Zunächst einmal hast Du deine Nettovergütung die Du bekommst, da nimmt dir das Jobcenter nichts weg und Du hast auch um einiges mehr übrig als nur 200 Euro, zumindest derzeit noch.
Um das ganze genau berechnen und beantworten zu können, müsste man erst einmal wissen wie alt Du bist, was deine Mutter für die Warmmiete zahlen muss, was für den Abschlag für normalen Haushaltsstrom an den Energieversorger und ob deine Mutter auch noch Unterhalt für dich bekommt !
Bafög - steht dir natürlich in einer betrieblichen Ausbildung nicht zu, käme nur in einer schulischen Ausbildung oder Studium in Betracht und das würde dann auch als dein Einkommen entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.
Derzeit gilt ja noch der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze, wenn das Kind unter 25 und Schüler, Azubi oder Stundent ist.
Es blieben dir also derzeit von der Nettovergütung min.schon einmal bis zu 538 Euro als Freibetrag übrig, also um einiges mehr als deine angegeben 200 Euro.
Die Freibeträge auf Erwerbseinkommen berechnen sich im Regelfall nach Paragraf 11 b SGB - ll, wenn dein Brutto also höher als min. 538 Euro ist, kommen zum erhöhten Grundfreibetrag weitere Freibeträge dazu.
Also dann von 520 Euro bis 1000 Euro Brutto 30 % und bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag.
Wären in deinem Fall dann derzeit bei 1051 Euro Brutto 480 Euro x 30 % = 144 Euro Freibetrag und ab 1000 Euro bis 1051 Euro Brutto = 5,10 Euro = 10 % Freibetrag.
Die 10 % Freibetrag gingen von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto.
Derzeit stünden dir dann min. 538 Euro + 144 Euro + 5,10 Euro = gesamt 687,10 Euro an Freibetrag zu und die stünden dir zur freien Verfügung, wird also nicht auf deinen Bedarf angerechnet.
Wenn Du also angenommen 830 Euro Nettovergütung bekommst, blieben nach theoretischem Abzug des Freibetrags nur etwa 143 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen übrig.
Dazu dann das Kindergeld von nun 255 Euro, dass muss deine Mutter für deinen Bedarf einsetzen, solange Du es zur eigenen Bedarfsdeckung benötigst.
Also angenommen mit Kindergeld hättest Du ein anrechenbares Einkommen von 398 Euro, dann hättest Du immer noch deine 830 Euro Nettovergütung und müsstest deiner Mutter angenommen nur diese 143 Euro und die Hälfte vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen.
Denn wie erklärt muss deine Mutter das Kindergeld für deinen Bedarf einsetzen, solange Du es zur eigenen Bedarfsdeckung benötigst.
Angenommen dein Bedarf liegt bei 640 Euro, nach Abzug von angenommen 398 Euro anrechenbarem Einkommen bliebe bei dir immer noch ein ungedeckten Bedarf von angenommen 242 Euro und die würde deine Mutter für deinen Bedarf als Aufstockung vom Jobcenter erhalten.
Sie hätte dann die 255 Euro Kindergeld + deine 143 Euro + Anteil für normalen Haushaltsstrom + die Aufstockung vom Jobcenter, um deinen Bedarf zu decken.
Wenn man also einmal grob rechnet und Du deiner Mutter im Monat 200 Euro inkl. Anteil für normalen Haushaltsstrom gibst, blieben dir von deiner Nettovergütung immer noch um die 630 Euro die Du zur freien Verfügung hättest, also um einiges mehr als deine vermuteten 200 Euro.