Lt 1. Korinther Kap. 14 und Joh. 20, 19-23 erfüllte die Menschen der heilige Geist und die Gabe, alle Sprachen zu verstehen, 

Das erledigt heute in unserer modern denkenden Zeit das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als das Kompetenzzentrum für Asyl, Migration und Integration in Deutschland u.a. mit einem umfassenden Angebot an Sprachschulungen für Ausländer. 

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Sonstiges

Der Mietspiegel reflektiert lediglich eine Entwicklung, die sich aus vielen Komponenten der Mietzusammensetzung ergibt.

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Die saloppe Redensart ist schon sehr alt und besagt, dass man bis ins hohe Alter lernt und immer wieder Neues und oft auch Überraschendes erfährt.

Einen Ursprung des Reims an sich kann man nicht festlegen.

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Das Problem liegt wohl bei den schätzungsweise anderen 50 %, bzw. auf deren Bankkonten.

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Sein Grundstück, sein Weisungsrecht gegenüber Unbefugten.

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Mein Vermieter und das Solarkraftwerk?

Guten Tag.

Ich habe momentan Solarpanels an meinem Balkon zum Sichtschutz angebracht möchte aber bald ein Solarkraftwerk installieren.

Meine Partnerin wurde eines Morgens sehr unfreundlich von meinem Vermieter angemacht "was das den soll und er hätte da ja wohl noch ein Wörtchen mitzureden". Da er regelmäßig da ist, dachte ich er würde sich zeitnah melden. Da dies aber nicht der Fall war habe ich ihm nun geschrieben. Der Schriftverkehr ist sehr mühselig und ich bin sehr verwundert da wir bisher ein sehr entspanntes Verhältnis miteinander hatten.

Heute war er erneut im Haus aber hat sich anstatt vorbei zuschauen mir nur eine Nachricht geschrieben. Insgesamt bin Ich sehr unzufrieden mit der Kommunikation und habe das Gefühl mit einem NPC der 5k passives Einkommen hat zu kommunizieren.

Nun Lautet meine Fragen

Muss ich wirklich bei dem durchaus massiven Metallbalkongeländer einen Statiker als Gutachter heranziehen?

Mir scheint das Übertrieben und ich finde dazu auch nichts im Netz.

Darf er mir deshalb die Wohnung kündigen?

Er behauptet mit mir zu reden sei ihm sehr wichtig. Bisher ist er aber eher Ausgewichen und hat nie die Chance genutzt.

Soll ich ihm zu einem konkreten Gespräch einladen?

Ich bin bisschen Ratlos und möchte die Situation eigentlich deeskalieren....

Bisher hoffe ich einfach, dass unsere Bundesregierung das Gesetz einfach echt noch vor der Sommerpause durchdrückt aber auf die möchte und kann man sich ja eh nicht verlassen. *bubatz*

Hätte nie gedacht, dass 2 Solarpanels so einen Stress auslösen Können.

[Bilder durch Support entfernt]

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Sie können nicht einfach das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes unerlaubt verändern.

Vermutlich erhalten Sie als nächstes eine Abmahnung zur Entfernung Ihres Bauwerks von der Balkonbrüstung mit enger Fristsetzung und dem Hinweis, dass bei fruchtlosem Ablauf der Frist Ihr Mietverhältnis fristlos gekündigt wird.

Bauliche Veränderungen der Mietsache (z. B. Einziehen oder Entfernen von Zwischenwänden, Erstellen von Mauerdurchbrüchen, Anbauen am Balkon, Einbau einer Etagenheizung) darf der Mieter grundsätzlich nur mit Einwilligung des Vermieters durchführen. Ausgenommen sind Veränderungen geringfügiger Art im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs.

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Wen das nicht mit dem Ordnungsamt klappt kürze ich notfals die Miete um die Hälfte solange bis hier dauerhafte Ruhe herscht.

Da sollten Sie nochmals gut drüber nachdenken!

Beträgt Ihre Gesamtmietrückstand aus Kürzungen zwei volle Monatsmieten, erhalten Sie vom genervten Vermieter die fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung mit dem Hinweis, das bereits jetzt der stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprochen wird.

Für den Vermieter wäre das Problem dann, soweit es Sei betrifft erstmal gelöst.

Sie sollten sich fachanwaltlichen Rates bedienen und nicht einer "Brechstange"!

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Sie können versuchen eine Kredit auf die Wohnung aufzunehmen.

Klappt das nicht, droht Ihnen in letzter Konsequenz der Wohnungsentzug und der Verwalter fordert gleichzeitig eine Wohngeldvorauszahlung für das gesamte laufende Jahr.

Beim Wohnungsentzug kommt es zur Zwangsversteigerung, falls Sie selber keinen Käufer finden.

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Die Unterstützung sollte man bei kriminellen Vereinigungen tunlichst unterlassen.

Lieber dem "Roten Kreuz" was spenden.

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.

(2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.

(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

1.

wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,

2.

wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder

3.

soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.

(4) Der Versuch, eine in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.

(5) In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern der Vereinigung gehört. In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, b, d bis f und h bis o, Nummer 2 bis 8 und 10 der Strafprozessordnung genannte Straftaten mit Ausnahme der in § 100b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h der Strafprozessordnung genannten Straftaten nach den §§ 239a und 239b des Strafgesetzbuches zu begehen.

(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, von einer Bestrafung nach den Absätzen 1 und 4 absehen.

(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter

1.

sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, oder

2.

freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten, deren Planung er kennt, noch verhindert werden können;

erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft.

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Ja, Sie erhalten einen entsprechenden Schufa-Eintrag und finden mit Ihrem schlechten Zahlungsverhalten auch Eingang ins Schuldnerverzeichnis beim zuständigen Amtsgericht.

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Die Rüstungsspirale dreht sich immer höher.

sobald Putin seine Felle davon schwimmen sieht, wird er Atomwaffen einsetzen, auf die die Ukraine z.Z noch keine Antwort hat.

Stehen erstmal solche Kampfmittel gegenseitig zur Verfügung, werden, so Gott will, zunächst die Großstädte der verfeindeten Länder, einschließlich denen in Belarus, wie u.a. Minsk mit 1.300.000 Einwohnern aufgrund der dortigen Stationierung pulverisiert.

Brennt Moskau, fällt Putin, wird Minsk zerstört, stirbt Lukaschenko.

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Nein

Mobbing ist da nicht enthalten:

Neid, Völlerei, Habgier, Wollust, Hochmut, Trägheit und Zorn – die sogenannten sieben Todsünden sind weitgehend bekannt und noch weiter verbreitet. Sie beschreiben sieben Motive und Verhaltensweisen, die viele Menschen im Alltag begleiten, aber zugleich als Vergehen moralisch gebrandmarkt sind.

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Die Mehrheit der Deutschen und insbesondere der Ostdeutschen hat ein extrem negatives Bild von „Reichen“, sehr viel negativer als Franzosen, Briten oder Amerikaner dies haben.

Das liegt auch daran, dass verhältnismäßig wenige Deutsche einen Millionär kennen bzw. diese sich in Deutschland ungerne als solche outen – was man ihnen angesichts der bestehenden Vorurteile nicht übel nehmen kann. Allerdings dürfte diese Reaktion den Fortbestand von Vorurteilen zusätzlich fördern – ein Teufelskreis.

Quelle: VGSD

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Sie müssen sich zunächst mal das Eigentum am Dachboden verschaffen.

Ist die Teilungserklärung notariell berichtigt, können Sie mit der Planung beginnen.

Ein Architekt wird Ihr Vorhaben gerne begleiten.

Lassen Sie sich von den Kosten der Planung und der Durchführung überraschen.

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