Rücknahme Mieterhöhungsverlangen seitens vermieter nach sonderkündigungsrecht durch Mieter möglich?

3 Antworten

Dein Sonderkündigungsrecht bleibt bestehen, er kann seine Kündigung nicht zurücknehmen und aus der Welt schaffen.

Lediglich in beidseitigem Einverständnis kann etwas anderes vereinbart werden.

Maddy199406 
Fragesteller
 28.11.2021, 13:48

Er hat ja keine Kündigung ausgesprochen. Er hat nur mitgeteilt sein Mieterhöhungsverlangen zurück zu nehmen.

Aber schon mal vielen Dank für die Einschätzung.

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AnglerAut  28.11.2021, 13:54
@Maddy199406

Sorry, hab mich unpräzise ausgedrückt.

Er hat eine Willenserklärung ausgesprochen (die Erhöhung). Diese setzt Rechtsfolgen in die Welt (dein Kündigungsrecht) und diese Folgen kann er nicht mehr einseitig beseitigen.

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Maddy199406 
Fragesteller
 28.11.2021, 13:58
@AnglerAut

Ahhhh okay jetzt hab ich das verstanden. Sorry 🙈

aber vielen dank - das macht sinn 👍

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Setz dich mit dem Vermieter zusammen und klärt das Problem.

Wenn ihr euch einig seid könnte das jetzige Mietverhältnis bei behalten werden

Was noch möglich ist: Ein neuer Mitvertrag.

Maddy199406 
Fragesteller
 28.11.2021, 14:44

Danke für die Einschätzung.

Natürlich will ich das Problem mit ihm vernüftig klären. Ich wollte vorher halt nur schwarmwissen abklopfen was rechtlich korrekt ist in diesem Fall.

Das Mietverhältnis beizubehalten ist aber für mich nicht mehr Thema. Weil ich habe mich bis zur Einreichung der Kündigung dran gemacht eine neue Bleibe zu finden. Ein neuer Mietvertrag also auch nicht.

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ich denke, dann würde die normale hesetzl. Kündigungsfrist nur noch greifen

Maddy199406 
Fragesteller
 28.11.2021, 13:49

Das wäre grausig... aber danke für die Einschätzung

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