Du hast ja unter 25 Jahren derzeit noch den erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze.
Deshalb wird dein Bafög - eigentlich voll auf deinen Bedarf angerechnet, so wie das mit deinem Kindergeld von derzeit 255 Euro passiert, solange Du es zur eigenen Bedarfsdeckung brauchst.
Hättest Du kein Erwerbseinkommen, könntest Du vom Bafög - einen pauschalen monatlichen Freibetrag von 100 Euro absetzen und wenn Du erhöhte notwendige ausbildungsbedingte Aufwendungen wie Fahrkosten oder deinen Semesterbeitrag zu zahlen hättest, könnte der übersteigende über den 100 Euro Freibetrag liegende Betrags zusätzlich abgesetzt werden.
Du solltest dem Jobcenter die Zahlung des Semesterbeitrags in Kopie nachweisen, die Angabe der BG - Nummer nicht vergessen, dann solltest Du im Monat der Fälligkeit weniger Bafög - als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet bekommen.
Zumindest den Teil, der über den sonst pauschalen 100 Euro Freibetrag liegen würde, wenn bei dir nicht schon der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen für Kinder unter 25 Jahren die Schüler, Azubi oder Stundent sind berücksichtigt würde.