Das liegt am eigenen Talent der Arbeitsorganisation.
Du Sexist, warum sennst du Sie nicht "die Regenbögin".
Oder aber auch das Regenbogen
oder vielleicht sollte man das negativ behaftete Wetterphänomen "Regen gar nicht benutzen um nicht ein negative Grundstimmung zu erhalten.
...und warum gebogen auch ein*s Regebb(o)(ö)g(e)(i)n*#/ens hat ein Recht darauf sich als Sonnengerade zu definieren.
Ihr seid alle so engstirnig.
MEEEEENSCH!
Die Frage ist zu philosophisch.
Wenn du als erstes zuschlägst, so beginnst du ja mit der Schlägerei. Du bist also der Aggressor. Wenn du nicht zuschlägst gibt es keine Schlägerei und somit erübrigt sich die Frage.
Ist jemand anders der Aggressor so obliegt Ihm immer der erste Schlag und somit erübrigt sich deine Frage wieder einmal.
Also entweder Anzeige wegen Körperverletzung oder als Zweiter schlagen...
Wenn du bei deinem Techniker auch Englisch hattest so ist die Fachhochschulreife direkt beinhaltet.
In B-W hat jeder mit einer Technikerausbildung automatisch die Fachhochschulreife und somit auch die Berechtigung zum Studium... und somit die Voraussetzung zum Gehobenen Dienst (Offizierslaufbahn)
Dort wo das Wissen versagt, beginnt der Glaube!
Bei der Stadt / Gemeinde kann ein gezähltes Standrohr erlangt werden. Dort wird gezählt wieviel Wasser entnommen wird und das dann auch bezahlt werden muss.
Die Trasse an Schläuchen vom Hydrant zum Pool ist Sache des Auftraggebers und muss privat organisiert werden. Mit Kontakten zur Feuerwehr kann man hier evtl. einen Satz alter Schläuche ausleihen. Hier kommt es darauf an wie gut der Kontakt zur Feuerwehr besteht.
Empfehlenswert sind hier Schläuche mit einer nennweite "B" der Feuerwehr. Sonst dauert das Füllen ewig. Ein 1/2" Schlauch ist hier nicht das Mittel der Wahl.
Es mag sein, dass die Stadt ein Zeitfenster für die Befüllung vorgibt zwecks des Gesamtwasserverbrauches.
Bei meinem Pool 33m³ war die Füllzeit ab Abends 21.00 da zu diesem Zeitpunkt viele schon gekocht und geduscht haben.
Das rote ist eine Abdichtbahn, die im Normalfall in Bädern eingebracht wird, damit z.B. im Bereich der Dusche und Badewanne kein Wasser in die Wand einzieht und Schimmel o.a. Probleme verursacht. Diese Abdichtung hast du nun zerstört.
Je nach Ort und Sinnhaftigkeit der Abdichtung würde ich einen Fachmann heranziehen.
Nein ist sie nicht.
Ein Leitungsschutzschalter geht nicht kaputt, weil viele Steckdosen dran hängen.
Bei 16A und 230V ergeben sich hier Leistungswerte von ca. 3700 Watt. So lange über die 20 Steckdosen nicht mehr Leistung abgerufen wird ist alles unproblematisch.
Hängen an diesem Stromkreis nun Waschmaschine, Wäschetrockner, Heißluftfritteuse, Backofen, Wasserkocher und die Mikrowelle und man versucht dann auch noch vieles gleichzeitig zu betreiben, dann löst der LS aus.
Um eben genau seinen Job zu tun - DIE LEITUNG ZU SCHÜTZEN.
Um diesen Sachverhalt zu verändern Bedarf es wohl einer Elektrokernsanierung.
Wohl ein maschineninterner Kurzschluss. Ein Markenprodukt kann man in Reparatur geben.
Von einer Weiterverwendung ohne Prüfung rate ich ab.
... die sich selbst beweihräuchernde Bundesregierung (egal welcher Couleur) es einfach NICHT geschafft hat und auch absehbar nicht schaffen wird.
1) Du kannst nicht beeinflussen wo du abnimmst.
2) bei 1,62m und 60kg. stelle ich die Behauptung, dass du zu viel Bauchfett hast massiv in Frage
Wenn man den alten Schalter entfernt hat man noch eine Unterputzdose und die E-Kabel übrig.
Die Dosen sind genormt und alle Schalter, Steckdosen und sonstige E-Installationsobjekte (für Unterputzdosen) passen da rein.
Die gibt es von "Jung", "Hager" und vielen, vielen anderen Herstellern im Elektrofachhandel und in Baumärkten.
Es gibt hier keinen Hauptschalter.
Ja es gibt einen FI (RCD) für Bad und Flur. Für den Rest wohl nicht.
Ja es gibt Bestandschutz aber hier wäre vor 15 Jahren schon mal eine Überholung der Unterverteilung angebracht gewesen.
Die Rechnung des Notars wird fällig, wenn er sie stellt. Hier sind dann die in Rechnung gestellten Leistungen zu prüfen.
Grunderwerbsteuer wir fällig ab dem Zeitpunkt ab dem man den Grund erworben hat. (also bezahlt). Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist hier nicht maßgebend.
Den Kaufpreis auf einmal zu bezahlen ist bei JEDER Bank möglich.
Von daher ist dieses Gedankenkonstrukt unsinnig.
Davon abgesehen: Kaufvertrag abstimmen, beglaubigen, Auflassungsvormerkung, Zahlungsfreigabe, Eigentumsumschreibung ... Das dauert auch ein paar Tage. Da kannst du ja jeden Tag 5K abheben und am Ende bar bezahlen....
WAS ein Quatsch!
Kommt darauf an auf welcher Seite du stehst. Sympathisierst du mit dem Diktator ist es je nach gesellschaftlicher Stellung ok. Bist du gegen die Diktatur könnte es hässlich für dich werden.
Sie Nordkorea, Russland, China,......
Im Bereich der Vermessung spricht man von 2,5 D wenn der Lagekoordinate eine Höhe zugewiesen wird, die aber keinen Bezug zum Koordinatensystem hat.
Das ist defacto auch eine 3D Koordinate aber mit 2 Bezugssystemen (Lage und Höhe)
In der Vermessung kann es sein, dass Lagekoordinaten mit einem Maßstab beaufschlagt werden (z.B. das Abbildungssystem UTM), die Höhen aber ohne Maßstab daherkommen. Daher passte es nicht zu 100% in eine 3D CAD und somit nur 2,5.
Ein "echtes" 3D Netzt wäre z.B. ein geozentrisches Koordinatensystem mit 3 rechtwinkligen Bezugsebene. Oder ein ganz normales Zeichensystem in der CAD.
Ja ist es.
Es gibt nicht umsonst SI-Einheiten für Länge und Volumen. Die sind eben nicht gleich.
Wenn der Polizist keinen Angelschien hat ist es Wilderei. Er DARF den Fisch ohne Ausbildung gar nicht erschießen.
Denn ohne einen gegenwertigen Angriff seitens des Fisches ist eine Nothilfe mit Schusswaffengebrauch nicht gerechtfertigt. (Und in meinen Augen extrem fraglich)
Somit obliegt die Gefahrenabwehr bei den Anglern die den Fisch weidgerecht abfischen.
Hier ist aber auch klar geregelt, dass Welse bei solch einer Größe als Schadbesatz gelten und im Falle einer erfolgreichen Jagt aus dem Gewässer dauerhaft zu entfernen sind. Dieses elendige "catch an release" ist nach den deutschen Tierschutzgesetzen ohnehin verboten.
Für den Fisch selbst enden alle Aktionen im selben (tödlichen) Ergebnis.
Inwieweit der Polizist wegen Wilderei zu belangen wäre ist Bestandteil einer anderen Diskussion.
Viele Arbeiten an Elektroanlagen sind per Vorschrift für Privatpersonen nicht erlaubt.
Wird die Gesamtanlage nun durch eine Elektrofachraft geprüft und abgenommen so übernimmt diese Person auch die Haftung für die "nicht von ihr selbst" ausgeführten Arbeiten.
Hast Du also ein Protokoll über die Abnahme so ist haftungsrechtlich alles im grünen Bereich.