Kündigung nach der Probezeit Ausbildung?
Hey,
ich wollte fragen, nach der Probezeit in der Ausbildung, was hat der Arbeitgeber für ein Recht zwecks der Kündigung?
- Kann der Arbeitgeber fristlos nach der Probezeit kündigen aus einem Wichtigen Grund?
- Kann er auch normal kündigen, hat aber dafür eine 4 Wochen Kündigungsfrist?
Danke euch, blicke da noch nicht so durch.
2 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
- Kann der Arbeitgeber fristlos nach der Probezeit kündigen aus einem Wichtigen Grund?
eindeutig ja, Diebstahl wäre z.B. was
- Kann er auch normal kündigen, hat aber dafür eine 4 Wochen Kündigungsfrist?
nicht als Arbeitgeber
Okay, super. Ich denke, dass hat meine Frage beantwortet.
Einem Auszubildenden kann kaum gekündigt werden. Da müssen schon gravierende Dinge passieren wie häufiges Schule schwänzen und selbst dann muss man erstmal die Schlichtungsstelle einschalten