Während der Ausbildung ehrenamtliche arbeit?

Familiengerd  14.03.2025, 14:42

Hat der Arbeitgeber keine Begründung genannt?

Anonymer18723 
Beitragsersteller
 14.03.2025, 15:23

Nein als ich ihn fragte warum meinte er nur „weil das jeder Azubi Jedes Jahr machen muss und das es Pflicht sei“

3 Antworten

8darf mein Arbeitgeber sowas überhaupt tun?

Nein!

Auf Nachfrage teilst Du mit, dass der Arbeitgeber keine Gründe genannt hat, die die Anordnung dieses Ehrenamtstages mit Deiner Ausbildung in Verbindung bringen.

Das Argument, das wäre schon immer so gewesen, ist formal selbstverständlich Unsinn.

Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, Maßnahmen anzuordnen, die nicht wenigstens einen mittelbaren Bezug zu Deiner Ausbildung haben.

Er kann sich auch nicht auf sein Direktionsrecht nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrechts des Arbeitgebers" Satz 1 berufen, denn damit sind nur Weisungen gedeckt, die Deine Arbeit bzw. Ausbildung betreffen, nicht aber Weisungen, die arbeits-/ausbildungsfremd sind:

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.

In nach dem Berufsbildungsgesetz BBiG § 13 "Verhalten während der Berufsausbildung" Satz 2 Nr 3 sind Auszubildende nur verpflichtet,

den Weisungen zu folgen, die ihnen im Rahmen der Berufsausbildung von Ausbildenden, von Ausbildern oder Ausbilderinnen oder von anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden

Diese Verpflichtung betrifft also keine Weisungen außerhalb des Rahmens der Berufsausbildung.

Wenn das eintägige Ehrenamt also nicht wenigstens ansatzweise ausbildungsbezogen ist, musst Du der Anordnung dazu nicht nachkommen.

Sollte die Anordnung dazu führen, dass er Dich bei Deiner Weigerung an diesem "Ehrenamtstag" nicht beschäftigen (ausbilden, beaufsichtigen) kann, ist das sein Problem: entweder findet er an diesem Tag eine andere Beschäftigung für Dich, oder Du hast dann frei (auf seine Kosten, also nicht mit Abrechnung auf Deinen Urlaubsanspruch oder Deine Ausbildungsvergütung).

So weit die rechtlichen Gegebenheiten. Die Frage ist nur, ob es sich lohnt, wegen dieses einen Tages (der unter Umständen sogar positiver Erfahrungen vermitteln kann) in einen Konflikt/Streit mit Deinem Arbeitgeber zu treten - aber das musst Du für Dich selbst entscheiden.

Die lapidare und unbegründete Antwort von Jurafuchs ist selbstverständlich Unsinn (wie auch seine weiteren Kommentare es sind).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf, Beschäftigung mit Arbeitsrecht privat,als Betriebsrat

Ein großes Dankeschön an solche Arbeitgeber, schade nur, daß es viel zu wenige gibt die so denken.

Es hat bestimmt noch keinem Azubi geschadet, wenn er mal für einen Tag ein paar Stunden außerhalb seines gewohnten Arbeitsfeldes verbringt. Durch jede neue Erfahrung kann man lernen, was letzten Endes auch zur persönlichen Weiterentwicklung beiträgt.

Keine Angst, Du wirst es überleben! 😃

ein "muss" sicher nicht. Doch deine positive Einstellung und Engagement ist

ein positiver Aspekt und ein Pluspunkt.