Eingeschränktes Halteverbot "Auf dem Seitenstreifen"?
Hallo,
auf dem Bild zeigt ja das Schild ein eingeschränktes Halteverbot an, mit dem Zusatz "Auf dem Seitenstreifen". Nun da ich da teils manchmal echt wenig Autos geparkt sehe, frag ich mich, ob ich die Situation richtig verstehe? Da wo der Mercedes steht, darf doch quasi "unbegrenzt" geparkt werden, da das Halteverbot sich ja nur auf den Seitenstreifen bezieht und nicht auf die Parkbucht.
7 Antworten
Das, was du als Seitenstreifen bezeichnest, ist ein Radfahrstreifen und kein klassischer Seitenstreifen. Die Parkbuchten zählen in dem Fall als Seitenstreifen.
Das Fahrzeug darf dort nur halten, nicht parken.
Hallo,
auf Seitenstreifen neben der Fahrbahn darf grundsätzlich geparkt werden, sofern es nicht durch andere Regelungen verboten ist. "Parkbucht" ist einfach nur ein anderer Begriff für einen Seitenstreifen, auf dem geparkt werden darf. Da in diesem Fall für den Seitenstreifen ein Haltverbot angeordnet ist, darf dort nicht geparkt werden, es gibt also auch keine "Parkbucht".
Hallo,
dort wo das Fahrzeug steht darf man nicht parken,
aber halten für so 3 Minuten.
Hansi
Der Mercedes steht auf dem Seitenstreifen, der Streifen neben der Fahrbahn ist ein Radweg, somit parkt das Auto verbotswidrig
In § 12 Abs. 4 StVO steht:
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen
Ein Parkstreifen gilt also auch als Seitenstreifen.
Das Verkehrszeichen besagt, dass auf dem Seitenstreifen (Parkstreifen) ein eingeschränktes Haltverbot gilt. Es darf dort also nicht geparkt werden.
Der Bereich zwischen Fahrbahn und Parkstreifen ist ein Radfahrstreifen, kein Seitenstreifen.