Kontakt zum Vater abbrechen, wenn er mich im Studium nicht finanziell unterstützt?

4 Antworten

Ich sehe es wie DODOsBACK.

Die Entscheidung den Kontakt abzubrechen kann dir Niemand abnehmen.

Du kannst es natürlich mit einer Klage versuchen. Ob du am Ende auch Recht bekommst sei mal dahin gestellt. Denn deine Mutter, auch wenn kein Kontakt besteht, ist dir ja ebenfalls zum Barunterhalt verpflichtet und du musst den Haftungsanteil des Vaters nachweisen. Sprich, du wirst also Einkommensunterlagen der Mutter auch irgendwie beibringen müssen.

Und wie du ja schon selbst erkannt hast, gibt es da die Regelstudienzeit. Für deinen Vater ist es eine willkommene Ausrede, dass der Anspruch "vertrödelt" wurde. Wie ein Gericht es aber am Ende bewerten wird kann man nicht vorher sagen.

 Zu beachten ist jedoch, dass geringfügige Verzögerungen unbeachtlich sind, solange das Kind nicht nachhaltig gegen seine Verpflichtung verstößt, das Studium zielstrebig abzuschließen. Demzufolge gibt es zwar keine verbindliche Höchstdauer, nach der der Unterhaltsanspruch entfällt. Die Regelstudienzeit oder die durchschnittliche Studiendauer sind aber als Richtschnur anzusehen, wenn es darum geht, wie lange die Eltern nach Überschreitung der Regelstudienzeit noch weiter Unterhalt zahlen müssen.
Eine Überschreitung von 2 bis 3 Semestern wird man noch als hinnehmbar bezeichnen müssen, eine längere Überschreitung nur dann, wenn nachvollziehbar anzuerkennende Gründe (Krankheit, hohe Ausfallquoten des Lehrpersonals an der Uni) vom Kind nachgewiesen werden.
OLG Bremen, Beschluss vom 28.11.2024 – 5 UF 23/24

https://www.ratimrecht.de/blog/post/618-unterhalt_bei_ueberschreiten_der_regelstudienzeit/

Er redete mir immer ein er hätte kein Geld.

Das kann man natürlich so nicht beurteilen ob er tatsächlich leistungsfähig ist und wenn ja, in welchem Umfang, ohne seine Einkommensverhältnisse zu kennen.

Hattest du es denn je mit einem BAföG Antrag versucht? Solltest du JETZT nachholen, falls nicht auch da die Überschreitung der Regelstudienzeit zum Tragen kommt.

Zum einen hättest du dann Gewissheit ob er leistungsfähig ist und zum anderen ggf. auch die Möglichkeit einer Vorausleistung, wenn deine Eltern sich bei der Mitwirkung des Antrages verweigern oder feststeht, dass sie zahlen müssen, es aber nicht tun.

Eine Klage nimmt erhebliche Zeit in Anspruch. Da bist du wahrscheinlich bereits fertig, wenn das Urteil kommt.

Also bliebe (neben dem Versuch BAföG zu bekommen) eben ein Studienkredit.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Der Gesetzgeber verpflichtet deinen Vater, aber moralisch hast du meiner Meinung nach keinen Anspruch, dass er dich versorgt. Du hast dich entschieden zu studieren, dann solltest du auch dich um die Finanzierung kümmern.

Es ist schon ziemlich Mies dass man in Deutschland wenn man Kinder bekommt, ausgenommen wird bis diese das Studium fertig haben, vor allem wenn man mal bedenkt wie dringend wir Kinder bräuchten und was man hier schon alles an Steuern zahlt.

Ich bezweifel dass mein Vater mir mehr als 100 Euro geben wird.

Frag ihn, vielleicht geht er ja darauf ein. Wissen tust du es aktuell noch nicht.

Er redete mir immer ein er hätte kein Geld. Aber zwei Neuwagen vor der Tür, Haus, Geld für Alkohol und Zigaretten immer da. Ich habe mir das lange von ihm einreden lassen. Also ich kenne das schon von ihm, dass er seine Kinder nicht versorgen will. Meine Schulzeit war ein Kampf, mein Studium auch. Er will den tollen Papa spielen wenn er mich ein paar mal im Jahr sieht. Ich glaube nochmal mache ich das nicht mit. Würdet ihr dann den Kontakt abbrechen?

Ich kann dich aber sehr gut verstehen warum du den Kontakt abbrechen möchtest.

Zu meiner Mutter und dem Rest der Verwandtschaft habe ich schon lange keinen Kontakt mehr. Ich bin dann auf mich alleine gestellt.

Und anscheinend hast du bis jetzt alles gemeistert. Wahrscheinlich brauchst du ihn nicht.

Es klingt immer so leicht, dass man einfach seine Eltern hinter sich lässt, bzw es ist so leicht daher gesagt, aber es wird ein Loch hinterlassen, auch wenn er nie da war.

Du musst den Kontakt ja nicht beenden, sondern kannst ihn auch ersteinmal einschränken. Erklär ihm warum du den Kontakt nicht brauchst, du scheinst ja genug Gründe dafür angesammelt zu haben.

Wenn der Vater nicht zahlt klag es ein, wenn er zur Zahlung verpflichtet ist oder lass es über das Amt einklagen. In manchen Bundesländern kannst auf Wohngeld beantragen oder Studienkredite, wenn du es nicht einklagen willst.

Es geht, wenn ich deiner Rechnung folge, um eine Summe von etwa 5000€. 250€ Kindergeld, die bald wegfallen und demnächst 150€ Miete mehr, für 12 Monate.

Nimm einen Kredit auf! Wenn du nach dem Studium sparsam lebst, kannst du den Betrag in einem Jahr zurückzahlen und musst niemandem dankbar sein, dich im Abschlussjahr nicht mit Anwälten, Anträgen, Widersprüchen usw. herumärgern und das schwierige Verhältnis zum Vater nicht weiter strapazieren.

Ob du Kontakt hältst oder ihn abbrichst, musst du selbst wissen. Tu, was du für richtig hältst, aber stell dich auf eigene Beine.

Alles Gute und viel Erfolg!