Ihr Kinder bildet im Haushalt der Eltern ab der Vollendung des 25 Lebensjahres eure eigene BG - Bedarfsgemeinschaft.
Im SGB - ll unter Bürgergeld seid ihr euren Eltern nicht zum Unterhalt verpflichtet.
Es kommt darauf an was an Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden muss und was für den Abschlag für normalen Haushaltsstrom.
Wenn ihr Kinder genug anrechenbares Einkommen habt, um euren Bedarf zu decken, dann stünde ggf.nur der Mutter noch eine Aufstockung durch Bürgergeld zu, wenn sie das Alter für die Altersrente noch nicht erreicht hat und arbeitsfähig ist, also min.noch für 3 Stunden am Tag arbeiten könnte.
Die Warmmiete würde dann im Regelfall durch 4 Personen geteilt und ergibt den jeweiligen Kopfanteil, dazu kommt dann min.noch der Regelbedarf für den Lebensunterhalt.
Bei Vater und Mutter wären das derzeit min.jeweils 451 Euro und dazu min.noch der Kopfanteil von der Warmmiete.
Euer Regelbedarf für den Lebensunterhalt liegt derzeit bei 502 Euro und dazu dann min.noch der Kopfanteil der Warmmiete.
Angenommen es müssten 1200 Euro für die Warmmiete gezahlt werden, dann läge der Kopfanteil bei jeweils 300 Euro und bei euch käme dann min.noch der Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 502 Euro dazu.
Damit würde dein und der Bedarf der Schwester bei angenommen min. 802 Euro im Monat liegen.
Wenn jeder von euch ein Nettoeinkommen von angenommen 1200 Euro hätte, würde bei euch im Regelfall dann kein Anspruch auf eine Aufstockung bestehen.
Dann müsstest Du und deine Schwester euren Eltern min.jeweils 1/4 von der Warmmiete und vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen und ein angemessenes Kostgeld, oder euch selber verpflegen und versorgen.
Was hat denn der Vater für eine Nettorente, denn die würde fast vollständig auf den Bedarf von Vater und Mutter angerechnet, er könnte dann im Regelfall min. 30 Euro Versicherungspauschale in Abzug bringen.
Wenn man bei dem Beispiel mit 1200 Euro Warmmiete bleiben würde, dann läge der Bedarf der Eltern bei min. 2 x 451 Euro Regelbedarf und min. 2 x 300 Euro Kopfanteil für die Warmmiete.
Gesamt käme man dann auf min.angenommen 1502 Euro an Bedarf, wenn der Vater dann eine Nettorente von angenommen 1550 Euro hätte, würde deine Mutter sehr wahrscheinlich keinen Anspruch mehr haben.