Weiß jemand, ob ich trotz durchgehender Krankschreibung seit Jahresanfang Anspruch auf Urlaub habe?
Selbstverständlich hast du trotz Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Urlaub.
Zwar verfällt Urlaub, der im Anspruchsjahr nicht genommen wurde , aufgrund der Bestimmung des Bundesurlaubsgesetzes BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 3 zum 31.03. des Folgejahres (sofern der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nachweislich darauf hingewiesen hat, dass er seinen Urlaub bis dahin zu nehmen habe, da er ansonsten verfalle).
Das Verfallsregelung gilt allerdings nicht dann, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub wegen lange andauernder Arbeitsunfähigkeit nicht nehmen kann.
Für diesen Fall hat der Europäische Gerichtshof EuGH, dessen Entscheidung auch für die deutsche Rechtsprechung verbindlich ist, mit Urteil vom 22. November 2011 (Aktenzeichen C-214/10 – [KHS]) entschieden, dass ein solcher Urlaubsanspruch erst 15 Monate nach dem Ende des Anspruchsjahres verfällt (in einem früheren Urteil gab es diese zeitliche Beschränkung noch nicht).
Das heißt für dich:
Dein Urlaubsanspruch aus 2025 verfällt erst zum 31.03.2027.
Da du dein Arbeitsverhältnis jetzt beenden willst, muss der Arbeitgeber dir deinen Urlaubsanspruch auszahlen (BUrlG § 7 Abs. 4).
Die Regelungen zum Nichtverfall und zur Auszahlungspflicht betreffen zunächst einmal nur den gesetzlichen Urlaubsanspruch. Ob auch ein darüber hinaus gewährter Urlaubsanspruch davon betroffen ist, hängt davon ab, ob dazu etwas - und wenn ja: was? - arbeitsvertraglich geregelt ist.
und falls ja kann ich das so mit in die Kündigung einbringen ?
Selbstverständlich kannst du in deinem Kündigungsschreiben den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass dein Urlaub abgegolten/ausgezahlt werden muss, da du ihn nicht mehr nehmen kannst.Und auch eine Verrechnung mit eventuellen Minusstunden ist selbstverständlich möglich.
Hinweis:
Minusstunden darf der Arbeitgeber nur dann mit deinen Ansprüchen verrechnen, wenn du diese Minusstunden zu verantworten hast - und wenn es ein vertraglich vereinbartes Arbeitszeitkonto gibt.
Hat jedoch der Arbeitgeber diese Minusstunden zu verantworten oder gibt es kein Arbeitszeitkonto, darf er auch nichts verrechnen.