Unterhaltsvorschuss zweites Kind trotz trennung?

3 Antworten

Also er hat eine neue Familie, ihr habt ein gemeinsames Kind, er hat dann mit dir zwischendurch wieder was und nun bist du erneut schwanger von ihm?

Und das musst du halt der Unterhaltsvorschusskasse auch so verklickern, dass es nicht gleichbedeutend damit ist, dass er sich in erheblichem Maße mit um euer Kind kümmern würde.

Aus einem Gerichtsurteil, welches allerdings einen etwas anders gelagerten Fall betrifft:

Ein Kind lebt im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG bei einem seiner Elternteile, wenn es mit ihm eine auf Dauer angelegte häusliche Gemeinschaft unterhält, in der es auch betreut wird. Entsprechend dem Sinn und Zweck des Unterhaltsvorschussgesetzes kommt es entscheidend darauf an, ob der Elternteil wegen des Ausfalls des anderen Elternteils die doppelte Belastung mit Erziehung und Unterhaltsgewährung in einer Person zu tragen hat. Um dies festzustellen, sind vor allem die persönliche Betreuung und Versorgung, die das Kind bei bzw. von dem anderen Elternteil erfährt, und die hiermit einhergehende Entlastung des erstgenannten Elternteils bei der Pflege und Erziehung des Kindes in den Blick zu nehmen. Trägt dieser die alleinige Verantwortung für die Sorge und Erziehung des Kindes, weil der Schwerpunkt der Betreuung und Fürsorge bei ihm liegt, so erfordert es die Zielrichtung des Unterhaltsvorschussgesetzes, die Anspruchsvoraussetzung „Leben bei einem der Elternteile“ als erfüllt anzusehen (…).
Das Vorliegen einer elterlichen Alleinverantwortung bzw. -erziehung ist danach stets auf Grundlage einer umfassenden Würdigung des Einzelfalls zu beurteilen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, welche Person die elementaren Lebensbedürfnisse des Kindes sichert und befriedigt, wer also im Wesentlichen für die Pflege, Verköstigung und Kleidung sowie für die Ordnung und Gestaltung des Tagesablaufs sorgt, und von welchem Elternteil das Kind überwiegend seine emotionale Zuwendung erhält (…). Einen weiteren wesentlichen Gesichtspunkt stellt die vorrangige Kindergeldberechtigung nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG dar. Denn das in diesem Zusammenhang maßgebliche Kriterium der Aufnahme in den Haushalt weist erhebliche Parallelen zu dem Merkmal „Leben bei einem der Elternteile auf“ (…); es liegt nach dem in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung anerkannten sog. Obhutsprinzip vor, wenn das Kind in ein familienartiges Betreuungs- und Erziehungsverhältnis eingebunden ist, d.h. mit dem Berechtigten – im unterhaltsvorschussrechtlichen Kontext: dem Elternteil – örtlich gebunden zusammenlebt und von diesem Unterhaltsleistungen materieller und immaterieller Art erhält (…).

https://kanzlei-schrade.de/anspruch-auf-unterhaltsvorschuss-obwohl-beide-eltern-in-der-gleichen-wohnung-leben/

Hier handelt es sich ja nicht um eine Beziehung wo er er sich in etwa gleichermaßen um das gemeinsame Kind kümmern würde.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Peachy999 
Beitragsersteller
 02.04.2025, 19:15

Er hat keine neue Familie meinte damit dass er neben seinem Vater und Geschwistern wohnt.

Kessie1  02.04.2025, 20:45
@Peachy999

Ah ok... Du solltest es der Unterhaltsvorschusskasse halt genau so schildern wie es ist. Eine Affäre die nicht dazu führt, dass du keinen Anspruch mehr hättest.

Das wird schwierig. Grundsätzlich wird zwar ein Argumentationspunkt der Nichtgewährung die Annahme der faktisch vollständigen Familie sein, aber das Hauptargument wird sein, dass du im Bewusstsein der fehlenden Leistungsfähigkeit des Mannes und somit ein zu erwartenden Ausfall der Unterhaltsleistung ein weiteres Kind mit ihm gezeugt hast, wofür abermals keine Unterhaltszahlung erwartbar wären. Das widerspricht aber dem planwidrigem Ausfall einer Unterhaltsleistung, für die das UVG konzipiert wurde. Anders ausgedrückt: Dieser Sachverhalt soll gerade nicht vom UVG abgedeckt sein.

Es ist doch egal, ob ihr ne Beziehung habt oder nicht..

Zahlen muss er für beide Kinder


Peachy999 
Beitragsersteller
 02.04.2025, 19:16

wenn man in einer Beziehung ist hat man keinen Anspruch auf unterhaltsvorsxhuss.
meine Angst ist dass sie denken ich lüge das Amt an da ich ja trotz Trennung vom gleichen Mann wieder schwanger bin..

Idris164  02.04.2025, 21:06
@Peachy999

Mach kein Fass auf.. Du bist einfach getrennt und fertig.. er muss Unterhalt zahlen.. wen de dich ans Jugendamt, aber halte dich kurz..