Gibt es da eine mehr oder weniger einheitliche Regelung die in den meisten Gemeinden gleich ist?
Die meisten Leute kehren wohl Samstags, aber es ginge ja auch jeder andere Tag der Woche, man ist nur angehalten es 1x wöchentlich zu machen - richtig? Oder geht die Reinigingspflicht nur nach Bedarf, d.h. wenn wenig Laub liegt kann man auch mal eine Woche überspringen? Existiert eine "Deadline", beispielsweise sowas wie "1x wöchentlich bis Samstag 20 Uhr muss gekehrt sein"? Gibt es allgemein gültige Regelungen?