UVG Bayern?
Hallo
ich bin in einer Beziehung, wir wohnen zusammen und ich habe eine Tochter mit in die Beziehung gebracht. Der Erzeuger meiner Tochter zahlt keinen Unterhalt so bekomme ich Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
Da Wir einen Kinderwunsch haben bin ich aktuell schwanger, wir sind nicht verheiratet.
Bekommt meine Tochter weiterhin UVG ? Oder ist das hinfällig da ich eine neue Beziehung führe mit einem ungeborenen gemeinsamen Baby ?
Danke für eure antworten
3 Antworten
Solange ihr nicht heiratet oder die Tochter adoptiert wird, hast Du für deine Tochter weiterhin Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Für deine Tochter bekommst du weiterhin Unterhaltsvorschuss, solange du nicht heiratest.
Dennoch solltest du dafür sorgen, dass dein Unterhaltsanspruch gegen den Kindsvater alle 2 Jahre geprüft wird. Nicht immer macht das die Unterhaltsvorschusskasse von sich aus! Vor allem wäre das auch wichtig, da der Unterhaltsvorschuss ja auch noch niedriger ist, als der Mindestunterhalt und zwar derzeit um 125 EUR, da das Kindergeld voll angerechnet wird.
Denn wenn du eines Tages doch heiraten würdest, dann würde die die Unterhaltsleistung für deine Tochter ja fehlen.
Wieso sollte der Unterhalt für deine Tochter stocken nein das passiert nicht du bist ja nur die treuhaenderische Verwalterin
Danke