werden, 14 Tage wenn nichts anderes vereinbart.

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Wieviele Stunden arbeitest Du denn im Monat? Wenn max. 160 Stunden vereinbart dann sollten dies auch nicht mehr im Monat sein.
Nur passt dann schon nicht mit einer 40 Wochenstunde, da dies ja schon mehr als 160 Stunden im Monat sind.

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Wenn Du beim alten AG über 6 Monate beschäftigt warst, hast Du den gesamten gesetzlichen Anspruch erworben, für darüber liegenden kommt es drauf an ob und was vereinbart wurde.

Wird das dann beim neuen Arbeitgeber abgezogen?

Ja, ein Doppelanspruch ist ausgeschlossen.

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Im ruhenden Verkehr können dem Halter die Verfahrenskosten auferlegt werden wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, da diese höher sein können als das Verwarnungs- oder Bußgeld, im Vorfeld nachrechnen ob es günstiger ist das Bußgeld zu zahlen.

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Von Vertragsbeginn an 6 Wochen, unabhängig von deiner Arbeitszeit.

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Nein keine Gebühren bei Round up und Saveback

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Ob der Vermieter nun seine Versicherung einschaltet oder den Schaden an der Tür aus eigener Tasche reguliert, kann dir doch egal sein.

Fordere den Vermieter nur zur schnellen Mängelbeseitigung auf.

Kann ich trotzdem ausziehen?

Warum solltest Du nicht ausziehen können? Miete musst halt bis zum Vertragende zahlen.

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Solange Du nichts schriftliches hast, würde ich mich drei Monate vor Ende des befristeten Vertrages vorsorglich arbeitssuchend melden.

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Nein, Du könntest für AM aber einen Kartenführerschein beantragen. Ob sich der Aufwand für den Urlaub lohnt musst Du wissen.

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Nach Unterschreiben des neuen AV, fristgerecht den alten Vertrag kündigen.

Fristgerecht kündigen hat nichts mit asozial zu tun, sondern ist ganz einfach die dir zustehende Möglichkeit einen bestehenden Vertrag zu kündigen.

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Wenn dein AG Zweifel an der Richtigkeit hat, kann er diese Bedenken gegenüber deiner Krankenkasse äußern, ist bis dato aber nicht dein Problem, solang Du dich rechtzeitig krank gemeldet hast und vom Arzt eine AUB vorliegt die der AG abrufen kann.

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Nein kannst Du nicht „absitzen“

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Kann ich trotz krankschreibung meinen jetzigen Job kündigen??

Ja klar

Muss der Chef diese annehmen und acceptieren?

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, wenn alles richtig und fristgerecht erfolgt, ist diese wirksam.

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Befristet gilt für die vereinbarte Zeit. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung wäre nur dann möglich, wenn dies explizit vertraglich vereinbart wurde.

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