Wie viel Unterhalt kann ich von meinem Eltern nehmen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist minderjährig? Dann ist dein Vater dir gegenüber zum Barunterhalt verpflichtet. Wenn er nicht leistungsfähig ist, dann kann deine Mutter Unterhaltsvorschuss beantragen. Wenn sie es nicht macht, obwohl die Voraussetzungen erfüllt sind, dann ist das ihr Problem. Sie ist für den Betreuungsunterhalt zuständig und wenn ansonsten für dich kein Geld "fließt", dann eben auch für den Unterhalt in Form von Kost und Logis. Dir steht an Bargeld gar nichts zu! Sie kann dir Taschengeld geben, muss es aber nicht.

Bist du volljährig, dann richten sich deine Ansprüche gegen BEIDE Elternteile. Was dir zusteht muss errechnet werden, ebenso wer was zahlen kann.

Aber auch hier gilt: deine Mutter hat das sogenannte Bestimmungsrecht und kann dir den Unterhalt als Kost und Logis anbieten. Das Kindergeld ist dafür da deinen Bedarf zu decken. Zumindest einen Teil davon. Auch davon steht dir nichts in Form von Bargeld zu.

Ich arbeite nebenbei bei einem Minijob, aber nur bei Abruf. Ich mache nebenbei etwas, was Vollzeit ist und man da kein Geld verdient. (wie Schule)

Was bedeutet das genau? Du befindest dich in Ausbildung? Eine schulische Ausbildung vielleicht? Dann steht es dir frei BAföG zu beantragen. Auch BAföG wird dann auf deinen Bedarf angerechnet. Was deine Mutter davon für Kost und Logis möchte, ist eine Sache zwischen euch. Ansonsten, wenn du volljährig bist, steht es dir auch frei auszuziehen. Nur das müssen deine Eltern dann auch nicht finanzieren. Aber du kannst dann, wenn sie nicht Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes zahlen, das Kindergeld auf dich abzweigen lassen.

Und einen Minijob hast du ja auch noch. Da muss man sehen ob zumindest ein Teil davon ebenfalls auf den Unterhalt angerechnet wird.

Wie viel Geld darf ich von meiner Mom theoretisch pro Monat nehmen?

Nichts. Du wohnst dort.

Steht mir ein Teil des Kindergelds zu?

In der Summe wird es ja für dich ausgegeben und zwar für Essen, Trinken, Wohnen, Strom, Heizung etc. Kindergeld ist aber nun mal kein Taschengeld.

DummAberClever 
Fragesteller
 17.11.2023, 23:43

Hallo, vielen Dank für deine Antwort

Ich denke meine Mutter hat noch nie Unterhalt vom Vater bekommen, als ich minderjährig war. Also hat sie nichts gemacht.

Ja, ich bin jetzt volljährig. Wie berechne ich es eigentlich? (noch unter 25 Jahre alt)

Okay, ich wusste nicht, dass mir (eigentlich) nichts vom Kindergeld zu steht.

Ja, ich mache gerade eine schulische Ausbildung. Schüler-Bafög hatte ich bekommen, jetzt bin ich im Praktikum, wo ich nicht mehr zur Schule gehe und kein Anspruch mehr auf Bafög habe. Außerdem war es extrem anstrengend den Schüler-Bafög Antrag zu bekommen. Ich musste es 2-mal machen (1-mal pro Jahr) und brauchte auch viele Daten wie Lohnsteuerbescheid vom Vater. Mein Vater hat kein Handy/Telefon, wo ich anrufen kann (oder wo man von ihm zuhause anrufen kann) und ich musste immer zu ihm persönlich. Ich will das am besten nie wieder machen.

Außerdem war Schüler-Bafög viel weniger als Bürgergeld, was mir zusteht (und meiner Mutter überwiesen wird). Meine Mutter hat sich schon beschwert und ich sollte es mit Jobcenter klären. (hat nichts gebracht). Wenigstens bekam ich das Geld direkt an mich überwiesen. (ja, ein wenig egoistisch für mich, aber dadurch konnte ich mir endlich einige eigene finanziellen Bedürfnisse befriedigen)

Okay, vielen Dank für deine Auskunft und ausführliche Antwort

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Kessie1  17.11.2023, 23:51
@DummAberClever

Deine Unterhaltsansprüche musst du gegen BEIDE Eltern richten. Allerdings setzt das auch ein bereinigtes Netto in Höhe von 1650 Euro voraus pro Elternteil. Damit dürfte deine Mutter ohnehin schon raus sein. Von deinem Vater musst du also die Einkommensunterlagen abfordern. Bist du unter 21, dann geh zum Jugendamt. Die helfen mit Rat und Tat bei der Berechnung.

Bist du drüber, dann musst du sie selbst einfordern oder es über einen Anwalt laufen lassen. Wenn du allerdings eh weißt, dass es bei deinem Vater auch nichts zu holen gibt, weil er zu wenig verdient, dann kannst du dir das auch sparen.

BAföG ist ohnehin immer vorrangig zu beantragen. Also würdest du nach dem Praktikum weiter zur Schule gehen, kommst du da auch nicht drum rum.

Wenn du in einer Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter lebst, dann musst du natürlich mit deinen Geldern auch zum Leben beitragen. Dazu dient ja u.a. das Kindergeld, was bei der Berechnung eh angerechnet wird. Soweit ich weiß ist ja jetzt zumindest der Minijob anrechnungsfrei. Wie ihr das aber dann finanziell klärt, ist euch überlassen.

Ist halt immer schwierig mit einer schulischen Ausbildung, wenn die Eltern nichts beisteuern können.

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DummAberClever 
Fragesteller
 17.11.2023, 23:50

Achja, noch zum Ausziehen. Ich wollte schon gefühlt mehr als 7 Jahre ausziehen, aber ich habe kein Geld. Es gibt noch viele andere Probleme zuhause. Mir wurde schon von mehrerer professioneller Hilfe empfohlen, auszuziehen.

Bürokratie ist sehr mühselig, besonders wenn man trotzdem auf Eltern angewiesen, wo man Unterlagen braucht und nicht gut Deutsch können.

Wenn ich meine Ausbildung fertig habe und mein eigenes festes Gehalt bekomme, versuche ich dann so gut und schnell wie möglich auszuziehen.

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Kessie1  17.11.2023, 23:54
@DummAberClever
Bürokratie ist sehr mühselig, besonders wenn man trotzdem auf Eltern angewiesen, wo man Unterlagen braucht und nicht gut Deutsch können.

Das ist leider wahr. Aber so ist es nun mal. Die Anträge sind kompliziert und wenn man den Eltern immer noch hinterher rennen darf, dann ist es nervig. Wenn du also nochmal BAföG beantragen musst, weißt bei den Eltern ist nichts zu holen, dann wäre es wohleinfacher, wenn dein Vater gar nicht mitwirkt und du einen Antrag auf Vorausleistung stellen kannst. Da kriegst du dein Geld, musst es nicht zurück zahlen und das Amt "ärgert" sich dann mit den Eltern ab.

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DummAberClever 
Fragesteller
 18.11.2023, 00:04
@Kessie1

Habe ich ehrlich gesagt auch zur Erwägung gezogen, das zu machen, aber ich habe mich dagegen entschieden, weil...

Ich will eigentlich auch so gut wie keinen Kontakt mehr zu meinem Vater haben. Dadurch sucht wahrscheinlich mein Vater Kontakt mit mir auf.

Außerdem ist der Typ wahrscheinlich schon ohne Jobcenter-Fragerei mega lost. Das würde ihm zusätzlich Probleme bereiten und ich will das nicht.

Am Ende muss ich es doch auch eigentlich klären, weil Jobcenter evtl. sich wieder an mich wendet. Ich verschiebe dann Probleme theoretisch nur nach hinten.

Ich habe meine Ausbildung auch schon bald fertig, deshalb ist es mir die Mühe und Stress nicht mehr wert.

Vielen Dank für deine sehr hilfreichen Kommentare und Bemühungen mir zu helfen. (Du bekommst definitiv ein Stern auf diese Antwort 🌠)

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Kessie1  18.11.2023, 00:06
@DummAberClever

Ich wünsche dir einen erfolgreichen Abschluss deiner Ausbildung und für die Zukunft alles Gute!

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In der Düsseldorfer Tabelle kannst du (als Orientierung) nachsehen, wie viel Unterhalt dir zusteht: Dazu musst du wissen, welche Einnahmen deine Eltern habe. Das addierst du und kannst dann in der entsprechenden Spalte nachsehen:

Oberlandesgericht Düsseldorf: Neue Düsseldorfer Tabelle aus dem Jahr 2023 (nrw.de)

Das gilt, wenn du eine eigene Wohnung hast. Lebst du bei einem Elternteil, wird ein Teil als Natural-Unterhalt geleistet (Kosten für die Lebenshaltung).

Du schreibst, dass dein Vater nicht viel Geld hat. Womöglich geht es dann nur um Taschengeld.

Ich finde gut, dass du dich auch selbst um Einnahmen bemühst.

Einfach Geld von deiner Mutter nehmen ist nicht in Ordnung. Setzt euch zusammen und besprecht, wie viel du haben möchtest, was sie geben kann und was du tun kannst, um den Rest zu finanzieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung