Wohnungswechsel, Vermieter möchte Miete erhöhen?!?
Hallo, wir wollten eigentlich von unserer in die gegenüberliegende Wohnung ziehen, sie hat die selbe Größe, Ausstattung etc... sie ist einfach spiegelverkehrt und hat einen nicht überdachten Balkon.
Wir zahlen aktuell 675 Euro, unser Vermieter möchte dann aber knapp 850, darf er das?
Hinzufügen möchte ich noch dass er im Dezember die Miete um gut 100 Euro erhöht hat bei allen Parteien. Ich gehe davon aus dass er das alles so darf weil es ja quasi eine Neuvermietung ist?
5 Antworten
Die Miete für diese andere Wohnung ist halt höher, weil sie einen Balkon hat.
Das ist dann keine Mieterhöhung sondern einfach der Mietpreis dieser Wohnung.
Identisch ist die Ausstattung dann ja nicht zu der bisherigen Wohnung.
75 € im Monat für einen Balkon?
Kann man drüber streiten, ob das gerechtfertigt ist.
ja stimmt....hab mich vertan
Trotzdem hat der Vermieter das Recht, das zu verlangen wenn er das so möchte.
Altbau oder Neubau? Bisschen wenig Info von Dir.
War nicht meine Frage ^^ Aber dass der FS schon da wohnt spricht gegen Neubau. Da man allgemein von einer Altersgrenze von 5 Jahren für die Statthaftigkeit der Bezeichnung Neubau ausgeht. Ein Altbau im Sinne dessen, was man damit meint ist es trotzdem nicht. Würde dann eher Bestandsbau (plus Baujahrzehnt) als grobe Einordnung sehen.
Kommt drauf an, wo du wohnst. In manchen Städten/Regionen gilt ein Mietendeckel, der bei Neuvermietung auf 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete limitiert (allerdings musst du das im Zweifel selbst einfordern, ein wirkliches Kontrollinstrument, dass die Vermieter kontrolliert, gibt es nicht).
Grad in Ballungsräumen sind die Mieten in den letzten Jahren oft deutlich stärker gestiegen, als man überhaupt die Miete erhöhen darf, deswegen fallen Altverträge oft hinter Neuvermietungen zurück. Außerdem darf bei Bestandsmieten eben nur bis zur Vergleichsmiete und nicht 10% darüber angezogen werden.
Trotzdem ne blöde Nummer vom Vermieter, er versucht so eben 2 Aufschläge für Neuvermietung rauszuschlagen. Ob das beim Wohnungstausch im selben Gebäude, bei nahezu identischer Wohnung statthaft ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Moralisch würde ich aber sagen, alles über ortsüblicher Vergleichsmiete sollte sich für nen integren Menschen (Vermieter) verbieten.
Hab mich wohl falsch ausgedrückt, wir haben einen überdachten Balkon und die andere Wohnung einen ohne Dach.
Und warum willst Du dann überhaupt die Wohnung wechseln? Gefällt Dir die Himmelsrichtung nicht (zu viel Sonne) oder was soll an der Wohnung gegenüber anders/besser sein?
Ein Mietvertragsinhalt (Mietpreis) hat keinen Anspruch auf den Passus eines anderen Vertrages.
Evtl. wurde in der neuen Wohnung schon mal saniert, sie hat einen Balkon oder aber der Mietpreis wurde für die jetzt leerstehende Wohnung neu kalkuliert und festgesetzt.
Mietverträge bewegen sich im Privatrecht und sind aus einer Einigung zwischen Vermieter und Mieter entstanden.
Bist du mit der Miethöhe nicht einverstanden, unterschreibe den Vertrag nicht. Dann bleibst du eben in der billigeren Wohnung in der du bereits wohnst.
Warum wollt ihr denn die Wohnung tauschen? Dann scheint die andere ja doch besser zu sein. Außerdem sind die Mietpreise heute höher als damals, also ist gerechtfertigt.
Neuner Mietvertrag = neue frei aushandelbare Mitbedingungen.
Bleiben Sie doch einfach zur den bekannten Bedingungen in der ledilich spiegelverkehrten alten Wohnung.
...175 €, das ist mehr als ein Balkonaufpreis. Ein Balkon macht vielleicht 50 ct/m² (Fläche der ganzen Wohnung).