Haftung bei Elektroinstallation?
wir haben bei uns im Eigentum die Elektroinstallation teilsaniert.
Hier wurde von einem befreundeten Elektriker und einem Familienmitglied gewisse Arbeiten selbstständig durchgeführt, das heißt: Schlitze stemmen, Unterverteilung, Steckdosen und Lichtschalter erneuert und auch angeklemmt.
Eine Elektroinstallationsfirma hat uns dann den Sicherungskasten neu gemacht, kurz die Unterverteilung und neuen Leitungen begutachtet, gemessen und uns ein offizielles Prüfprotokoll ausgestellt, mit Unterschrift und allem.
Wir sind uns jetzt doch unsicher, ob das im Haftungsfall reicht. Die Elektroinstallationsfirma meint ja, da er ja die Anlage gemessen und abgenommen hat, wir sind trotzdem unsicher ob im Zweifelsfall nicht doch der befreundete Elektriker und das Familienmitglied haften, da sie ja auch verschiedene Arbeiten durchgeführt haben.
Zählt im Falle des Falles, falls was passiert, die Endabnahme, sprich das Prüfprotokoll?
4 Antworten
Worauf genau spielst du denn an?
Einen Stromschlag mit Toten wird es ja wohl doch nicht geben. Sollte etwas "passieren", sprich wo ein Kurzschluss sein, gibt es einen FI Schalter der auslöst.
Dann ist der Strom weg. Ende des Themas.
Mit der Prüfung nach DIN VDE 0100-600 hat die Komplettprüfung nach den Kriterien einer Neuinstallation stattgefunden. Ist die Prüfung bestanden, dann ist die Anlage aus elektrotechnischer Sicht fehlerfrei. Alle Sicherungen und RCD funktionieren, die Schleifenwiderstände sind im zulässigen Bereich, ebenfalls der Schutzleiterwiderstand und der Isolationswiderstand der Adern zueinander und zum Erdpotential.
Mit der ausgestellten Prüfplakette hat der Prüfer bzw. dessen Firma die Haftung übernommen.
Nun hier wird es sehr Haarig. Was sagt das Protokol genau aus, was steht darin?
Was hat die Elektrofirma bescheinigt, die ordnungsgemäße Überprüfung der Installation auf Sicherheit und Funktion gemäß VDE und Haftungsausschluß für Fremdarbeiten oder auch für die ordnungsgemäße Durchführung der Elektroarbeiten aller Ausführender/Fremdarbeiten gemäß VDE.
Daraus ergibt sich bei einem Rechtsfall ein Streitpunkt.
bzgl Haftungsausschluss für Fremdarbeiten steht gar nichts drin, es wurde angekreuzt, Prüfung nach DIN VDE 0100-600
Viele Arbeiten an Elektroanlagen sind per Vorschrift für Privatpersonen nicht erlaubt.
Wird die Gesamtanlage nun durch eine Elektrofachraft geprüft und abgenommen so übernimmt diese Person auch die Haftung für die "nicht von ihr selbst" ausgeführten Arbeiten.
Hast Du also ein Protokoll über die Abnahme so ist haftungsrechtlich alles im grünen Bereich.