Mietvertrag – die neusten Beiträge

Erste eigene Wohnung - Tipps?

Hey zusammen,

im Mai ziehe ich endlich in meine allererste eigene Wohnung – eine kleine, aber sehr charmante 1-Zimmer-Dachgeschosswohnung mit ca. 30 m². Ich freue mich riesig, bin aber auch ein bisschen überfordert, was die Einrichtung und das Gesamtkonzept angeht.

Mich würden daher ein paar Dinge interessieren – vielleicht hat ja jemand von euch schon Erfahrungen oder kreative Ideen:

1. Wie würdet ihr so eine Wohnung rein vom Konzept her auf einer Skala von 1 bis 10 bewerten (also 1 = schwierig, 10 = super viel Potenzial)?

2. Was lässt sich eurer Meinung nach alles aus einem 30 m² Raum machen – wie kann man den Platz optimal nutzen?

3. Mein Traum wäre es, die Wohnung im modernen, cleanen Industrial Style zu gestalten – ich liebe diesen urbanen Beton-Look.

Glaubt ihr, das lässt sich in einer Mietwohnung realistisch umsetzen, ohne gleich alles kernsanieren zu müssen?

Ich bin total offen für alles, was euch einfällt – ob Farbkonzepte, Möbel-Tipps, clevere DIY-Ideen, Stauraum-Wunder, oder einfach Dinge, die euch in einer kleinen Wohnung besonders geholfen haben.

Vielen Dank schon mal an alle, die sich die Zeit nehmen!

Die Möbel sind nicht meine, da wird noch alles in den nächsten 2 Woche rausgetragen.

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Anlastung von Mietmängel?

Hallo zusammen,

ich habe vor einiger Zeit ein Zimmer in einer WG übernommen, das zuvor über viele Jahre hinweg durchgehend bewohnt war. Bei meinem Einzug befanden sich bereits ein Schrank sowie ein Sofa im Zimmer. Diese Möbelstücke habe ich bei meinem Auszug ordnungsgemäß entfernt und das Zimmer – wie im Mietvertrag festgelegt – tapeziert.

Dabei stellte ich fest, dass der Bodenbelag an zwei Stellen nicht vollständig bis zur Wand verlegt wurde. Stattdessen waren diese Bereiche offenbar mit Laminatstücken ausgebessert worden, vermutlich weil das ursprünglich verlegte Material nicht ausreichte. Eine dieser Stellen war durch den Schrank vollständig verdeckt und beim Einzug nicht erkennbar. Die andere Stelle fiel ebenfalls erst im Laufe des Auszugs auf.

Ich habe weder den Boden noch die Fußleisten während meiner Mietzeit in irgendeiner Weise verändert oder beschädigt und bin auch davon ausgegangen, dass dieser Zustand bereits bekannt war – da es den Anschein machte, als sei das Laminat von Anfang an nicht fachgerecht verlegt worden.

Nun habe ich erfahren, dass meine Vermieterin mir diese Bodenunregelmäßigkeiten bei der Wohnungsübergabe dennoch anrechnen und gegebenenfalls von der Kaution abziehen möchte.

Frage zur Rechtslage:

Bin ich in diesem Fall für den Zustand des Bodens haftbar, obwohl:

  • die betroffenen Stellen offensichtlich bereits vor meinem Einzug vorhanden waren,
  • sie durch vorhandene Möbelstücke verdeckt und somit nicht erkennbar waren,
  • und ich keinerlei bauliche Veränderungen vorgenommen habe?

Vielen Dank!

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Kritik an meinem Hausgrundriss?

Hallo, ich plane aktuell ein Haus für 2-3 Personen. Kinder weiß ich noch nicht ob ich will. Im Alter sollte die untere Etage ggf. separat nutzbar sein. Keller ist nicht geplant - ist eben ein Zusatzkostenfaktor von fast 100k€. Das Haus hat 11x9m.

  • Bin offen für konstruktive Änderungsvorschläge und Anmerkungen.
  • Stauraum ist bei mir HWR, Büro, Ausbau der Treppe als Garderobe, ein Schuppen hinter dem Carport mit 24m² und ein kalter Dachboden. Das schwarze Ding ist die Luke.
  • Der Flur im OG ist minimal aber effizient - ist ja nur Verkehrsfläche.
  • Der Technikraum erscheint zwar groß aber der Platz wird auch gebraucht, soll auch der Wäscheständer hin, da das "Wäschedreieck" Bad - WM - Ankleide kompakt sein soll
  • Die 24er Wand entlang der Längsrichtung ist übrigens eine tragende Wand, von dem her eher nicht verschiebbar.

Danke schonmal für eure Anmerkungen.

Klar Wohnbereich offen lässt sich immer streiten - ich mach die Küche offen, weil: Die Unordnung in dei Speis ausquartiert wird, sprich die Geräte usw... ich eine Lüftungsanlage habe welche die Luft in der Küche absaugt, Frischluft im WZ reinkommt, somit die Gerüche Richtung Küche gedrückt werden. Evtl. könnte man die Couch noch mit einer Schiebetür abtrennen - mir gefällt das mit dem Raumteiler als Regal aber auch gut.

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Wenn man umzieht und Gas abgemeldet hat zum 31.05.2025, ist es dann möglich.. (s.D.)?

Hallo zusammen,

ich stehe vor folgendem Problem:

Ich habe meine Wohnung zum 31.05. gekündigt und somit auch Gas abgemeldet zum 31.05., da ich eine Gasetagenheizung besitze. In der neuen Wohnung ist Gas in der Miete nämlich enthalten. Die Kündigungsbestätigung habe ich erhalten vom Gasanbieter (31. Mai).

Nun hatte ich gestern in meiner jetzigen Wohnung einen Besichtigungstermin und es ist möglich, dass die Nachmieterin zum 01. Mai hier einzieht, weil ich die Schlüssel für meine neue Wohnung Ende März bekomme. So kann es sein, dass ich vorher bereits einziehe. Die Nachmieterin wohnt bei ihren Eltern und hat somit keine Kündigungsfrist und kann jederzeit hier einziehen.

Wenn ich jetzt doch vorher einziehen sollte in die neue Wohnung (Anfang Mai) und die Nachmieterin entsprechend in diesem Zeitraum hier einzieht, kann ich dann dem Gasanbieter mitteilen, dass ich den Zählerstand Ende April notiere für die Schlussrechnung oder müssen wir bei dem 31. Mai nun bleiben? Weil dann würde die Nachmieterin die Wohnungsschlüssel erhalten und ihr Verbrauch würde dann bis Ende Mai auf mich umgelegt werden bzw. die Kosten.

Wie funktioniert das dann, wenn ich vorher raus bin aus meiner jetzigen Wohnung?

Ich denke, dass die Nachmieterin nicht viel verbrauchen wird. Oder soll ich dann bei der neuen Mieterin einfach anschellen und am 31. Mai den Zählerstand notieren für die Abrechnung? Klar den Mai muss ich dann mitbezahlen für sie.

Oder kann man dem Gasanbieter noch mitteilen, dass man vorher auszieht, falls der Einzugstermin auf den 01. Mai fällt?! Dann könnte man den Zählerstand am 30. April ablesen und so die Schlussrechnung machen?

Ich weiß, ist alles kompliziert...

Ich bedanke mich trotzdem und für die beste Antwort gibt es einen Stern! 🌟

Mit freundlichen Grüßen

Kündigung, Wohnung, Energie, Umzug, Mietwohnung, Mietvertrag

WG Mitbewohner hat seid 3 Monaten Besuch alle andern in der WG möchten diesen nicht mehr was können wir tuen?

Wir sind 3 Freunde und auch Arbeitskollegen und zusammen umgezogen wegen der Arbeit, haben jetzt 1 Jahr sehr harmonische zusammen gewohnt

aber seid Silvester hat einer der WG eine Freundin die beiden kannten sich 2 Tage und dann kam die Frage ob sie über Silvester bei uns bleiben kann seid den ist sie nie wieder gegangen sie arbeitet nicht und ist jetzt seid 3 Monaten bei uns und zahlt weder Umlagen noch Miete, geht ständig baden schreit rum und beleidigt meine Katzen, benutzt unser besteckt und lässt es im Zimmer bei ihrem Freund (unser Mitbewohner)stehen meistens über eine Woche wir haben nichts dagegen wenn unser Zeug benutzt wird aber natürlich möchten wir das damit Respektvoll umgegangen wird dazu kommt noch das wir anderen Mieter der WG jeden Tag 10 Stunden arbeiten und um 21 Uhr gerne schlafen würden da sie ja nicht arbeiten muss fängt sie dann ab 22 Uhr an zu kochen die Tür kann ich leider nicht schließen da meine Katzen sonst davor stehen und schreien. Wir haben es 3 mal angesprochen und uns zusammen gesetzt sie sag sie wäre Krank und macht grade viel durch und das sie deswegen bei uns wäre.

Wir haben immer wieder versucht Kompromisse zu finden leider werden auf unser Wünsche und Losungen nicht eingegangen auch wenn es davor hieß das sie damit einverstanden wären.

ausziehen können wir leider nicht aus finanziellen Gründen.

was können wir tuen? dürfen wir sagen das wir keinen besuch mehr von ihr wollen?

Mietrecht, Mietvertrag, Nachbarn, WG

Wer ist verantwortlich bei Wohnungs-Lärm durch stundenlanges Poltern durch Tanzschule?

Hallo Leute,

Ich wohne in einem Gebäude in einer Wohnung, unter der eine Tanzschule ihre Umkleiden und Büros hat. Unser Gebäude ist sehr hellhörig, man hört also jeden Schritt, v.A wenn man barfuß läuft, im Stockwerk unter uns.

Seit die Tanzschule vor einem halben Jahr dort ist, ist es immer sehr laut, weil täglich von 15:00 bis 20:00 Uhr Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch die Wohnung laufen. Man hört dann immer ein Poltern bei jedem Schritt, weil sie barfuß laufen. Bei den Kleinkindern ist es besonders laut. Die Tanzschule gibt täglich ca. 7 Kurse mit vielleicht 10 Personen. Also sind es vielleicht 70-80 Leute am Tag. Es ist dann immer ca. 15 Minuten, bevor sie ihre Kurse haben und danach am Poltern. Also ist es die 5 Stunden fast durchgängig laut. Man hört das dann, egal, wo wir in unserer Wohnung sind, weil der Trittschall ganzflächig übertragen wird.

Ich hatte mit der Leitung der Tanzschule bereits gesprochen, dass ein dicker Teppich oder einer mit Unterlage für den Gang und die Umkleide das Problem lösen würde, weil so der Trittschall nicht mehr übertragen wird.

Jetzt kam sie jedoch auf mich zu und meinte, ich solle die Teppiche finanzieren, da ich ein Problem damit habe. Sie meinte, dass die Hausverwaltung oder ich für die Kosten aufkommen sollen, da sie es nicht fair findet, dass sie diese finanziert.

Die Hausverwaltung ist aber sehr sparsam und wird da nichts machen. Und ich persönlich finde das auch nicht gerecht. Für die Hellhörigkeit des Gebäudes kann die Tanzschule nichts, uns hört man ja auch. Aber ab einem gewissen Maß an Lärm, finde ich das nicht richtig. Es sind ja nicht nur die normalen Geräusche, die von einer Wohnung ausgehen, sondern zusätzlich durchgängig 5 Stunden Poltern und das jeden Tag, weil es ja eine Tanzschule ist. Aber wir sind alle gleichberechtigte Mieter. Und wenn man lauter ist, dann finde ich es fair, dass die Partei, die den Lärm erzeugt, dafür sorgt, dass Nachbarn nicht beeinträchtigt werden.

Kennt sich da jemand aus, wer dafür verantwortlich ist, dieses Problem zu lösen? Wer trägt die Verantwortung? Und wer müsste dementsprechend bei so etwas die Kosten übernehmen?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Liebe Grüße Jolie

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Fristlose Kündigung des Mietvertrags durch Mieter?

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem , seit 01.03.2025 wäre der Einzugstermin bei meiner Wohnung gewesen. An dem Tag stand ich mit meiner Lebensgefährtin und ihrer Freundin sehnsüchtig vor unserer neuen Wohnung warteten auf die Schlüsselübergabe. Nach einer halben Stunde Verspätung ruft mich der Vermieter an und sagt man könne da nicht einziehen, da ein Wasserschaden festgestellt wurde, wir sollen doch an eine andere Adresse fahren und dort vorübergehend unterkommen.Wir haben uns das angesehen und mussten erst mal eine Nacht drüber schlafen. Leider warten wir jetzt seit 3 Tagen bis wir die Schlüssel für die Unterkunft bekommen. Wenn ich ihn anrufe heißt es er habe seinem Assistent bescheid wir können sofort rein , wenn ich den Assistent anrufe , er wüsste von nichts ohne sein ok könne er mir auch keine Schlüssel geben. Wir sind zu tiefst frustriert und uns läuft die Zeit davon, da wir bis Mitte des Monats aus der alten Wohnung raus müssen….

Wir sind am überlegen ob wir den Mietvertrag Fristlos Kündigen, da keine Pünktlich Einhaltung der Übergabe / gar keine Übergabe stattgefunden hat. Für die Nebenunterbringung wird um den heißen Brei geredet Einzug und Übergabe wäre am 01.03.2025 gewesen. Laut Aussage können wir 1-2 Monate nicht dort rein.

Wir haben 4500€ Kaution bezahlt und 1 Monatsmiete 1350€ im Voraus. Ohne Einzug.

Was kann ich da machen ? Und wann muss der Vermieter mir das zurückzahlen, wenn wir den Vertrag fristlos kündigen?

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Kann mein Vermieter mich einfach beim Versorger anmelden?

Hallo.

Ich bin am 15.01. in eine neue Wohnung gezogen. Der Vermieter ist eine GmbH und betreut wird alles von einer Hausverwaltung.

Der Typ von der Hausverwaltung meinte bei der Wohnungsbesichtigung zu mir, dass die Vormieterin noch bis zum 31.01. Miete zahlen muss, wenn ich da nicht zum Januar einziehe, da sie zu spät gekündigt hat.

Ich habe die Hausverwaltung gefragt, ob die mir irgendwelche Strom- und Gasanbieter empfehlen können und die meinten, dass ich mich selbst darum kümmern muss und einfach auf Vergleichsportalen gucken soll.

Als ich dann am 15.01. eingezogen bin, habe ich mich gewundert, denn ich hatte Strom und Gas in der Wohnung, obwohl ich noch keine Verträge abgeschlossen hatte. Ich dachte dann, dass die Vormieterin auch gesäumt hat, ihre Verträge hierfür rechtzeitig zu kündigen. Also habe ich bis Ende Janaur gewartet und bereits eigene Verträge gefunden. Im Februar hatte ich aber immer noch Strom & Gas, obwohl meine eigenen Verträge noch nicht aktiv waren.

Dann habe ich Post von e on bekommen, dass Sie mich als zuständiger Grundversorger ermittelt und meine Daten von meiner Hausverwaltung bekommen hätten. Ich wurde nun einfach dort angemeldet ohne dass meine Hausverwaltung mir Bescheid gegeben hat. Ist das rechtens?

Mir wurde gesagt, dass ich 6 Wochen ab Einzug Zeit habe, um meinen Anbieter zu wechseln. Ich warte gerade noch darauf, dass meine Verträge aktiv werden.

Ich frage mich nur, ob meine Hausverwaltung mich einfach so ungefragt anmelden darf und ob die nicht eine Pflicht haben, mich zumindest darüber zu informieren.

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Was tun, wenn Mitbewohner trotz Kündigung nicht auszieht?

Liebe Community,

Hat hier vllt jemand die Erfahrungen mit solcher Situation.

Ich bin Hauptmieterin der 2-Zimmerwohnung und untermiete ein Zimmer. Wir verstehen uns mit meiner letzten Mitbewohnerin nicht gut, deswegen wurde im November 2024 beschlossen, dass sie sich etwas Neues sucht. Keine hat jedoch eine schriftliche Kündigung erteilt, da es scheinte, auch so gut funktionieren zu können.

Danach wurde mir vorgeworfen, sie angeblich illegal vertrieben zu haben, aber sie meinte, sie zieht am 1. Februar aus (wurde ein WG-Zimmer gefunden und einen Vertrag unterschrieben). Ich habe sie aus diesem Grund legal mit der Kündigung vom 07.01.25 zum 01.02.25 gekündigt (sie mietet ein möbliertes Zimmer, daher habe ich Kündigungsfrist 14 Tage).

Am 1. Februar schreibt sie mir, dass es nicht klappt und sie zieht am 15.02 (hat schon einen zweiten Vertrag). In ein paar Tagen bekomme ich eine weitere Nachricht, dass es trotz eines Vertrags wieder nicht klappt und sie bleibt bis Ende Februar (die Miete wurde mir überwiesen, aber soweit ich weiß, ist es keine Miete mehr, sondern Entschädigung).

Ich habe inzwischen einen Nachmieter für das Zimmer gesucht und habe einen gefunden, der am 1. März einziehen möchte, hat jedoch natürlich Sorgen, dass meine Mitbewohnerin am 1. März immer noch da ist.

Meine Frage ist, was könnte ich rechtlich noch tun, da eine Kündigung sie bereits bekommen hat. Kann ich sie bitten, das Zimmer am 1. März freizumachen aufgrund der vorliegenden Info, dass sie bereits 2 oder 3 andere Mietverträge abgeschlossen hat und theoretisch ein neues Zuhause hat? Oder eine Entschädigung fordern, da es für mich sehr umständlich ist, immer wieder nach eine*m neue*m Nachmieter*in zu suchen?

Kündigung, Mietvertrag, Kündigungsfrist, WG

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