Der Behördenmitarbeiter, der das Knöllchen ausgestellt hat, konnte nicht wissen, dass du eine Panne hattest. Daher hat er dich als Falschparker aufgeschrieben. Soweit alles okay.
Die Frage ist jetzt, ob du der Bußgeldstelle gegenüber (nachträglich) glaubhaft machen kannst, dass du dort wegen einer Panne gestanden hast. Eine Panne ist keine "gewollte" Fahrtunterbrechung und gilt daher (erstmal) nicht als "Parken". Erst, wenn man das Fahrzeug nicht in einer angemessenen Zeit entfernt hat, wird aus der Panne ein Parken.
Ein Zettel mit einem entsprechenden Hinweis hätte möglicherweise geholfen. Jetzt nachträglich mit dem Argument "Panne" zu kommen, wird womöglich als Schutzbehauptung ausgelegt und ggf. entsprechend nicht weiterhelfen.
Aus deiner Sicht ist das Knöllchen ungerechtertigt.
Aus Sicht der Behörde ist es gerechtfertigt.
Wenn du dagegen Einspruch einlegst, obliegt es der Behörde oder ggf. dem Gericht, deinen Angaben Glauben zu schenken. Eine abschließende Antwort kann hier nicht gegeben werden.