Mietgarage

3 Antworten

Hallo,

nur die Vertragsparteien können kündigen, in diesem Fall also dein Expartner. Er allein ist auch für die Mietzahlungen verantwortlich. Du kannst die Zahlung also einfach einstellen, solltest ihn jedoch rechtzeitig darüber informieren. Den Vermieter musst du nicht unbedingt informieren, da er mit dir in keinem Vertragsverhältnis steht.


PeWe30 
Beitragsersteller
 02.08.2025, 09:41

ascii0815, danke für deine Antwort das hilft mir schon weiter.

Ihr habt es zwar nicht aufgeschrieben, aber du hast einen (Unter-) Mietvertrag mit deinem Ex über die Garage. Den kannst du bis zum dritten Werktag eines Monats für den übernächsten Monat kündigen. Der Ex kann dann seinerseits den Vertrag mit dem Eigentümer der Garage kündigen, wenn er sie nicht braucht.


PeWe30 
Beitragsersteller
 02.08.2025, 09:39

Vielen lieben Dank funship, damit ist mir gut weitergeholfen. Dankeschön

Kuendigen muss dein Ex. Der hat die Garage ja schliesslich gemietet und nicht du. Du hast mit dem Vermieter der Garage also ueberhaupt nichts zu tun.

Du hast gegenueber auch keinerlei Verpflichtung zur Zahlung der Garagenmiete. Das ist einzig und allein Sache deines Ex. Gegenueber diesem bist du aber zur Zahlung der Garagenmiete verpflichtet sein, weil ihr das untereinander offensichtlich so vereinbart habt.

Streng genommen besteht hier sogar ein Untermietverhaeltnis zwischen dir und deinem Ex. Dieses muesstest du gegenueber deinem Ex erst einmal fristgemaess kuendigen.


PeWe30 
Beitragsersteller
 02.08.2025, 09:40

Der Caveman,vielen lieben Dank damit hast du mir gut weitergeholfen. Dankeschön