Haftung bei Elektroinstallation?
wir haben bei uns im Eigentum die Elektroinstallation teilsaniert.
Hier wurde von einem befreundeten Elektriker und einem Familienmitglied gewisse Arbeiten selbstständig durchgeführt, das heißt: Schlitze stemmen, Unterverteilung, Steckdosen und Lichtschalter erneuert und auch angeklemmt.
Eine Elektroinstallationsfirma hat uns dann den Sicherungskasten neu gemacht, kurz die Unterverteilung und neuen Leitungen begutachtet, gemessen und uns ein offizielles Prüfprotokoll ausgestellt, mit Unterschrift und allem.
Wir sind uns jetzt doch unsicher, ob das im Haftungsfall reicht. Die Elektroinstallationsfirma meint ja, da er ja die Anlage gemessen und abgenommen hat, wir sind trotzdem unsicher ob im Zweifelsfall nicht doch der befreundete Elektriker und das Familienmitglied haften, da sie ja auch verschiedene Arbeiten durchgeführt haben.
Zählt im Falle des Falles, falls was passiert, die Endabnahme, sprich das Prüfprotokoll?