Kann ich Vermieter wegen Nötigung anzeigen?

Hallo,

ich wohne seit 3 Jahren in einer Mietwohnung und zahle eine Miete, die weit über dem Mietspiegel meiner Stadt liegt. Nun verlangt mein Vermieter eine Mieterhöhung, die nicht rechtens ist, da er bereits über dem Mietspiegel liegt und keinen Grund vorweisen kann (wie z.B. Sanierung). Sein aufgeführter (nicht zulässiger) Grund: steigende Kosten. Er behauptet ohne die Erhöhung würde sich das Mietobjekt nicht mehr rentieren. Als ich seine Forderung abgelehnt habe, ist er sehr respektlos in seinem Ton geworden (in Mail) und hat mir mehrfach gedroht er würde die Wohnung an einen Eigennutzer verkaufen, wenn ich seine Forderung nicht eingehe.

Randinfo:

Meine Schwester hat im selben Haus auch eine Wohnung von einem anderen Vermieter (gleiche Größe! gleiche Wohnung!) und zahlt 140 € weniger Kaltmiete als ich. Ihr Vermieter verlangt keine Mieterhöhung.

  1. Wie kann es sein, dass es sich für ihn nicht rentiert, obwohl er schon zu viel Miete verlangt und obwohl andere Vermieter offensichtlich keine Probleme haben? Jeder Vermieter in diesem Haus müsste dann doch die gleichen Kosten/Steuern etc. für die Wohnung zahlen oder? 
  2. Kann ich meinen Vermieter wegen Nötigung (Erpressung?) anzeigen?
  3. Darf er die Wohnung unter dieser Situation verkaufen bzw. darf der neue Eigentümer mir nach dem Kauf sofort kündigen (mit 3 Monate Kündigungsfrist) wegen Eigenbedarf oder habe ich eine Chance auf Anklage oder Widerspruch?
  4. Es heißt bei Umwandlung in eine Eigentumswohnung gilt eine Kündigungssperre bis zu 10 Jahren. Ist das der Fall, wenn der neue Eigentümer mir wegen Eigenbedarf kündigt oder wo genau liegt da der Unterschied? Gibt es Chancen/Möglichkeiten, dass ich in diese "Sperren-Regelung" auch kommen kann?

Ich bin für jede Unterstützung dankbar!

Liebe Grüße

Kündigung, Mietwohnung, Mieterhöhung, Vermieter
Muss Jobcenter die neue Miete trotz fehlendes Schreiben bezahlen oder muss die Vermieterin das Schreiben kopieren und erneut versenden?

Meine Nachbarin kam mal wieder heulend an und bat mich um Hilfe. Sie spricht nicht sehr gut deutsch ( Litauerin ). Wir haben im Frühjahr 2022 Balkone angebaut bekommen und sollten deshalb ab Oktober 2022 jeweils ( also jeder Mieter ) 98,-€ mehr Miete bezahlen. Sie hat das Schreiben der Mieterhöhung verloren und hat vergessen, die höhere Miete beim Jobcenter zu beantragen. Daher hat sie im Dezember eine Abmahnung bekommen, denn es fehlten auf dem Konto der Vermieterin 294,-€ ( mittlerweile 392,-€ ). Sie reichte dann einen Antrag über die Übernahme der neuen Miete beim Jobcenter ein und fügte die erste Abmahnung anbei. Das Jobcenter schrieb ihr, sie möge das Schreiben, ausdenken hervorgeht, weshalb mehr Miete gezahlt werden muss, einreichen. Sie suchte überall und fand das Schreiben nicht. Sie schrieb der Vermieterin mit der Bitte, eine Kopie des verlorengegangenen Schreibens zugeschickt zu bekommen, doch bekam es nicht. Sie rief die Vermieterin an und bat telefonisch um eine Kopie des Schreibens. Die Vermieterin sagte ihr, dass das ihr Problem sei, sie hätte das Schreiben abheften müssen und legte den Hörer mitten im Gespräch auf. ( Die Vermieterin ist für solch ein Verhalten bekannt - sie hatte nicht mal eben einen schlechten Tag und ist nächste Woche anders ). Jetzt hat sie bereits die 2. Abmahnung bekommen und das Jobcenter kündigte ihr eine Senkung der Hilfe zum Lebensunterhalt an, da sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sei. Wie sieht es nun aus? Muss das Jobcenter trotz des fehlenden Schreibens die neue Miete übernehmen? Aus den beiden Mahnungen geht lediglich die Höhe der fehlenden Miete hervor - aber nicht der Grund ( Balkonanbau ). Oder kann man per Einstweiliger Verfügung die Vermieterin dazu zwingen, eine Kopie des Schreibens an meine Nachbarin zu senden?

Kündigung, Miete, Arbeitslosengeld, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, ALG II, Arbeitsamt, Grundsicherung, Hartz IV, Bürgergeld
Falsche Betriebskostenabrechnung - trotzdem Mieterhöhung?

Hallo ihr Lieben!

Wir hatten Anfang des Jahres eine falsche Betriebskostenabrechnung erhalten, wo wir laut den Vermieter 1.800€ nachzahlen sollten! Da uns das aber viel zu viel vorkam, haben wir uns schlau gemacht und nachgerechnet, Widerspruch eingelegt und mussten hinterher nur ca. 380€ nachzahlen.

In der falschen Betriebskostenabrechnung wurde auch unsere Miete erhöht. Diese Mieterhöhung haben wir aber, da wir schon Widerspruch eingelegt hatten für die gesamte Abrechnung, nicht weiter beachtet.

Da der Vermieter aber auch keine neue Abrechnung ausstellen wollte, haben wir, da wir alle sehr Stress hatten zu dem Zeitpunkt (Anfang des Jahres-Stress, Jobwechsel, usw.) einfach eben die 380€ nachgezahlt und weiter unsere normale Miete gezahlt.

Nun haben wir vom Vermieter eine Zahlungserinnerung bekommen, da wir anscheinend im Mietrückstand sind. Nach einem WG-Streit, wer denn nun nicht gezahlt hat, ist uns im Anhang was aufgefallen: Ein Kontenblatt.

Dort konnten wir sehen, dass die Miete trotz der falschen Berechnung + Widerspruch erhöht wurde.

Wir fühlen uns etwas hilflos jetzt. Wir haben alle keine Ahnung, wer jetzt im Recht ist und ob wir wirklich jetzt nachzahlen + doch jetzt die erhöhte Miete aus der falschen Abrechnung zahlen müssen.

Kennt sich hier eventuell jemand damit aus? Wir wissen nicht weiter und haben das Geld um ehrlich zu sein einfach nicht, um das alles (Nachzahlung + neue Miete) grade zu stemmen.

Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe!

Miete, Recht, Mieterhöhung, Mietkosten, Nebenkostenabrechnung
Umbau der Wohnung - kein Balkon mehr. Was tun?

Hallo liebe Community,

mein Freund und ich sind wirklich verzweifelt und wissen nicht, was wir tun sollen. Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann uns weiterhelfen.

Folgende Situation:

Am 01.08.2019 sind wir in eine wirklich schöne (und günstige) Wohnung gezogen. Sie hat 74qm und einen Balkon. Die Aussicht ist nicht die schönste, der Balkon geht zu den Bahngleisen und einer Straße raus, was uns aber überhaupt nicht stört. Das wichtigste Kriterium für uns bei der Wohnungssuche war es, einen Balkon zu haben.

Bei der Schlüsselübergabe wurden wir von unserem Vermieter (eine Genossenschaft) informiert, dass das Haus im Frühjahr 2020 energetisch saniert wird. Der Herr sagte uns, dass die Fassade neu gedämmt wird, die Balkone neue Geländer und einen neuen Bodenbelag bekommen. Das klang für uns super und wir haben den Mietvertrag unterschrieben.
Wir haben den Balkon beim Einzug aufgehübscht und uns Balkonmöbel gekauft, das war nicht ganz günstig.

Jetzt haben wir am 31.10.2019 einen Brief im Briefkasten gehabt, in dem die geplanten Neuerungen genau aufgeführt sind:

Die Balkone zur Bahnseite (es gibt auch noch welche zur anderen Seite raus) werden erweitert, eingeglast und in den Wohnraum integriert. Das bedeutet, unser Wohnzimmer wird um 5qm erweitert, der Balkon fällt dann aber weg. Natürlich wird dann die Wand, die den Balkon momentan von der Wohnung trennt auch abgerissen, was unsere gesamtes Einrichtungskonzept hinfällig macht.

Die ganze Renovierung dauert laut Brief ca. ein Jahr, die Bauarbeiten direkt in unserer Wohnung dauern ca. 2 Wochen. Mein Freund ist Schichtarbeiter und muss tagsüber schlafen, was leider mit den Bauarbeiten direkt in der Wohnung unmöglich wird.

Wenn wir das bei der Schlüsselübergabe gewusst hätten, oder zumindest informiert worden wären, dass ein Wegfallen des Balkons eventuell möglich ist, hätten wir die Wohnung nicht genommen.

Es wird uns von der Genossenschaft zugestanden, bis Ende November außerordentlich zu kündigen. Allerdings können wir uns einen erneuten Umzug nach 3 Monaten nicht leisten und haben auch keine Zeit dafür das so kurzfristig zu machen.

Außerdem ist nach der Sanierung eine Mieterhöhung von bis zu 240€ angedacht, und das obwohl wir keinen Balkon mehr haben. Abgesehen davon ist die Wohnung dann kaum noch günstiger als die von privaten Vermietern.

Für mein persönliches Rechtsempfinden ist das so wie das gelaufen ist nicht in Ordnung. Was würdet ihr tun?

Hoffentlich bekommen wir ein paar Rückmeldungen.

Liebe Grüße

Wohnung, Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Mietvertrag, Balkon
Sonderkündigung bei Nichteinhaltung der Modernisierungsversprechen?

Hallo, ich habe vor einiger Zeit eine Benachrichtigung von meinem Vermieter über Modernisierungsvorhaben bekommen. Dabei war alles soweit in Ordnung, u.A. wurde eine Vergrößerung des Balkons versprochen, sollte eine Baugenehmigung erteilt werden. Sollte sie nicht erteilt werden würde ich als Mieter umgehend benachrichtigt. Im Zuge anderer Arbeiten habe ich so nebenbei mitbekommen, das unsere Balkone nicht vergrößert werden, sondern nur ein neues Geländer angebracht werden soll.

Nun war der versprochene große Balkon eigentlich der einzige Grund weshalb ich nicht gekündigt habe und die Anderen, größtenteils unnötigen Modernisierungen über mich ergehen lassen wollte. Da mir bis heute aber nicht offiziell mitgeteilt wurde das der Balkon nicht vergrößert wird, es aber scheinbar bekannt ist das dieser nicht vergrößert wird, wurde mir ja nicht umgehend Bescheid gegeben, was letztlich ja so versprochen wurde.

So stelle ich mir die Frage ob evtl. ein Sonderkündigungsrecht zustande kommen könnte, sollte bekannt werden, das die Information zurückgehalten wurden bzw. eine ander Art der Verkürzung der Kündigungsfrist. Das Ganze könnte man ja letztlich abgleichen indem der Vermieter das Datum der Baugenehmigungsabsage angeben muss.

Rechtsanwalt, Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Vertrag, Mieterschutz, Rechte und Pflichten, sonderkuendigung, mietvertrag kündigen

Meistgelesene Fragen zum Thema Mieterhöhung