Eingeschränktes Halteverbot "Auf dem Seitenstreifen"?

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Das, was du als Seitenstreifen bezeichnest, ist ein Radfahrstreifen und kein klassischer Seitenstreifen. Die Parkbuchten zählen in dem Fall als Seitenstreifen.

Das Fahrzeug darf dort nur halten, nicht parken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Hallo,

auf Seitenstreifen neben der Fahrbahn darf grundsätzlich geparkt werden, sofern es nicht durch andere Regelungen verboten ist. "Parkbucht" ist einfach nur ein anderer Begriff für einen Seitenstreifen, auf dem geparkt werden darf. Da in diesem Fall für den Seitenstreifen ein Haltverbot angeordnet ist, darf dort nicht geparkt werden, es gibt also auch keine "Parkbucht".

Hallo,

dort wo das Fahrzeug steht darf man nicht parken,
aber halten für so 3 Minuten.

Hansi

Der Mercedes steht auf dem Seitenstreifen, der Streifen neben der Fahrbahn ist ein Radweg, somit parkt das Auto verbotswidrig

In § 12 Abs. 4 StVO steht:

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen

Ein Parkstreifen gilt also auch als Seitenstreifen.

Das Verkehrszeichen besagt, dass auf dem Seitenstreifen (Parkstreifen) ein eingeschränktes Haltverbot gilt. Es darf dort also nicht geparkt werden.

Der Bereich zwischen Fahrbahn und Parkstreifen ist ein Radfahrstreifen, kein Seitenstreifen.