Habe ich mit dieser Mieterhöhung noch Glück?

Hallo Alle,

ich wohne seit über 6 Jahren in meiner Wohnung ohne, dass es seitdem je eine Mieterhöhung gab. Zudem lies sich der Eigentümer schon zweimal blicken und machte einen freundlichen, lockeren Eindruck + sagte bereits, dass ich keine Bedenken zwecks Kündigung auf Eigenbedarf haben bräuchte. Alles in allem ein guter Eindruck und ich fühle mich wohl.

Jetzt kam heute das erste Mal eine Mieterhöhung von 20€ ins Haus geflattert. Diese Mieterhöhung ist von der Höhe her finanziell total verkraftbar für mich. Dennoch wollte ich gerne eure Meinungen, Erfahrungen wissen, ob diese zulässig ist, denn: als Begründung schreibt die Hausverwaltung in folgender Reihenfolge:

  • länger als 3 Jahren keine Mieterhöhung
  • Der Mietzins entspräche nichtmehr dem Entgelt, das in der Stadt für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage erzielt werden kann. (Kann mir jemand diese Aussage erklären? :) )
  • Neuberechnung Kaltmiete ( +14,20€) auf Grundlage aktueller qualifizierter Mietspiegel der Stadt und besonderer Merkmale wie zBsp. -- Fenster im Badezimmer u. WC; -- Maisonette-Wohnung

Der Mietspiegel ist seit 2022 aktuell.

Habe ich nun einfach Glück, dass der Vermieter erst jetzt die Mieterhöhung verlangt und dann vielleicht auch noch in (für mich) so angemessener Höhe oder könnte das ein Indiz für weitere Erhöhungen sein, da die genannten "besonderen Merkmale" vorher ja auch schon drin waren (ich frag mich wieso die das jetzt aufzählen müssen ;D ) . Kann mich jemand diesbezüglich aufklären?

Danke euch ! :)

Mietwohnung, Mieterhöhung
Mieterhöhung anfechten?

Ich wohne zurzeit in Frankfurt und mein Vermieter nimmt jetzt den Frankfurter Mietspiegel als Beispiel um meine Miete um 60€ zu erhöhen.

meine Antwort darauf

Ich kann nicht nachvollziehen auf welcher Grundlage sie dies machen wollen. In dieser Wohnung ist das Bad älter als 30 Jahre, die Fenster und Türen sind veraltet und das mindestens 10-15 Jahre. Hinzu kommt dass die Fenster nicht dicht sind und Kälte, sowie Nässe hindurchkommen. Auch im Winter ist es in dieser Wohnung kalt, da die Heizung nicht funktioniert. Im Bad lässt sich das Wasser nur schwer regulieren und auch die Menge die aus dem Hahn kommt ist gering und es entsteht kein Wasserdruck. Morgens gibt es kein warmes Wasser. Das hatten mehrere Mietparteien gemeldet. Dennoch kümmert sich darum niemand.

und deren Antwort darauf

Sie möchten unserer Mieterhöhung nicht zustimmen, weil Sie Mängel in Ihrer Wohnung haben. Wir gehen daher davon aus, dass Sie die Zustimmung von der Beseitigung des angezeigten Mangels abhängig machen möchten.

Die Miete für eine preisfreie Wohnung bestimmt sich ausschließlich durch Vergleich mit der ortsüblichen Miete. Da es in Frankfurt am Main einen Mietspiegel gibt, kann damit die Miete einer Wohnung in einfacher Weise festgestellt werden. Ausschlaggebend sind lediglich die objektiven Kriterien einer Wohnung im Vergleich mit denen des Mietspiegels.

Aus vorgenannten Gründen haben behebbare Mängel an der Mietsache keinen Einfluss auf die Mietfestlegung und das Verfahren der Mietenvereinbarung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Sofern Mängel vorliegen, die die Nutzungsmöglichkeit der Wohnung tatsächlich mindern, melden Sie diese bitte umgehend an den zuständigen Hausmeister. Allerdings nicht durch Verweigerung seiner Zustimmung zu einem nach § 558 BGB ordnungsgemäßen und damit rechtswirksamen Mieterhöhungsverlangen.

Was soll ich jetzt tun?

Mieterhöhung, Mietminderung, Vermieter
Meinung des Tages: Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 - wie bewertet Ihr das Vorhaben der Ampel?

Die Ampel-Regierung hat sich darauf geeinigt, die Mietpreisbremse bei Neu- und Wiedervermietungen bis 2029 zu verlängern. Doch während das Vorhaben von einigen begrüßt wird, will man seitens des Eigentümerverbands dagegen klagen...

Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029

Vielleicht hat der ein oder andere von Euch bereits ähnliche Erfahrungen machen müssen: Beginn des Studiums, Jobwechsel oder Geburt eines Kindes - nun muss schleunigst eine neue bzw. größere Wohnung her. Bei der Suche kristallisiert sich dann recht schnell heraus, dass die meisten Wohnungen kaum zu bezahlen sind und man sich zudem gegen unzählige Mitbewerber durchsetzen muss. Während die Situation auf dem Wohnungsmarkt im Speckgürtel größerer Städte inzwischen ebenfalls seit Jahren mehr als angespannt ist, ist es vielen Menschen hierzulande insbesondere in den Großstädten kaum noch möglich, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Um auf die schwierige Lage zu reagieren, haben sich die Koalitionsparteien auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. Die Mietpreisbremse wurde ursprünglich 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Die Bremse sorgt dafür, dass der Mietpreis bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für gewöhlich wird die ortsübliche Vergleichsmiete anhand von Mietspiegeln ermittelt.

Verordnet werden können Mietpreisbremsen von den jeweiligen Landesregierungen für Gebiete wie z.B. München, Berlin, Köln oder Hamburg, in denen der Wohnungsmarkt extrem angespannt ist.

Reaktionen auf das Vorhaben

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Verena Hubertz, freute sich über die Entscheidung. Die Verlängerung der Mietpreisbremse würde "die Menschen in Zeiten steigender Mieten [ . ] entlasten". Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast, hofft, dass weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen wie z.B. Vereinbarungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Mietspiegels oder zur Wohngemeinnützigkeit von den Koaltionsparteien ebenfalls rasch umgesetzt werden.

Seitens des Eigentümerverbands Haus und Grund hält sich die Begeisterung über die Mietpreisbremsenverlängerung jedoch in Grenzen; der Eigentümerverband plant, gegen die geplante Verlängerung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Verbandspräsident Kai Warnecke ist der Meinung, dass das Verfassungsgericht die erste Mietpreisbremse nur angesichts der Beschränkung auf fünf Jahre akzeptiert hätte. Eine weitere Verlängerung würde einem Verfassungsbruch gleichkommen.

Zudem vertritt Warnecke die Meinung, dass die Mietpreisbremse die Wohnungsnot drastisch verschärft hätte; ihm zufolge würde "die Zahl der fehlenden Wohnungen [...] seit Einführung der Mietbremse" sukzessive zunehmen. Laut Warnecke soll es sich um ca. 900.000 Wohnungen handeln, weswegen die Bremse am Ende des Tages primär den Mieterinnen und Mietern schade.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Verlängerung der Mietpreisbremse?
  • Inwieweit trägt die Mietpreisbremse zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bei?
  • Welche Auswirkungen hat die Mietpreisbremse in der Praxis auf den Wohnungsmarkt?
  • Was sollte seitens der Regierung(-en) getan werden, um die Situation in Großstädten zu verbessern?
  • Habt Ihr bei der Wohnungssuche bereits von dem Gesetz profitieren können?
  • Inwieweit sind Ausnahmen von der Mietpreisgrenze gerechtferigt bzw. wie kann Missbrauch vermieden werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-und-mietpreisbremse-fdp-und-spd-einigen-sich-a-14604c13-72b7-48db-a173-46282987e379

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-04/mietpreisbremse-verlaengerung-eigentuemerverband-klage-verfassungsgericht

https://www.mietrecht.com/mietpreisbremse/

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Verständnisfrage zu Index-Mietvertrag?

Wir haben Mitte 2020 einen Mietvertrag verlängert, der folgende Wertsicherungsklausel enthält:

"Der Pachtzins wird für die Dauer von 5 Jahren bis zum 31.03.2024 festgeschrieben und danach greift die Wertsicherungsklausel.

Ändert sich zukünftig der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen (Basisjahr 2015 = 100) ab dem 01.04.2025 geltenden Index, so erhöht oder vermindert sich im gleichen Verhältnis die Höhe des monatlich zu zahlenden Pachtzinses.

Eine Änderung bleibt außer Betracht, wenn sich der Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen um weniger als 10 Prozent ändert. Der erhöhte oder verminderte Pachtzins ist erstmalig für den Monat zu bezahlen, der dem Monat folgt, indem sich der Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen um mehr als 10 Prozent verändert hat."

Uns ist nun nicht vollständig klar, was diese Klausel für die tatsächlich zu erwartende Erhöhung bedeutet.

Ist das Basisjahr 2015 noch relevant? Oder können wir vom "neuen" Basisjahr 2020 ausgehen, welches seit 2023 das offizielle Basisjahr des Index ist?

Würde sich die Klausel quasi automatisch auf das neue Basisjahr beziehen, wäre in unserer Betrachtung mit einer Erhöhung im April zu rechnen, die sich aus der Differenz des Basiswerts 2020 (100%) und dem Wert im April, vermutlich irgendetwas um die 117% ergibt. Wir würden also von einer Erhöhung um ca. 17% ausgehen.

Verstehen wir das richtig?

Mieterhöhung, Indexmiete
Mieterhöhung nach Wechsel der Hausverwaltung?

Hey Ihr Lieben,

folgende Situation:

Unsere Vermieterin hat am 01.06.22 die Grundmiete um ca. 15% erhöht.

Später teilte die Vermieterin uns mit, dass die Verwaltung ihrer Häuser ab dem 01.01.23 von einem Immobilienservice übernommen wird. Dieses Unternehmen setzte neue Mietverträge auf, die wir auch unterschrieben haben. Es gibt also keine neue Vermieterin, aber jegliche Kommunikation sowie Verträge läuft nun über diese GmbH.

Nun will aber auch das Unternehmen die Miete zum 01.07.23 erhöhen. Und hier brauche ich mal ein paar Infos, falls möglich. :)

  1. Die Grund(netto)-Miete soll wieder angehoben werden. Das Unternehmen nennt als Begründung gestiegene Materialkosten, Handwerkerpreise und Unterhaltungsaufwand. Fällt dies aber nicht teilweise unter Betriebskosten?
  2. Das Unternehmen verweist darauf, dass es die Miete erhöhen kann, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist. Was ja nicht der Fall ist, da ja am 01.06. schon erhöht wurde.
  3. Es werden zwar Vergleichsmieten genannt, um die Erhöhung zu rechtfertigen, aber die Grundmiete soll erneut um 20% steigen. Wir hätten also eine Mieterhöhung innerhalb von 13 Monaten um ca. 35%. Ich meine, dass 20% das Maximum für einen Zeitraum von 3 Jahren ist. Aber gibt es hier Ausnahmen, wenn ein neuer Mietvertrag unterschrieben wird? Die Vermieterin ist ja auch noch die Selbe, nur eben Vertreten durch die GmbH.

Schon mal Danke für eure Antworten :)

Mieterhöhung, Vermieter, Mietvertrag
Kann ich Vermieter wegen Nötigung anzeigen?

Hallo,

ich wohne seit 3 Jahren in einer Mietwohnung und zahle eine Miete, die weit über dem Mietspiegel meiner Stadt liegt. Nun verlangt mein Vermieter eine Mieterhöhung, die nicht rechtens ist, da er bereits über dem Mietspiegel liegt und keinen Grund vorweisen kann (wie z.B. Sanierung). Sein aufgeführter (nicht zulässiger) Grund: steigende Kosten. Er behauptet ohne die Erhöhung würde sich das Mietobjekt nicht mehr rentieren. Als ich seine Forderung abgelehnt habe, ist er sehr respektlos in seinem Ton geworden (in Mail) und hat mir mehrfach gedroht er würde die Wohnung an einen Eigennutzer verkaufen, wenn ich seine Forderung nicht eingehe.

Randinfo:

Meine Schwester hat im selben Haus auch eine Wohnung von einem anderen Vermieter (gleiche Größe! gleiche Wohnung!) und zahlt 140 € weniger Kaltmiete als ich. Ihr Vermieter verlangt keine Mieterhöhung.

  1. Wie kann es sein, dass es sich für ihn nicht rentiert, obwohl er schon zu viel Miete verlangt und obwohl andere Vermieter offensichtlich keine Probleme haben? Jeder Vermieter in diesem Haus müsste dann doch die gleichen Kosten/Steuern etc. für die Wohnung zahlen oder? 
  2. Kann ich meinen Vermieter wegen Nötigung (Erpressung?) anzeigen?
  3. Darf er die Wohnung unter dieser Situation verkaufen bzw. darf der neue Eigentümer mir nach dem Kauf sofort kündigen (mit 3 Monate Kündigungsfrist) wegen Eigenbedarf oder habe ich eine Chance auf Anklage oder Widerspruch?
  4. Es heißt bei Umwandlung in eine Eigentumswohnung gilt eine Kündigungssperre bis zu 10 Jahren. Ist das der Fall, wenn der neue Eigentümer mir wegen Eigenbedarf kündigt oder wo genau liegt da der Unterschied? Gibt es Chancen/Möglichkeiten, dass ich in diese "Sperren-Regelung" auch kommen kann?

Ich bin für jede Unterstützung dankbar!

Liebe Grüße

Kündigung, Mietwohnung, Mieterhöhung, Vermieter
Ist derzeitige Inflation schon in Indexmiete für zukünftige Wohnung berücksichtigt?

Wenn man jetzt einen Mietvertrag für eine sich noch im Bau befindende Wohnung abgeschlossen hat, der Mietbeginn voraussichtlich März 2023 ist, und dafür eine Indexmiete (siehe unten) vereinbart wurde, ist die derzeitige Inflation dann schon im Mietpreis eingerechnet?

Also wird dann bei einem Mietbeginn im März 2023, nach einem Jahr, also im März 2024 geschaut, wie die Inflation von 03/23 bis 03/24 war, und so viel teurer wird dann die Miete, so dass die aktuelle Inflation (2022) gar keine Rolle mehr spielt, oder wie läuft das ab?

Für dieses Mietverhältnis ist eine Indexmiete gemäß § 557 b BGB vereinbart. Es gilt Folgendes:

a) Die mtl. Nettokaltmiete gemäß § 2 (1) dieses Vertrages verändert sich jeweils in dem gleichen prozentualen Verhältnis, in dem sich der vom statistischen Bundesamt ermittelte monatliche Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Basisjahr 2015 = 100) im Verhältnis zum Stand bei Mietbeginn bzw. – bei einer erneuten Anpassung der Miete aufgrund dieser Indexklausel – gegenüber dem Stand der letzten Mietanpassung aufgrund dieser Indexklausel verändert hat, frühestens allerdings nach Ablauf eines Jahres seit Mietbeginn bzw. – bei einer erneuten Anpassung der Miete aufgrund dieser Indexklausel – nach Ablauf eines Jahres seit der letzten Mietanpassung aufgrund dieser Indexklausel. Es gilt dann folgende Formel:

neue Miete = alte Miete x neuer Indexstand/alter Indexstand.

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Nießbrauchsberechtigter verlangt NK & will neuen Mietvertrag aufsetzen?

Die Vermieter sind schriftlich im Mietvertrag fest gehalten. Im Vertrag steht noch jemand anderes mit einem Nießbrauchsrecht drin, da derjenige früher mal Eigentümer war und diese Wohnung dann den aktuellen Vermietern als eine Schenkung übergeben hat.

Die Schenkung ist angeblich noch nicht ganz vollzogen.

Da die Vermieter das Konto der Nießbrauchberechtigten angegeben haben erhält diese die Miete.

Die Vermieter haben also rein gar nichts von der Wohnung außer die Rechten&Pflichten eines Vermieters.

Wie kann es möglich sein das eine Nießbrauchberechtigte Person den Mietern eine Jahres-Nebenkostenabrechnung zu schickt und diese Zahlung verlangt???

Ist das nicht alleinige Aufgabe eines Vermieters?

Selbst wenn der Vermieter die Nießbrauchberechtigte Person als Zahlungsempfängering im Mietvertrag angegeben hat, wie ist das überhaupt möglich das diese Nb.-Person die Jahres-Nebenkostenrechnung der Wohnung erhält und sich direkt an die Mieter damit wendet?

Nur der Vermieter allein darf Zahlungen verlangen oder??

Für mich ergibt hier vieles gar keinen Sinn, denn soweit ich weiß bedeutet Nießbrauchberecht nur das derjenige die Wohnung bei Eigenbedarf wieder beziehen kann. Sonst nichts.

Das der jenige das ganze Geld der Wohnung einnimmt ist doch eine rein persönliche Abmachung zwischen Vermieter und dem Schenkungsgeber. Als Mieter sind wir doch nur dem Vermieter sowie im Vertrag fest gehalten irgendwelche Zahlungen verpflichtet?

Wenn der Schenkungsgeber & Nießbrauchberechtigter etwas möchte müsste er sich da nicht an den Vermieter wenden?

Noch dazu möchte diese Person mit uns Mietern einen komplett neuen Mietvertrag aufsetzen indem er die Warmmiete sogar noch erhöht. Das geht doch gar nicht oder??

PS: Übrigens bin ich seit 1 Jahr in der Wohnung, meine Mutter war davor in dieser Wohnung und hatte die letzten Jahre niemals eine Jahresnebenkostenabrechnung erhalten. Ich nun plötzlich schon. Diese ist dann ca 266% höher ausgefallen.

Ich bin total fertig, das ist meine allererste Wohnung überhaupt und ich habe null Erfahrung und Ahnung, deshalb die ganzen Fragen. Ich hoffe jemand kann mir etwas damit helfen. Vielen lieben Dank im Voraus

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Darf neuer Vermieter einem langjährigen Mieter den Unterstand für Roller einfach abreißen, ohne Bescheid zu geben?

Wir haben einen neuen Vermieter und ich bin noch die einzige Mieterin mit altem Vertrag, also quasi ist meine Miete günstiger als die neu vermieteten.

Meine Annahme, ich will ja keinem was unterstellen 🙄, ist das er mich jetzt wohl gern los wäre, um meine Wohnung auch zu modernisieren und überteuert neu zu vermieten.

Es fing so an, dass meine kleine Wildwuchsfläche, wo ich Wildblumensamen gesät habe, für Bienen und so, radikal abgemäht würde, wie auch Wilde Erdbeeren extra kurz abrasiert wurden.

Jetzt will er den großen Baum fällen, der im Sommer immer schön Schatten gibt und verschiedene Sträucher in denen viele Tiere ihre Nester haben... Naja, da Werd ich wohl nix gegen machen können, regt mich aber auch auf.

Als die dann schon mal die großen Äste abgesägt haben, fiel ein großer Ast auf meinen Rollerunterstand und die wurde erheblich beschädigt.

Als ich ihn darauf ansprach kam nur "Das wird eh alles abgerissen". Und ich "Hallo? Ich hab das vom alten Vermieter genehmigt bekommen und man hätte wenigstens mit mir drüber reden können", meinte er "Das ist MEIN Grundstück und da kann ich machen was ich will. Außerdem hast du schon lange keine Mieterhöhung bekommen und das werde ich jetzt nachholen"... 😳so ungefähr mein Gesichtsausdruck.

Für mich ist die Sache eigentlich klar, das er mich raus ekeln will, weil er einem anderen Mieter einen Gemüsegarten erlaubt hat und das Holz am Balkon und der Hauswand gestapelt wird.

Also, hab ich ihm gesagt, "kannst ja die Miete erhöhen, aber ich lass das erstmal prüfen, weil ich ja den Garten nicht mehr nutzen darf wie vorher und weil meine Wohnung von sämtlicher Modernisierung nix gesehen hat, muss da erstmal ne anständige Begründung für die Erhöhung kommen"

So... Jetzt warte ich auf die nächste Reaktion🙈

Aber das mit dem Rollerunterstand fuchst mich gewaltig. Ich hab eigentlich nur verlangt, daß er mit mir darüber reden hätte sollen, bzw wer die denn repariert. Darf er den einfach abreißen? Jetzt mal angenommenen, ich hätt ihn nicht angesprochen und er hätt den ohne mit mir zu reden abgerissen. Fand das eigentlich schon scheiße das er mir nicht gesagt hat, daß die den kaputt gemacht haben und ich ihn erst ansprechen musste.

Darf er dem einem was erlauben und dem anderen, der erst durfte die Erlaubnis entziehen?

Wohnung, Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, gartennutzung, Sachbeschädigung
Falsche Betriebskostenabrechnung - trotzdem Mieterhöhung?

Hallo ihr Lieben!

Wir hatten Anfang des Jahres eine falsche Betriebskostenabrechnung erhalten, wo wir laut den Vermieter 1.800€ nachzahlen sollten! Da uns das aber viel zu viel vorkam, haben wir uns schlau gemacht und nachgerechnet, Widerspruch eingelegt und mussten hinterher nur ca. 380€ nachzahlen.

In der falschen Betriebskostenabrechnung wurde auch unsere Miete erhöht. Diese Mieterhöhung haben wir aber, da wir schon Widerspruch eingelegt hatten für die gesamte Abrechnung, nicht weiter beachtet.

Da der Vermieter aber auch keine neue Abrechnung ausstellen wollte, haben wir, da wir alle sehr Stress hatten zu dem Zeitpunkt (Anfang des Jahres-Stress, Jobwechsel, usw.) einfach eben die 380€ nachgezahlt und weiter unsere normale Miete gezahlt.

Nun haben wir vom Vermieter eine Zahlungserinnerung bekommen, da wir anscheinend im Mietrückstand sind. Nach einem WG-Streit, wer denn nun nicht gezahlt hat, ist uns im Anhang was aufgefallen: Ein Kontenblatt.

Dort konnten wir sehen, dass die Miete trotz der falschen Berechnung + Widerspruch erhöht wurde.

Wir fühlen uns etwas hilflos jetzt. Wir haben alle keine Ahnung, wer jetzt im Recht ist und ob wir wirklich jetzt nachzahlen + doch jetzt die erhöhte Miete aus der falschen Abrechnung zahlen müssen.

Kennt sich hier eventuell jemand damit aus? Wir wissen nicht weiter und haben das Geld um ehrlich zu sein einfach nicht, um das alles (Nachzahlung + neue Miete) grade zu stemmen.

Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe!

Miete, Recht, Mieterhöhung, Mietkosten, Nebenkostenabrechnung
Mieterhöhung-wann Wohngeld Antrag einreichen?

Hallo!.

Meine Mutter hat eine Mieterhöhung von ihren Vermietern per Brief heute am 11. Mai 2020 erhalten.

Die Miete steigt ab dem 1. September.

Sie erhält eine sehr kleine Rente und ist wahrscheinlich wohngeldberechtigt. Die Frage ist aber, WANN sie den Wohngeldantrag stellen sollte?

Sie will den erst im Juli stellen, weil dann wäre noch genügend Zeit und man könnte den vorher nicht stellen.

Sie wohnt in einem Dorf, und die Sachbearbeiterin wäre auf längere Zeit krank und da gäbe es auch keinen Stellvertreter. Die Sachbearbeiterin sei wohl frühestens im Juni oder Juli wieder im Amt.

Ich bin der Meinung, dass sie diese Woche schon den Wohngeldantrag stellen sollte, weil dann ist der schon mal gestellt, der bisherige Mietvertrag liegt vor, das Schreiben der Vermieter zur Erhöhung der Miete liegt vor, alles Wichtige ist schriftlich vorhanden. ,

Sie kann die Formulare einreichen und dann hat das Amt über 3 Monate Zeit, den Antrag zu bearbeitens.

Damit sie dann passend zum 1. September, wenn die Miete erhöht wird, tatsächlich dann auch schon das Wohngeld erhalten kann, falls Sie denn berechtigt ist.

Dabej ist es auch uninteressant, ob die Sachbearbeiterin im Urlaub ist, krank ist oder sonst was.

Es muss eine Stellvertretung geben, welche die anfallenden Anträge bearbeitet.

Wie seht ihr das? Hat jemand explizit Ahnung und kann vielleicht sogar auf ein Gesetz verweisen, ab WANN man den Wohngeldantrag beantragen kann?

Meine Meinung ist: desto früher man es beantragt, desto mehr Zeit hat das Amt, und desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass man zum Tag der Mieterhöhung auch das entsprechende Wohngeld erhält.

Desto später man den Eintrag einreicht, desto weniger Zeit hat das Amt um ihn zu bearbeiten, und desto unwahrscheinlicher wird es, dass sie pünktlich zum 1. September ihr Wohngeld erhält.

Grüße

Matthias

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Mieterhöhung bei Indexmiete?

Es geht hier um eine Modernisierungsmaßnahme im Rahmen der Energieeffizienz. Da er die Kosten demnächst auf die Miete umlegen wird, wollten wir fragen: wie hoch darf die Mieterhöhung maximal bei einer Indexmiete unter den oben genannten Rahmenbedingungen sein?

Die Modernisierung musste wohl aufgrund von baulichen Schäden durchgeführt werden.

Das hängt soweit ich weiss von den Gesamtkosten der Modernisierung ab. Wenn man beispielsweise davon ausgeht, dass die Kosten sich bei 5000 Euro belaufen, darf er bis zu jährlich 8 Prozent davon umlegen. Also folglich 400 Euro pro Jahr/monatlich dann ca. 33 Euro.

Trifft diese Rechtsprechung mit den 8 Prozent auch auf die Indexmiete zu? Oder gilt da ein anderer Passus?

Und liege ich mit der Vermutung richtig, dass eine Mieterhöhung bei der Indexmiete eigentlich ausgeschlossen ist? Mit der Ausnahme die Moderniersung ist für den Vermieter verpflichtend.

Hier die etwas alte Quelle, in der noch die alte Mieterhöhung von 11 anstatt 8 Prozent drinstehen.

Ist nicht die beste Quelle, aber für Laien sehr gut lesbar :)

Hat jemand Erfahrungen bei der Indexmiete und Mieterhöhungen? Ist das zulässig? Falls das Schreiben kommt, lohnt es sich vom Mieterbund Unterstützung anzufordern? Oder ggf. rechtlich dagegen vorzugehen? Oder sind die Chancen eher mau, dass es sich gar nicht lohnt. Rechtsschutzversicherung wäre vorhanden.

Bin über den Tipp/Ratschlag dankbar!!!

Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Indexmiete, Wirtschaft und Finanzen

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