Kündigung nach der Probezeit Ausbildung?
Hey,
ich wollte fragen, nach der Probezeit in der Ausbildung, was hat der Arbeitgeber für ein Recht zwecks der Kündigung?
- Kann der Arbeitgeber fristlos nach der Probezeit kündigen aus einem Wichtigen Grund?
- Kann er auch normal kündigen, hat aber dafür eine 4 Wochen Kündigungsfrist?
Danke euch, blicke da noch nicht so durch.
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
- Kann der Arbeitgeber fristlos nach der Probezeit kündigen aus einem Wichtigen Grund?
eindeutig ja, Diebstahl wäre z.B. was
- Kann er auch normal kündigen, hat aber dafür eine 4 Wochen Kündigungsfrist?
nicht als Arbeitgeber
Einem Auszubildenden kann kaum gekündigt werden. Da müssen schon gravierende Dinge passieren wie häufiges Schule schwänzen und selbst dann muss man erstmal die Schlichtungsstelle einschalten