Rücknahme Mieterhöhungsverlangen seitens vermieter nach sonderkündigungsrecht durch Mieter möglich?
Hallo,
ich habe mitte September 2021 ein Mieterhöhungsverlangen zum 01.12.2021 gem. Paragraph 558 BGB vom Vermieter erhalten und habe / hatte bis 30.11.2021 Zeit zuzustimmen oder eben nicht. Gestern (27.11.2021) habe ich dann erklärt nicht zuzustimmen und ihm meine außerordentliche Kündigung gem. Paragraph 561 (Sonderkündigungsrecht mit nur 2 Monaten Kündigungsfrist) zum 31.01.2022 zugestellt.
Jetzt meldet er sich bei mir und teilt mit, mich als Mieter nicht verlieren zu wollen, das Mieterhöhungsverlangen vom September zurück zu nehmen, und ich solle doch jetzt die Kündigung zurück nehmen.
Nun meine Frage: Ist jetzt mein Sonderkündigungsrecht erloschen weil die Grundlage fehlt? Er hat das Mieterhöhungsverlangen ja nun zurück genommen. Und muss ich jetzt nochmal ordentlichen kündigen und damit die vollen 3 Monate Kündigungsfrist einer ordentlichen Kündigung einhalten oder bleibt mein Sonderkündigungsrecht bestehen und die außerordentliche Kündigung gültig?
3 Antworten
Dein Sonderkündigungsrecht bleibt bestehen, er kann seine Kündigung nicht zurücknehmen und aus der Welt schaffen.
Lediglich in beidseitigem Einverständnis kann etwas anderes vereinbart werden.
Sorry, hab mich unpräzise ausgedrückt.
Er hat eine Willenserklärung ausgesprochen (die Erhöhung). Diese setzt Rechtsfolgen in die Welt (dein Kündigungsrecht) und diese Folgen kann er nicht mehr einseitig beseitigen.
Setz dich mit dem Vermieter zusammen und klärt das Problem.
Wenn ihr euch einig seid könnte das jetzige Mietverhältnis bei behalten werden
Was noch möglich ist: Ein neuer Mitvertrag.
Danke für die Einschätzung.
Natürlich will ich das Problem mit ihm vernüftig klären. Ich wollte vorher halt nur schwarmwissen abklopfen was rechtlich korrekt ist in diesem Fall.
Das Mietverhältnis beizubehalten ist aber für mich nicht mehr Thema. Weil ich habe mich bis zur Einreichung der Kündigung dran gemacht eine neue Bleibe zu finden. Ein neuer Mietvertrag also auch nicht.
ich denke, dann würde die normale hesetzl. Kündigungsfrist nur noch greifen
Er hat ja keine Kündigung ausgesprochen. Er hat nur mitgeteilt sein Mieterhöhungsverlangen zurück zu nehmen.
Aber schon mal vielen Dank für die Einschätzung.