Grundsätzlich ist es egal, ob der Unterhalt von einer Beistandschaft, Anwalt oder sonstigen Person errechnet wurde, da es sich um Zivilrecht handelt. Somit besteht auch Bescheid (Verwaltungsakt) und folglich auch kein Rechtsmittel. Streitigkeiten - wenn sie denn existieren - müssen im Zweifel vor dem Familiengericht geklärt werden.

Wenn Unterhalt zu viel gezahlt wurde, hat man Grundsätzlich die Möglichkeit die Herausgabe des zu viel gezahlten Geldes wegen ungerechtfertigte Bereicherung zurückzuverlangen (Paragraph 812 BGB). Hier wird aber regelmäßig die sogenannte Entreicherung geltend gemacht (Paragraph 818 Abs. 3 BGB). Das heißt, dass wenn diese Kondiktionssperre greift, man das Geld nicht zurückzahlen muss. Unterhalt wird monatlich verbraucht, daher wird sie wohl greifen. Nur wenn du eine verschärfte Haftung geltend machen kannst, wäre sie ausgeschlossen. Hier käme maximal eine zeitgleich abhängige Herausgabeklage in Betracht, um dies zu erreichen. Ich gehe aber nicht davon aus.

Der Anspruch auf Unterhalt besteht monatlich im Voraus (Paragraph 1612 Abs. 3 BGB). Da, wie schon geschrieben, Unterhalt grundsätzlich monatlich verbraucht wird, und der Unterhaltsanspruch monatlich entwickelt wird, ist auch eine monatliche Zahlung notwendig. Eine Aufrechnung mit bereits erfolgten (zu vielen) Zahlungen ist aufgrund des Aufrechnungsverbots nach Paragraph 394 BGB nicht möglich.

Daher sind auch die ausgebliebenen Monate zu zahlen.

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Lediglich die Paragraphen 1, 2 und 3 Abs 1. BUrlG sind nach Paragraph 13 Abs. 1 BUrlG durch Tarifvertrag nicht abänderbar. Hierin finden sich aber keine Regelungen zum Urlaubsanspruch in der Probezeit. Grundsätzlich entsteht der volle Urlaubsanspruch nach erdtmaligen Bestehen des Arbeitsverhältnisses nach sechs Monaten. Das heißt aber nicht, dass innerhalb der sechs Monate anteiligen Anspruch besteht. Es ist lediglich eine Wartezeit für den Anspruch auf vollen Urlaub und keine Sperrzeit auf Urlaubsanspruch.

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Es gibt schon Unterschiede zwischen dem Ausbildungsberuf und dem Studium. Der Verwaltungsfachangestellter ist grundsätzlich eine kaufmännische Ausbildung mit hohem Anteil an juristischer Arbeit. Hier liegt das Augenmerk darauf, dass Sachverhalte mit dem rechtlichen Rahmen abgeglichen und beurteilt werden.

Beim Studiungang Public Management geht es eher darum Managementprozesse im öffentlichen Dienst anzuwenden. Dies kann im Rahmen der Organisation sein, aber auch auf Führungsebene.

Es kommt halt darauf an, was du persönlich später machen willst und was dir eher Spaß macht.

Bei Fragen kannst du dich gerne an mich wenden.

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Soweit nichts anderes vereinbart, ist eine Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses auch schon vor Beginn möglich. Da es keine Kündigungsfrist im Rahmen der Probezeit nach Paragraph 22 BBiG gibt, besteht kein besonderes Schutzbedürfnis, sodass auch schon vor Beginn eine Kündigung möglich ist (Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. September 2011, Az.: 6 Sa 909/11).

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Grundsätzlich kann man den Meister in einem Handwerk nach Bestehen der Ausbildung, für die mindestens drei Jahre nach Ausbildungsordnung angesetzt sind, beginnen (Paragraph 49 Abs. 1 HwO).

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Der Verwaltungswirt ist grundsätzlich eine kaufmännische Ausbildung mit hohem Anteil an juristischer Arbeit im Rahmen der Beamtenlaufbahn des mittleren Dienstes.

Wenn du Spaß daran hast dich mit Sachverhalten auseinanderzusetzen und diesen mit dem Gesetz zu vergleichen, kann der Beruf deine Wahl werden. Überwiegend bist du im Büro, wobei es aber auch Bereiche gibt, die Außendiensttätigkeiten vornehmen.

Da man in diversen Bereichen arbeiten kann (bspw. Bauverwaltung, Einwohnermeldeamt, Jugendamt, Sozialamt, Aufsichtstätigkeiten, Personalbereich usw.), ist man zumindest flexibel im späteren Leben.

Ein Studium ist für den Verwaltungswirt nicht notwendig. Du meinst wahrscheinlich den Diplom-Verwaltungswirt, der teilweise noch angeboten wird.

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Grundsätzlich richtet sich die Eingruppierung an die übertragenden Tätigkeit (Paragraph 12 TVöD). Diese ergeben sich i. d. R. durch eine Stellenbeschreibung.

Die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 sehen zwar eine mindestens dreijährige Ausbildung in einem anerkannten Berufsbild vor, diese muss dann aber auch innerhalb der Stelle ausgeübt bzw. mindestens artverwandt sein (Anlage 1 zum TVöD).

Letztendlich ist die Eingruppierung auch immer nur eine Rechtsmeinung des Arbeitgebers. Als Arbeitnehmer kann man auch eine andere Eingruppierung vor dem Arbeitsgericht im Zweifel erstreiten. Aber hier steht man selbst in der Beweis- und Darlegungspflicht.

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Leider öffnet sich der Link nicht, aber unabhängig davon folgender Grundsatz:

Es gibt zwei verschiedene Tarifverträge im öffentlichen Dienst. Einmal den TVöD (Bund und Kommunen) und TVL (Bundesländer).

Als Stadtarbeiter kommt grundsätzlich nur der TVöD in Frage. Zusätzlich muss die Stadt aich Mitglied in einem Aebeitgeberverband der VKA sein, ansonsten ist sie nicht an den TVöD gebunden (Paragraph 1 Abs. 1 TVöD).

Wenn dem so ist, kommen die Tariferhöhungen automatisch.

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Soweit Leistungen nach dem SGB II bezogen werden und du noch nicht 18 Jahrr alt bist, kann dies über Bildung und Teilhsbe nach Paragraph 28 Abs. 7 SGB II übernommen werden.

Dabei sind, soweit der Pauschalbetrag von 15 Euro monatlich noch nicht genutzt wurde, jährlich 180 Euro sicher. Darüber bedarf es einer Prüfung, ob und inwieweit eine Bestreitung aus dem Regelbedarf zumutbar wäre.

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Nach Paragraph 17 Abs. 4 TVöD behält man die gleiche Stufe auch in der höheren Entgeltgruppe. Aber: Die Stufenlaufzeit beginnt wieder von vorne. Das heißt, bevor es in die Stufe 4 geht, müssen erneut drei Jahre vergehen, egal ob du noch Jahre hattest oder nur Monate in deiner jetzigen Entgeltgruppe bis zur Stufe 4.

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Fraglich ist, für welche Stelle du dich beworben hast. Der VFA hat ja ein sehe breites Aufgabenspektrum.

Und genau über diese Aufgabe kannst du referieren. Wenn du also bspw. zukünftig Wohngeld bearbeiten sollst, kannst du über die grundsätzlichen Züge des Wohngeldes Auslufnt geben. Was soll damit bezweckt werden? Wie wird es berechnet? Was gibt es zu beachten?

Da kein Medieneinsatz gewünscht wird, ist das Referat ohne Powerpoint, Flipchart usw. zu führen.

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Grundsätzlich kann man auch ohne Abitur studieren. Dafür wird aber in Abhängigkeit von Bundesland und Hochschule/Universität im Regelfall eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufsjahre (meistens zwischen 2 und 3 Jahren) verlangt. Zusätzlich wird es häufig eine Zugangsprüfung geben.

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Grundsätzlich muss jede Hochschule einen staatlichen Zulassungsprozess durchlaufen. Du kannst auch von beiden Infomaterial (i. d. R. kostenfrei) abfordern. Und auf dieser Grundlage kannst du dann deine Entscheidung treffen. Häufig bieten Hochschulen, wie die IU, auch einen oder mehrere kostenfreie(n) Monat(e) an.

Ansonsten laufen Fernstudiengänge im Groben immer gleich ab. Du hast ein Studienablaufplan mit den Kursen. Diese kannst du entsprechend buchen, um Zugang zu den entsprechenden Materialien zu erhalten (bspw. Skript, Videos usw.). Die Kurse werden mit einer Klausue oder sonstigen Prüfungsform abgeschlossen.

Man muss sich also persönlich motivieren dran zu bleiben und selbst seine Zeit gut einteilen. Dabei ist es schwierig zu sagen, wie viel (oder wenig) man dafür braucht, da jeder anders lernt und häufig auch Vorkenntnisse entscheidend sein können.

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Eine Entgeltverhandlung ist zwar über die Nebenabrede nach Paragraph 1Abs. 2 TVöD möglich, wird aber kaum praktiziert, da das Eingruppierungsrecht besteht.

Nach Paragraph 12 Abs. 1 TVöD erfolgt die Eingruppierung nach Tätigkeitsmerkmalen der Stelle. Im Regelfall gibt es dann eine Stellenbeschreibung, die diese Tätigkeitsmerkmale aufschlüsselt und daraus ergibt sich die Entgeltgruppe. Das heißt, dass dein Abschluss grundsätzlich keinen Einfluss auf die Entgeltgruppe hat.

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Leider halten einige zuständigen Stellen noch an diesem Prinzip fest, dass zunächst nur die Berufsschule besucht wird (m. W. überwiegend in Baden-Württemberg).

Aber der Rahmenlehrplan ist grundsätzlich gleich. Das heißt, dass im letzten Jahr dann die praktischen Erfahrungen gesammelt werden müssen. Sprich man wird (im besten Fall) unterschiedliche Stationen der Vrrwaltung durchlaufen, bspw. Finanzen, Personal, Soziales usw.

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Der Verwaltungsfachangestellter ist grundsätzlich eine kaufmännischer Beruf mit hohem Anteil an juristischer Arbeit.

Man bearbeitet Sachverhalte unter Anwendung gesetzlicher Grundlagen.

Dies unterscheidet sich stark von deiner jetzigen Tätigkeit.

Es ist also abhängig, welches Studium/welche Ausbildung du absolviert hast. Zwar werden mittlerweile auch Quereinsteiger im öffentlichen Dienst zugelassen, aber eher im artverwandten Bereich (bspw. Rechtsanwaltfachangestellte).

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Jede Hochschule muss ein Anerkennungsverfahren nach Landesrecht durchlaufen, sodass die Abschlüsse gleichwertig, wie auf einer staatlichen Hochschule, sind.

Welchen Weg man einschlägt, insbesondere wenn man ggf. noch Vollzeit arbeitet, muss man selbst wissen, aber die IU bietet ja auch Teilzeitstudium in zwei verschiedenen Varianten an, sodass man dies zeitlich auch geregelt bekommen kann. Wenn du bereits eine Ausbildung oder ähnliches in dem Bereich hast, kannst du dir auch Kurse anerkennen lassen, sodass du hier auch nochmal Zeit und Geld einsparst.

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Je nachdem, welchen Ausbildungsberuf du heranziehst, können all dies Tätigkeiten sein, die dem Azubi näher bringen kannst. Am besten man schaut sich den Ausbildungsrahmenlehrplan an und verknüpft diese Tätigkeit mit dem Lehrplan.

In der Prüfung geht es in erster Linie ja nicht darum, was du dem Azubi beibringen willst, sondern wie du dies machst. Also bspw. in welcher Abfolge (erst Aufgabe besprechen, dann zeigen, dann selbst machen lassen, dann auswerten, dann Feedback). Auch kann es möglich sein, dass Hilfsmittel für die Lösung der Aufgabe bzw. zum besseren Verständnis der Aufgabe/des Sachverhalts herangezogen werden und warum.

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Bei der Ausbildung gibt es einen fachpraktischen Teil und eine theoretische Ausbildung.

Seminare zu einem speziellen Thema sind regulär nicht vorgesehen. Ggf. wird dies mitangeboten oder man kann diese im fachpraktiscjen Teil mitnehmen, wenn "zufällig" gerade ein solches Seminar für Mitarbeiter abgehalten wird.

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