Das kommt darauf an, wie lange der Unterricht dauert.

Wenn Du an einem Tag mehr als fünf Unterrichtsstunden hast, brauchst Du nicht mehr in den Betrieb. Für den zweiten Tag gilt das aber nicht, da musst Du noch zur Arbeit.

Hast Du an beiden Tagen nicht mehr als fünf Unterrichtsstunden, musst Du an beiden Tagen noch arbeiten

§ 15 Berufsbildungsgesetz

...zur Antwort
Andere Antwort

Das kommt darauf an, wie man "krank" auslegt.

Wenn ich mal Kopfschmerzen oder einen Schnupfen habe, gehe ich zur Arbeit. Meistens funktioniert das auch. Geht es mir im Laufe des Tages schlechter, kann ich auch mal heim gehen.

Habe ich aber z.B. Fieber, gehe ich nicht arbeiten. Ich kann bis zu drei Tagen auch ohne Arztbesuch daheim bleiben und meistens genügt das auch. Falls nicht gehe ich selbstverständlich zum Arzt und bleibe daheim, bis ich wieder "arbeitsfähig" bin (das kann durchaus auch vor Ablauf der AU-Bescheinigung gehen)

...zur Antwort

Was ist für Dich "Standardkram" und wer sagt, dass man nur in "gängigen Supermärkten" einkaufen muss?

Es gibt Wochenmärkte, Hofläden, Fisch- und Meeresfrüchtegeschäfte, Läden die nur Obst und Gemüse aus vielen Ländern verkaufen, Geschäfte mit italienischen, griechischen, spanischen, türkischen ........Spezialitäten, Asia-Läden u.s.w.

 Warum gibt es nicht mal ne schwedische oder skandinawische woche? Oder mal ne turkische?

Zutaten findest Du entweder in den entsprechenden Geschäften und/oder im Internet.

Ich vermute mal, Du kochst nicht selbst (sonst könntest Du der "Langeweile" entgehen) sondern stellst nur Ansprüche

...zur Antwort
Man will so nett sein und mir einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung und Freistellung anbieten. (biher noch keine Summe genannt)

Ein AG bietet einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung i.d.R. an, wenn der AN nur schwer kündbar ist, um längere Kündigungsfristen und/oder Arbeitsgerichtsverfahren zu verhindern.

Sollte es einen Betriebsrat geben, sprich mit diesem und erkundige Dich.

Die Formel Betriebszugehörigkeit x 0.5 x Bruttogehalt ist mir persönlich zu wenig.

Darauf würde ich mich sowieso nicht einlassen, i.d.R. sind Abfindungen lt. Sozialplan höher. Selbst in Arbeitsgerichtsverfahren einigt man sich oft auf mehr als diese 0,5 % Monatsbrutto pro Beschäftigungsjahr.

Wenn Dein jetziger Job wegfällt und man Dich zu einem niedrigeren Gehalt an einer Maschine beschäftigen möchte, muss man Dir eine Änderungskündigung geben.

Bei einer Änderungskündigung hast Du drei Möglichkeiten:

  1. Du nimmst an und arbeitest zu den neuen Bedingungen
  2. Du lehnst ab was eine "Beendigungskündigung" bedeutet
  3. Du nimmst unter Vorbehalt an, arbeitest zu den neuen Bedingungen und lässt vom Arbeitsgericht die Rechtmäßigkeit der Änderungskündigung prüfen.

Bei einer Annahme ist alles gesagt, bei einer Ablehnung hast Du die Kündigung. Bei Annahme unter Vorbehalt hast Du auf alle Fälle einen Job. Du arbeitest bis zur Klärung erst einmal zu den neuen Bedingungen.

Bei Aufhebungsverträgen muss man sowieso aufpassen. Kann man z.B. nicht nachweisen, dass man den Job durch eine Kündigung des AG nicht später als durch Aufhebungsvertrag verloren hätte, bekommt man i.d.R. eine Sperre des ALG.

Für mich macht die Annahme eines Aufhebungsvertrags nur dann Sinn, wenn man einen neuen Job hat und die Abfindung "mitnehmen" kann.

Hier mal ein paar Infos zum Aufhebungsvertrag:

Sperre beim Arbeitslosengeld nach Aufhebungsvertrag vermeiden | Die Kündigungsschutzkanzlei

Solltest Du den Aufhebungsvertrag ablehnen und man gibt Dir evtl. eine Änderungskündigung, musst Du bei Ablehnung oder Annahme unter Vorbehalt innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Außerdem solltest Du darauf schauen, zu welchem Termin die Änderungskündigung greifen würde. Der AG ist hier an die gleichen Kündigungsfristen gebunden wie bei einer "normalen" Kündigung. Er kann Dich also nicht "von jetzt auf gleich" zu den neuen Bedingungen arbeiten lassen.

Wenn bei Dir die gesetzliche Kündigungsfrist gilt, sind das drei Monate zum Monatsende.

...zur Antwort

Ich liebe Kaffee und trinke ihn täglich. Stark, schwarz und ohne Zucker.

Nebenwirkungen habe ich noch nie festgestellt, wenn ich eine Weile zu viel trinke schmeckt er mir einfach nicht mehr. Deshalb sind es i.d.R. ca. vier Tassen/Tag

...zur Antwort

Ich "verkrafte" das älter werden gut.

Arbeiten müsste ich nicht mehr, weil ich seit letzten Herbst die Rente für langjährig Beschäftigte bekomme.

Seither verabschiede ich mich schrittweise vom Arbeitsleben, ich reduziere meine Arbeitszeit alle paar Monate. Meine Kündigung habe ich zum Jahresende eingereicht und mein AG hat mich schon ein paarmal darauf angesprochen, dass ich gerne auch noch länger arbeiten und meine Kündigung zurückziehen kann.

Das habe ich abgelehnt, da ich mich jetzt an immer mehr Freizeit gewöhne und irgendwann Schluß sein muss (obwohl ich meinen Job gerne ausübe).

...zur Antwort

Mir ist es egal, ob dieses "Weihnachtsgebäck" schon in den Läden liegt oder nicht.

Davon mal abgesehen, dass ich keinen "süßen Zahn" habe und sehr wenig Süßigkeiten/Gebäck esse, kaufe ich mir (wenn überhaupt) erst im Dezember und nur beim Bäcker/Konditor Lebkuchen und Co.

...zur Antwort