Das Thema Aufbauseminar ist in erster Linie eines der Fahrerlaubnisbehörden, nicht so sehr eines der Polizei. Daher kann es gut sein, dass Polizisten sich zum Thema Aufbauseminar eher zurückhalten. Es kommt auch nicht darauf an, ob die Polizei vor Ort darauf hingewiesen hat oder nicht.
Tatsache ist: Ein Handyverstoß ist ein A-Verstoß und daher erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt von seiten der Fahrerlaubnisbehörde die Anordnung eines Aufbauseminars.
Ein Handyverstoß liegt allerdings nur vor, wenn das Handy (bestimmungsgemäß) benutzt wurde. Ein Weglegen von einem auf einen anderen Platz zählt nicht dazu und wäre demnach kein Verstoß.
Das Ablesen der Uhrzeit oder das bloße Nachsehen, ob Nachrichten eingegangen sind, zählen dagegen bereits als Benutzen.
Das Überprüfen des Handys auf Kratzer ist in meinen Augen noch kein bestimmungsgemäßes Nutzen. Allerdings dürfte es schwierig werden, die Bußgeldstelle bzw. das Gericht davon zu überzeugen, dass du eben nur nach Kratzern geguckt und es nicht benutzt hast. Ein Richter ist letztlich frei in seiner Beweiswürdigung und könnte so oder so entscheiden.
Eigentlich ist es ungewöhnlich, ein Bußgeld (ab 60€) bereits vor Ort zu bezahlen, denn das wird förmlich durch einen Bußgeldbescheid geahndet und verursacht auch zusätzliche Verfahrenskosten. Ein Bezahlen vor Ort ist gemäß § 56 Abs. 2 OWiG lediglich bei Verwarngeldern (bis 55€) vorgesehen. Ich bin mir daher nicht sicher, welche rechtliche Wirkung das Bezahlen jetzt hat. Möglicherweise kannst du immer noch dagegen vorgehen, wenn du das möchtest.