Mieterhöhung?

1 Antwort

Handelt es sich um einen Indexmietvertrag?

Dann gibt es die Beschränkung von 20 % in drei Jahren gar nicht, wenn alles immer korrekt gemacht wird.

Ansonsten ist nach einer Mieterhöhung 1 Jahr zu warten, bis die nächste Erhöhung angekündigt werden kann. Dann kommt wieder die Wartezeit und somit war die nächste Erhöhung nach dem 1.1.23 bereits ab dem 1.4.2024 möglich.

Angenommen, es kommt noch in diesem Jahr ein Erhöhungsverlangen , so könnte das ab dem 1.4.2025 spätestens wirksam werden. Das bedeutet, dass die Erhöhung am 1.1.2022 schon mehr als 3 Jahre zurück liegt. Somit wären maximal 14,75 % möglich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

AndreasL804 
Beitragsersteller
 13.11.2024, 03:54

Kein Index Mietvertrag, also muss Vermieter die Erhöhung 3 Monate vorher ankündigen? Wenn er dann um 14,75 % erhöht dann erst wieder in Jahren eine Steigerung möglich? Sehr ich das so richtig?

Vielen Dank

AndreasL804 
Beitragsersteller
 13.11.2024, 07:02
@AndreasL804

(Sorry) wieder in 3 Jahren eine Steigerung möglich?(sollte es heißen) Sehe ich das so richtig?

Vielen Dank

bwhoch2  13.11.2024, 08:39
@AndreasL804

Ja, das ist richtig. Erst wieder in drei Jahren. Aber er wird nicht gleich das Maximum ausschöpfen.

AndreasL804 
Beitragsersteller
 13.11.2024, 08:55
@bwhoch2

Also muss nach jeder Erhöhung 12 Monate Ruhe sein, dann frühstens wegen Ankündigung 3 Monate sprich 15 Monate wieder möglich und dabei darf er die 20 % insgesamt gesehen in den letzten 3 Jahren nicht überschreiten?

Vielen Dank

AndreasL804 
Beitragsersteller
 14.11.2024, 04:07
@bwhoch2

Vielen Dank eine Frage habe ich noch,was ist aus deiner Sicht sinnvoller? 14,75 % ab 1.4.25 zu akzeptieren oder ab diesen Datum eine Anpassung um 6,666 % die nächsten 3 Jahre also eine Art Staffelung ? Vielen Dank