Zählt es als Offizieller Fehltag wenn ich mich mitten in der Arbeit Krankheitsbedingt abmelde?

2 Antworten

Zählt das als Fehltag ?

Schlicht und einfach: Nein!

Wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitstag abbricht, weil er erkrankt ist, dann hat der Arbeitgeber diesen Tag so zu bezahlen, als hätte der Arbeitnehmer "ganz normal" gearbeitet.

Für den wegen der Erkrankung ausgefallenen "Resttag" gibt es keine Bescheinigung eines Arztes, auch eine rückwirkende (etwa am Folgetag) wird es in diesem Fall nicht geben, und die ist auch nicht erforderlich.

Dieser Tag zählt somit nicht als Krankentag und wird vom Arzt auch nicht als Tag der Arbeitsunfähigkeit bescheinigt!

In einem renommierten Arbeitsrechtskommentar heißt es dazu:

Wird der AN im Laufe des Arbeitstags arbeitsunfähig, so beginnt der Anspruchszeitraum [Anmerkung: gemeint ist der Zeitraum des Anspruchs auf Lohnfortzahlung] nach diesem G[esetz] mit dem nächsten Tag. Für den Tag mit t[eil]w[eiser]. Arbeitsleistung hat der AN seinen regulären Anspruch aus § 611 BGB (BAG 4.5.1971 AP LohnFG § 1 Nr. 3r).

(Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, hrsg. von Müller-Glöge, Preis, Schmidt, 16., neu bearbeitete Auflage, Verlag C. H. Beck, München 2016, Seite 1.863, Rd-Nr 34 zu § 3 EFZG)

In einem andern Kommentar heißt es:

Bei der Berechnung der 6-Wochen-Frist für die Lohnfortzahlung wird nach § 187 Abs. 1 BGB der Tag nicht berücksichtigt, in den der Beginn der Arbeitsunfähigkeit fällt. [...]
Dass der Tag der Erkrankung bei der Berechnung der 6-Wochen-Frist nicht einbezogen wird, bedeutet nicht, dass der AN für diesen Tag keine Entgeltfortzahlung erhält. Dieser Anspruch besteht vielmehr grundsätzlich ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. [...]
Hat die Arbeitsunfähigkeit beispielsweise an einem Dienstag während der Arbeitszeit begonnen, so steht dem AN für diesen Tag weiterhin Arbeitsentgelt zu. Die Entgeltfortzahlungsfrist beginnt dann am Mittwoch [...].

(Peter Wedde, Hrsg., Arbeitsrecht - Kompaktkommentar zum Individualarbeitsrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen, 2., überarbeitete Auflage, Bund-Verlag GmbH, Frankfurt am Main 2010, Seite 805 f, Rd-Nr 55 und 62 zu EFZG § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall)

Kommt auf den AG an, ich schätze Teiltage krank gibt es bei vielen nicht also hat man dann die Wahl zwischen Minusstunden oder einem ganzen Krankheitstag ohne Attest.

Bei uns wurden irgendwann aus Abrechnungsgründen, halbe Krankheitstage eingeführt, weil nur so die Leistungsabrechnung korrekt möglich ist ohne dem MA noch extra Minusstunden zuzumuten.


Familiengerd  31.03.2025, 15:36
Kommt auf den AG an, ich schätze Teiltage krank gibt es bei vielen nicht also hat man dann die Wahl zwischen Minusstunden oder einem ganzen Krankheitstag ohne Attest.

Das ist falsch - siehe dazu meine eigene Antwort.

Morfi655  02.04.2025, 08:39
@Familiengerd

Rechtlich sind Minusstunden vielleicht nicht vorgesehen, aber es ist trotzdem eine Option.

Familiengerd  02.04.2025, 09:13
@Morfi655

Was heißt hier "Option"?

Die Rechtslage ist klar - so wie ich sie beschrieben habe.

Morfi655  02.04.2025, 09:16
@Familiengerd

Das bestreite ich doch gar nicht... aber wenn ich Gleitzeit habe und mich aufn Nachmittag nach 6 Stunden schlecht fühle, dann gehe ich einfach und bestehe nicht auf nen Krankheitstag. Das ist eine Option.

Familiengerd  02.04.2025, 12:14
@Morfi655

Wenn es Gleitzeit gibt und die Kernarbeitszeit nicht davon berührt wird ...

GutenTag2003  31.03.2025, 15:20

Einen Arbeitsunfall mit folgender Arbeitsunfähigkeit, kann man nicht so legen, dass er zeitlich vor Arbeitsbeginn oder danach stattfindet.

Z.B. ein Beinbruch bedingt auch "Teiltag" krank, wenn er im Laufe des Arbeitstages passiert.

Morfi655  31.03.2025, 15:28
@GutenTag2003

Klar, die Frage ist, wie es in der Zeiterfassung steht. Bei uns war das lange eine Augenmaß-Regelung des Vorgesetzten. Wer 2 h nach Einstempeln Durchfall bekommt, war einfach komplett krank, wer aufn Nachmittag wegen Migräne 1-2 h eher geht, wurde meist mit Minusstunden "belohnt".