Mit welcher Formulierung lehne ich ein Mieterhöhungsverlangen ab?

4 Antworten

Entspricht das Mieterhöhungsverlangen nicht den gesetzlichen Vorgaben ist es unwirksam.

Widerspruch nicht nötig. Mit dem würde man dem Vermieter nur Gelegenheit geben mal eben schnell ein wirksames Mieterhöhungsverlangen nachzuschieben.

Es ist aber zulässig die ortsübliche Vergleichsmiete etwas zu überschreiten.

Ich rate darum dazu das Mieterhöhungsverlangen sicherheitshalber fachlich prüfen zu lassen.

Hiermit widerspreche ich dem mir am xx.xx.xxxx per Post zugegangenen Mieterhöhungsverlangen.

Führt aber natürlich nur zu irgendwas außer Gerichts-und Anwaltskosten, wenn es auch irgendeinen sinnvollen Grund gibt, warum das Verlangen nicht berechtigt sein sollte.

Sjuscha 
Fragesteller
 29.08.2016, 21:51

Danke. Es geht hier darum, dass die geforderte Miete dann über der ortsübl. Vergleichsmiete läge. Habe ich das weiter zu spezifizieren?

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Falls im Mieterhöhungsverlangen aufgefordert wird, zuzustimme und du das aber nicht fristgerecht tust, kann die Miete zum Termin nicht erhöht werden. Der Vermieter könnte aber auf Zustimmung klagen. Falls die Zustimmungsauforderung fehlt, ist das MEV unwirksam. Du solltest dann einfach schweigen und die bisherige Miete weiterhin zahlen.