Mietgarage
Hallo, mein damaliger Freund hat eine Farage angemietet, die ich seit der Anmietung alleine nutze und auch die monatliche Miete an den Vermieter bezahle. Nun benötige ich die Garage nicht mehr und wollte wissen ob ich die Garage kündigen kann oder ob dieses mein Exfreund machen muss. Oder kann ich, wenn ich meinen Ex informiere, die Mietzahlung einstellen u er übernimmt diese mit der Garage? Den Vermieter würde ich darüber dann natürlich auch informieren.
Bin für hilfreiche Antworten dankbar
3 Antworten
Hallo,
nur die Vertragsparteien können kündigen, in diesem Fall also dein Expartner. Er allein ist auch für die Mietzahlungen verantwortlich. Du kannst die Zahlung also einfach einstellen, solltest ihn jedoch rechtzeitig darüber informieren. Den Vermieter musst du nicht unbedingt informieren, da er mit dir in keinem Vertragsverhältnis steht.
ascii0815, danke für deine Antwort das hilft mir schon weiter.
Ihr habt es zwar nicht aufgeschrieben, aber du hast einen (Unter-) Mietvertrag mit deinem Ex über die Garage. Den kannst du bis zum dritten Werktag eines Monats für den übernächsten Monat kündigen. Der Ex kann dann seinerseits den Vertrag mit dem Eigentümer der Garage kündigen, wenn er sie nicht braucht.
Vielen lieben Dank funship, damit ist mir gut weitergeholfen. Dankeschön
Kuendigen muss dein Ex. Der hat die Garage ja schliesslich gemietet und nicht du. Du hast mit dem Vermieter der Garage also ueberhaupt nichts zu tun.
Du hast gegenueber auch keinerlei Verpflichtung zur Zahlung der Garagenmiete. Das ist einzig und allein Sache deines Ex. Gegenueber diesem bist du aber zur Zahlung der Garagenmiete verpflichtet sein, weil ihr das untereinander offensichtlich so vereinbart habt.
Streng genommen besteht hier sogar ein Untermietverhaeltnis zwischen dir und deinem Ex. Dieses muesstest du gegenueber deinem Ex erst einmal fristgemaess kuendigen.
Der Caveman,vielen lieben Dank damit hast du mir gut weitergeholfen. Dankeschön