Kündigung zurücknehme?

14 Antworten

Gekündigt ist gekündigt. Das ist eine einseitige Willenserklärung die verbindlich ist.

Wenn Du allerdings dort bleiben willst und der AG Dir anbietet die Kündigung "zurückzunehmen", könnt Ihr in gegenseitigem Einvernehmen die Kündigung "vergessen".

Mir kommt das aber schon etwas seltsam vor. Erst will Dein AG Dich kündigen und dann soll ein Fortbestand des Arbeitsverhältnisses von einer Woche abhängen?

Bist Du sicher, dass er nur gewährleisten will, dass Du Deinen Job gut erledigst und keinen "gelben Schein" bringst?

Es kann durchaus passieren dass Du Dich nächste Woche reinhängst und er am Freitag trotzdem sagt "sorry, die Kündigung gilt".

DerCaveman  18.10.2019, 10:41
Bist Du sicher, dass er nur gewährleisten will, dass Du Deinen Job gut erledigst und keinen "gelben Schein" bringst?

Moeglicherweise will der Chef auch von der dreiwoechigen Klagefrist fuer eine Kuendigungsschutzklage ablenken.

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Fabio631 
Fragesteller
 18.10.2019, 11:04
@DerCaveman

Naja es gab ein paar Probleme und wenn ich mich anstrenge will er die zurücknehmen

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Nein, kann er nicht. Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Wenn sie dem Arbeitnehmer zugegangen ist, dann kann sie vom Arbeitgeber nicht mehr zurückgenommen werden. Das wäre nur vor Zugang der Kündigung oder gleichzeitig mit dem Zugang möglich.

  1. Du musst Dich sofort arbeitssuchend melden. Sonst kann es sein, dass es da Probleme gibt, falls es nicht „gut läuft.“
  2. Du musst Dir überlegen, ob Du da noch arbeiten willst. Ich würde das nicht wollen. Denn beim nächsten Mal, wenn der Chef schlecht schläft, kommt die nächste Kündigung.
  3. Je nach dem, wie die Chancen sind für Dich auf dem Arbeitsmarkt, würde ich die Kündigung annehmen und was anderes suchen. Oder die Rücknahme (auch wenn rechtlich nicht korrekt) annehmen und dann was anderes suchen.
Familiengerd  18.10.2019, 14:31
Nein, kann er nicht. Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung.

Doch, der Arbeitgeber kann eine Kündigung zurücknehmen.

Das ist aber nur dann von Belang, wenn der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erhoben hat; die Rücknahme der Kündigung kann in dann in eine gewisse Bredouille mit seiner Klage bringen.

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tinalisatina  18.10.2019, 15:44
@Familiengerd

Da hast Du Recht, bei einer KS-Klage ist das möglich. Aber soweit sind wir hier aber (zum Glück) noch nicht.

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Der Arbeitgeber ist frei in seiner Entscheidung. Selbstverständlich kann er die Kündigung zurück nehmen.

warg72  18.10.2019, 10:23

So einfach geht das nicht. Nur im gegenseitigen Einverständnis.

https://www.lecturio.de/magazin/kuendigung-rueckgaengig-machen/

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Familiengerd  18.10.2019, 14:34
@warg72

Selbstverständlich geht das - nur ist die Kündigung halt "raus" und die Rücknahme ist bedeutungslos für den Arbeitnehmer, wenn sie ihn nicht interessiert.

Anders wäre es allerdings, wenn der Arbeitgeber die Kündigung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers zurückziehen würde.

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Nein.

Der Vertrag ist der Kündigungsfrist mit Zugang beim Empfänger einseitig beendet.

Ihr müsstet einen neuen schließen.

Ich halte das für eine Ausrede vom Chef. Er wird nächste Woche sicher nicht zu erreichen sein.

Bitte noch heute beim Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit melden.

Hab grad ähnliches und hab mich schon schlaugemacht: Ja, das geht, wenn BEIDE Seiten dem Zustimmen. Also AG UND AN. Einseitig geht es nicht.

Bei mir ist es so, dass mein Büro aufgelöst wird (was alle seit 12 Monaten wissen).

Erst kam null vom AG, dann, dass ich gekündigt werde, dann dass auch Aufhebungsvertrag möglich.. dann, dass ich mir aussuchen kann, ob Kündigung oder Aufhebungsvertrag.. beides mit Abfindung. War insgesamt 2x bei Anwalt, hatte Telefonat mit Arbeitsamt.. gestern um 10.00 dann dem AG mitgeteilt: okay, schickt Kündigung.

Die soll wegen Abwesenheit des Geschäftsführers nächste Woche kommen.

Gestern um 15.00 war direkter Vorgesetzter da, stellt fest, dass sie einige Projekte voll verbockt haben, jemand die retten muss und "hast du eigentlich schon was neues? Wir sind doch noch nicht fertig"

Why do I feel me veroarscht?

Jetzt frag ich mich auch, ob die die Kündigung wirklich schicken? Und wenn, wie sie da wieder rauskommen?

Daher hab ich natürlich schon mal recherchiert..

Es geht. Muss aber schriftlich festgehalten werden.

Achte beim ggf. neuen Vertrag darauf, ob alles so beibehalten wird wie im 1. Vertrag.

https://www.lecturio.de/magazin/kuendigung-rueckgaengig-machen/

Und meld Dich unbedingt schon mal beim Abeitsamt, nicht dass Du Dir,w enn es doch nicht klappt, eine Sperre einhandelst.

warg72  18.10.2019, 10:28

Und nb: mein AG ist manchmal echt gaga. Das ist nciht von der Hand zu weisen und tatsächlich frage ich mich ernsthaft, ob ich nach so einem Geeier wirklich weitermachen will oder nicht.

Da muss man einfach auf den eigenen Nutzen schauen.

Ich werde, wenn jetzt doch alles anders läuft als jetzt besprochen dann jedenfalls keine Hemmungen haben, endlich auf Reha zu gehen.

Kommt sie immer noch günstiger als die 200.000€ Vertragsstrafe,. die ihnen droht von unserem Auftraggeber X-))

(irgendwann ist mal echt gut gewesen mit einseitiger Vera*e, gell)

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