Hallo,

die Ahndung abwenden kannst du wohl nicht. Bei vorausschauendem Fahrverhalten hättest du das Verkehrszeichen vermutlich zu einem Zeitpunkt sehen können. Ein Augenblicksversagen kann sich jedoch mildernd auswirken. Du solltest abwägen, ob du den Aufwand und die Risiken dafür in Kauf nehmen möchtest.

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Hallo,

in dem Gehäuse ist kein Platz für Messeinrichtung, Kamera und Blitz. Allerdings können diese auch getrennt voneinander aufgestellt sein.

Gibt es keine weiteren Objekte in der Nähe, wird es sich um eine Kamera zur Verkehrsüberwachung handeln.

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Hallo,

ein Attest bringt dir da nichts. Unter Einfluss von ärztlich verschriebenem Cannabis darfst du ja auch nicht Auto fahren.

Grundsätzlich musst du das Fahrzeug stehenlassen, sobald ein Medikament deine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt. Wenn du dich bei klarem Verstand selbst als fahrtüchtig einschätzt und nichts passiert, ist alles gut. Bist du jedoch in einen Unfall verwickelt und stehst dabei unter Wirkung von Medikamenten, in deren Packungsbeilage auf Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit hingewiesen wird, hast du möglicherweise Schwierigkeiten nachzuweisen, dass dies keinen Einfluss hatte. Wahrscheinlich ist dann ein ärztliches Gutachten nötig.

Ich empfehle, dass Thema auch mal mit den behandelnden Ärzten zu besprechen und nach einer Einschätzung von ihrer Seite zu fragen. Sehen sie bei den Medikamenten, die du schon länger einnimmst, kein Risiko mehr, kannst du meines Erachtens fahren. Das "Beweisrisiko" bei einem Unfall besteht natürlich weiterhin.

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Hallo,

es gibt diverse Onlineshops, in denen du Verkehrszeichen nach StVO bekommst. Mit einer Suchmaschinen deiner Wahl solltest du da fündig werden. "Echte" Verkehrszeichen für den Straßenverkehr sind allerdings nicht billig. Auf Amazon findest du diese wahrscheinlich kaum. Aber vielleicht reichen dir auch einfache "Dekoschilder"

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Hallo,

ich gehe davon aus, dass du die Maschine nach deinen Bedürfnissen ausgewählt hast. Solange sie das liefert, was sie verspricht, ist doch alles in Ordnung. Und sollte es Mängel geben, kannst du diese reklamieren.

Abgesehen von Fernabsatzgeschäften hast du ohne Mängel kein gesetzliches Rückgaberecht. Wenn der Händler kulant ist, nimmt er sie vielleicht dennoch zurück und du kannst dir eine andere aussuchen. Bedenke aber auch den Aufwand, den du damit hast.

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Hallo,

zu diesem Thema gibt es in Deutschland keine konkrete Regelung. Daher ist § 1 StVO anzuwenden:

"(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Solange es zu diesen Rucksäcken kein Urteil gibt, musst du also selbst abwägen. Bedenke, dass gerade durch auffällige Animation andere Verkehrsteilnehmer übermäßig abgelenkt und damit die Verkehrssicherheit gefährdet werden könnte. Dann wäre die Nutzung dieser Funktion also zu unterlassen.

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Hallo,

grundsätzlich schreibt die Fahrerlaubnis-Verordnung für die Prüfung der Klasse AM "zweirädrige Kleinkrafträder oder Fahrräder mit Hilfsmotor" vor. Bei einer körperlichen Einschränkung kann die Fahrerlaubnisbehörde jedoch prinzipiell auch Ausnahmen genehmigen. Bitte frage dazu direkt bei deiner zuständige Behörde nach.

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Hallo,

für mich sieht das eher nach einem Schleimpilz aus. Das deutet auf nasses Holz hin, und sollte gründlich untersucht werden, um weitere Schäden zu vermeiden. Einerseits können sich dort auch andere, potenziell schädliche Organismen einnisten, andererseits könnte die Holzkonstruktion gefährlich geschwächt werden.

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Hallo,

viele Fahrschulen rechnen die Fahrstunden einzeln ab oder fassen sie zu einer Rechnung zusammen. Es kann aber auch durchaus Vorkasse vereinbart werden. Wenn das für dich nicht in Ordnung ist und die Fahrschule dir nicht entgegen kommt, kannst du zu einer anderen Fahrschule wechseln.

Fallen die 1500 € für 12 oder 24 (Pkw+Motorrad) Sonderfahrten an?

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Hallo,

wende dich mit den Fotos direkt an den Hersteller. Dieser kann dir sicher weiterhelfen.

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Hallo,

ob das geht kann der Anbieter in den Geschäfts- bzw. Mietbedingungen festlegen. Du kannst es also dort nachlesen.

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Hallo,

ja, es ist missverständlich formuliert. Es soll wohl heißen, dass du dort parken darfst, wo sonst nur Anwohner parken dürfen oder ein Parkschein benötigt wird.

Ergänzung:

Das Parken in Bereichen, in denen ausschließlich mit Bewohnerparkausweis geparkt werden darf, ist für Miles Fahrzeuge nur in München, Stuttgart und Düsseldorf frei. Ansonsten darf in diesen Bereichen nicht geparkt werden. Umso problematischer finde ich die missverständliche Formulierung. Wenn grundsätzlich nicht in Bewohnerparkbereichen geparkt werden darf, sollte das bei den erlaubten Parkmöglichkeiten nicht erwähnt werden.

Miles - Darf ich auf einem Anwohnerparkplatz parken?

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Hallo,

deine Interpretation ist richtig. Werktags zwischen 7 und 18 Uhr darf zwei Stunden mit Parkscheibe geparkt werden. Bewohner mit Parkausweis sind davon ausgenommen.

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Hallo,

wie LDanne schon sagt, ist zum Auftrennen ein Sägeblatt mit sehr wenig Zähnen sinnvoll. Die Gesamtanzahl hängt jedoch vom Sägeblattdurchmesser ab. Da gibt es keine pauschale Antwort.

Schau am besten Mal, welches Sägeblatt der Maschinenhersteller empfiehlt. Diese sollten dann auch auf die Leistung abgestimmt sein. Ansonsten kannst du uns auch noch den Durchmesser mitteilen.

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Hallo,

solange du mit ihm keinen Vertrag hast, kannst du den Strom auch nicht in Rechnung stellen. Allerdings musst du nicht zulassen, dass er Strom über deinen Zähler nutzt. Meines Erachtens kannst du alles nach deinem Zähler abschalten, wenn du möchtest, also auch seinen Strom.

Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass sein Strom über einen getrennten Zähler läuft. Die Abrechnung über einen "Zwischenzähler" ist so nicht zulässig.

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Hallo,

diese Anordnung ist richtig und hat zwei Gründe:

  1. Eine Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit darf nur durch das dazugehörige Zeichen aufgehoben werden und es darf innerhalb der Zone keine anderen Zeichen geben, die Auswirkungen auf die Höchstgeschwindigkeit haben. Ein Ortsausgangsschild darf also nicht innerhalb der Zone stehen.
  2. Tempo-30-Zonen dürfen nicht überall angeordnet werden. Es gibt laut § 45 Abs. 1c StVO folgende Einschränkungen:
"Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen."
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Hallo,

in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) heißt es zum Verkehrsberuhigten Bereich:

"Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann."

Die leichte Farbabweichung auf deinem Foto kann aber auch auf unterschiedliche Chargen oder einfach ein anderes Alter zurückzuführen sein und ist meines Erachtens nicht als eindeutiger "Pflasterwechsel" zu verstehen. Selbstverständlich kannst du das gerichtlich klären lassen.

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