Muss ich den Vermieter nach Auszug zum Vermessen in die alte, noch gemietete Wohnung lassen?

Hallo,

wir sind aus unserer alten Wohnung ausgezogen und nun schon in einer neuen.

Der alte Vermieter will uns trotz Schlange stehender Nachmiete-Kandidaten nicht vor vertraglichem Ende aus dem Mietverhältnis lassen. Ist natürlich sein Recht, muss man akzeptieren. Dann habe ich von ihm selbst gehört, dass er alle alten Fenster ersetzen will, also fast alle in der Wohnung und die Böden machen lässt, das macht beides richtig Dreck. Daher haben wir gefragt, ob es dann nicht sinnvoller wäre, dass wir vorher nicht malern bzw nur in den Zimmern ohne größere Arbeiten und ihm einen Anteil an den Malerkosten zahlen, denn danach muss ohnehin wieder gemalert werden, so hat es der beauftragte Handwerker sehr klar formuliert. Der Vermieter wollte sich diesl. mit der auch in der Vergangenheit wenig kooperativen Hausverwaltung beraten, machte erstmal tolle Vorschläge wie die Übernahme der Malerkosten durch die Kaution. Als wenn das für uns irgendein Vorteil wäre.

Natürlich nun die Reaktion: Bitte alles malern. Und er wolle gerne in den nächsten Tagen in die Wohnung, um etwas zu vermessen, fast zwei Monate vor Mietende.

Mein Impuls ist nun, ihm mitzuteilen, dass wir unseren Verpflichtungen natürlich nachkommen, dass wir aber bis zum MIetende niemanden in die Wohnung lassen bzw. einen Termin nicht einrichten können. Wir waren immer zuverlässige, gut integrierte Mieter, haben auf berechtigte MIetminderungen z. B. bei Dachgeschoßausbau verzichtet und nun gibt es keinerlei Entgegenkommen, enttäuschend.

Muss ich den Vermieter wegen des Anlasses in die Wohnung lassen und dafür noch Zeit einrichten, die ich nach Umzug auch nur begrenzt habe ?

Umzug, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Renovierung
nicht geeichte Stromzähler?

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Stromzähler und deren Eichpflicht. Meine Oma lebt in einem Hochhaus, das von der Diakonie betrieben wird. Sie zahlt dort Miete sowie alle anfallenden Nebenkosten. Im Zuge einer Prüfung oder Nachfrage wurde festgestellt, dass die installierten Stromzähler für die einzelnen Wohnungen seit 2003 nicht mehr geeicht wurden. Es handelt sich hierbei um ältere Drehscheiben-Stromzähler. Aber wiederrum die Hauptzähler eine gültige Eichung haben.

Leider konnte niemand eine klare Auskunft darüber geben, ob in der Zwischenzeit eine Eichung oder zumindest eine Überprüfung der Zähler stattgefunden hat. Nun stellt sich mir die Frage: Ist in einem solchen Fall überhaupt eine Eichung vorgeschrieben?

Nach meinem Wissen kauft die Diakonie den Strom zentral ein und die Mieter beziehen diesen direkt. Der Verbrauch wird anhand der Werte auf den Stromzählern ermittelt, und basierend darauf werden die Kosten für den einzelnen Mieter berechnet.

Da die Zähler also aktiv zur Ermittlung des Stromverbrauchs und der Abrechnung verwendet werden, stellt sich mir die Frage: Müssen diese Stromzähler nicht geeicht sein, um eine rechtlich korrekte Abrechnung sicherzustellen? Falls ja, welche Konsequenzen könnten sich daraus ergeben, dass die Zähler offenbar seit über 20 Jahren nicht mehr geeicht wurden? Und gibt es Sonderregelungen, die für solche Fälle gelten könnten?

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Nebenkosten / Betriebskosten - Abrechnung (Verteilerschlüssel), gleiche Aufteilung / Mehrkosten auf alle Mieter rechtens?

Ich frage für einen alten, pflegebedürftigen Mann und da ich selber noch kein Mieter war, sondern ein Einfamilienhaus habe, bin ich bei diesem Thema nicht in der Materie.

Folgende Frage:

Ein alleinstehender Mieter (aus einem Mietshaus mit 8 Mietparteien, wo jede Wohnung eine vermietete Eigentumswohnung ist und von einem Verwalter unterhalten wird) hat eine massive Nachzahlung, bei den Betriebskosten, bekommen und das, obwohl er nicht nur extrem sparsam ist, sondern einen Großteil vom Jahr zudem gar nicht in seiner Wohnung war.

Die Betriebskosten des Mietshauses, haben sich von einem Jahr auf das andere Jahr mehr als verdoppelt und mir fällt es schwer zu glauben, dass jemand anderes für den Mehrverbrauch von Anderen (mit)aufkommen muss.

Zumal die Wohnungen unterschiedlich groß sind und unterschiedlich viele Personen in den Wohnungen leben.

Es wäre schön, wenn mir diesbezüglich jemand die rechtliche Lage erklären könnte, da ich auf der Abrechnung auch keinen Verteilerschlüssel sehe und ob das Rechtens ist, das jemand der extrem sparsam ist, für den Mehrverbrauch von Anderen zahlen muss?

Genauso wundert es mich, dass die Heizkörper keine Funk-Heizkostenverteiler/Wärmemengenzähler haben, um den Verbrauch der Heizkörper zu speichern und zu übertragen, für eine verbrauchsabhängige und gerechte Abrechnung.

Ich hätte erwartet, dass das Standard wäre, bzw. Vorschrift?!

Gerade heutzutage, wo alles überwacht wird, wenn ich da z.B. in meinem Haus an die digitalen Funk-Wasser und Stromzähler denke, welche selbst bei deaktivierten Funkmodul alles dauerhaft speichern und einen permanent überwachen.

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Gastherme fällt immer beim Duschen aus und Vermieter streitet das ab und verweigert Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels, was noch tun?

Guten Nachmittag liebe Community,

seit Einbau Anfang diesen Jahres fällt meine Gastherme bei Wind ab ca.20kmh aus. Was relativ häufig vorkommt, sie schaltet immer beim Duschen ab ca.5 Minuten ab und zeigt dann den Fehler F25 an. Handelt sich um ein Modell der Firma VAILLANT. Habe den VM daraufhin informiert, welcher nicht reagierte. Daraufhin rief ich den Installateur an, dieser meinte dass dies nicht an der Therme selber liegen würde, sondern am Schornstein. Ich teilte das wieder dem VM mit. Dann passierte lange nichts und irgendwann rief der Schornsteinfeger an, dass ja keine Abgasprüfung erfolgt wäre und kam vorbei um dies dann zu erledigen. Auf das Problem angesprochen meinte er erst : Ja damit muss man dann halt leben. Therme ist ja technisch okay…und dann meinte er, dass es eine Haube gäbe, die man auf den Schornstein montieren könnte und dann wäre das Problem erledigt. Teilte er dem VM auch mit.
Nun ist bis heute immer noch nichts passiert. Ich habe nun mit dem Anwalt vom Mieterschutz eine Minderung von 5% der Miete veranlasst. Nun kam ein Schreiben über den VM von Haus und Grund, indem wird der Mangel abgestritten, weil weder Installateur noch SF die Ursache bzw.den Schaden bestätigen. War ja an beiden Tagen auch nicht windig, daher konnte ich es nicht vorführen. Habe aber Protokoll geführt und ich habe einige Videos.

Habe die Befürchtung, dass das jetzt den ganzen Winter so geht und ich keine funktionierende Therme zeitweise haben werde. Kann ich irgendwie weiter Druck ausüben oder gar einen Handwerker bestellen und den in Rechnung stellen ?

Den nächsten Termin beim Mieterschutzbund habe ich erst wieder Anfang Dezember bekommen

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