Da man auf dem Foto nicht erkennt, um was für einen Straßenteil es sich vor der Haustür handelt, kann man das nicht sicher beantworten.
Auf jeden Fall gilt mindestens § 1 StVO:
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Und wie Paul3105 schon richtig schrieb, gilt als Maßstab nicht ein gesunder erwachsener Fußgänger, sondern die mit dem größten berechtigten Platzbedarf; namentlich insbesondere Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer.