Für die Kündigung eines Azubis nach der Probezeit hat der Gesetzgeber sehr hohe Hürden gesetzt.
Eine personenbedingte (krankheitsbedingte) Kündigung ist auch dann sehr schwer, wenn ein Azubi öfter/länger krank ist. Da ein Azubi zur Ausbildung im Betrieb ist, kann z.B. das Argument der "betrieblichen Beeinträchtigung" nicht vorgebracht werden.
Krankheitsbedingte Kündigungen sind evtl. dann gerechtfertigt, wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass ein Azubi bei einer Langzeiterkrankung bis zum regulären Ende des Ausbildungsverhältnisses nicht wieder gesund ist.
Deine fünf Wochen "Gipsfuß" wegen eines Arbeitsunfalls und die jetzige Kurzerkrankung sind bestimmt kein Kündigungsgrund.
Was nach Deiner Genesung ein Gespräch mit der Geschäftsleitung bringen soll, erschließt sich mir nicht.
Du schreibst, dass Du vorher nur wenige Tage/Jahr krank warst und dass Du jetzt einen Arbeitsunfall hattest und mehrere Wochen ausgefallen bist, ist ja einmalig.
Vielleicht möchte Dich Dein Chef auch nur einschüchtern, damit Du evtl. früher wieder in den Betrieb kommst. Du solltest Dich darauf aber nicht einlassen sondern auf Deine Gesundheit achten. Krank geht man nicht arbeiten. Gute Besserung.
Nachtrag: Ich habe zu spät gelesen, dass Du aus Österreich bist.
In Österreich gelten ähnliche Vorschriften/Gesetze wie in Deutschland. Ich habe mir das Berufsbildungsgesetz bei Euch angeschaut, auch hier ist die Kündigung eines Azubis sehr schwer.
Lass Dich bei einem Gespräch nicht einschüchtern, Du hast nichts falsch gemacht und auch nicht zu viele Krankheitstage.