Probezeit und Kündigungsfrist?
Hallo, ich habe eine Frage zwecks meiner Kündigungsfrist in der Probezeit als Azubi.
dazu nur eine kleine Vorgeschichte…
ich habe meinem Chef geschrieben das ich Kündigen möchte, nun drängt er mich sofort zu Kündigen, meinte aber auch das ich die Kündigungsfrist bei ihm nicht einhalten muss, ich aber jedoch die Kündigungsfrist einhalten möchte,
nun… laut ihm hab ich kein Anspruch auf zwei Wochen Kündigungsfrist, in dem Beigelegten Ausbildungsvertrag wo die Paragraphe stehen steht,
„Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne einhalten einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden“
Heißt so wie ich es verstehe, kann ich trotzdem auf die zwei Wochen Kündigungsfrist bestehen.
Hab ich ein Recht auf eine Kündigungsfrist?
Ich habe bereits eine neue Ausbildungsstelle, diese fängt am 25.11 an,
deshalb möchte ich die Kündigungsfrist einhalten um mich nicht arbeitslos zu melden.
5 Antworten
Im Ausbildungsverhältnis haben AG und Azubi während der Probezeit nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz ein Recht jederzeit fristlos zu kündigen.
Kündigst Du jetzt in der Probezeit, ist die Kündigung fristlos. Schreibst Du eine Kündigungsfrist von zwei Wochen rein, kann Dich Dein AG sofort fristlos kündigen.
Ja, während der Probezeit ist das überhaupt kein Problem da die fristlose Kündigung nach § 22 Abs. 1 BBiG für beide Seiten gilt
Innrhalb der Probezeit hast du keine Kündigungsfrist, die du einhalten musst. Du kannst jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Auf was für eine Kündigungsfrist willst du bestehen, wenn du sie nicht hast?
Wenn du erst in 2 Wochen kündigen willst, aus wechem Grund auch immer, dann kündige erst in 2 Wochen fristlos. Hauptsache, du bist dann noch in der Probezeit. Warum sind dir die 2 Wochen so wichtig?
Der Vertragstext richtet sich nach dem Gesetzestext nach Paragraph 22 Abs. 1 BBiG. Grundsätzlich kannst du auch eine Kündigung mit Auslaufzeit (also deine 2 Wochen) aussprechen, diese müssten dann noch innerhalb der 2 Wochen liegen. Der Ausbildende wird dir dann aber seinerseits eine Kündigung mot sofortiger Wirkung aussprechen, wenn er mit deiner Kündigung nicht einverstanden ist.
Also, wenn du am 25.11. eine neue Ausbildung beginnst und du zu diesem Zeitpunkt noch in der Probezeit deiner alten Ausbildung bist, kündigst du einfach am 25.11. mit sofortiger Wirkung.
deshalb möchte ich die Kündigungsfrist einhalten um mich nicht arbeitslos zu melden.
Wenn du ohnehin in ein paar Tagen eine neue Stelle antrittst, musst du dich nicht arbeitslos melden.
Sprich das mit deiner Krankenkasse ab, dass du die aktuelle Ausbildung abbrichst und ab dem 25.11. eine neue Stelle beginnst. Dann bleibst du für die 14 Tage beitragsfrei und musst das nicht aus eigener Tasche bezahlen.
Da du deinem Chef bereits mitgeteilt hast, dass du kündigen willst, macht es keinen Sinn mehr, die Kündigung noch 14 Tage hinaus zu ziehen.
Du kannst zu sofort kündigen, mußt aber nicht.
Ja gut also kann der mich so oder so direkt los werden