Vater möchte kein Unterhalt mehr zahlen wegen Bafög?
Hallo, erstmal zum allgemeinen. Mein Erzeuger und ich haben kein Kontakt, da er mich nie genommen oder besucht oder auch nach mir gefragt hatte. Nachdem meine Mutter dann irgendwann Unterhalt per Jugendamt eingefordert hatte, zahlt er Unterhalt.
Ich bin Studentin und beziehe Bafög, da ich vom Unterhalt, Kindergeld und Minijob niemals leben könnte. Jetzt fördert mein Erzeuger jedoch meine Bafögunterlagen ein und möchte kein Unterhalt bezahlen. Einerseits möchte ich meine Bafögunterlagen nicht zeigen, weil er so nie Interesse an mir gezeigt hat, ich aber Angst habe, dass er den Unterhalt einstellt und ich nicht mehr Miete, Strom usw. zahlen kann, da mir dann 300 € fehlen. Darf er das einfach so und muss er mir keinen Unterhalt bezahlen, wenn ich Bafög bekomme? Mir geht es darum, dass ich das Geld brauche, weil Wenn ich es nicht mehr bekomme, muss ich mehr arbeiten, was sich dann auf das Studieren auswirkt und ich somit länger zum Studieren bräuchte und ich langsam fertig sein möchte. Vorab ich studiere in Regelstudienzeit und nutze dies auch nicht aus.
5 Antworten
BAföG ist vorrangig zu beantragen.
Und Unterlagen musst du ihm für den BAföG Antrag auch nicht zeigen, sondern ihm das Formblatt 3 zukommen lassen samt Anschrift des Amtes für Ausbildungsförderung und er sendet dort seine Unterlagen direkt hin.
Dann wird anhand des Einkommens der Eltern gerechnet, ob du Anspruch hast und wenn ja, in welcher Höhe.
Hast du den Bescheid und meinst dir steht weiter Unterhalt (zusätzlich zum BAföG, wenn du BAföG bekommst) zu, dann musst du natürlich den BAföG Bescheid vorlegen, genauso wie die Einkommensunterlagen deiner Mutter und der Immatrikulationsbescheinigung.
Und dann wird nochmal nach BGB gerechnet!
Denn der Betrag m BAföG Bescheid den deine Eltern ggf. noch zahlen müssen ist NICHT der Betrag der dir nach BGB zustehen würde. Es sind zwei ganz unterschiedliche Berechnungen!
Und damit er nachrechnen kann, benötigt er eben alle Unterlagen!
Im Gegenzug forderst du dann seine Einkommensunterlagen ab.
Bist du unter 21 kannst du noch vom Jugendamt rechnen lassen. Bist du drüber suchst du dir entweder einen Anwalt oder versuchst es selbst.
Beantragst du allerdings kein BAföG, dann würde dir ein fiktiver Anspruch dennoch angerechnet werden, da BAföG eben VOR Unterhalt geht.
Gibt es im übrigen keinen Unterhaltstitel, dann kann er ohnehin die Zahlung einstellen, denn DU musst dich um deine Ansprüche ab der Volljährigkeit selbst kümmern.
Und wie ich lese bekommst du ja bereits BAföG. Also musst du natürlich sämtliche erforderliche Unterlagen vorlegen, die er zur Berechnung benötigt.
Wobei DU ihm die Haftungsanteile benennen musst und nicht umgekehrt.
Der BAföG Betrag samt Kindergeld wird voll auf deinen Bedarf angerechnet. Und der Rest wird je nach Einkommensverhältnissen auf die Eltern verteilt.
Wie soll er also wissen, dass seine derzeitigen 300 EUR noch gerechtfertigt sind?
Wenn du alleine lebst, dann stehen dir 990 EUR inkl. Kindergeld zu.
Würdest du also 500 EUR BAföG bekommen sowie 255 EUR Kindergeld, dann verbleiben noch 990 - 755 = 235 EUR.
Die Frage ist eben, ob er überhaupt leistungsfähig ist!
Denn der Selbstbehalt der Eltern liegt bei 1750 EUR unterhaltsrechtlichem Netto und du kommst auch erst auf Rang 4 der Unterhaltsberechtigten.
Im ungünstigsten Fall muss er am Ende gar nichts an dich zahlen.
Also:
BAföG Bescheid senden und alle unterhaltsrelevanten Einkommensbelege der Mutter und er sendet dir seine Einkommensbelege und dann musst du rechnen und ihm eine genaue Summe aufgeben, sowie die Berechnung wie du darauf kommst und er kann anhand der Unterlagen dann nachvollziehen ob die Rechnung richtig ist.
Was Einkommen ist und was "abgezogen" werden kann, kannst du den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen:
https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html
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Wenn Du Bafög bekommst, dann wurde doch vor der Bewilligung das Einkommen Deines Vaters überprüft. Er ist Dir gegenüber bis zum Abschluss des Erststudiums unterhaltspflichtig, ebenso wie Deine Mutter. Du erhältst also sowieso nur Bafög, weil das Einkommen beider Elternteile nicht ausreicht, Dich zu finanzieren. Wenn Dein Vater also bereits 300,-€ an Unterhalt zahlt, dann wurde das doch bereits mit eingerechnet und Du bekommst nicht den vollen Bafög-Satz.
Du musst Deinem Vater überhaupt keine Unterlagen zeigen. Das ist nur umgekehrt der Fall! Er muss nur Dir Auskunft erteilen, wenn das Amt bestimmte Nachweise benötigt. Er kann auch nicht einfach den Unterhalt einstellen auf Verdacht, dass Du ihn nicht mehr benötigst. Du könntest (und solltest) diesen dann umgehend einklagen!
So einfach und pauschal stimmt das nicht. Wenn ausreichend Unterhalt gezahlt werden kann, gibt es überhaupt kein Bafög. Die Berechnung des Bafög erfolgt ja auf Grundlage der nachgewiesenen Einkünfte beider Elternteile und nicht umgekehrt. Ich habe leider gerade selbst das zweifelhafte Vergnügen, mich mit diesem Thema auseinandersetzen zu müssen.
Nein! Das stimmt leider nicht!
- Obliegenheit zur Einkommensoptimierung: Das Kind muss BAföG-Leistungen vorrangig in Anspruch nehmen, auch wenn es nur als Darlehen gewährt wird (BGH, Urteil vom 19.06.1985 – IVb ZR 30/84). Wenn das Kind die Inanspruchnahme von BAföG unterlässt, werden fiktive Einkünfte in Höhe des möglichen BAföG-Anspruchs angerechnet (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.08.2005 – 15 UF 75/05; OLG Hamm, Beschluss vom 27.09.2013 – 2 WF 161/13). Es besteht keine Obliegenheit, gegen Ablehnungsbescheide zu BAföG-Leistungen Rechtsmittel einzulegen (BGH, Urteil vom 25.01.1989 – IVb ZR 31/88).
Quelle: https://www.familienrecht-ratgeber.com/unterhalt/kind/unterhalt-fur-studenten-bafog/
Würde das volljährige Kind keinen Antrag stellen (weil keinen Bock auf Darlehen oder so...), dann würde vom Gericht ein fiktiver Betrag festgelegt werden anhand der Einkommensunterlagen.
Das ist falsch!
Denn der BAföG Bescheid benennt zwar Summe X was die Eltern noch zahlen müssten, nur die Berechnung BAföG und Unterhalt nach BGB sind völlig unterschiedlich und somit ist die dort aufgeführte Summe eben nicht zwangsläufig die Summe, die die Eltern am Ende nach BGB tatsächlich zahlen müssen.
Und selbstverständlich hat der Vater den Anspruch den BAföG Bescheid zu sehen, genauso wie die Einkommensunterlagen der Mutter.
Natürlich darf er das und Du bist ab der Vollendung des 18 Lebensjahres selber zur Auskunft verpflichtet.
Ab der Vollendung des 18 Lebensjahres muss der Unterhalt neu berechnet werden, auch dafür bist Du selber zuständig, bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres könntest Du zur Berechnung noch die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch nehmen.
Der Unterhalt muss dann nach dem bereinigten Nettoeinkommen beider Elternteile neu berechnet werden, dass Kindergeld und dein Bafög - wird auf deinen möglichen Unterhaltsanspruch angerechnet.
Lebst Du nicht mehr im Haushalt eines Elternteils, stehen dir bei Leistungsfähigkeit der Eltern theoretisch im Monat 990 Euro Unterhalt zu.
Ein möglicher Anspruch auf Bafög - geht natürlich vor, wenn Du also mit Bafög - und Kindergeld von derzeit 255 Euro auf 990 Euro kommst, wirst Du wahrscheinlich keinen Anspruch mehr auf Unterhalt von den Eltern haben.
Das Bafögamt prüft ja zuerst, ob die Eltern Unterhalt zahlen können. Also ob ihre Einkünfte dafür ganz oder teilweise ausreichen.
Du musstest aber doch auch die Einkünfte von deinem Vater nachweisen. Wie hast du das gemacht oder hast du das weg gelassen?
Elternunterhalt geht vor Bafög. Kaum ein Student bekommt den vollen Bafögsatz, da wird immer höchsten nur ein Anteil am mtl. möglichen Bafög-Höchstsatz erreicht.
Dein Vater muss Unterhalt zahlen. Es gibt da eine Tabelle.... allerdings wird dir der Unterhalt als Einkommen angerechnet
Umgekehrt: Bafög wird als Einkommen angerechnet, deshalb muss der Vater weniger Unterhalt zahlen.
Und ja, natürlich muss die FS dem Vater die Bafög-Unterlagen zur Verfügung stellen.
Bafög ist vorrangig vor Unterhalt und der Bezug von Bafög mindert den Anspruch der FS an die Eltern.