Mietzahlung Untermieter bei Erbausschlagung?
Meine Mutter ist verstorben, alle Erben haben das Erbe ausgeschlagen. Sie hatte einen Untermieter der nach ihrem Tod weiter für 2 Monate in der von meiner Mutter gemieteten Wohnung gewohnt hat. Nun fordert der Vermieter für den Januar noch Miete. Der Untermieter will aber den den Vermieter nicht zahlen mit der Begründung er habe nur einen vertrag mit meiner Mutter, nicht mit dem Vermieter und uns seine Miete nicht zahlen mit dem Agument wir hätten das Erbe ausgeschlagen. Das Geld soll ja aber der Vermieter bekommen.
Weiss jemand wie das rechtlich aussieht?
4 Antworten
Gibt es keine weitere Erben, fällt das Erbe dem Staat zu. Es wird ein Erbverwalter eingesetzt, der die Miete empfängt und den Mietvertrag mit UM und Vermieter kündigt.
Wenn alle das Erbe ausgeschlagen haben, wer ist dann der obskure Vermieter?
Es gibt ja nach dieser Aussage offensichtlich einen Rechtsnachfolger für den Mietvertrag., respektive eine neuen Eigentümer des Gebäudes.
Was interessiert dich dann noch das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und dem (neuen) Vermieter.
Nur weil deiner Mutter das Haus einmal gehört hat, ist nach der Ablehnung des Erbes aller Rechtsanspruch und auch alle Rechtsverpflichtungen nach dem Eigentumsübergang erloschen.
Soll sich doch der Vermieter also Eigentümer der Hütte sich direkt mit diesem Strolch in Verbindung setzen und von diesem die offenstehende Miete einfordern. Denn mit dem Zeitpunkt des Ableben deiner Mutter, ist auch die vertragliche Verbindung zwischen deiner Mutter und dem Vermieter erloschen.
Da wir da trotz der Ausschlagung vernünftig raus wollen ist es uns nicht egal
Bei mir war das nicht der Fall - solang der Vertrag in diesem Fall nicht außerordentlich von den Angehörigen, gekündigt wird, besteht der weiter und die Angehörigen müssen zahlen...
Vor dem Richter wird das so passieren...
Ein netter Vermieter erlässt dem Nachkommen die Miete und sagt, dass dieser kündigen soll...
Das wird ziemlich schnell beim Anwalt landen, denn Vermieter haben da keinen Bock drauf...
Zahlen müssen die, die im Vertrag stehen, oder dessen Angehörige...
Dann habe ich ja bei meinem Mieter glücklicherweise schnell gehandelt...
Also kann er dort wohnen ohne was zu zahlen? Dann hätte er doch eigentlich sofort ausziehen müssen oder nicht