Anrechnung der prakt. Zeit für die Steuerberaterprüfung
Hallo zusammen,
ich möchte Steuerberater werden. Ich habe eine kaufmännische Ausbildung und schließe bald mein BWL Studium ab. Jetzt habe ich im § 36 StBerG gelesen, dass die praktische Berufserfahrung nach einer kaufmännischen Ausbildung acht Jahre betragen muss und nach einem Abschluss eines Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung, mit einer Studienzeit von weniger als vier Jahren, bei drei Jahren liegt. Im Gesetz steht unter § 36 I 2 StBerG, dass die Zeiten berücksichtigt werden, soweit sie nach dem Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses liegen (und min. einen Wochenstundenumfang von 16h aufweist sowie in einem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erstreckt).
Daraus verstehe ich jetzt folgendes:
Aufgrund meiner Ausbildung habe ich die erste berufsqualifizierende Voraussetzung erlangt. D. h. ich könnte ab jetzt Berufserfahrung sammeln und in acht Jahren die Prüfung antreten.
Durch meinen Bachelor in BWL könnte ich aber die Zeit der Berufserfahrung auf drei Jahre verkürzen.
Da ich aktuell schon in einem einem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern arbeite, habe ich schon Erfahrung gesammelt (ein Jahr).
Meiner Rechnung nach müsste ich jetzt noch zwei Jahre arbeiten, um die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen, da ich meinen Bachelor in einem Jahr habe.
Kann mir das einer bestätigen oder stehe ich da jetzt komplett auf dem Schlauch?