Ich verschlafe sehr selten, obwohl ich sehr früh aufstehe.

Sollte ich mal verschlafen, ist das bei mir aber kein Problem, da ich "freiwillig" so früh zur Arbeit gehe, Gleitzeit habe und auch drei Stunden später als "normal" noch pünktlich zur Kernzeit in den Betrieb kommen kann

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Ja

Warum ich gerne Fisch esse? Weil er mir schmeckt.

Ich mag fast alle Arten von Fisch, egal ob gebraten, gedünstet, gegrillt, überbacken.....

Wenn ich im Urlaub in entsprechenden Ländern bin, esse ich fast jeden Tag Fisch und Meeresfrüchte.

Auch daheim kommt jede Woche mindestens einmal, oft auch bis zu drei-/viermal Fisch und/oder Meeresfrüchte auf den Tisch

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Wenn ich 7 Überstunde habe heißt das ich kann einen Tag nicht kommen ?

Das kommt auf die Regelungen im Arbeitsvertrag/anwendbaren Tarifvertrag/Betrieb an.

In manchen Betrieben kann man Überstunden komplett als ganze Tage und/oder stundenweise "abfeiern", in anderen werden sie ausgezahlt und in manchen sowohl als auch.

Bei uns im Betrieb werden Zeitkonten mit einem Limit von Plus- und Minusstunden geführt. Wenn die Grenze der Plusstunden überschritten ist, werden diese Überstunden ausgezahlt.

Ansonsten kann man die Überstunden nach Absprache mit dem Vorgesetzten in ganzen Tagen (auch mal z.B. eine Woche) oder auch Stunden als Freizeitausgleich nehmen.

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Ich hatte gestern mein Geld auf dem Konto. Wann das bei Dir der Fall ist, wird Dir niemand mit Sicherheit sagen können.

Schau später noch mal auf Dein Konto, etwas anderes bleibt Dir ja nicht übrig.

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Wie alt bist Du denn?

Falls Du noch nicht volljährig bist, darfst Du nicht mehr als 40 Wochenstunden arbeiten. Da bleiben Dir dann pro Woche gerade mal 1,5 Stunden für einen Minijob.

Bist Du volljährig, darfst Du durchschnittlich 48 Wochenstunden arbeiten. Es müssen aber auch die Ruhezeiten und die tägliche Höchstarbeitszeit beachtet werden.

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nein, ich will nicht auswandern

Nein, ich will nicht auswandern, wollte das nie und werde es auch zukünftig nicht.

Mir geht es hier gut. Ich habe einen tollen Job von dem ich leben kann, eine tolle Familie die alle in der Nähe wohnen, gute Freunde und Bekannte.

Mir gefällt die Gegend in der ich wohne, meine Wohnung und auch die Lage.

Ja, es gibt tolle Länder. Allerdings sind die oft nur im Urlaub wirklich klasse.

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Hey, ich feier aktuell bei meiner Arbeit Überstunden ab (hab in der Frage Urlaub geschrieben, damit der Titel nicht so lang wird).

Und genau damit hast Du falsche Antworten provoziert.

Es ist ein Unterschied, ob man während des Erholungsurlaubs arbeitsunfähig wird oder während man den Freizeitausgleich für Überstunden nimmt.

Rechtlich darf der AG einem kranken AN keinen Urlaub abziehen, da ein kranker AN keinen Urlaub entgegennehmen kann. Die beantragten Urlaubstage werden entsprechend der AU-Bescheinigung wieder gutgeschrieben. Es gilt das Bundesurlaubsgesetz.

Bei Freizeitausgleich von Überstunden sieht das anders aus.

Erkrankt ein AN während er sein Zeitkonto abbaut, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Das sagt, dass ein AN bei Krankheit Anspruch auf die Bezahlung hat, die er ohne Krankheit bekommen hätte. Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.

Da während des Überstundenabbaus keine Arbeit geplant ist, muss der AG bei Krankheit auch nicht bezahlen. Der AN bekommt die Überstunden wie geplant bezahlt, die Stunden werden aber entsprechend vom Zeitkonto abgezogen.

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Du schreibst in einer späteren Frage, dass die Kündigung betriebsbedingt sei, da man Dich nicht mehr einsetzen kann.

Sollte das der Fall sein, hat der AG keinen Grund Deinen Urlaubswunsch nicht zu genehmigen.

Ich sehe hier unter diesen Umständen keine "dringenden betrieblichen Belange", die gegen den Freizeitausgleich sprechen. Der AG wird sehr wahrscheinlich nicht nachweisen können, dass der Firma durch Deine Abwesenheit großer Schaden zugefügt wird.

Füll den Urlaubsantrag aus und gib ihn so bald wie möglich ab.

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In der Kündigung selbst muss kein Grund genannt werden.

Der AG ist nur dann verpflichtet auf Nachfrage Auskunft zu geben, wenn es sich um eine fristlose Kündigung handelt.

Wenn Du Kündigungsschutzklage einreichst, muss spätestens bei der Güteverhandlung der Kündigungsgrund "auf den Tisch".

Sollte es einen Betriebsrat/Personalrat geben, kannst Du dort nachfragen. Diesem muss der AG bei der Anhörung zur Kündigung den Grund nennen.

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darf mich mein Chef in der Probezeit bzw. im beschäftigungsverbot kündigen?

Nein, darf er nicht.

Das Kündigungsverbot in der Schwangerschaft nach § 17 Mutterschutzgesetz greift auch während der Probezeit. Das gilt auch während eines Beschäftigungsverbots.

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Du teilst uns permanent mit, wie gut es Dir geht, dass Du finanziell "auf der sicheren Seite" bist, wieviele Häuser/Wohnungen Du besitzt, wieviel Deine Frau verdient, wie hoch Dein Einkommen ist usw.

Dann gibt es die anderen Fragen, die auch meist finanzieller Natur sind und zeigen, dass Du den Hals nicht voll genug bekommst und dazu noch neidisch auf andere Menschen bist, die mehr haben als Du.

Bei Dir dreht sich anscheinend das ganze Leben nur um Geld/Besitz

Um auf Deine Frage zu antworten:

Dein Freund bekommt also 2000€ Betriebsrente und Du "nur" 862€.

Dafür dass Du seit 2007 nicht mehr arbeitest, ist das mehr als genug.

https://www.gutefrage.net/frage/als-was-arbeitest-du-3

https://www.gutefrage.net/frage/seid-ihr-beruhigt-wenn-ihr-genuegend-geld-auf-dem-bankkonto-haettet

https://www.gutefrage.net/frage/taeglich-2-3-unbezahlte-ueberstunden-und-das-vierfache-brutto-oder-festen-8-stunden-job-und-nur-2500-netto-im-monat

Ich antworte sonst nicht auf Deine Fragen weil Du für mich ein Angeber und Selbstdarsteller bist.

Allerdings reicht es mir jetzt mal und ich muss meinen Senf auch dazugeben.

Auf etwaige Kommentare von Dir werde ich nicht antworten, ich glaube Dir sowieso nicht alles was Du hier von Dir gibst.

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Nein, das muss der Betrieb nicht. Ein seriöser AG wird Dir aber Auskunft geben, wenn Du nachfragst.

Bei uns im Betrieb bekommen die MA ca. drei Monate vor Ablauf der Befristung gesagt, ob verlängert oder übernommen wird.

Früher war das auch kurzfristiger, da hat aber der BR "gemeckert", weil man AN die weiterarbeiten dürfen nicht umsonst zur Arbeitsagentur schicken muss.

Frag doch mal nach, ob man Dir schon etwas sagen kann und falls man Dir sagt, dass man verlängert, frag bis wann Du den Vertrag bekommst, damit Du nicht zum Amt musst.

Hast Du allerdings drei Monate vor Ablauf noch keine schriftliche Verlängerung, melde Dich. Wer weiß was passiert, wenn Du dann doch nicht bleiben darfst, bekommst Du bei Mißachtung der Meldefrist eine Sperre des ALG von einer Woche

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Meine Ausbildung endet am 26.6. Bis dahin habe ich noch 14 Urlaubstage.

Bist Du sicher, dass Du bis zum 26. Juni Anspruch auf noch 14 Urlaubstage hast? Wieviele Urlaubstage gibt es denn für ein Kalenderjahr und hast Du dieses Jahr schon Urlaub genommen (wenn ja, wie viele Tage)?

dass wenn ich den Urlaub nehmen will er das nicht akzeptiert.

Da muss Dein Noch-Chef aber einen guten Grund zur Ablehnung haben.

Hier gilt § 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz. Das besagt, dass der AG bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des AN zu berücksichtigen hat.

Ablehnen kann er nur, wenn in dem von Dir beantragten Zeitraum AN die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben auch Urlaub möchten oder wenn der AG "dringende betriebliche Belange" geltend machen möchte.

Da muss er aber nachweisen, dass ohne Deine Anwesenheit dem Betrieb großer Schaden zugefügt würde. Dass z.B. Aufträge nicht eingehen, dass Arbeitsplätze gefährdet sind u.s.w.

Das wird ihm bei einem Noch-Azubi der den Betrieb nach Beendigung der Ausbildung verläßt, sehr wahrscheinlich nicht gelingen.

Beantrage Deinen Urlaub so schnell wie möglich. Lehnt der AG ab, muss er Dir einen "guten" Grund nennen. Außerdem hast Du dann immer noch die Möglichkeit, beim Arbeitsgericht eine Leistungsklage auf die Gewährung von Urlaub für den gewünschten Zeitraum zu erheben.

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Zulagen für Sonn- und Feiertagsarbeit sind im Arbeits- oder anwendbaren Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt. Ein generelles gesetzliches "Recht" auf Zuschläge gibt es nicht.

Das Arbeitszeitgesetz sagt im § 11 Abs. 3 dass der AG dem AN der an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag gearbeitet hat, innerhalb von acht Wochen einen Ersatzruhetag geben muss.

Gibt es nicht auch einen Zuschuss ab 20:00?

Auch so ein "Zuschuss" muss arbeits-/tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung bestimmt sein.

Geregelt ist im § 6 Arbeitszeitgesetz nur, dass der AG für Nachtarbeit Zuschläge zahlen muss, wenn er nicht statt dessen eine angemessene Zahl freier, bezahlter Tage gewährt (sofern es keine tariflichen Ausgleichsregelungen gibt).

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ja

Mir ist der Mensch wichtig und nicht sein Beruf. Davon mal abgesehen ist das kein schlechter Job und ein notwendiger. Viele merken das erst, wenn die Müllabfuhr mal nicht kommt

Wenn man sich erst nach dem Beruf erkundigt, bevor man entscheidet ob man eine Beziehung möchte oder nicht, halte ich das für ein Armutszeugnis.

Da wird nicht mit dem Herzen entschieden sondern überlegt, was verdient man bei der Müllabfuhr, was werden Verwandte, Freunde, Bekannte zu diesem Job sagen usw.

Egal welche Arbeit ich ausübe, wenn meinem Gegenüber mein Job wichtig ist, ist für mich mein Gegenüber unwichtig.

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Man sollte von seinem Job leben können, man sollte ihn aber auch nicht mit Widerwillen ausüben.

Ich habe zum Glück einen Job der mir (meistens) Spass macht, den ich gerne ausübe und ich kann von meinem Einkommen leben und auch noch was zurücklegen.

Meine Tätigkeit übe ich so gerne aus, dass ich statt in Rente am Jahresende inTeilzeit gehe😉

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Auto

Ausschließlich mit dem Auto.

Bus/Bahn ist zu umständlich und dauert drei- bis viermal zu lange wie mit dem PKW. Außerdem erledige ich auf der Heimfahrt i.d.R. meine privaten Angelegenheiten (z.B. Einkäufe, Arztbesuche, Behördengänge....)

Mit dem Auto bin ich ja auch viel flexibler, da ich keine starren Arbeitszeiten habe und nach Bedarf mal früher gehe oder länger bleibe.

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